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Neues ALG-II-Gesetz: Vorschriften immer absurder
Von johannesolaf, 12:52
Mit dem seit 01. August 2006 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" werden die Vorschriften für die Betroffenen und deren familiäres Umfeld immer absurder - und schikanöser, berichtet die junge Welt.
So gilt ab sofort nicht nur eine Genehmigungspflicht für "Ortsabwesenheit" für die direkt betroffenen Arbeitssuchenden, sondern auch für die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, berufstätigen Personen.
In einem konkreten Fall muss die berufstätige Lebenspartnerin eines Arbeitslosen sämtliche eigenen (Dienst-)Reisen vom "Fallmanager" ihres Freundes genehmigen lassen. Ansonsten droht diesem die Streichung der Leistungen der Arbeitsagentur.
Quelle: shortnews.stern.de
Daraus folgt, dass es regelmäßig untunlich sein dürfte, wenn sich ein Berufstätiger mit einem Arbeitssuchenden zusammentut. Entweder beide haben Arbeit oder beide sind arbeitslos. Sein Ziel erreicht hätte der Gesetzgeber auch, wenn der Berufstätige den arbeitslosen Partner (gleich nach dem ersten Kennenlernen) finanziell so unterstützt, dass dieser erst gar keinen Antrag stellt.
Ein bißchen romantisch ist das schon, wenn sich die Menschen beim Kennenlernen ersteinmal Gedanken über Hartz IV machen müssen.
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