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Dienstag, 22. August 2006

Doppelmord in Wolfsburg- war doch alles anders?

Von johannesolaf, 08:45

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Braunschweiger Zeitung vom Fortgang des Wolfsburger Doppelmordprozesses.

Verteidiger: Angeklagter hat kein Tatmotiv

Doppelmord: Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt

Eigentlich wollte der Vorsitzende Richter Manfred Teiwes in dieser Woche mit der Verhandlung fertig werden. Nachdem Verteidiger Werner Siebers Beweisanträge gestellt hat, müssen nun weitere Zeugen gehört werden. Seit Dienstag vergangener Woche müssen sich eine 18-jährige Wolfsburgerin und deren 26-jähriger Freund wegen Mordes an der Großmutter und der Großtante der 18-Jährigen verantworten.

Siebers, Verteidiger des 26-Jährigen, will beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist. Am Freitag soll eine Sachverständige gehört werden. Sie soll dazu aussagen, dass es deutlichere DNA-Spuren auf der Kleidung hätte geben müssen, wenn der 26-Jährige die Frauen getötet hätte. Die Spuren seien von der Angeklagten auf die Kleidung seines Mandanten übertragen worden. Zudem sollen die drei Tanten des Angeklagten bezeugen, dass sie ihrem Neffen am Ostersonntag Geld schenken wollten. Damit würde das Tatmotiv, Geld für Drogen zu beschaffen, in Frage gestellt.

Am Morgen des dritten Prozesstages hatte ein Polizist berichtet, dass am 17. April, also am Tag nach den Morden, bei einer Sparkasse in Brome und einer in Jembke versucht worden war, Geld von den Konten der Getöteten abzuheben. Vom Konto der Großmutter wurden auch 70 Euro abgehoben. Auf der Videoaufnahme der Bank sei eine große, schlanke männliche Person zu sehen. Zur Frage der Schuldfähigkeit beider Angeklagter wurden zwei Gutachter gehört. Die 18-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung. Schon in der Grundschule war sie durch ihr impulsives Verhalten auffällig geworden. "Ihre sozialen Entwicklungsbedingungen waren augenscheinlich recht unglücklich", bescheinigte der Sachverständige der 18-Jährigen. Ihre Steuerungsfähigkeit sei aufgrund der Persönlichkeitsstörung und der Drogensucht erheblich vermindert gewesen.

Da der 26-Jährige auch zu seiner Sucht keine Angaben gemacht hatte, zog der andere Gutachter seine Schlüsse aus den Zeugenaussagen. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 22.8.2006

Auch nach mehrjähriger Tätigkeit als Strafverteidiger und entsprechender Fachanwaltsausbildung gibt es auch heute noch Beweisanträge, die ich erst meinem Bürogemeinschaftskollegen Werner Siebers vorlege,  bevor ich sie in die Hauptverhandlung einbringe.


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