Einstellung nach erfolgreicher Revision
Vor einigen Wochen hatte ich hier über eine erfolgreiche Revision vor dem OLG Braunschweig berichtet.
Meine Mandantin war erstinztanzlich wegen Betruges verurteilt worden, weil sie die Rechnung einer Rechtsanwältin nicht bezahlt hatte.
Zwischenzeitlich hat sich die nun zuständige Abteilung des Amtsgerichtes gemeldet und angeboten, das Verfahren gemäß § 153 II StPO einzustellen. Die Verfahrenskosten -bis auf die Auslagen meiner Mandantin (also meine Kosten) - sollten von der Landeskasse getragen werden.
Meine Mandantin hat mittlerweile zugestimmt.
Penis-in-den-Mund-Verfahren wurde eingestellt
Hier hatte ich kürzlich von einem Ermittlungsverfahren berichtet, in dem meinem jugendlichen Mandanten vorgeworfen wurde, er habe einem kleinen Jungen seinen Penis in den Mund gesteckt.
Der kurze Bericht über die tägliche Arbeit eines Verteidigers hatte zahlreiche, auch emotionale, Kommentare hervorgerufen.
Teilweise bestand die Auffassung, der Verteidiger, der sich mit derartigen Fällen befasst, mache sich quasi zum Mittäter.
Mein Mandant hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert. Nach Aktenstudium, insbesondere Abgleich der Zeugenaussagen, hatte ich eine Stellungnahme abgegeben.
Heute habe ich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten: Das Verfahren wurde eingestellt.
Dienstag, 10. Oktober 2006
Strafverteidiger wird aus der Lethargie gerissen
In einer umfangreicheren Strafsache wegen des Verdachtes der Autoschiebereien hatte ich nach Anklageerhebung um ergänzende Akteneinsicht gebeten, weil ich unter anderem anhand der Observationsberichte selber gucken will, was die eingesetzten Polizeibeamten wahrgenommen haben, anstatt lediglich die in den Hauptakten befindlichen Zusammenfassungen der Polizei zu lesen. Gerade eben erhalte ich vom hiesigen Landgericht: 31 Fallakten, 1 Ordner, 1 Observationsheft, 2 TKÜ-Hefte, 2 Bände TKÜ-Inhaltsprotokolle, 2 Hefte Rechtshilfe,1 Kostenheft.
Soweit bin ich zufrieden. Auf dem anliegenden Schreiben steht aber auch: "Die angeforderten Akten liegen an für 2 Tage. Um pünktliche Rückgabe wird gebeten."
Was habe ich denen getan, dass ich dermaßen gehetzt werde?
Montag, 09. Oktober 2006
Lässt die Bahn gewerbsmäßig betrügen?
Ein minderjähriger Mandant hatte seine Monatskarte zuhause liegengelassen und stattdessen die Monatskarte seines Bruders eingesteckt. Diese zeigte er bei der Kontrolle in der Bahn vor. Der Mandant wurde angezeigt wegen Betruges.
Um nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden, hatte ich bereits gegenüber der Bahnpolizei auf dieses Versehen hingewiesen, eine Kopie der Monatskarte meines Mandanten beigefügt und angemerkt, dass durch die Verwechselung der im voraus bezahlten Fahrtkarten kein Vermögensschaden eingetreten ist und ein solcher auch nicht erstrebt wurde.
Dies habe ich gegenüber der Staatsanwaltschaft noch einmal wiederholt. Mal sehen, was passiert.
Wesentlich spannender finde ich aber die Frage, wie es sich verhält, dass die Bahn und wohl so ziemlich alle Verkehrsbetriebe gegenüber einem jugendlichen Schwarzfahrer in Folge ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsgeld (40 €) verlangen.
So auch im vorliegenden Fall (obwohl keine Schwarzfahrt). Es wurde bei der Kontrolle ein entsprechender Zettel als Zahlungsaufforderung von dem Mitarbeiter des Prüfdienstes ausgehändigt.
Vor dem Hintergrund, dass die Einwilligung der Eltern in den Vertragsschluss sich normalerweise nicht auf "Schwarzfahrten" bezieht, fehlt es an einer vertraglichen Grundlage für die Erhebung des erhöhten Beförderungsgeldes; verlangt werden kann nur der "übliche" Fahrtpreis, sagt die Rechtssprechung.
Wenn die Bahn nun weiss, dass sie einen entsprechenden Anspruch nicht hat, diesen gegenüber dem Minderjährigen mittels schriftlicher Zahlungsaufforderung aber trotzdem geltend macht, in der -berechtigten- Hoffnung, dieser gehe von einem wirksamen Anspruch aus und bezahlt, hat die Bahn dann einen Irrtum erregt, um den Minderjährigen oder seine Eltern zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen (Überweisung), um sich einen rechtswidrig Vermögensvorteil zu bescheren? Und wenn die Bahn dies täglich macht (durch ihre Kontrolleure), ist das dann gewerbsmäßiger Betrug, so wie bei denjenigen, die Rechnungsofferten verschicken, die aussehen wie Rechnungen der Telekom?
Freitag, 06. Oktober 2006
Medikamente gegen das Wildsein
Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 65-jähriger Mann verurteilt. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Mann seiner 79-jährigen Verlobten beigewohnt hat während diese schlief und, nachdem die Frau aufgewacht ist, weitermachte, obwohl die Frau das nicht wollte.
Wie hier berichtet wird, soll das Gericht darauf hingewiesen haben, dass es zwar keine Sexualberatung für Senioren leisten könne, dem Verurteilten sei aber empfohlen worden, Medikamente zu nehmen, damit er "nicht immer so wild wird".
Mittwoch, 04. Oktober 2006
Berlin: 23-Jähriger wollte jungen Mann ausrauben und wurde verprügelt
Ein 23-jähriger Mann aus Marzahn wollte am vergangenen Abend im Stadtbezirk Pankow einen 18-Jährigen ausrauben, wie hier berichtet wird. Von einem U-Bahnhof folgte er dem jungen Mann bis vor dessen Haustür.
Dort griff er sich den 18-Jährigen und forderte unter Einsatz eines Messers die Herausgabe der Wertgegenstände. Das Opfer ist jedoch Karatekämpfer und konnte so den Angreifer mit mehreren präzisen Schlägen zu Boden bringen.
Den Täter hielt er bis zum Eintreffen der Polizei fest. Während der Überfallene lediglich leicht verletzt wurde, erlitt der Marzahner etliche Prellungen im Gesicht.
Das erinnert mich an meine Kindheit: Als ich mit Eintracht-Schal, den ich in der Schule hatte stricken müssen (Mama hatte natürlich geholfen), ins Stadion gegangen bin, wollten mich zwei Anhänger des HSV gewaltsam meines Kleidungsstückes entledigen. Sie haben ihn nicht gekriegt.
Montag, 02. Oktober 2006
Hakenkreuz-Urteil
Wie hier berichtet wird, plant das Bundesjustizministerium eine Gesetzesänderung, falls das Stuttgarter "Hakenkreuz-Urteil" rechtskräftig werden sollte. Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung eines Händlers von "Anti-Nazi"-Symbolen, wie durchgestrichenen Hakrenkreuzen.
Während einige Staatsanwaltschaften, wie Berlin, anscheinend auf die Intension des Verwenders abstellen und keine Strafbarkeit sehen, kommt es für die Stuttagrter Anklagebehörde auf die Zielrichtung nicht an, so dass auch bestraft wird, wer eigentlich seine Abneigung demonstrieren will.
Donnerstag, 28. September 2006
Tante Käthe- der Ermittlungsführer
Wie hier berichtet wird, laufen in der Schweiz gegen Fussballer der U 19- Juniorenmannschaft von Bayer Leverkusen strafrechtliche Ermittlungen. Die Spieler, die sich mit ihrer Mannschaft anlässlich eines Turniers im Mai diesen Jahres in der Schweiz aufgehalten haben, sind von einem Zimmermädchen angezeigt worden. Die junge Frau hatte zunächst behauptet, in einem Hotelzimmer von den Männern vergewaltigt worden zu sein, die Tat sei auf Video aufgezeichnet worden. Einen Teil ihrer früheren Angaben soll die Frau zurückgenommen haben.
Die Vereinsverantwortlichen haben erklärt, sie hätten die Spieler ausführlich befragt, ein Tatverdacht bestünde nicht, die Ermittlungen müssten bald eingestellt werden.
Mittwoch, 27. September 2006
Gestern 14 Uhr beim Zivilrichter
Gestern war ich in einer Zivilsache - was per se schon gruselig ist - beim hiesigen Amtsgericht.
Mit dem gegnerischen Anwalt habe ich mich dann auf dem Flur geeinigt: Er nimmt die Klage zurück, meine Mandantin zahlt 25,00 € Gerichtskosten. Dies sollte nun protokolliert werden und ich begann mein Plädoyer, als mich der Vorsitzende unterbrach mit den Worten: " Ganz ruhig, ich mach das hier schon". Ich gab kund, dass ich wegen der ungewohnten Materie ein wenig aufgeregt sei, man möge mir dies nachsehen.
Der Richter wandte sich an die Referendarin des Kollegen, die als einzige im Zuhörerraum saß, um nachzufragen, ob sie eine Mitarbeiterin des Klägers (Arzt) sei. Sie könne dann bei mir gleich mal den Puls messen, aber wahrscheinlich würde mich das noch mehr aufregen.
Ich bedankte mich artig, gab aber zu verstehen, dass ich von einer jungen Frau nicht angefasst werden möchte, um mein altes Fleisch nach so vielen Jahren nicht noch einmal in Wallung zu bringen.
BMW M6 Cabrio ab Ende Oktober zu haben
Verkehrte Welt in Stendal?
Wie die Volksstimme berichtet hatte, wurde am letzten Sonntag ein kleiner Junge in Stendal von einem Hund angefallen und schwer verletzt. Nachdem vergeblich versucht wurde, das Tier einzufangen, wurde es von Polizeibeamten erschossen.
Wo man sich andernorts Gedanken um das verletzte Kind machen würde, spielt sich in Stendal offenbar Eigenartiges ab, wie hier berichtet wird: Bürger legen Blumen ab für den toten Hund und beschimpfen die Polizisten als "Tier-Mörder". Manche meinen, der Junge sei selber schuld, schliesslich sei er mit dem Fahrrad um den Hund herumgefahren und habe diesen in russischer Sprache "vollgebrabbelt".
Montag, 25. September 2006
England: Polizisten stellten Freier - er war 95 Jahre alt
Der Freier wollte gerade zum Geschlechtsverkehr ansetzen, als die Polizisten ihre Kontrolle vornahmen. Die staunenden Polizisten verhafteten den alten Mann, der letztendlich mit einer Ermahnung davonkam, weil eine Bestrafung nicht im "öffentlichen Interesse" gelegen hätte.
Generell wohl keine angenehme Aufgabe: Freierkontrollen - aber bei einem 95-jährigen kann man schonmal staunen, erst recht, wenn man selbst nur mit einem Gummiknüppel ausgestattet ist.
Mittwoch, 20. September 2006
AG Braunschweig zeigt sich maßvoll
Nicht selten schimpfen der Kollge Werner Siebers in seinem Blog oder ich über die Rechtssprechung von Straf- Richterinnen des Amtsgerichts Braunschweig. Deshalb möchte ich als Ausgleich ein maßvolles Urteil nicht unterschlagen.
Die Anklage warf meinem Mandanten gefährliche Körperverletzung mittels eine das Leben gefährdene Behandlung vor sowie diverse Beleidigungen und das Heben eines Armes zum sogenannten "Hitlergruß".
Auslöser sollten Beziehungsstreitigkeiten mit seiner jetzigen Ex-Lebensgefährtin gewesen sein. Diese sollte er laut Anklage am Hals erfasst und an die Wand gedrückt und auch geschlagen haben.
Die Geschädigte hatte bei Gericht noch einen Zeugen benannt, der etwas zur Rechtsfindung beitragen könne.
Die Befragung der Frau und des Zeugen (ihr neue Freund) brachte einiges ans Licht, was in der Ermittlungsakte noch nicht stand. So hatte man sich veranlasst gesehen, meinen Mandanten noch einmal, mit weiteren Bekannten, aufzusuchen, um ein bisschen Randale im Treppenhaus zu machen, was aber keiner gewollt habe ,und ihn an der Straßenbahnhaltestelle, unter Männern, in einem vernünftigen Gespräch zu bitten, er möge doch seinen Wohnungsschlüssel herausgeben, was er auch getan hätte.
Nicht zuletzt dem mitteilsamen Zeugen (Sozialpädagoge), dürfte es mein Mandant zu verdanken haben, dass am Ende eine Verurteilung zu einer Geldstrafe stand, die es meinen Mandanten ermöglicht, sich künftig als nicht-vorbestraft zu bezeichnen.
Freitag, 15. September 2006
Amtsgericht Fritzlar- couragierte Strafverteidigung unüblich
Die mündliche Urteilsbegründung zog sich über ca. 20 min hin. Mindestens die Hälfte dieser Zeit brachte der Vorsitzende des Schöffengerichts Fritzlar gestern damit zu, Schellte an den drei Strafverteidigern zu üben, die ihm gegenüber saßen.
Nach mehr als 12-stündiger Hauptverhandlung endete die Strafverhandlung, die gestern gegen 09.00 Uhr begonnen hatte, mit der Verurteilung der drei Angeklagten zu Freiheitsstrafen vor dem Amtsgericht Fritzlar, wie hier berichtet wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Bandendiebstahl angeklagt und den Mandanten vorgeworfen, mittels eines präparierten Geldscheines den Dispenser eines Geldwechselautomaten an verschiedenen Tagen geleert zu haben.
Verurteilt wurde dann wegen Diebstählen im besonders schweren Fall, also ohne Bande.
Dass das Gericht Beweise anders gewürdigt hat, als wir Verteidiger, ist legitim und soll hier nicht bemängelt werden. Was sich allerdings der Vorsitzende erlaubt hat, haben wir Verteidiger und unsere Mandanten als grob ungehörig, überflüssig und unerträglich empfunden.
Das erstemal angesäuert war der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung als ihm mitgeteilt wurde, dass unsere Mandanten von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Hierzu hieß es in der Urteilsbegründung, also 12 Stunden später, sinngemäß, dass Gottseidank die Verteidiger aus der Gegend um Fritzlar, die sonst vor Gericht auftreten würden, in der Lage wären, mit dem Gericht eine Lösung zu finden und den Mandanten auch entsprechend zu beraten. Einer der Mandanten konnte jedenfalls keine Bewährung mehr kriegen, obwohl er zuvor nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er ja nichts gesagt habe, und er, sowie sein Verteidiger die Chance vertan hätten. Bei meinem Mandanten wäre wohl auch bei Geständnis eine Bewährung fraglich gewesen, aber trotzdem. Schliesslich hätten wir unsere Mandanten ja mal fragen können, was sie in dieser Gegend zu suchen gehabt hätten, anstatt Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen.
So etwas, wie uns Verteidiger (Anm.: Einer aus Recklinghausen, zwei aus Braunschweig), hätte er noch nie erlebt und wenn wir auch vor manchen Gerichten mit unserer Art der Verteidigung Erfolg hätten, würde das nur daran liegen, dass die dortigen Richter kein Rückgrad hätten. Vor dem Amtsgericht Fritzlar werden wir auch in Zukunft mit unserer Verteidigung kein Glück haben.
Was war passiert? Als der Richter angekündig hatte, er beabsichtige aus einer beigezogenen Akte die Anklage einem Zeugen (Polizeibeamter) vorzuhalten, meldete die Verteidigung Bedenken an, da er dann auch das freisprechende Urteil verlesen müsse. Dies konnte er nicht, weil sich dieses noch nicht in der Akte befand. Unserer Hinweis, dass wir bei Verlesung Probleme hinsichtlich der Unvoreingenommenheit der Schöffen sehen, ging fehl. Nach entsprechende Beschluss sollte die fremde Anklage verlesen werden, so dass wir konsequenterweise um Unterbrechung baten, um einen unaufschiebaren Antrag mit den Mandanten zu besprechen.
Der Vorsitzende merkte an, dass er unterbrechen werde, aber darauf hinweist, dass er in jedem Fall noch an diesem Tag zum Ende kommen will.
Schon zuvor meinte der Vorsitzende, man könne selbstverständlich offen reden. Als diese Möglichkeit von der Verteidigung in Anspruch genommen werden sollte und Anregungen zu weiteren Beweiserhebungen gegeben wurden, hieß es lapidar: "Dann müssen sie entsprechende Anträge stellen".
Nach der Unterbrechung präsentierte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge, nämlich gegen die Schöffen und gegen den Vorsitzenden. Die dienstlichen Stellungnahmen gaben Anlass zu Gegenerklärungen. Die Befangenheitsanträge unserer Mandanten wurden als unbegründet zurückgewiesen. Es wurde erneut unterbrochen, um über einen weiteren unaufschiebbaren Antrag zu beraten, der dann nicht mehr gestellt wurde.
In den Plädoyers wurde alternatives Tatgeschehen und alternative Täter benannt, Ausführungen zur Glaubwürdigkeit der Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussagen gemacht.
Alles ungewohnt und unangenehm für das Schöffengericht Fritzlar- bislang! Aber, meine neuen Freunde aus Hessen: nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Die Mandanten haben eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Dienstag, 12. September 2006
5 Jahre Haft für "Sittenwächter"
Im Münchener Familienehre-Prozess wurden der Hauptangeklagte, ein 23-jähriger Türke und seine Mitangeklagten, zu empfindlichen Haftstrafen vom Landgericht I verurteilt, wie hier berichtet wird.
Der Verurteilte wollte verhindern, dass seine Schwester Sex vor der Ehe mit ihrem Freund hat, hat auf beide eingeschlagen und den Freund entführen lassen. Am Münchener Südbahnhof wurde dem "Liebhaber" von einem Mittäter eine Pistole in den Mund gesteckt. Nach weiteren Demütigungen und der Beteuerung des Freundes, er würde das Mädchen wirklich lieben, ließ man von ihm ab.
Einer meiner zahlreichen türkischen Mandanten, der im Rotlichtbereich tätig ist, meinte dazu:" Nur gut, dass das Enthaltsamkeitsgebot ausschliesslich für die Mädchen gilt, sonst würden meine "Mädchen" nichts mehr verdienen.
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