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Donnerstag, 19. August 2010

Madel 100

Von johannesolaf, 08:33

lautet die Anschrift der noch jungen JVA Burg, in der ich nachher einen Mandanten besuchen will. Klingt irgendwie bayerisch, der Knast ist aber einfach nur scheisse. Der Bau hat keine Seele und lässt mich schon erkranken, wenn ich durch die Eingangstür gehe.
Von ähnlicher Qualität, im Gegensatz zum Knast aber lustig, ist der Vermerk eines Polizeioberkommisars, der gegen meinen Mandanten wegen Körperverletzung ermittelt hat.
In dem Vermerk heisst es: " Die in der Strafanzeige aufgeführte Zeugin H. erklärte auf Nachfrage, nichts von dem Vorfall mitbekommen zu haben. Eine Vernehmung ist deshalb nicht erfolgt.
Herr S., das Opfer, hat weder den Zeugenanhörbogen, noch das Strafantragsformular zurückgesandt.
Herr R., der Täter, wird anwaltlich vertreten.

Der "Täter" ist erst Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist, zurzeit ist er allenfalls Beschuldigter. Und vielleicht hat die Zeugin, die jetzt doch keine Zeugin sein soll, deshalb nichts mitbekommen, weil da auch nichts wahr, was man hätte mitbekommen können.


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