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Dienstag, 01. Juni 2010

Überschrieben mit 6 Ausrufezeichen (!!!!!!)

Von johannesolaf, 13:52

Am Wochenende erhielt ich einen Anruf von einem Bekannten eines Freundes. Er hätte am Dienstag, also heute, einen Gerichtstermin am Rande des Harzes, nachdem seine Tochter beantragt habe, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erlassen, dass er sich ihr nicht nähern dürfe, auch nicht schlagen und so weiter.
Das fällt zwar unter das Familienrecht, aber weil ich ohnehin in unsere dortige Zweigstelle wollte, bin ich mit ihm zum Gericht gelaufen. Dort habe ich von der zuständigen Richterin erfahren, dass die gegnerische Anwältin Verlegung beantragt hatte und auch der neue Termin Mitte Juni bereits von ihr abgesagt worden sei.
Nun weiß ich ja nicht, wie das ist, aber komisch erscheint es mir schon, wenn ich unter "EILT!!! BITTE SOFORT VORLEGEN!!!" einen derartigen Antrag stelle, dann zum Termin aber nicht erscheinen kann und auch keinen anderen Anwalt als Vertreter schicke. Widerspricht sich irgendwie. Mal sehen, wie das dann Mitte August mit dem sogenannten Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag aussieht.
Wenigstens hat die Antragstellerin auch etwas Handfestes, nämlich Strafanzeige gegen meinen Mandanten erstattet.


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