Folter beim Polizeieinsatz? Brillen für Randalierer
Nach einem Bericht der Hamburger Morgenpost kam es anlässlich des Schanzenfestes zu Ausschreitungen, bei denen die Polizei 29 Randalierer festnahm. Mit einigen von ihnen gingen die Polizisten unsanft um. So unsanft, dass die GAL-Abgeordnete Antje Möller jetzt in einer Kleinen Anfrage den Senat fragt: "Menschenrechtsverletzungen beim Polizeieinsatz?"
Mindestens vier Personen sollen bei ihrer Festnahme gefesselt und mit Brillen orientierungslos gemacht worden sein.
"In Hamburg werden diese Brillen nicht eingesetzt", sagte ein Polizeisprecher. Die Bremer Beamten, die am Einsatz beteiligt waren, verwenden diese von innen verklebten Schutzbrillen, um den Widerstand der Festgenommenen zu vermindern. Das habe sich schon in Kreuzberg (Berlin) bewährt.
Quelle: MOPO vom 12.09.2006 / SEITE 9
Es sei dahingestellt, ob es tatsächlich schon Folter ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese angeblichen "Schutz" -Brillen geeignet sind, Widerstand zu vermindern. Im Gegenteil: Manch einer dürfte, weil er nichts mehr sehen kann, in Panik geraten oder noch wütender werden. Auf jeden Fall sieht der Betroffene aber nicht mehr, welcher Polizist ihn gegebenenfalls gehauen hat beim Abtransport.
Rauchverbot in Sachsen-Anhalts Polizeidienststellen
Um die psychische und physische Unversehrtheit der Polizisten zu schützen, hat das Innenministerium Sachsen-Anhalt mit dem Gesamtpersonalrat für die Diensträume und Einsatzwagen der dortigen Polizei, ein Rauchverbot beschlossen, berichtet die Volksstimme.
Eine schöne Sache: nicht nur für die Polizeibeamten, sondern auch für den Bürger, der abtransportiert wird oder sich in Polizeidienststellen aufhalten muss.
Montag, 11. September 2006
Kollege zahlt lieber an den Vatikan statt an das Finanzamt
Seit mehreren Jahren führt die Staatsanwaltschaft in Bochum Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Herbert B. aus Liechtenstein durch. Seine Anwaltskanzlei soll etwa 500 Millionen Euro an deutschen Steuerbehörden vorbei geschleust haben.
Trotz des Ermittlungsverfahrens darf B. in die Bundesrepublik einreisen, er wird nicht in Gewahrsam genommen. Dies berichtet wdr.de
Der 77 Jahre alte Treuhänder will nach Regensburg, das auch der Papst besuchen wird. Hier hat er eine neue Orgel mitfinanziert, die jetzt eingeweiht wird. Auch für die Sixtinischen Kapelle im Vatikan soll er gespendet haben, weshalb sich der Kollege "Kammerherr seiner Heiligkeit" nennen dürfe.
Kammerherr seiner Heiligkeit klingt super. Mit einer halben Milliarde würde ich mir lieber in Pattaya den Titel "Butterfly" erwerben.
Donnerstag, 07. September 2006
Hannover: Ertappter Ladendieb würgte Kopfhörer samt Zubehör herunter
Der ertappte Dieb stopfte sich die Beute, einen Kopfhörer samt Kabel und Batterien, in den Mund und schluckte sie herunter. Um inneren Verletzungen vorzubeugen, wurde der Mann in medizinische Obhut gegeben.
Die versuchte Beweisvernichtung hätte sich der 44-Jährige übrigens sparen können, da ihn eine Überwachungskamera dabei gefilmt hatte.
Nach den selbst auferlegten Qualen ein Fall für § 153 StPO.
Dienstag, 05. September 2006
Räuberpolizist
Von einem Polizeikommissar aus Hessen, der sich auf dem Sommerfest der Polizei in Frankfurt die Kante (1,9 Promille) gegeben und anschliessend 10 € geraubt haben soll, berichtet hr online.
Einem meiner Mandanten wirft die Staatsanwaltschaft vor, er habe eine räuberische Erpressung dadurch begangen, dass er mit einem Totschläger ausgestattet, einen Passanten um einen Button, den dieser an der Jacke trug, "gebeten" zu haben.
Möglicherweise ist 2006 das Jahr der kleinen Beute, und vielleicht sind Polizisten doch nur normale Menschen in Uniform.
Fuss-Lecker macht sich an Mädchen ran
Verrückt geht es in der Schweiz zu, wie Blick berichtet. In der letzten Zeit treibt ein Fuss- Lecker sein Unwesen. Unter anderem soll er 13-jährigen Mädchen angeboten haben, gegen Geld ihre Füsse ablecken zu wollen. Als sie das Angebot ablehnten, schnappte er sich eines der Mädchen, zog ihr Schuhe und Strümpfe aus und leckte an den Füssen herum.
Nur gut, dass die Schweiz nicht den EU- Beitritt anstrebt bei derart merkwürdigen Einwohnern.
Kostet 1 Kilometer Taxifahren jetzt 6 ?
Die Hamburger Morgenpost berichtet hier über einen Streit, zwischen den Sozialbehörden und der Politik in Hamburg.
Anlass ist eine nächtliche Taxifahrt, die Mitarbeiter des Jugendamtes im Juni unternommen hatten, um zwei "Jungkriminelle" von Hamburg nach Brandenburg zu überführen. Keine Hamburger Einrichtung hatte die beiden aufnehmen wollen oder können.
Die Taxifahrt kostete den Steuerzahler 2700 €. Es wird nun darüber dirskutiert, ob die "Abschiebung" erforderlich war.
Ich meine:
1. In Hamburg müsste auch nachts ein Mietwagen zu kriegen sein, jedenfalls am Flughafen.
2. Die Rückfahrt von Brandenburg hätte für die Behördenmitarbeiter bis zur Stadtgrenze HH kostenlos sein müssen.
3. Wenn der Hinweg 400 Km betragen haben sollte und ab Stadtgrenze Hamburg weiterbezahlt werden musste, kommt man auf einen Kilometerpreis von ca. 6 €. 12 DM für einen Kilometer Taxifahren über Land, das kann nicht stimmen!
Montag, 04. September 2006
Einbrecher legte sich zum Schlafen nackt auf die Couch
Doch der Einbrecher schlief weiter, so dass Tony Neal zu drastischen Maßnahmen griff. Er verpasste dem ungebetenen Gast einen derben Fußtritt.
Tony Neal konnte den wach gewordenen Täter von der Flucht abhalten, bis die Polizei zur Stelle war.
Quelle: www.20min.ch
Total bekloppt! Hätte er ihn nicht wachgetreten, hätte er ihn auch nicht von der Flucht abhalten müssen, weil der Nacktschläfer bis zum Eintreffen der Polizei weiter geschlafen hätte.
Donnerstag, 31. August 2006
Prostituierte muss sich wegen zu lauter Liebesgeräusche verantworten
In Kiel steht demnächt eine Prostituierte vor dem Amtsgericht, weil sie mit einen Strafbefehl wegen jugendgefährdender Prostitution nicht einverstanden war. Ihr wird vorgeworfen, bei ihrer Arbeit zu laut gewesen zu sein, berichtet focus.
Die Frau soll über ein halbes Jahr in ihren Wohnräumen ein Bordell unterhalten haben. Darüberhinaus haben Freier auch bei Nachbarn geklingelt und gefragt, "ob diese ebenfalls zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr bereit seien".
Zwei Kinder (sechs und 14 Jahre alt) aus der Nachbarschaft sollen auf das Treiben der 36-Jährigen aufmerksam geworden sein, so dass die Gefahr besteht, dass ihre Entwicklung schwer belastet werden könnte.
Quelle: focus.msn.de
Trotzdem finde ich es nicht schlecht, dass sie offensichtlich Freude an ihrer Arbeit hat. Mehr Sorgen mache ich mir um die Entwicklung meiner Kinder, wenn sie bei der Zeitungslektüre mit der Vielweiberei prominenter Jurymitglieder aus der Nordheide konfrontiert werden.
Berlin: Polizei erwischte Langfinger aus der eigenen Dienststelle- wollte er auch einen Ferrari?
Anlässlich der bevorstehenden mündlichen Prüfung zu meinem 2. Staatsexamen musste ich vor einigen Jahren zum Prüfungsvorsitzenden, dem Direktor des Amtsgerichts Oldenburg, um mich vorzustellen.
In diesem Vorstellungsgespräch wurde ich unter anderem gefragt, warum ich vor dem Studium den Polizeidienst quittiert hatte. Ich schilderte ihm, dass ich während meiner Fusstreifen in Münchens Innenstadt immer die Maximilianstraße rauf und runter gelaufen bin. Bei den Ferraris am Straßenrand dachte ich mir dann, dass ich so einen niemals besitzen werde, wenn ich mein Leben nicht ändere. Aus diesem Grunde wollte ich statt Polizist lieber Anwalt werden.
Ähnliches Verlangen hatte möglicherweise wie berlin.de berichtet ein Polizeihauptmeister, der verdächtigt wird, auf seiner Berliner Dienststelle mehrfach Geld aus den Börsen seiner Kollegen geklaut zu haben. Nachdem er nun auf frischer Tat ertappt wurde, soll er auch auch die vorangegangenen Taten gestanden haben. Neben strafechtlichen drohen -was weitaus übler sein dürfte- diziplinarrechtliche Konsequenzen.
Mittwoch, 30. August 2006
"Das Tier hat darum gebettelt" - Nachbars Katze totgeschlagen
Nach einem Bericht von rundschau-online hat ein Bonner bis zu 30-mal auf die Katze der Nachbarsfamilie eingeschlagen. Das Tier starb mit gebrochenem Schädel und unter jämmerlichem Geschrei. Einer Zeugin gegenüber behauptete der Täter, die Katze habe darum gebettelt, getötet zu werden.
Ein Nachbarschaftsstreit über das Miauen der Katze war der grausamen Tat vermutlich vorausgegangen. Die Tierleiche wurde von der Polizei im Mülleimer einer Klinik gefunden.
Ein Amtsgericht verurteilte den 64-Jährigen zur Zahlung von 5.400 Euro wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Gegen diese Entscheidung soll der Mann aber inzwischen Rechtsmittel eingelegt haben.
Quelle: rundschau-online
Keine angenehme Sache. Geradezu wundervoll scheint dagegen der Fall eines Mandanten , der letzte Woche vom Amtsgericht wegen Diebstahls u.a. eines Modekataloges und Ansichtskarten aus den Briefkästen seiner Mitbewohner zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (Revision ist eingelegt).
Neues aus Braunschweig
Der Kollege Werner Siebers berichtet hier von einer Strafverhandlung, die gestern in angenehmer Atmosphäre vor dem Amtsgericht Braunschweig stattfand. Meine Mandantin war mit zwei jungen Männern zusammen wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, einen Mann, der sich zuvor an sie herangemacht hatte, "abgezogen" zu haben. Nachdem ich mitgekriegt hatte, dass ein Mitangeklagter sich entschlossen hatte, eine geständige Einlassung abgeben zu wollen, nahm ich gerne die Möglichkeit eines Gespräches mit Gericht, StA und Mitverteidigern wahr. Was meine Mandantin anging, wurde schnell Einigkeit erzielt, dass eine Entscheidung nach § 27 JGG (sogenannte "Vorbewährung") in Verbindung mit einigen Arbeitsstunden eine vernünftige Ahndung darstellen könnte.
Im Geiste sah ich mich nun schon bei einer 10 Uhr Currywurst mit doppelt Pommes im "Corner" sitzen, als sich die Mitangeklagten (aus ihrer Sicht natürlich höchst schlau) entschlossen, alle beim AG BS noch anhängigen Verfahren miterledigen zu lassen, um in den Genuss von entsprechenden Abschlägen bei der Strafe zu kommen. Nun vernahmen die jugendlichen Ohren meiner Mandantin also mehrere Stunden lang, wegen welcher Taten man sich so strafbar machen kann. Von den so geschändeten Ohren abgesehen, war es für sie ein guter Vormittag.
Dienstag, 29. August 2006
Polizei stoppt Jogger mit "bwin"-Trikot
Eine Ausnahme sei allerdings auch das Verhalten des Beamten gewesen, so die Dortmunder Polizei am Montag. Ein Sprecher sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall." Der Beamte habe keinen Grund gehabt, einzuschreiten. Im NRW-Innenministerium wies eine Sprecherin allerdings darauf hin, dass Wettwerbung auf privaten T-Shirts im Prinzip genauso verboten sei, wie auf Trikots von Fußballbundesligisten.
Quelle: wdr.de
Irgendwann muss ich wieder zum Direktor kommen, weil meine Söhne verbotene Trikots tragen. Gut, dass die Polizei sich meine "Rolex" oder "Calvin Klein"-Jeans noch nicht näher angeguckt hat.
Exhibitionist befriedigte sich aus Kostengründen in öffentlicher Telefonzelle
Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, ist im Landkreis Augsburg ein Exhibitionist auf frischer Tat ertappt worden. Er hatte seinem Trieb in einer öffentlichen Telefonzelle sogar unter der Beobachtung von Passanten nachgegeben.
Gegenüber der Polizei gab der 36-jährige Mann an, dass er aus der Telefonzelle wesentlich günstiger bei einer Telefonsex-Hotline anrufen könne und geglaubt habe, dass sein Handanlegen unentdeckt bleiben würde.
Möglicherweise wurde sogar eine junge Mutter mit ihrem zweijährigen Kind Zeuge des Geschehenens, teilte die zuständige Polizeidienststelle mit.
Quelle: Augsburger Allgemeine.de
Ein Exhibitionist dürfte er wohl nicht sein, da er nicht sein Glied vorgewiesen hat, um sich dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen.Im Gegenteil: Er glaubte, sein Handeln bliebe unentdeckt.
Erregung öffentlichen Ärgernisses dürfte besser passen. Möglicherweise egal, denn die Strafandrohung ist dieselbe. Wichtiger wäre es wohl, dass die Telekom ihm einen günstigen Tarif für zu Hause anbietet.
Freitag, 25. August 2006
Standesrecht im Lichte des Monopolverlustes
Die Diskussion um das neue Rechtsberatungsgesetz, die die Lichtenrader Notizen aufgreift, zwingt mich zu der Überlegung mit welcher Begründung die für Anwälte geltenden Standesregeln noch Bestand haben können.
Jedes Autohaus, das als Nebenleistung künftig Rechtsrat erteilen darf, ist nicht beschränkt hinsichtlich seiner Werbemöglichkeiten: bunte Handzettel, Aktionstage, Radiowerbung, krass-fette Plakate usw.
Jeder Schrauber ist frei in seinen Äußerungen, bis zur Strafbarkeitsgrenze. Warum muss ich gegenüber der Anwaltskammer Stellung nehmen, wenn irgendein Döskopp meint, ich hätte ihm nicht so böse Dinge schreiben dürfen, oder ein weinlicher Kollege mich dort anschwärzt.
Warum kann jeder Handwerksbetrieb, der als Nebenleistung demnächst Rechtsrat erteilen darf, nach seiner Pleite als Limited weitergeführt werden und ein Anwalt, der bei Immobiliengeschäften heringefallen ist, deshalb kein Geld mehr hat, bekommt die Zulassung entzogen. Warum? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass er sich an Mandantengeldern bereichern wird, um seine Schulden abzuzahlen.
Alle dürfen Zweigstellen eröffnen, um zu expandieren. Warum darf ich nicht in irgendeiner Stadt, einen Raum mieten mit einem riesigen Schild davor: "Strafverteidigungen".
Warum dürfen Kollegen nicht Rechtsrat erteilen für 20,00 €. 10 mal 20 sind auch 200 am Tag. Ist es besser, wenn Anwaltskinder hungern, weil Papa dem Standesdünkel unterliegt? Warum muss der Rechtsanwalt in seinen Kanzleiräumen ausharren, bis die Tür aufgeht? Fitnessstudios, die demnächst als Nebenleistung Beratung im Medizinrecht anbieten, stellen Models auf die Straße, die Flyer verteilen. Warum darf ich nicht die Freundinnen von Mandanten, die ihre Rechnung nicht bezahlen können, zum annimieren schicken mit Zetteln auf denen steht: "Revisionen für 999 €"?
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