Eintrag & Kommentare

Vielleicht habe ja auch ich einen Knall

Von johannesolaf, 11.08.2010, 12:19

Vorhin erreicht mich das Schreiben eines Amtsgerichtes aus NRW:

"In der Jugendstrafsache XY werden Sie höflich um Einreichung der gefertigten Kopien gebeten, damit die Notwendigkeit der gefertigen Kopien und damit die Erstattungsfähigkeit geprüft werden kann".

Die Ermittlungsakten bestanden aus 631 Seiten, die ich komplett kopiert habe. Nur 400 Seiten habe ich bei meiner "Pflichtverteidger"- Rechnung abgerechnet.

Da ich zu entscheiden hatte, was ich für eine sachgerechte Verteidigung benötige, habe ich bisher darauf verzichtet, das, was dort ohnehin vorliegt, noch einmal hinzuschicken. Das wäre krank.
Stattdessen habe ich anheim gestellt, mir mitzuteilen, welche der 631 Seiten nach Auffassung der Rechtspflegerin nicht erstattungsfähig sein sollen.


johannesolaf, 12.08.2010, 08:18

Vom streng Logischen her hast Du recht, lieber Tobi, aber bei dem Wetter da draußen, habe ich keine Lust über irgendwas nachzudenken.
Ich bin einfach nur noch traurig.

[keine Optionen]



RA Feltus(Gast), 11.08.2010, 20:17

Schon mal überlegt, nun alles gefertigten Kopien geltend zu machen, sprich 231 nachzuberechnen?
Das wäre doch auch ne Maßnahme

[keine Optionen]



Detlef Burhoff(Gast), 11.08.2010, 14:24

@ JM: Sie sind aj ein Fuchs :-). Aber bedenken Sie bitte die Auswirkungen auf die eigene Faxerreichbarkeit.

Im Übrigen haben Sie keinen Knall, sondern: Auf meiner HP finden Sie einiges an Rechtsprechung zur Frage der Notwendigkeit der Kopien (§ 46 RVG).

[keine Optionen]



johannesolaf, 11.08.2010, 13:14

Gute Idee. Das wird notfalls der nächste Schritt sein.

[keine Optionen]



RA JM(Gast), 11.08.2010, 12:41

Also, ich würde die 631 Seiten per Fax zur Prüfung übersenden.

[keine Optionen]



Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.