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Montag, 18. Dezember 2006

Verurteilung in Hildesheim

Von johannesolaf, 17:42

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in 27 Fällen unerlaubt Marihuana in kleinen Mengen abgegeben zu haben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hildesheim gab ein Zeuge an, mein Mandant habe ihm ausserhalb seines Blickfeldes, nämlich in einem anderen Zimmer jeweils einen Bong zubereitet. Was drinn gewesen sei, habe er nicht überprüft.

Der andere Zeuge (Wohnungsbesitzer) hat ausgesagt, mein Mandant habe in seiner und in Anwesenheit des ersten Zeugen immer eine Tüte gebaut, das Gras habe er aus einer Tüte genommen.

In meinem Plädoyer habe ich unter anderem ausgeführt, dass die Aussagen nun überhaupt nicht zusammen passen. Das hat das Schöffengericht aber nicht interessiert, denn es spräche gerade für die Glaubhaftigkeit der Aussagen, dass sie nicht zueinander passen würden.

Muss das Landgericht eben tätig werden. Dass Berufsrichter nicht selten Entlastendes ausblenden, um zur Verurteilung zu kommen, ist ja nicht selten, trotzdem: Wenn Panikpräsident Lindenberg in einem seiner Lieder mal gefragt hat "Wozu sind Kriege da?, frage ich mich auch dieses Mal wieder: "Wozu sind Schöffen da?"

 

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