Polen: Nach Verkehrsdelikten noch Schelte in der Sonntagsmesse möglich
Eine zusätzliche Strafe wäre das "Abkanzeln". Demnach würde das Verkehrsvergehen öffentlich während einer Messe von der Kanzel aus benannt werden.
Einige Kirchenvertreter gehen noch weiter und fordern zusätzlich ein Bild von dem Unfallfahrer, das im Kirchenkasten aufgehängt wird.
Quelle: www.aerztezeitung.de
Fehlt nur noch, dass das pesönliche Erscheinen angeordnet wird.
Donnerstag, 24. August 2006
13-jährige Intensivtäterin überfällt Hostel
Ein 13-jähriges Mädchen hat gemeinsam mit mehreren Kindern und Jugendlichen ein Hostel in der Waldenserstraße in Tiergarten überfallen. Gegen 19.00 Uhr hatte sie einen 23-jährigen Angestellten des Beherbergungsbetriebes mit einer Schreckschusswaffe bedroht und Geld verlangt, wie die Polizei mitteilte. Dem Angestellten gelang es, das Mädchen zu entwaffnen und die Polizei zu alarmieren. Diese traf in Tatortnähe auf das Mädchen und übergab es nach einer Befragung der Mutter.
Das Kind wurde nach Polizeiangaben bereits in mehr als 25 Fällen von Gewalt- und Eigentumskriminalität als dringend tatverdächtig ermittelt. Bei einem Fachkommissariat der zuständigen Polizeidirektion hat das Mädchen bereits einen eigenen Sachbearbeiter. In einem Fall hatte das Mädchen eine 22-jährige Passantin angepöbelt, getreten und zu Boden geschlagen. Die Frau stürzte dabei so unglücklich, dass trotz einer sofort erfolgten Operation eine dauerhafte Gehbehinderung zu erwarten ist.
Quelle: www.e110.de
Das mag alles nicht schön sein, was das Mädchen so anstellt und sicherlich muss mit erzieherischen Mittel eingegriffen werden. Dass sie aber bereits in mehr als 25 Fällen als dringend tatverdächtig ermittelt wurde, schliesse ich aus. Dringender Tatverdacht besteht nämlich dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Es muss sich u.a. um eine schuldhaft begangene Tat handeln.
Ein 13-jähriges Mädchen kann nicht schuldhaft handeln, das steht so im Gesetz (§19 StGB), auch wenn es vielen nicht gefallen mag.
Berlin: Massenschlägerei wegen Playstation - zwei Schwerverletzte
Wie berlin.de berichtet, war eine ausgeliehene Playstation der Auslöser für eine Massenschlägerei, bei der am Montagabend zwei Personen schwer verletzt wurden. Haupttäter ist ein 14-jähriger Neuköllner, der bereits einschlägig wegen Eigentums- und Gewaltdelikten bekannt ist.
Mit Eisenstangen und Teleskopschlagstöcken schlugen er und seine zehn bis 15 Komplizen auf eine fünfköpfige Gruppe junger Männer ein. Hierbei wurden zwei Brüder (19 und 24 Jahre alt) so schwer verletzt, dass sie stationär behandelt werden mussten.
Die Täter traten und schlugen sogar dann noch auf ihre Opfer ein, als diese bereits am Boden lagen. Der 14-Jährige wurde an seinem Wohnsitz verhaftet. Gegen ihn wird nun wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.
Quelle: www.berlin.de
Dass es wegen einer Playstation schonmal kritisch werden kann, kann ich aus eigenem Erleben bestätigen:
Meine beiden Söhne gewinnen selbstverständlich gegen mich, wenn wir Fifa 2006 spielen. Spielen sie aber gegeneinander, geht es zu wie bei Schalke gegen Lüdenscheid. Befindet sich der Kleine ausnahmsweise mal auf der Siegerstraße, schaltet der Große kurz vor Schluß einfach das Gerät aus und das Gemecker geht los.
Mittwoch, 23. August 2006
Anwältin und Domina- geht auch Ludenjunge?
Als ich auf dem Rückweg einer richterlichen Zeugenvernehmung war, habe ich mir noch, wie jeden Tag, die Bild-Zeitung gekauft. Dort schreibt Bild, wie der ElbeBlawg bereits berichtet hat, unter der Überschrift "Deutschlands härteste Anwältin" über eine zivilrechtlich orientierte Kollegin, die zudem als Domina tätig sein soll und über ihr Doppellleben ein Buch geschrieben hat.
Das hätte doch Stil: Wenn wir künftig im Begriff sind, den Rest von dem, was uns das Finanzamt lässt, sinnvoll für Zerstreuung und Entspannung auszugeben, und in einschlägigen Häusern oder Gassen nicht mehr mit "Hey, Süßer", sondern mit "Guten Abend, Herr Kollege" angesprochen werden.
Da mein "Taxenschein" schon seit längerer Zeit abgelaufen ist, will ich mal bei der Anwaltskammer fragen, ob ich abends nicht als Ludenjunge ein bißchen dazuverdienen darf. Poussieren für`s Geld und Strafverteidiger für die Visitenkarte.
Türkeiurlaub künftig nur noch mit Auto oder Fähre machbar
Wer Dreck am Stecken hat, aber an der türkischen Riviera Urlaub machen will, sollte künftig den beschwerlichen Landweg über Istanbul nehmen, jedenfalls nicht nach Antalya fliegen (nach Dalaman möglicherweise auch nicht).
Zum Hintergrund meiner Überlegungen berichtet nämlich berlin.de :
Am fünften August sind eine 36-jährige Frau und ein 63-jähriger Mann in ihrer Charlottenburger Wohnung beraubt worden. Sie hatten in einer Zeitung eine Goldkette zum Verkauf angeboten. Der vermeintliche Käufer überwältigte das Paar jedoch mit Reizgas.
Das weibliche Opfer erkannte den Mann am Sonntag auf dem Flughafen im türkischen Antalya wieder. Die Frau informierte per Telefon ihren Mann und dieser die Polizei. Opfer und Täter flogen in der gleichen Maschine zurück nach Schönefeld.
Der 25-jährige Räuber, dem weitere Taten zur Last gelegt werden, wurde nach der Landung auf dem Flughafen Schönefeld von Bundespolizisten festgenommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Dienstag, 22. August 2006
Anwälte verlieren Rechtsberatungsmonopol
Rechtsanwälte sollen ihr Monopol in der Rechtsberatung verlieren. Nur das Auftreten vor Gericht soll weiterhin grundsätzlich Volljuristen vorbehalten sein.
Im übrigen wird der Markt für Rechtsdienstleistungen weitgehend auch für andere Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieure, Automechaniker oder Bankangestellte geöffnet. Dies hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin angekündigt.
Das Kabinett wird das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an diesem Mittwoch verabschieden. Es soll das bestehende Rechtsberatungsgesetz von 1935, das den Anwälten das Monopol in der Rechtsberatung bis auf einige Ausnahmen sichert, voraussichtlich von Mitte 2007 an ersetzen.
Zypries sagte: „Künftig soll der Verbraucher entscheiden, ob er sich in einfachen rechtlichen Fragen durch einen Nicht-Juristen beraten lassen will. Es ist jedem unbenommen, zum Rechtsanwalt zu gehen. Wir werden es nur nicht mehr vorschreiben.“
Quelle: FAZ.net
Soll mir recht sein, solange nicht der Beschuldigte vom Mit- Untersuchungshäftling vertreten werden darf.
Untreue und Steuerhinterziehung
Nach einem Bericht von n-tv ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die dort ansässige Wohnungsbaugenossenschaft Euranova sowie die kürzlich geschlossene Privatbank Reithinger wegen des Verdachts der Untreue und Steuerhinterziehung sowie Beihilfe.
Die Genossenschaft habe 2004 mit fingierten Einzahlungen Eigenheimzulage in Millionenhöhe vom Staat kassiert, sagte ein Sprecher der STA.
Euronova habe nach Erkenntnissen der Ermittler über Drückerkolonnen sozial Schwache angeworben, denen eine Teilhabe an der Genossenschaft und eine hiermit verbundene Eigenheimzulage zugesagt worden sei. Da die Angeworbenen jedoch keine ausreichend hohen Zahlungen von 500 bis 1.000 Euro hätten leisten können, seien diese von der Privatbank geleistet worden.
Das Geld sei kurz danach von der Wohnungsbaugenossenschaft zurück überwiesen worden, da diese nur einen Beleg über die Zahlungen für die Anträge zur Eigenheimzulage benötigt habe.
100,00 € pro Kunde soll die Bank von der Euronova kassiert haben.
Anmerkung:
Reithinger ist in den letzten Jahren bekannt geworden als Depotbank für von der Firma Eucon, Hamburg, vermittelte Investment- Sparverträge für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in namenhafte Aktienfonds. Die dort eingezahlten Gelder gehören nicht zum Eigenkapital der Bank, sondern stellen Sondervermögen dar, welches nicht in die Konkursmasse fällt. Die Kunden können ihr Depot zu einer anderen Bank übertragen lassen.
Doppelmord in Wolfsburg- war doch alles anders?
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In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Braunschweiger Zeitung vom Fortgang des Wolfsburger Doppelmordprozesses. Verteidiger: Angeklagter hat kein Tatmotiv |
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Doppelmord: Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt |
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Eigentlich wollte der Vorsitzende Richter Manfred Teiwes in dieser Woche mit der Verhandlung fertig werden. Nachdem Verteidiger Werner Siebers Beweisanträge gestellt hat, müssen nun weitere Zeugen gehört werden. Seit Dienstag vergangener Woche müssen sich eine 18-jährige Wolfsburgerin und deren 26-jähriger Freund wegen Mordes an der Großmutter und der Großtante der 18-Jährigen verantworten. Siebers, Verteidiger des 26-Jährigen, will beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist. Am Freitag soll eine Sachverständige gehört werden. Sie soll dazu aussagen, dass es deutlichere DNA-Spuren auf der Kleidung hätte geben müssen, wenn der 26-Jährige die Frauen getötet hätte. Die Spuren seien von der Angeklagten auf die Kleidung seines Mandanten übertragen worden. Zudem sollen die drei Tanten des Angeklagten bezeugen, dass sie ihrem Neffen am Ostersonntag Geld schenken wollten. Damit würde das Tatmotiv, Geld für Drogen zu beschaffen, in Frage gestellt. Am Morgen des dritten Prozesstages hatte ein Polizist berichtet, dass am 17. April, also am Tag nach den Morden, bei einer Sparkasse in Brome und einer in Jembke versucht worden war, Geld von den Konten der Getöteten abzuheben. Vom Konto der Großmutter wurden auch 70 Euro abgehoben. Auf der Videoaufnahme der Bank sei eine große, schlanke männliche Person zu sehen. Zur Frage der Schuldfähigkeit beider Angeklagter wurden zwei Gutachter gehört. Die 18-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung. Schon in der Grundschule war sie durch ihr impulsives Verhalten auffällig geworden. "Ihre sozialen Entwicklungsbedingungen waren augenscheinlich recht unglücklich", bescheinigte der Sachverständige der 18-Jährigen. Ihre Steuerungsfähigkeit sei aufgrund der Persönlichkeitsstörung und der Drogensucht erheblich vermindert gewesen. Da der 26-Jährige auch zu seiner Sucht keine Angaben gemacht hatte, zog der andere Gutachter seine Schlüsse aus den Zeugenaussagen. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei. Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 22.8.2006 Auch nach mehrjähriger Tätigkeit als Strafverteidiger und entsprechender Fachanwaltsausbildung gibt es auch heute noch Beweisanträge, die ich erst meinem Bürogemeinschaftskollegen Werner Siebers vorlege, bevor ich sie in die Hauptverhandlung einbringe. |
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Montag, 21. August 2006
Ritter in Wolfenbüttel aufgetaucht
Wie die Polizei hier mitteilt, hat ein 41-jähriger Mann im Landkreis Wolfenbüttel Polizeibeamte mit mittelalterlichen Wurfspießen angegriffen und mit einer Armbrust beschossen. Vorausgegangen war die Meldung seiner Lebensgefährtin bei der Polizei, dass er Suizidabsichten geäußert habe, nachdem zuvor sein Führerschein sichergestellt worden war. Das SEK hat den Mann überwältigt und in ein nahes Landeskrankenhaus gebracht.
Den Polizisten ist zum Glück nichts passiert, aber statt eines übiggebliebenen Ritters, könnten es das nächste Mal ein paar Ninja sein, die warten.
Kein Anfangsverdacht gegen gekreuzigte Madonna
Wie laut.de berichtet besteht für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kein Anfangsverdacht gegen Madonna wegen Gotteslästerung. In den letzten Tagen hatten sich Vertreter der christlichen Kirchen sowie unter anderem der bayerische Ministerpräsident Stoiber zu Wort gemeldet und sich über die aktuelle Bühnenperformance der Künstlerin aufgeregt, weil sie sich dort gekreuzigt und mit Dornenkranz darstellt. Ein Privatmann aus Neuss hatte Anzeige erstattet.
Österreich: Mann wollte in Gefängnis einbrechen, weil das Leben da so leicht sei
Kennenglernt hatte der "Einbrecher" das Gefängnisleben während eines früheren 2-jährigen Aufenthaltes
Weil Polizisten ihn auf dem Gefängnisdach entdeckten, schlug der "Einbruchsversuch" fehl.
Quelle: www.ananova.com
Da werfe ich mal wieder keinen Stein: Vor jeder Olympiade, Fussball-EM und WM, entwerfe ich ähnliche Pläne. Als Österreicher wird es aber nicht der Fussball sein, der ihn vor die Knast- Glotze lockt.
Saudi-Arabien: Mann wollte wissen, wie man sich als Frau fühlt - Nun ist er in Haft
Ein Mann aus Riad wollte unbedingt mal wissen, wie sich Frauen in Saudi-Arabien fühlen und verschleierte sich und kleidete sich deshalb mit Frauenkleidern. Nachdem er anschließend durch ein Einkaufszentrum lief, wurde der Mann verhaftet.
Der Mann, der auf Stöckelschuhen lief, habe sich ziemlich wacklig fortbewegt, weshalb schließlich seine Verkleidung aufflog.
In Saudi-Arabien sind die Frauen dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit derartige Gewänder zu tragen.
Quelle: netzeitung.de
Mit diesem Beispiel hätte ich als Student die Wahlfeststellung sofort kapiert: Wenn ein verschleiertes Subjekt auf Pumps daherwankt, ist es entweder ein ungeübter Mann oder im besten Fall eine besoffene Frau- verboten ist aber beides.
Freitag, 18. August 2006
Wie gefährlich ist die organisiert Kriminalität?
Diese Frage stellt die Hamburger Morgenpost hier dem Leiter der Abteilung OK beim LKA Hamburg, Kriminaldirektor Thomas Menzel. Anlass für dieses Interwiew ist der Fall "Osmani". Eine albanische Einwanderfamilie, die es in kürzerer Zeit zu nicht unerheblichem Vermögen gebracht hat, und gegen die umfangreiche Ermittlungen wegen diverser "Ok-typischer"-Delikte betrieben werden.
Ich denke, dass die Ermittler seit Dagobert Lindlau`s "Der Mob" einen großen Schritt vorangekommen sind. Damals wurde noch bestritten, dass es überhaupt organisierte Kriminalität in Deutschland gibt.
Im Extremfall wird Dieb aus U-Haft entlassen
...unter dieser Überschrift führt die Magdeburger Volksstimme hier ein Interview mit dem Justizstaatssekretär Burkhard Lischka über die Belastungssituation der Landgerichte Magdeburg und Halle und macht deutlich, dass es nicht Aufgabe der Justizbehörden sein kann, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte die Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen bei Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 121 StPO, zu überprüfen. Lischka tritt dabei der Mutmaßung des Halberstädter Oberstaatsanwaltes Helmut Windweh entgegen, der davon ausgeht, dass in einigen Fällen erst gar keine Haftbefehle erlassen werden, weil schon abzusehen ist, dass die Sache innerhalb eines halben Jahres nicht zur Anklage gebracht werden kann.
Donnerstag, 17. August 2006
Neues ALG-II-Gesetz: Vorschriften immer absurder
Mit dem seit 01. August 2006 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" werden die Vorschriften für die Betroffenen und deren familiäres Umfeld immer absurder - und schikanöser, berichtet die junge Welt.
So gilt ab sofort nicht nur eine Genehmigungspflicht für "Ortsabwesenheit" für die direkt betroffenen Arbeitssuchenden, sondern auch für die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, berufstätigen Personen.
In einem konkreten Fall muss die berufstätige Lebenspartnerin eines Arbeitslosen sämtliche eigenen (Dienst-)Reisen vom "Fallmanager" ihres Freundes genehmigen lassen. Ansonsten droht diesem die Streichung der Leistungen der Arbeitsagentur.
Quelle: shortnews.stern.de
Daraus folgt, dass es regelmäßig untunlich sein dürfte, wenn sich ein Berufstätiger mit einem Arbeitssuchenden zusammentut. Entweder beide haben Arbeit oder beide sind arbeitslos. Sein Ziel erreicht hätte der Gesetzgeber auch, wenn der Berufstätige den arbeitslosen Partner (gleich nach dem ersten Kennenlernen) finanziell so unterstützt, dass dieser erst gar keinen Antrag stellt.
Ein bißchen romantisch ist das schon, wenn sich die Menschen beim Kennenlernen ersteinmal Gedanken über Hartz IV machen müssen.
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