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Im Extremfall wird Dieb aus U-Haft entlassen
...unter dieser Überschrift führt die Magdeburger Volksstimme hier ein Interview mit dem Justizstaatssekretär Burkhard Lischka über die Belastungssituation der Landgerichte Magdeburg und Halle und macht deutlich, dass es nicht Aufgabe der Justizbehörden sein kann, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte die Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen bei Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 121 StPO, zu überprüfen. Lischka tritt dabei der Mutmaßung des Halberstädter Oberstaatsanwaltes Helmut Windweh entgegen, der davon ausgeht, dass in einigen Fällen erst gar keine Haftbefehle erlassen werden, weil schon abzusehen ist, dass die Sache innerhalb eines halben Jahres nicht zur Anklage gebracht werden kann.
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