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Zwang zum Passivrauchen ist Kündigungsgrund
Wie die Volksstimme berichtet, hat da Hessische Landessozialgericht auf die Klage eines 43 jährigen der seine Arbeit aufgegeben hatte, weil er dort zum Passivrauchen gezwungen war, entschieden, dass ihm sofort Arbeitslosengeld zu zahlen ist und keine Sperre verhängt werden darf. Die Kündigung sei gerechtfertigt gewesen. Der Arbeitgeber hatte das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und auf Beschwerden des späteren Klägers nicht reagiert.
Dass es zu einer Klage gekommen ist, bedeutet, dass die Arbeitsagentur zuvor anders entschieden haben muss. Zwar hat der Kläger sein gutes Recht durchgesetzt, aber er steht jetzt vermutlich ersteinmal ohne Arbeit da.
Sinn machen würde das Ganze dann, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet werden könnte, das Arbeitslosengeld an den Staat zurückzuerstatten, weil er sich geweigert hatte, den Arbeitnehmer vor dem Qualm zu schützen und somit die Kündigung herbeigeführt hat.
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