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Dienstag, 06. April 2010

Mal wieder nach München

Von johannesolaf, 07:58

Gleich geht es zum Amtsgericht Wennigsen, anschließend weiter nach München, um  morgen früh vor dem dortigen Amtsgericht zu verteidigen. Ich hoffe, meinen aus Norddeutschland stammenden Mandanten mit aus dem Gerichtssaal nehmen zu können, nachdem er wegen Verdacht des Raubes seit Ende letzten Jahres in U-Haft in St. Adelheim sitzt. Unsere Haft- und weitere Beschwerde blieben erfolglos.
In einer anderen Sache habe ich eben noch den Beschluss einer Jugendkammer des Landgerichts Hannover gelesen. Mein in anderer Sache in der Jugendanstalt einsitzender Mandant hatte mich beauftragt, ihn in sämtlichen noch anhängigen Strafsachen zu vertreten. Per Fax habe ich mich dann für ihn u.a. gegenüber dem Amtsgericht legitimiert und Akteneinsicht beantragt. Ich erhielt lediglich ein Vollstreckungsheft und einige Wochen später von der Mutter meines Mandanten die Mitteilung es gäbe eine weitere Anklage. Gegenüber dem Gericht bezog ich mich auf mein Legitimationsschreiben, erhielt dann Anklage und Akte. Dabei musste ich feststellen, dass ein anderer Anwalt aus dem Gerichtsort beigeordnet worden war. Die Beschwerde hiergegen hatte Erfolg.
Im Nichtabhilfebeschluss hatte die Amtsrichterin unter anderem ausgeführt, es wäre zu erwarten gewesen, dass mein Mandant auf die Aufforderung bei Anklagezustellung, einen Verteidiger zu benennen, mitgeteilt hätte, dass ich ihn verteidige. Das LG schloss sich meinem Argument an, dass nämlich mein Mandant, nachdem er mich beauftragt hatte, gar keine Veranlassung hatte, mit dem Gericht in direkten Kontakt zu treten, da er davon ausgehen konnte, dass ich mich darum kümmere, was auch passiert ist, aber von der Amtsrichterin übersehen wurde, weil sich mein Legitimationsfax im Vollstreckungsheft befand.
Wörtlich heisst es zum Schluss der Gründe:" Aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergibt sich, dass dem Angeklagten der Verteidiger beigeordnet wird, dem er vertraut."

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