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Freitag, 21. Juli 2006

Halberstädter Totschlag

Von johannesolaf, 08:39

Die Magdeburger Volksstimme vom 21.7.2006 berichtet hier von einem schnellen Fahndungserfolg der Halberstädter Polizei in einer Tötungssache.
 
Für nicht minder interessant halte ich die Äußerungen des zuständigen Oberstaatsanwaltes in dem Interwiew, welches er der Zeitung im Anschluss an die Festnahme eines Verdächtigen gegeben hat.
 
 
 
Volksstimme-Redakteur Bernd Kaufholz sprach mit Oberstaatsanwalt Helmut Windweh, Außenstellenleiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, über den Halberstädter Totschlag.

Volksstimme : Noman D. ist vorbestraft. Trotzdem war er auf freien Fuß. Haben Sie eine Erklärung dafür ?

Helmut Windweh : Völlig unverständlich. Am 4. Januar 2006 war er vom Amtsgericht Halberstadt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht auf Bewährung verurteilt worden. Am 7. Juni das zweite Mal. Zusätzlich wegen Körperverletzung, Raub und Drogen. 14 Monate Haft – erneut Bewährung. Mindestens einmal zu viel.

Volksstimme : Achten Gerichte bei Gewalttätern zu wenig auf den Schutz der Bürger ?

Windweh : Ja. Sie entscheiden bei Gewaltätern viel zu selten auf U-Haft. Erst, wenn wie in Göttingen, ein Richter selbst eins in die Schnauze kriegt, gibt ‘ s das böse Erwachen. Grund für die Milde : Gerichte müssen bei U-Haft spätestens nach sechs Monaten verhandeln. Das schaffen sie oft nicht.

Volksstimme : Wie ist im vorliegenden Fall das Strafmaß ?

Windweh : Auf Totschlag steht maximal 15 Jahre. Aber wenn ich schon wieder höre, Drogen und so ... Ich prüfe, ob ein besonders schwerer Fall von Totschlag vorliegt. Dann droht lebenslänglich.

Wenn der Herr OStA das wirklich so gesagt hat, hat er den Stammtischbrüdern wieder mal aus der Seele gequatscht. Automatische U-Haft für Gewalttäter und nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jedermann oder Abschaffung der Haftgründe, dann klappt es auch in Halberstadt mit dem Haftbefehl

 

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