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Dienstag, 22. Mai 2007

Dirneneinkommenssteuervorauszahlungspauschale

Von johannesolaf, 17:34

Das Bundesfinanzministerium stellt, wie hier berichtet wird, Überlegungen an, wie es effektiver an den Einnahmen von Prostituierten partizipieren kann.
Viele Liebesdienstleisterinnen, vor allem diejenigen, die in Wohnungen oder Wohnmobilen ackern, würden sich beim Finanzamt nicht melden. Eine Möglichkeit bestünde darin, von den Frauen eine Tagespauschale von beispielsweise 25 € als Steuervorauszahlung zu verlangen.

Anstatt Parplätz und Wohnblöcke zu observieren, ob dort  Frauen  anschaffen, könnte doch jeder Freier nach dem Besuch eine Entlastungspauschale an das Finanzamt zahlen, sagen wir mal 5 €. Wenn diese Entlastungssteuer auch fürs Onanieren oder der Beiwohnung der eigenen Frau bezahlt wird, und auf dem Überweisungsträger lediglich die Anzahl der monatlichen sexuellen Kontakte mit sich selbst oder anderen angegeben wird, kann das Finanzamt nicht feststellen, ob man eine Prostituierte besucht hat.

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