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Mittwoch, 25. Oktober 2006

Berufungsverhandlung- Kurze Unterbrechung meiner Mittagsruhe

Von johannesolaf, 14:49

Mein Mandant war erstinztanzlich wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, in seiner Tätigkeit als Türsteher, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung (1 Jahr 3 Monate) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden unter Aussetzung zur Bewährung. Obgleich wir mit dieser Mindeststrafe nicht unzufrieden waren - gut Annahme von Notwehr und Freispruch wäre noch besser gewesen- haben wir Berufung eingelegt, weil die Gefahr bestand, dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung einlegen würde, um eine höhere Bestrafung zu erreichen, und zwar sowohl hinsichtlich meines Mandanten als auch des mitangeklagten Kollegen. Das geschah dann auch.

Heute fand die Berufungsverhandlung statt:

Nach Verlesung des erstinztanzlichen Urteils gab ich zu erkennen, dass wir bereit wären, ohne erneute Befragung der Zeugen einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.

So geschah es: Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nahm die Berufung ebenso zurück wie wir, so dass es bei dem erstinztanzlichen Urteil bleibt.


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