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Geplatzter Deal und wie es weiterging
Wegen Diebstahls in 6 Fällen und Verletzung des Briefgeheimnisses in 6 weiteren Fällen wurde mein Mandant vor einigen Wochen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzes á 5 € verurteilt. Vorausgegangen war eine geständige Einlassung dahingehend, dass der Anklagevorwurf zutreffend ist. Die Anklage war davon ausgegangen, mein Mandant habe Post aus den Briefkästen seiner Nachbarn genommen. Einiges wurde anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden, darunter Ansichtskarten oder ein Modekatalog, aber auch eine Verdienstabrechnung. Im Raum stand eine psychiatrische Begutachtung meines Mandanten zur Frage seiner Schuldfähigkeit, so dass wir den Vorschlag des Gerichtes (30 Tagessätze) zunächst annahmen. Auf die Vernehmung von Zeugen wurde verzichtet.
Während der Urteilsverkündung brach es aus meinem Mandanten heraus: Er habe nichts gestohlen, sagte er.
Vor Ablauf von einer Woche erhielt ich von meinem Mandanten den Auftrag, Rechtsmittel einzulegen. Er habe sich auch erkundigt, eine Begutachtung sei nicht schlimm, und er habe nichts geklaut.
Heute fand vor dem Landgericht die Berufungsverhandlung statt. Das Gericht war sichtlich begeistert über unsere Berufungseinlegung. Nachdem mein Mandant eindringlich geschildert hatte, dass er die Post nicht geklaut habe, diese nur aufbewahren würde, weil sie sonst im Hausflur rumfliegen würde, er darauf ausrutschen würde und es vorher nie Probleme gegeben hätte, im Gegenteil die Hausgemeinschaft froh gewesen sei, wenn er die Post, die im Hausflur lag, an sich nahm und dann an die Mitmieter weitergab, wurden die mehr als 30 Eintragungen im Bundeszentralregister erörtert.
Der sehr weise Oberstaatsanwalt fragte schliesslich an, ob mein Mandant 150,00 € dabei habe.
Wir zahlten das Geld bei Gericht ein und die Sache wurde gemäß § 153 II StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt.
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