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Falsche Lampe beim Amtsgericht
Letzte Woche hatte ich vor einem Amtsgericht - Schöffengericht - zu verteidigen. Meinem Mandanten wurde gewerbsmäßiger Betäubungsmittelhandel in mehreren Fällen, vorgeworfen. Bereits bei der Polizei und beim Haftrichter hatte sich mein Mandant voll geständig eingelassen, so dass es nur noch darum ging, ein vernünftiges Strafmaß zu finden. Hier gingen die Vorstellungen des Staatsanwaltes und meine zunächst auseinander. Gegen Ende der Hauptverhandlung betrat ein Zuschauer den Saal und fragte an, ob die Verhandlung öffentlich sei oder nicht. Hintergrund war, dass vor der Tür das Schild "nicht-öffentlich" aufleuchtete. Die ganze Verhandlung wurde dann wiederholt, weil die Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen war. Zum Schluss gab es Bewährung, wobei meinem Mandanten unter anderem zugute gehalten wurde, dass er die Wiederholung ohne Murren über sich hat ergehen lassen.
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