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Montag, 02. Oktober 2006

Hakenkreuz-Urteil

Von johannesolaf, 08:45

Wie hier berichtet wird, plant das Bundesjustizministerium eine Gesetzesänderung, falls das Stuttgarter "Hakenkreuz-Urteil" rechtskräftig werden sollte. Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung eines Händlers von "Anti-Nazi"-Symbolen, wie durchgestrichenen Hakrenkreuzen.

Während einige Staatsanwaltschaften, wie Berlin, anscheinend auf die Intension des Verwenders abstellen und keine Strafbarkeit sehen, kommt es für die Stuttagrter Anklagebehörde auf die Zielrichtung nicht an, so dass auch bestraft wird, wer eigentlich seine Abneigung demonstrieren will.

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