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Montag, 16. Oktober 2006

Einstellung nach erfolgreicher Revision

Von johannesolaf, 11:24

Vor einigen Wochen hatte ich hier über eine erfolgreiche Revision vor dem OLG Braunschweig berichtet.

Meine Mandantin war erstinztanzlich wegen Betruges verurteilt worden, weil sie die Rechnung einer Rechtsanwältin nicht bezahlt hatte.

Zwischenzeitlich hat sich die nun zuständige Abteilung des Amtsgerichtes gemeldet und angeboten, das Verfahren gemäß § 153 II StPO einzustellen. Die Verfahrenskosten -bis auf die Auslagen meiner Mandantin (also meine Kosten) - sollten von der Landeskasse getragen werden.

Meine Mandantin hat mittlerweile zugestimmt.

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