Montag, 21. August 2006

Ritter in Wolfenbüttel aufgetaucht

Von johannesolaf, 12:42

Wie die Polizei hier mitteilt, hat ein 41-jähriger Mann  im Landkreis Wolfenbüttel Polizeibeamte mit mittelalterlichen Wurfspießen angegriffen und mit einer Armbrust beschossen. Vorausgegangen war die Meldung seiner Lebensgefährtin bei der Polizei, dass er Suizidabsichten geäußert habe, nachdem zuvor sein Führerschein sichergestellt worden war. Das SEK hat den Mann überwältigt und in ein nahes Landeskrankenhaus gebracht. 

Den Polizisten ist zum Glück nichts passiert, aber statt eines übiggebliebenen Ritters, könnten es das nächste Mal ein paar Ninja sein, die warten.


Kein Anfangsverdacht gegen gekreuzigte Madonna

Von johannesolaf, 12:21

Wie laut.de berichtet besteht für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kein Anfangsverdacht gegen Madonna wegen Gotteslästerung. In den letzten Tagen hatten sich Vertreter der christlichen Kirchen sowie unter anderem der bayerische Ministerpräsident Stoiber zu Wort gemeldet und sich über die aktuelle Bühnenperformance der Künstlerin aufgeregt, weil sie sich dort gekreuzigt und mit Dornenkranz darstellt. Ein Privatmann aus Neuss hatte Anzeige erstattet.

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Österreich: Mann wollte in Gefängnis einbrechen, weil das Leben da so leicht sei

Von johannesolaf, 09:32

Da man im Gefängnis immer etwas zu essen bekomme, die Wäsche gemacht werde und man die ganze Zeit Fernsehen gucken könne, wollte ein 23-jähriger Österreicher in den Knast einbrechen. Das sei mehr, als seine Mutter für ihn mache.

Kennenglernt hatte der "Einbrecher" das Gefängnisleben während eines früheren 2-jährigen Aufenthaltes

Weil Polizisten ihn auf dem Gefängnisdach entdeckten, schlug der "Einbruchsversuch" fehl.

 

  Quelle:  www.ananova.com


Da werfe ich mal wieder keinen Stein: Vor jeder Olympiade, Fussball-EM und WM, entwerfe ich ähnliche Pläne. Als Österreicher wird es aber nicht der Fussball sein, der ihn vor die Knast- Glotze lockt.

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Saudi-Arabien: Mann wollte wissen, wie man sich als Frau fühlt - Nun ist er in Haft

Von johannesolaf, 07:29

 

Ein Mann aus Riad wollte unbedingt mal wissen, wie sich Frauen in Saudi-Arabien fühlen und verschleierte sich und kleidete sich deshalb mit Frauenkleidern. Nachdem er anschließend durch ein Einkaufszentrum lief, wurde der Mann verhaftet.

Der Mann, der auf Stöckelschuhen lief, habe sich ziemlich wacklig fortbewegt, weshalb schließlich seine Verkleidung aufflog.

In Saudi-Arabien sind die Frauen dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit derartige Gewänder zu tragen.

Quelle: netzeitung.de

Mit diesem Beispiel hätte ich als Student die Wahlfeststellung sofort kapiert: Wenn ein verschleiertes Subjekt auf Pumps daherwankt, ist es entweder ein ungeübter Mann oder im besten Fall eine besoffene Frau- verboten ist aber beides.

 


Freitag, 18. August 2006

Wie gefährlich ist die organisiert Kriminalität?

Von johannesolaf, 09:20

Diese Frage stellt die Hamburger Morgenpost hier dem Leiter der Abteilung OK beim LKA Hamburg, Kriminaldirektor Thomas Menzel. Anlass für dieses Interwiew ist der Fall "Osmani". Eine albanische Einwanderfamilie, die es in kürzerer Zeit zu nicht unerheblichem Vermögen gebracht hat, und gegen die umfangreiche Ermittlungen wegen diverser "Ok-typischer"-Delikte betrieben werden.

Ich denke, dass die Ermittler seit Dagobert Lindlau`s "Der Mob" einen großen Schritt vorangekommen sind. Damals wurde noch bestritten, dass es überhaupt organisierte Kriminalität in Deutschland gibt.

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Im Extremfall wird Dieb aus U-Haft entlassen

Von johannesolaf, 08:32

...unter dieser Überschrift führt die Magdeburger Volksstimme hier ein Interview mit dem Justizstaatssekretär Burkhard Lischka über die Belastungssituation der Landgerichte Magdeburg und Halle und macht deutlich, dass es nicht Aufgabe der Justizbehörden sein kann, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte die Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen bei Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 121 StPO, zu überprüfen. Lischka tritt dabei der Mutmaßung des Halberstädter Oberstaatsanwaltes Helmut Windweh entgegen, der davon ausgeht, dass in einigen Fällen erst gar keine Haftbefehle erlassen werden, weil schon abzusehen ist, dass die Sache innerhalb eines halben Jahres nicht zur Anklage gebracht werden kann.

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Donnerstag, 17. August 2006

Neues ALG-II-Gesetz: Vorschriften immer absurder

Von johannesolaf, 12:52

 

Mit dem seit 01. August 2006 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" werden die Vorschriften für die Betroffenen und deren familiäres Umfeld immer absurder - und schikanöser, berichtet die junge Welt.

So gilt ab sofort nicht nur eine Genehmigungspflicht für "Ortsabwesenheit" für die direkt betroffenen Arbeitssuchenden, sondern auch für die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, berufstätigen Personen.

In einem konkreten Fall muss die berufstätige Lebenspartnerin eines Arbeitslosen sämtliche eigenen (Dienst-)Reisen vom "Fallmanager" ihres Freundes genehmigen lassen. Ansonsten droht diesem die Streichung der Leistungen der Arbeitsagentur.

Quelle: shortnews.stern.de

Daraus folgt, dass es regelmäßig untunlich sein dürfte, wenn sich ein Berufstätiger mit einem Arbeitssuchenden zusammentut. Entweder beide haben Arbeit oder beide sind arbeitslos. Sein Ziel erreicht hätte der Gesetzgeber auch, wenn der Berufstätige den arbeitslosen Partner (gleich nach dem ersten Kennenlernen)  finanziell so unterstützt, dass dieser erst gar keinen Antrag stellt.

Ein bißchen romantisch ist das schon, wenn sich die Menschen beim Kennenlernen ersteinmal Gedanken über Hartz IV machen müssen.


Mittwoch, 16. August 2006

Anwaltsrechnung nicht bezahlt- Betrugsverurteilung- Revison erfolgreich

Von johannesolaf, 13:05

 

Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung vom 7. August 2006 einer Revision stattgegeben.

Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe. Die Mandantin hatte in einer Familiensache eine Anwältin aufgesucht, die Anwaltsrechnung später aber nicht bezahlt. Das AG hat die für einen Betrug gemäß § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung darin erblickt, dass die Angeklagte gegenüber der Rechtsanwältin nicht offengelegt habe, dass sie die Anwaltskosten nicht bezahlen wolle bzw. nicht würde bezahlen können. Insbesondere habe sie eine bereits abgegebene eidestaatliche Versicherung verschwiegen.

Mit der Revison hatte ich gerügt, dass die Urteilsfeststellungen sowie die zugrunde liegende Beweiswürdigung lückenhaft sind. Unter anderem hatte sich das Amtsgericht nämlich nicht mit der Einlassung auseinandergesetzt, meine Mandantin sei davon ausgegangen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil sie dies bei einer früheren Scheidung auch bekommen habe. Im übrigen habe die Anwältin für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt ihre finanziellen Verhältnisse ermittelt und gekannt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.

Das OLG hat das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgericht zurückverwiesen.


Dienstag, 15. August 2006

Polizist wegen Sextat im Vollrausch verurteilt

Von johannesolaf, 18:16

Nach einem Zechgelage soll sich ein 47-jähriger Polizeibeamter auf der Dienststelle im Bezirk Tiergarten an seiner schlafenden Kollegin vergangen haben. Er wurde deshalb vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, berichtet welt.de. Der Polizeibeamte hatte angegeben, sich an nichts erinnern zu können.

Das wäre mir damals als Polizist nicht in den Sinn gekommen, soviel zu saufen, dass ich auf der Dienststelle schlafen muss. Mich hat schon aufgeregt, dass der Dienstsport meistens in der Kneipe stattgefunden hat. Ich hätte lieber Fussball gespielt. An Kolleginnen wäre ich übrigens auch nicht rangegangen. Ich hätte lieber Fussball gespielt.

 

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Einbruch in Anwaltskanzlei

Von johannesolaf, 12:43

Unbekannte Täter sind in  der Nacht zu Dienstag in Dithmarschen in eine Anwaltskanzlei eingebrochen.
Zunächst versuchten die Täter vergeblich ein Fenster aufzuhebeln und schlugen diesen anschließend mit einem Stein ein. Obwohl die Alarmanlage ausgelöst wurde, stiegen die Täter in das Objekt ein und entwendeten ein Notebook.

Quelle: PD Izehoe

Bevor die Einbrecher mein Notebook holen, schreibe ich noch diese Mitteilung.

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Idiotentest für Radfahrer

Von johannesolaf, 10:03

 

Auch Fahrradfahrer können zum so genannten "Idiotentest" aufgefordert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg ( 1 B 495/05 ) nun entschieden. Bei einer Weigerung droht der Entzug der Pkw-Fahrerlaubnis.

Verhandelt wurde der Fall eines Radfahrers, der nachts einer Polizeistreife durch seinen unsicheren Fahrstil aufgefallen war. Eine Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Daraufhin forderte die Straßenverkehrsbehörde den Mann auf, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Der Radfahrer weigerte sich und klagte.

Das Gericht bestätigte jedoch die Aufforderung zum Idiotentest. Auch die erstmalige Teilnahme eines Fahrradfahrers am Straßenverkehr mit einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an seiner Kraftfahrneigung aufkommen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus der Urteilsbegründung. Eine MPU sei daher durchaus angebracht.

Quelle: auto-presse.de


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Montag, 14. August 2006

Staatsanwaltschaft als Erfindungsbehörde

Von johannesolaf, 15:25

Weil der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung, § 315 C Absatz 1 Nr. 2 StGB nicht nur ein "grob verkehrswidriges", sondern auch ein "rücksichtsloses" Handeln erfordert, aber hinsichtlich der Motivlage beim schweigenden Beschuldigten, nichts bekannt ist, schreibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in ihre Strafbefehlsentwürfe, der Angeschuldigte habe " um eines kleinen Zeitvorteils wegen" so gehandelt, wie vorgeworfen

Für den Unbekümmerten wiegt diese Passage weniger als Daunen. Für den Amtsrichter eine runde Sache, die es wert ist, unterschrieben zu werden.

 


Anwalt wird wahrgenommen

Von johannesolaf, 14:56

Vor langer Zeit habe ich eine Pflichtverteidigerabrechnung an ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt per Fax gesandt.

Nach drei Erinnerungsschreiben habe ich letzte Woche noch ein viertes Mal erinnert und Frist gesetzt bis heute, 15.00 Uhr. Entweder Geld oder Dienstaufsichtsbeschwerde und Verzinsung.

Vorhin bekomme ich ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem es heisst :"...wird unter Bezug auf Ihre Schriftsätze vom 23.05.06, 16.06.06 und 19.07.2006 um kurzfristige Vorlage des Kostenfestsetzungsantrages gebeten, da sich dieser nicht bei den Akten befindet".

Natürlich freue ich mich darüber, dass ich dortigerseits nicht mehr ignoriert werde, aber noch mehr hätte ich mich gefreut, wenn mich eine solche Mitteilung nach der ersten Erinnerung erreicht hätte.

 

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Vater und Sohn prügeln sich mit Flaschen blutig

Von johannesolaf, 09:41

 

In einem handfesten Familienkrach haben sich in Johanngeorgenstadt ein 73-jähriger Vater und sein 50-jähriger Sohn gegenseitig krankenhausreif geschlagen. In der gewalttätigen Auseinandersetzung am Freitag schlugen die beiden Männer einander Bierflaschen auf den Kopf, wie die Polizei mitteilte. Vater und Sohn erlitten dabei blutende Wunden und mussten zur Behandlung in eine Klinik.

Quelle: e110.de

Ist  das nicht eine herrliche Vorlage für die nächste Veltins- Werbung? ("Stumpen-Rudi") Assauer und Frau Thomalla sitzen auf dem Bett und hauen sich gegenseitig die Bierpullen auf den Schädel.

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Über 50.000 Zigaretten in Stretch-Limousine-aber wer denkt an Louis Vuitton?

Von johannesolaf, 09:15

Ein dicker Fisch ging der Mobilen Kontrollgruppe in Waidhaus ins Netz: 51800 Zigaretten wollte ein 30-jähriger Freiburger aus Tschechien über die Grenze bringen.

Zu diesem Zweck hatte er mit seiner Beifahrerin ein extra langes Gefährt angemietet: Eine Stretch-Limousine der Marke Ford Lincoln.

Weil die aufmerksamen Zollbeamten die über 250 Stangen Zigaretten entdeckten, verhinderten sie, dass dem deutschen Fiskus 9.000 Euro an Steuern durch die Lappen gingen.

Quelle: www.pnp.de

Toll, 9000 € gerettet. Aber wer trocknet die Tränen der Vorstände von Louis Vuitton, denen vermutlich pro Minute 9000 € Umsatz durch die Lappen gehen, weil nicht die Originaltaschen gekauft werden, sondern billige Plagiate im Türkeiurlaub.

 

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