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Montag, 07. August 2006

Opfer von Menschenhandel bekommen mehr Rechte

Von johannesolaf, 08:27

Bedenkzeit soll Kooperation mit Polizei erleichtern
 
Sachsen-Anhalt verbessert die Rechtssituation der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ein Erlass räume ihnen eine vierwöchige Bedenkzeit und anschließend eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein, teilte das Innenministerium gestern mit.

Hintergrund sei eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Die Umsetzung in bundesdeutsches Recht werde nicht, wie von der EU vorgegeben, zum 6. August erfolgen. Deshalb komme jetzt die Regelung auf Landesebene.

Danach erhalten die Opfer eine vierwöchige Bedenkzeit, in der sie unter Abwägung aller Gefahren darüber entscheiden können, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren wollen. Sie sollen Unterstützung erhalten, um sich dem Einfluss der Täter zu entziehen. Bei der Bereitschaft, als Zeuge auszusagen, erhalten Opfer von Menschenhandel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Verfahrens. Die Erlaubnis werde in der Regel für zunächst sechs Monate erteilt und jeweils um sechs weitere Monate verlängert, solange die Bereitschaft zur gerichtlichen Zeugenaussage bestehe.
 

 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 7.8.2006

So richtig überzeugt das noch nicht, zumal deutlich wird, dass die Betroffene nur solange geduldet wird, wie sie als Zeugin gebraucht wird. Für mich sieht es so aus, als wolle man die Zeugin lediglich für die Zeit des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler unter staatliche Obhut stellen, damit es zu der gewünschten Aussage kommt. Geschützt wird die Aussage, nicht die Zeugin. Es soll verhindert werden, dass sie vor ihrer Aussage untertaucht, umgestimmt oder abgemurkst wird, aber was kommt danach? 

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