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Anwalt wird wahrgenommen
Vor langer Zeit habe ich eine Pflichtverteidigerabrechnung an ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt per Fax gesandt.
Nach drei Erinnerungsschreiben habe ich letzte Woche noch ein viertes Mal erinnert und Frist gesetzt bis heute, 15.00 Uhr. Entweder Geld oder Dienstaufsichtsbeschwerde und Verzinsung.
Vorhin bekomme ich ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem es heisst :"...wird unter Bezug auf Ihre Schriftsätze vom 23.05.06, 16.06.06 und 19.07.2006 um kurzfristige Vorlage des Kostenfestsetzungsantrages gebeten, da sich dieser nicht bei den Akten befindet".
Natürlich freue ich mich darüber, dass ich dortigerseits nicht mehr ignoriert werde, aber noch mehr hätte ich mich gefreut, wenn mich eine solche Mitteilung nach der ersten Erinnerung erreicht hätte.
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