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Staatsanwaltschaft - mal nicht so streng
Von johannesolaf, 15:00
Dass man mit der Staatsanwaltschaft auch konstruktiv arbeiten kann, zeigt mir der Strafbefehl gegen einen Mandanten, der mir heute ins Haus geflattert kam.
Ermittelt wurde wegen mehrfacher Einbruchdiebstähle. Umfangreiche Beute wurde beim einschlägig vorbelasteten Mandanten im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgefunden.
Vor einigen Wochen der Anruf des zuständigen Oberstaatsanwaltes mit dem Vorschlag, einen Strafbefehl wegen Hehlerei zu beantragen. Nach Rücksprache mit dem Mandanten kam es schnell zur Einigung über eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wie besprochen, ist es geschehen und Gerichtsressourcen mussten nicht unnötig beansprucht werden.
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