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Freitag, 28. Mai 2010

Höhere Strafandrohung für Widerstand- blödsinnig

Von johannesolaf, 11:45

So richtig auf den Wecker geht mir momentan das Bestreben mehrerer Inneminister, die Strafandrohung für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erhöhen.
In den meisten Fällen, liegt der Widerstand darin, dass sich ein deutlich Betrunkener gegen seine Fesselung sperrt.
In einigen Fällen kriegt er von den Polizisten gleich  von Amts wegen einen in die Fresse und anschließend eine Strafanzeige wegen Widerstandes, manchmal noch wegen Bedrohung, weil er mit 2,4 Promille gesagt haben soll, " ich bring euch um". In einzelnen Fällen wird noch Körperverletzung angezeigt, weil sich der Polizist aufgrund eigener Ungeschicklichkeit durch den Schlag gegen den Kopf des Probanten an der Hand verletzt.
In den (Gott sei Dank) seltenen  Fällen, bei denen Polizisten regelrecht angegriffen und schwerer verletzt werden, wird ohnehin wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, so dass es auf den Strafrahmen des § 113 StGB überhaupt nicht ankommt. Eine Erhöhung der Strafandrohung des § 113 StGB ist somit überflüssig und über alles, was überflüssig ist, muss man nicht reden.

 


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