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Hochgradig-Beklopptes von der StA
Es gibt gute Staatsanwälte, es gibt schlechte Staatsanwälte und dann gibt es noch ihn.
Gute Staatsanwälte ermitteln in alle Richtungen. Kommen sie am Ende ihrer Ermittlungen zu einem hinreichenden Tatverdacht, klagen sie an, wenn nicht, stellen sie das Verfahren ein. So sieht es auch das Gesetz vor. Schlechte kümmern sich nur um belastende Momente und blenden die entlastenden aus.
Er aber bekommt einen Strafbefehlsentwurf gegen einen Busfahrer vom Gericht zurück, weil das Gericht nicht erkennt, dass der Busfahrer fahrlässig die Körperverletzung einer älteren Frau verursacht hätte, die in seinem Bus gestürzt war.
Lediglich die Gestürzte hatte angegeben, der Bus habe beschleunigt und dann stark abgebremst, weshalb sie hingefallen sei. Die anderen Zeugen hatten ein Abbremsen nicht bestätigt und auch kein außergewöhnlich starkes Beschleunigen.
In seinem Vermerk zur Fortsetzung des Verfahrens schreibt der Staatsanwalt, der Busfahrer hätte die 80 jährige Geschädigte im Rückspiegel wahrnehmen müssen und seine Fahrweise anpassen müssen, er habe aber derart scharf beschleunigt, dass die Geschädigte nicht mehr in der Lage war, sich festzuhalten. Aus eigener Erfahrung könne er nur bestätigen, dass sehr viele Busfahrer eine Fahrweise an den Tag legen, die aufgrund der starken Beschleunigung des abrupten Abbremsens als "sehr sportlich" bezeichnet werden kann.
Mit einer derartigen Einstellung kann man dann jeden Beschuldigten anklagen, weil es immer sehr viele Menschen gibt, die auch eine Straftat begehen.
Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde gemäß § 153 StPO zu Beginn der Hauptverhandlung eingestellt.
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