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Mittwoch, 16. August 2006

Anwaltsrechnung nicht bezahlt- Betrugsverurteilung- Revison erfolgreich

Von johannesolaf, 13:05

 

Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung vom 7. August 2006 einer Revision stattgegeben.

Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe. Die Mandantin hatte in einer Familiensache eine Anwältin aufgesucht, die Anwaltsrechnung später aber nicht bezahlt. Das AG hat die für einen Betrug gemäß § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung darin erblickt, dass die Angeklagte gegenüber der Rechtsanwältin nicht offengelegt habe, dass sie die Anwaltskosten nicht bezahlen wolle bzw. nicht würde bezahlen können. Insbesondere habe sie eine bereits abgegebene eidestaatliche Versicherung verschwiegen.

Mit der Revison hatte ich gerügt, dass die Urteilsfeststellungen sowie die zugrunde liegende Beweiswürdigung lückenhaft sind. Unter anderem hatte sich das Amtsgericht nämlich nicht mit der Einlassung auseinandergesetzt, meine Mandantin sei davon ausgegangen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil sie dies bei einer früheren Scheidung auch bekommen habe. Im übrigen habe die Anwältin für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt ihre finanziellen Verhältnisse ermittelt und gekannt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.

Das OLG hat das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgericht zurückverwiesen.


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