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Dienstag, 23. März 2010

Mit Überflüssigem belegt

Von johannesolaf, 20:23

Der Tag fing gut an. Meinem Mandanten wurde vor einem kleinen Amtsgericht vorgeworfen 2 Tütchen Heroin verkauft zu haben. Problematisch war, dass er unter Bewährung steht. Die Polizeibeamten, die beobachteten hatten, dass mein Mandant einer Frau in einer Bahnhofsunterführung die Hand gegeben und dabei etwas übergeben haben soll, verfolgten meinen Mandanten, fanden bei ihm 120 € und trafen eine Stunde später die Frau auf dem Bahnsteig an, fanden bei ihrer Durchsuchung die Tütchen mit  weißem Pulver.
Die Frau erschien heute als Zeugin vor Gericht und bekundete das Rauschgift nicht von meinem Mandanten, sondern zuvor im Stadtgebiet von zwei Südländern erworben zu haben.
Mein Mandant wurde folgerichtig  freigesprochen. Zum Mittagessen gab es gegrillte Garnelen mit Spaghetti, leider ohne Wein, weil ich danach eine längere Besprechung mit einem neuen Mandanten hatte.
Nun komme ich ins Büro und was finde ich? Ein Schreiben des AG Tiergarten, mit dem die dortige Strafrichterin mich an die Einreichung der Original-Vollmacht erinnert.
Das Ansinnen ist nicht nur unsinnig, sondern in diesem Fall verwerflich, weil sich aus der Ermittlungsakte ergibt, dass mein Mandant dem Gericht vorab mitgeteilt hatte, dass ich mich für ihn melden werden.


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