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Arbeitsagentur kann Puffarbeit nicht erzwingen
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Durchführungsrichtlinie erlassen, wonach arbeitssuchende Frauen von den Arbeitsagenturen nicht verpflichtet werden dürfen, im Sexgewerbe zu arbeiten. Wie hier berichtet wird, hatte es Unklarheiten gegeben, weil seit dem Jahre 2002 die Prostitution auch sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden kann, sind wohl einige Agenturen dem Schluss erlegen, dass eine Vermittlung ins Rotlichtmilieu nicht abgelehnt werden darf, wenn frau keine Probleme mit der Arbeitsagentur haben will.
Hier ist es an der Zeit, einmal innezuhalten: Da muss es tatsächlich Beschäftigte in den Arbeitsagenturen gegeben haben, die Leistungen verweigert haben, weil eine arbeitssuchende Frau nicht ackern wollte. Nun gibt es eine Anweisung, die das Nachdenken erspart.
Vielleicht ist der Kampf gegen alles Grausame und gegen die Blödheit in unserem Land einfach nicht zu gewinnen. Kann das sein?
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