Donnerstag, 31. August 2006

Prostituierte muss sich wegen zu lauter Liebesgeräusche verantworten

Von johannesolaf, 08:37

In Kiel steht demnächt eine Prostituierte vor dem Amtsgericht, weil sie mit einen Strafbefehl wegen jugendgefährdender Prostitution nicht einverstanden war. Ihr wird vorgeworfen, bei ihrer Arbeit zu laut gewesen zu sein, berichtet focus.

Die Frau soll über ein halbes Jahr in ihren Wohnräumen ein Bordell unterhalten haben. Darüberhinaus haben Freier auch bei Nachbarn geklingelt und gefragt, "ob diese ebenfalls zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr bereit seien".

Zwei Kinder (sechs und 14 Jahre alt) aus der Nachbarschaft sollen auf das Treiben der 36-Jährigen aufmerksam geworden sein, so dass die Gefahr besteht, dass ihre Entwicklung schwer belastet werden könnte.

  Quelle:  focus.msn.de

Trotzdem finde ich es nicht schlecht, dass sie offensichtlich Freude an ihrer Arbeit hat. Mehr Sorgen mache ich mir um die Entwicklung meiner Kinder, wenn sie bei der Zeitungslektüre mit der Vielweiberei prominenter Jurymitglieder aus der Nordheide konfrontiert werden.

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Berlin: Polizei erwischte Langfinger aus der eigenen Dienststelle- wollte er auch einen Ferrari?

Von johannesolaf, 08:19

Anlässlich der bevorstehenden mündlichen Prüfung zu meinem 2. Staatsexamen musste ich vor einigen Jahren zum Prüfungsvorsitzenden, dem Direktor des Amtsgerichts Oldenburg, um mich vorzustellen.

In diesem Vorstellungsgespräch wurde ich unter anderem gefragt, warum ich vor dem Studium den Polizeidienst quittiert hatte. Ich schilderte ihm, dass ich während meiner Fusstreifen in Münchens Innenstadt immer die Maximilianstraße rauf und runter gelaufen bin. Bei den Ferraris am Straßenrand dachte ich mir dann, dass ich so einen niemals besitzen werde, wenn ich mein Leben nicht ändere. Aus diesem Grunde wollte ich statt Polizist lieber Anwalt werden.

Ähnliches Verlangen hatte möglicherweise wie berlin.de berichtet ein Polizeihauptmeister, der verdächtigt wird, auf seiner Berliner Dienststelle mehrfach Geld aus den Börsen seiner Kollegen geklaut zu haben. Nachdem er nun auf frischer Tat ertappt wurde, soll er auch auch die vorangegangenen Taten gestanden haben. Neben strafechtlichen drohen -was weitaus übler sein dürfte- diziplinarrechtliche Konsequenzen.

 

 


Mittwoch, 30. August 2006

"Das Tier hat darum gebettelt" - Nachbars Katze totgeschlagen

Von johannesolaf, 15:01

Nach einem Bericht von rundschau-online hat ein Bonner bis zu 30-mal auf die Katze der Nachbarsfamilie eingeschlagen. Das Tier starb mit gebrochenem Schädel und unter jämmerlichem Geschrei. Einer Zeugin gegenüber behauptete der Täter, die Katze habe darum gebettelt, getötet zu werden.

Ein Nachbarschaftsstreit über das Miauen der Katze war der grausamen Tat vermutlich vorausgegangen. Die Tierleiche wurde von der Polizei im Mülleimer einer Klinik gefunden.

Ein Amtsgericht verurteilte den 64-Jährigen zur Zahlung von 5.400 Euro wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Gegen diese Entscheidung soll der Mann aber inzwischen Rechtsmittel eingelegt haben.

Quelle: rundschau-online

Keine angenehme Sache. Geradezu wundervoll scheint dagegen der Fall eines Mandanten , der letzte Woche vom Amtsgericht wegen Diebstahls u.a. eines Modekataloges und Ansichtskarten aus den Briefkästen seiner Mitbewohner zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (Revision ist eingelegt).

 

 

 

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Neues aus Braunschweig

Von johannesolaf, 09:24

Der Kollege Werner Siebers berichtet hier von einer Strafverhandlung, die gestern in angenehmer Atmosphäre vor dem Amtsgericht Braunschweig stattfand. Meine Mandantin war mit zwei jungen Männern zusammen wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, einen Mann, der sich zuvor an sie herangemacht hatte, "abgezogen" zu haben. Nachdem ich mitgekriegt hatte, dass ein Mitangeklagter sich entschlossen hatte, eine geständige Einlassung abgeben zu wollen, nahm ich gerne die Möglichkeit eines Gespräches mit Gericht, StA und Mitverteidigern wahr. Was meine Mandantin anging, wurde schnell Einigkeit erzielt, dass eine Entscheidung nach § 27 JGG (sogenannte "Vorbewährung") in Verbindung mit einigen Arbeitsstunden eine vernünftige Ahndung darstellen könnte.

Im Geiste sah ich mich nun schon bei einer 10 Uhr Currywurst mit doppelt Pommes im "Corner" sitzen, als sich die Mitangeklagten (aus ihrer Sicht natürlich höchst schlau) entschlossen, alle beim  AG BS noch anhängigen Verfahren miterledigen zu lassen, um in den Genuss von entsprechenden Abschlägen bei der Strafe zu kommen. Nun vernahmen die jugendlichen Ohren meiner Mandantin also mehrere Stunden lang, wegen welcher Taten man sich so strafbar machen kann. Von den so geschändeten Ohren abgesehen, war es für sie ein guter Vormittag.

 

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Dienstag, 29. August 2006

Polizei stoppt Jogger mit "bwin"-Trikot

Von johannesolaf, 14:13

 
Das Werbeverbot für "bet and win" hat, wie der WDR berichtet einen Jogger in Dortmund aus seinem Laufrhythmus gebracht.Die Polizei in Dortmund nimmt das Werbeverbot nämlich sehr ernst, wie ein Jogger jetzt erfahren musste. Er wurde während seines Lauftrainings von der Polizei gestoppt und auf das Werbeverbot hingewiesen. Als der Mann verdutzt nachfragte, ob er denn nackt weiterlaufen solle, ließ der Polizist Gnade vor Recht walten, machte eine Ausnahme und ließ den Jogger laufen.

Eine Ausnahme sei allerdings auch das Verhalten des Beamten gewesen, so die Dortmunder Polizei am Montag. Ein Sprecher sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall." Der Beamte habe keinen Grund gehabt, einzuschreiten. Im NRW-Innenministerium wies eine Sprecherin allerdings darauf hin, dass Wettwerbung auf privaten T-Shirts im Prinzip genauso verboten sei, wie auf Trikots von Fußballbundesligisten.

Quelle: wdr.de

Irgendwann muss ich wieder zum Direktor kommen, weil meine Söhne verbotene Trikots tragen. Gut, dass die Polizei sich meine "Rolex" oder "Calvin Klein"-Jeans noch nicht näher angeguckt hat.

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Exhibitionist befriedigte sich aus Kostengründen in öffentlicher Telefonzelle

Von johannesolaf, 13:56

 

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, ist im Landkreis Augsburg  ein Exhibitionist auf frischer Tat ertappt worden. Er hatte seinem Trieb in einer öffentlichen Telefonzelle sogar unter der Beobachtung von Passanten nachgegeben.

Gegenüber der Polizei gab der 36-jährige Mann an, dass er aus der Telefonzelle wesentlich günstiger bei einer Telefonsex-Hotline anrufen könne und geglaubt habe, dass sein Handanlegen unentdeckt bleiben würde.

Möglicherweise wurde sogar eine junge Mutter mit ihrem zweijährigen Kind Zeuge des Geschehenens, teilte die zuständige Polizeidienststelle mit.

Quelle: Augsburger Allgemeine.de

Ein Exhibitionist dürfte er wohl nicht sein, da er nicht sein Glied vorgewiesen hat, um sich dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen.Im Gegenteil: Er glaubte, sein Handeln bliebe unentdeckt.

Erregung öffentlichen Ärgernisses dürfte besser passen. Möglicherweise egal, denn die Strafandrohung ist dieselbe. Wichtiger wäre es wohl, dass die Telekom ihm einen günstigen Tarif für zu Hause anbietet.

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Freitag, 25. August 2006

Standesrecht im Lichte des Monopolverlustes

Von johannesolaf, 11:47

Die Diskussion um das neue Rechtsberatungsgesetz, die die Lichtenrader Notizen aufgreift, zwingt mich zu der Überlegung mit welcher Begründung die für Anwälte geltenden Standesregeln noch Bestand haben können.

Jedes Autohaus, das als Nebenleistung künftig Rechtsrat erteilen darf, ist nicht beschränkt hinsichtlich seiner Werbemöglichkeiten: bunte Handzettel, Aktionstage, Radiowerbung, krass-fette Plakate usw.

Jeder Schrauber ist frei in seinen Äußerungen, bis zur Strafbarkeitsgrenze. Warum muss ich gegenüber der Anwaltskammer Stellung nehmen, wenn irgendein Döskopp meint, ich hätte ihm nicht so böse Dinge schreiben dürfen, oder ein weinlicher Kollege mich dort anschwärzt.

Warum kann jeder Handwerksbetrieb, der als Nebenleistung demnächst Rechtsrat erteilen darf, nach seiner Pleite als Limited weitergeführt werden und ein Anwalt, der bei Immobiliengeschäften heringefallen ist, deshalb kein Geld mehr hat, bekommt die Zulassung entzogen. Warum? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass er sich an Mandantengeldern bereichern wird, um seine Schulden abzuzahlen.

Alle dürfen Zweigstellen eröffnen, um zu expandieren. Warum darf ich nicht in irgendeiner Stadt, einen Raum mieten mit einem riesigen Schild davor: "Strafverteidigungen".

Warum dürfen Kollegen nicht Rechtsrat erteilen für 20,00 €. 10 mal 20 sind auch 200 am Tag. Ist es besser, wenn Anwaltskinder hungern, weil Papa dem Standesdünkel unterliegt? Warum muss der Rechtsanwalt in seinen Kanzleiräumen ausharren, bis die Tür aufgeht? Fitnessstudios, die demnächst als Nebenleistung Beratung im Medizinrecht anbieten, stellen Models auf die Straße, die Flyer verteilen. Warum darf ich nicht die Freundinnen von Mandanten, die ihre Rechnung nicht bezahlen können, zum annimieren schicken mit Zetteln auf denen steht: "Revisionen für 999 €"?

 


Polen: Nach Verkehrsdelikten noch Schelte in der Sonntagsmesse möglich

Von johannesolaf, 08:09

In einer polnischen Provinz überlegt die Kirche, mehrfach straffällig gewordene Verkehrssünder zusätzlich zu den Strafmandaten zu belangen.

Eine zusätzliche Strafe wäre das "Abkanzeln". Demnach würde das Verkehrsvergehen öffentlich während einer Messe von der Kanzel aus benannt werden.

Einige Kirchenvertreter gehen noch weiter und fordern zusätzlich ein Bild von dem Unfallfahrer, das im Kirchenkasten aufgehängt wird.

  Quelle:  www.aerztezeitung.de

Fehlt nur noch, dass das pesönliche Erscheinen angeordnet wird.

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Donnerstag, 24. August 2006

13-jährige Intensivtäterin überfällt Hostel

Von johannesolaf, 15:00


Ein 13-jähriges Mädchen hat gemeinsam mit mehreren Kindern und Jugendlichen ein Hostel in der Waldenserstraße in Tiergarten überfallen. Gegen 19.00 Uhr hatte sie einen 23-jährigen Angestellten des Beherbergungsbetriebes mit einer Schreckschusswaffe bedroht und Geld verlangt, wie die Polizei mitteilte. Dem Angestellten gelang es, das Mädchen zu entwaffnen und die Polizei zu alarmieren. Diese traf in Tatortnähe auf das Mädchen und übergab es nach einer Befragung der Mutter.

Das Kind wurde nach Polizeiangaben bereits in mehr als 25 Fällen von Gewalt- und Eigentumskriminalität als dringend tatverdächtig ermittelt. Bei einem Fachkommissariat der zuständigen Polizeidirektion hat das Mädchen bereits einen eigenen Sachbearbeiter. In einem Fall hatte das Mädchen eine 22-jährige Passantin angepöbelt, getreten und zu Boden geschlagen. Die Frau stürzte dabei so unglücklich, dass trotz einer sofort erfolgten Operation eine dauerhafte Gehbehinderung zu erwarten ist.

Quelle: www.e110.de

Das mag alles nicht schön sein, was das Mädchen so anstellt und sicherlich muss mit erzieherischen Mittel eingegriffen werden. Dass sie aber bereits in mehr als 25 Fällen als dringend tatverdächtig ermittelt wurde, schliesse ich aus. Dringender Tatverdacht besteht nämlich dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Es muss sich u.a. um eine schuldhaft begangene Tat handeln.

Ein 13-jähriges Mädchen kann nicht schuldhaft handeln, das steht so im Gesetz (§19 StGB), auch wenn es vielen nicht gefallen mag.

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Berlin: Massenschlägerei wegen Playstation - zwei Schwerverletzte

Von johannesolaf, 10:00

 

Wie berlin.de berichtet, war eine ausgeliehene Playstation der Auslöser für eine Massenschlägerei, bei der am Montagabend zwei Personen schwer verletzt wurden. Haupttäter ist ein 14-jähriger Neuköllner, der bereits einschlägig wegen Eigentums- und Gewaltdelikten bekannt ist.

Mit Eisenstangen und Teleskopschlagstöcken schlugen er und seine zehn bis 15 Komplizen auf eine fünfköpfige Gruppe junger Männer ein. Hierbei wurden zwei Brüder (19 und 24 Jahre alt) so schwer verletzt, dass sie stationär behandelt werden mussten.

Die Täter traten und schlugen sogar dann noch auf ihre Opfer ein, als diese bereits am Boden lagen. Der 14-Jährige wurde an seinem Wohnsitz verhaftet. Gegen ihn wird nun wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Quelle: www.berlin.de 

Dass es wegen einer Playstation schonmal kritisch werden kann, kann ich aus eigenem Erleben bestätigen:

Meine beiden Söhne gewinnen selbstverständlich gegen mich, wenn wir Fifa 2006 spielen. Spielen sie aber gegeneinander, geht es zu wie bei Schalke gegen Lüdenscheid. Befindet sich der Kleine ausnahmsweise mal auf der Siegerstraße, schaltet der Große kurz vor Schluß einfach das Gerät aus und das Gemecker geht los. 

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Mittwoch, 23. August 2006

Anwältin und Domina- geht auch Ludenjunge?

Von johannesolaf, 12:40

Als ich auf dem Rückweg einer richterlichen Zeugenvernehmung war, habe ich mir noch, wie jeden Tag, die Bild-Zeitung gekauft. Dort schreibt Bild, wie der ElbeBlawg bereits berichtet hat, unter der Überschrift "Deutschlands härteste Anwältin" über eine zivilrechtlich orientierte Kollegin, die zudem als Domina tätig sein soll und über ihr Doppellleben ein Buch geschrieben hat.

Das hätte doch Stil: Wenn wir künftig im Begriff sind, den Rest von dem, was uns das Finanzamt lässt, sinnvoll für Zerstreuung und Entspannung auszugeben, und in einschlägigen Häusern oder Gassen nicht mehr mit "Hey, Süßer", sondern mit "Guten Abend, Herr Kollege"  angesprochen werden.

Da mein "Taxenschein" schon seit längerer Zeit abgelaufen ist, will ich mal bei der Anwaltskammer fragen, ob ich abends nicht als Ludenjunge ein bißchen dazuverdienen darf. Poussieren für`s Geld und Strafverteidiger für die Visitenkarte.


Türkeiurlaub künftig nur noch mit Auto oder Fähre machbar

Von johannesolaf, 07:39

Wer Dreck am Stecken hat, aber an der türkischen Riviera Urlaub machen will, sollte künftig den beschwerlichen Landweg über Istanbul nehmen, jedenfalls nicht nach Antalya fliegen (nach Dalaman möglicherweise auch nicht).

Zum Hintergrund meiner Überlegungen berichtet nämlich berlin.de :

Am fünften August sind eine 36-jährige Frau und ein 63-jähriger Mann in ihrer Charlottenburger Wohnung beraubt worden. Sie hatten in einer Zeitung eine Goldkette zum Verkauf angeboten. Der vermeintliche Käufer überwältigte das Paar jedoch mit Reizgas.

Das weibliche Opfer erkannte den Mann am Sonntag auf dem Flughafen im türkischen Antalya wieder. Die Frau informierte per Telefon ihren Mann und dieser die Polizei. Opfer und Täter flogen in der gleichen Maschine zurück nach Schönefeld.

Der 25-jährige Räuber, dem weitere Taten zur Last gelegt werden, wurde nach der Landung auf dem Flughafen Schönefeld von Bundespolizisten festgenommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.

  Quelle:  http://www.berlin.de


Dienstag, 22. August 2006

Anwälte verlieren Rechtsberatungsmonopol

Von johannesolaf, 17:42

 Rechtsanwälte sollen ihr Monopol in der Rechtsberatung verlieren. Nur das Auftreten vor Gericht soll weiterhin grundsätzlich Volljuristen vorbehalten sein.

 Im übrigen wird der Markt für Rechtsdienstleistungen weitgehend auch für andere Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieure, Automechaniker oder Bankangestellte geöffnet. Dies hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin angekündigt.

 Das Kabinett wird das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an diesem Mittwoch verabschieden. Es soll das bestehende Rechtsberatungsgesetz von 1935, das den Anwälten das Monopol in der Rechtsberatung bis auf einige Ausnahmen sichert, voraussichtlich von Mitte 2007 an ersetzen.

 Zypries sagte: „Künftig soll der Verbraucher entscheiden, ob er sich in einfachen rechtlichen Fragen durch einen Nicht-Juristen beraten lassen will. Es ist jedem unbenommen, zum Rechtsanwalt zu gehen. Wir werden es nur nicht mehr vorschreiben.“

Quelle: FAZ.net

 

 Soll mir recht sein, solange nicht der Beschuldigte vom Mit- Untersuchungshäftling vertreten werden darf.

 

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Untreue und Steuerhinterziehung

Von johannesolaf, 09:21

Nach einem Bericht von n-tv  ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die dort ansässige Wohnungsbaugenossenschaft Euranova sowie die kürzlich geschlossene Privatbank Reithinger wegen des Verdachts der Untreue und Steuerhinterziehung sowie Beihilfe.

Die Genossenschaft habe 2004 mit fingierten Einzahlungen Eigenheimzulage in Millionenhöhe vom Staat kassiert, sagte ein Sprecher der STA.

Euronova habe nach Erkenntnissen der Ermittler über Drückerkolonnen sozial Schwache angeworben, denen eine Teilhabe an der Genossenschaft und eine hiermit verbundene Eigenheimzulage zugesagt worden sei. Da die Angeworbenen jedoch keine ausreichend hohen Zahlungen von 500 bis 1.000 Euro hätten leisten können, seien diese von der Privatbank geleistet worden.

Das Geld sei kurz danach von der Wohnungsbaugenossenschaft zurück überwiesen worden, da diese nur einen Beleg über die Zahlungen für die Anträge zur Eigenheimzulage benötigt habe.

100,00 € pro Kunde soll die Bank von der Euronova kassiert haben.

Anmerkung:

Reithinger ist in den letzten Jahren bekannt geworden als Depotbank für von der Firma Eucon, Hamburg, vermittelte Investment- Sparverträge für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in namenhafte Aktienfonds. Die dort eingezahlten Gelder gehören nicht zum Eigenkapital der Bank, sondern stellen Sondervermögen dar, welches nicht in die Konkursmasse fällt. Die Kunden können ihr Depot zu einer anderen Bank übertragen lassen.

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Doppelmord in Wolfsburg- war doch alles anders?

Von johannesolaf, 08:45

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Braunschweiger Zeitung vom Fortgang des Wolfsburger Doppelmordprozesses.

Verteidiger: Angeklagter hat kein Tatmotiv

Doppelmord: Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt

Eigentlich wollte der Vorsitzende Richter Manfred Teiwes in dieser Woche mit der Verhandlung fertig werden. Nachdem Verteidiger Werner Siebers Beweisanträge gestellt hat, müssen nun weitere Zeugen gehört werden. Seit Dienstag vergangener Woche müssen sich eine 18-jährige Wolfsburgerin und deren 26-jähriger Freund wegen Mordes an der Großmutter und der Großtante der 18-Jährigen verantworten.

Siebers, Verteidiger des 26-Jährigen, will beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist. Am Freitag soll eine Sachverständige gehört werden. Sie soll dazu aussagen, dass es deutlichere DNA-Spuren auf der Kleidung hätte geben müssen, wenn der 26-Jährige die Frauen getötet hätte. Die Spuren seien von der Angeklagten auf die Kleidung seines Mandanten übertragen worden. Zudem sollen die drei Tanten des Angeklagten bezeugen, dass sie ihrem Neffen am Ostersonntag Geld schenken wollten. Damit würde das Tatmotiv, Geld für Drogen zu beschaffen, in Frage gestellt.

Am Morgen des dritten Prozesstages hatte ein Polizist berichtet, dass am 17. April, also am Tag nach den Morden, bei einer Sparkasse in Brome und einer in Jembke versucht worden war, Geld von den Konten der Getöteten abzuheben. Vom Konto der Großmutter wurden auch 70 Euro abgehoben. Auf der Videoaufnahme der Bank sei eine große, schlanke männliche Person zu sehen. Zur Frage der Schuldfähigkeit beider Angeklagter wurden zwei Gutachter gehört. Die 18-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung. Schon in der Grundschule war sie durch ihr impulsives Verhalten auffällig geworden. "Ihre sozialen Entwicklungsbedingungen waren augenscheinlich recht unglücklich", bescheinigte der Sachverständige der 18-Jährigen. Ihre Steuerungsfähigkeit sei aufgrund der Persönlichkeitsstörung und der Drogensucht erheblich vermindert gewesen.

Da der 26-Jährige auch zu seiner Sucht keine Angaben gemacht hatte, zog der andere Gutachter seine Schlüsse aus den Zeugenaussagen. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 22.8.2006

Auch nach mehrjähriger Tätigkeit als Strafverteidiger und entsprechender Fachanwaltsausbildung gibt es auch heute noch Beweisanträge, die ich erst meinem Bürogemeinschaftskollegen Werner Siebers vorlege,  bevor ich sie in die Hauptverhandlung einbringe.


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