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Mittwoch, 20. September 2006

AG Braunschweig zeigt sich maßvoll

Von johannesolaf, 08:05

Nicht selten schimpfen der Kollge Werner Siebers in seinem Blog oder ich über die Rechtssprechung von Straf- Richterinnen des Amtsgerichts Braunschweig. Deshalb möchte ich als Ausgleich ein maßvolles Urteil nicht unterschlagen.

Die Anklage warf meinem Mandanten gefährliche Körperverletzung mittels eine das Leben gefährdene Behandlung vor sowie diverse Beleidigungen und das Heben eines Armes zum sogenannten "Hitlergruß".

Auslöser sollten Beziehungsstreitigkeiten mit seiner jetzigen Ex-Lebensgefährtin gewesen sein. Diese sollte er laut Anklage am Hals erfasst und an die Wand gedrückt und auch geschlagen haben.

Die Geschädigte hatte bei Gericht noch einen Zeugen benannt, der etwas zur Rechtsfindung beitragen könne.

Die Befragung der Frau und des Zeugen (ihr neue Freund) brachte einiges ans Licht, was in der Ermittlungsakte noch nicht stand. So hatte man sich veranlasst gesehen, meinen Mandanten noch einmal, mit weiteren Bekannten, aufzusuchen, um ein bisschen Randale im Treppenhaus zu machen, was aber keiner gewollt habe ,und ihn an der Straßenbahnhaltestelle,  unter Männern, in einem vernünftigen Gespräch zu bitten, er möge doch seinen Wohnungsschlüssel herausgeben, was er auch getan hätte.

Nicht zuletzt dem mitteilsamen Zeugen (Sozialpädagoge), dürfte es mein Mandant zu verdanken haben, dass am Ende eine Verurteilung zu einer Geldstrafe stand, die es meinen Mandanten ermöglicht, sich künftig als nicht-vorbestraft zu bezeichnen.

 

 


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