Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Mittwoch, 19. Juli 2006

Staatsanwaltschaft- erstmal bockig sein

Von johannesolaf, 16:29

Mein Mandant war als Wiederholungstäter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

Zwischen Tat und Aburteilung hatte er mehrere Monate in anderer Sache in Haft gesessen. Die Vertreterin der STA forderte in ihrem Plädoyer 10 Monate ohne Bewährung.

Verteidiger und (wichtiger!) das Gericht gingen von einer "Zäsurwirkung" aufgrund der zwischenzeitlichen Inhaftierung aus, deshalb mit Bewährung.

Diese Urteil wollte mein Mandant gerne eintüten, so dass ich die Staatsanwältin fragte, ob sie sich mit der Entscheidung abfinden könne, und wir auf Rechtsmittel verzichten wollen. Dies wurde abgelehnt. Sicherheitshalber legte ich also eine Woche später, nach 17.00 Uhr, per Fax Rechtsmittel ein, obwohl das Urteil gut und fair war.

Wie erwartet kam die Nachricht, die STA habe ihrerseits Berufung eingelegt.

Heute dann die schöne Nachricht des Amtsgerichts Halberstadt, dass die Berufung der STA zurückgenommen wurde.

Beruhigende Mitteilung angesichts der Hitze.


Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.