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Mittwoch, 26. Juli 2006

Kinderprnografie-Paragraf soll verschärft werden

Von johannesolaf, 08:14

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb ( SPD ) will sich dafür einsetzen, dass so schnell wie möglich eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch geschlossen wird. Im Zuge der Verschärfung des Kinderpornografi e-Paragrafen im April 2004 war der Gesetzestext vom Bundesgesetzgeber so verknappt worden, dass ein Tatbestand – das so genannte Posing – hinten herunterfiel und nicht mehr strafbar ist. 

Bis Anfang dieses Jahres war es so, dass Fotos oder Videos, auf denen Untervierzehnjährige in eindeutigen Posen zu sehen waren, unter Kinderpornografi e fi elen, ihr Besitz somit strafrechtlich verfolgt werden konnte. Doch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) am 2. Februar wurde das anders. Ein " Täter " aus Hagen in Westfalen war bis vor das höchste deutsche Gericht gezogen, um sich durch eine Gesetzteslücke zu quetschen. Mit Erfolg. Der 4. Strafsenat des BGH musste dem Kläger – zwar mit Bedauern – Recht geben.

Der Mann hatte wirklich ein Schlupfloch gefunden, das die Bundesgesetzgeber im Zuge der 6. Strafrechtsreform im April 2004 geöffnet hatten. Durch eine Textverknappung ist nur noch unter Strafe gestellt, wer " ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor einem Dritten oder an sich vornimmt ". Damit war das so genannte Posing, die eindeutige Zurschaustellung kindlicher Geschlechtsteile, aus dem Strafraster gefallen.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb ( SPD ) macht sich nun dafür stark, dass diese Gesetzeslücke wieder geschlossen wird. " Zurzeit läuft in Deutschland ein Verfahren, in dem es um die Umsetzung von EU-Normen in Bezug auf Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern geht ", sagte Kolb gestern. " Zurzeit werden die Bundesländer dazu angehört. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, im Zuge dieses Verfahrens die betreffende Gesetzespassage zu ändern. "

Kolb, die sich der Rückendeckung ihrer Amtskollegen gewiss ist, schlägt als Neuformulierung im Paragrafen 176 vor : " Bestraft werden sollte, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt. "

Sollte dieses im Zuge der EU-Umsetzung nicht möglich sein, will die Ministerin eine Bundesratsinitiative starten. 

Auf eine Zeitschiene, bis wann der " Justizirrtum " ausgeräumt werden könnte, will sich Kolb konkret nicht festlegen. Sie sieht aber die Chance, dass die Sache " bis Anfang 2007 im Bundestag " sein könnte.

Bereits jetzt hat das Schlupfloch erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlungen im Kinderpornosumpf. So kann laut Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad in bis zu 15 Prozent der Fälle nicht mehr ermittelt werden, weil sie unter das " Posing " fallen.

Torsten Kobow, Kinderpornojäger beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, sagte der Volksstimme, dass alle, die mit der Verfolgung dieses Deliktbereiches befasst sind, " komplett erschüttert " waren, als die Gesetzeslücke offenbar wurde. " Praktische Auswirkung gibt es auf unsere Arbeit mit der Spezialsoftware, PERKEO ‘, die in sekundenschnelle Computer auf Kinderpornodateien durchsucht. " Da damit auch bisher strafbare " Posings " aufgespürt werden können, werde das Suchprogramm jetzt nicht mehr angewandt. " Im Klartext heißt das, dass jeder verdächtige Computer, von Hand ‘ auf strafbares Material durchsucht werden muss. " Und das verlängere die schon zeitaufwändigen Recherchen um ein Vielfaches.

Kolb : " Abbildungen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt werden, gehören bestraft. Nur so können Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt und Kinderpornografie im Internet entgegengewirkt werden. "
 
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 26.7.2006
 
...und jede Gesetzesverschärfung bringt mehr Arbeit für Strafverteidiger, was schon per se nicht schlecht sein kann.


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