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Freitag, 21. Juli 2006

Sohn erpresst Mutter – Gericht weist ihn ein

Von johannesolaf, 07:19

 

Ohne ärztliche Behandlung Gefahr für Allgemeinheit

HILDESHEIM. Jahrelang verlangte ein 34-jähriger Russlanddeutscher Geld von seiner Mutter, drohte ihr sogar aus der Haft Gewalt an. Sie zahlte, bis sie finanziell und nervlich am Ende war – und ihn anzeigte. Am Landgericht Hildesheim wurde der Fall gestern verhandelt.

Aus der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig soll der Sohn zwischen 2003 und 2004 von der Mutter drei Mal Geld – insgesamt 529 Euro – gefordert und ihr gedroht haben, sie sonst umzubringen.

Nach seiner Haftentlassung soll er im Mai 2005 von ihr gefordert haben, ihm 100 Euro zu überweisen, dann werde er sie in Ruhe lassen. Bereits 11 Tage später reiste er aus Hannover zu seiner Mutter nach Gifhorn und soll von ihr verlangt haben, ihm wöchentlich 100 Euro zu überweisen – sonst würde er ihren Lebensgefährten zusammenschlagen.

Das Amtsgericht Gifhorn hat ihn in die Psychiatrie eingewiesen, dagegen hat er am Landgericht Revision beantragt. Apathisch starrt der 1,90 Meter große Angeklagte vor sich hin. Richterin Karin Brönstrup fragt ihn, was an den Vorwürfen dran sei. "Mutter hat mir Geld immer freiwillig gegeben, nur einmal habe ich sie betrunken am Telefon beleidigt", sagt der Angeklagte in gebrochenem Deutsch.

Die Mutter wird als Zeugin aufgerufen. Sie ist 56 Jahre alt, sieht aber älter aus. Die Frau berichtet, wie sie 1995 mit ihrem Sohn von Kasachstan nach Deutschland übersiedelte; dass er keinen Job fand, Drogen nahm, oft im Gefängnis einsaß; dass er ihr während der Haft bis zu drei Briefe in der Woche schrieb, ihr Vorwürfe machte, sie als "letzte Hure" beschimpfte; dass sie ihm mehrere tausend Euro gab, sie dafür ihre kleine Lebensversicherung auflöste, er sie immer heftiger bedrohte; wie sich ihr Sohn verändert habe.

"Man schwankt zwischen Hoffnung, Liebe und Hass auf das eigene Kind. Ich war mit den Nerven kaputt", sagt die Frau leise.

Ein Psychologe wird als Zeuge aufgerufen. Er schildert die bizarre Gedankenwelt des Sohnes: Dass er in seiner Entwicklung gestört sei; er unter Umständen morden könnte; er wohl Halluzinationen habe und etwa glaube, ein drittes Auge zu besitzen. "Der Angeklagte leidet an einer schizophrenen Psychose. Sein Zustand hat sich verbessert, die Behandlung wird jedoch Jahre dauern." Der Verteidiger beantragt Freispruch: ohne Briefe keine Erpressung und somit keine Anklage.

Das Gericht entscheidet, dass der Sohn für seine Taten schuldunfähig ist, er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – er bleibt weiter in der Psychiatrie.

Nach der Verhandlung: Der Sohn setzt sich zu seiner Mutter, nimmt ihre eine Hand. Mit der anderen streichelt sie seinen Kopf. Seine zwei Bewacher warten.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 21.07.2006

Lustig ist die Geschichte nicht, aber ich könnte ihn als "Gerichtsboten" gebrauchen, wenn Pflichtverteidigergebühren nach vielen Monaten trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben  noch immer nicht auf dem Konto sind.

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