Vergewaltigt in der Sparkasse
Eine junge Frau betrat nachts den Geldautomatenbereich einer Sparkasse. Ein Mann folgte ihr, zog sich eine Maske über den Kopf und vergewaltigte die Frau, wie hier berichtet wird.
Nicht so gemein klingt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die meinem Mandanten zur Last legt, er habe in Antalya/Türkei eine Frau, die Geld vom Automaten abheben wollte, abgelegt und die ec-Karte an sich genommen, um damit später Geld abzuheben.
Plädoyer in 4 Worten
"Bitte um milde Bestrafung" lautete mein Schlussvortrag heute vor dem Atsgericht Wernigerode. Angeklagt war mein Mandant, der zur Zeit wegen älterer Verurteilungen in der JVA sitzt wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von Werkzeugen in einem Baumarkt und Diebstählen von Spiritousenflaschen aus einem Einkaufsmarkt. Wegen der Sache im Baumarkt waren wir geständig. In der anderen Sache wurde der Kaufhausdedektiv vernommen, der sich in erster Linie auf Videoaufnahmen, auf denen mein Mndant zu sehen sein sollte, bezog. Als mein Mandant von ihm angehalten wurde, hatte er jedenfalls nichts dabei. Der Detektiv berichtete aber, dass zahlreiche Flaschen aus der Verpackung genommen worden waren, die Verpackungen wurden zurückgestellt, die Flaschen seien verschwunden. Eine blonde Frau, vermutlich Osteropäerin sei ebenfalls bei solchen Handlungen gefilmt worden. Ungefähr eine halbe Stunde lang versuchte ein Gerichtsmitarbeiter auf einem Laptop die vom Supermarkt gelieferten Aufnahmen sichtbar zu machen. Dies gelang nicht, weshalb das Gericht vorschlg, die Sache einzustellen. Wegen der Sache im Baumarkt bot das Gericht an, zusammen mit einer vorherigen Verurteilung von 4 Monaten eine Gesamtstrafe von 6 Monaten zu bilden. Dieses Angebot wollte mein Mandant (und die Staatsanwaltschaft) annehmen, weshalb ich nur noch 4 Worte brauchte.
Samstag, 14. Juli 2007
Jetzt will man meinen Kindern auch noch das Brot nehmen
Im Trubel des Tagesgeschäftes, zwischen Gerichtssaal, JVA und Burger King geht manches an einem vorbei. Deshalb habe ich erst gestern bei der Lektüre einer Finanzzeitschrift die geplante Abgeltungssteuer gedanklich erfasst. Ab dem 1. Januar 2009 werden Kursgewinne von Aktien pauschal mit 25 % versteuert. Wer über viele Jahre lang einen Aktienfonds bespart, um im Alter nicht zu verarmen, muss künftig richtig bluten. In einer Beispielrechnung war aufgezeigt, dass künftig von 150.000 € nur rund 118.000 € zur Auszahlung an den Anleger kommen. Die Steuer wird gleich von den Kapitalanlagegesellschaften bzw. Banken abgeführt. Ein kräftiger Renditekiller. Ich habe vor kurzem mal einen Bericht über ein Altersheim in Thailand gesehen- ich muss ja nicht hier bleiben und mir die deutsche Steuerpolitik lebenslang angucken.
Man will meinen Kindern die Bundesliga nehmen
Heute morgen mussste ich in meiner geliebten Bild- Zeitung lesen, dass es mal wieder Bestrebungen gibt, die Berichterstattung über die Bundesliga auf samstags nach 22 Uhr zu verschieben. Natürlich nervt mich die ständige Werbung während der Sportschau, noch mehr stören mich aber die Pläne der Fernsehverantwortlichen. Mir ist es vollkommen egal, ob die evangelische Kirche für den Papst eine richtige Kirche ist, oder nicht, aber die Bundesligaberichte zu angemessener Tageszeit dürfen nicht zur Disposition stehen. Von mir aus muss das im Grundgestz verankert werden. Entweder werden die Rundfunkgebühren gestrichen, damit auch der Geheimdienst GEZ ageschafft, oder es gibt Fußball sobald die Zeit dafür richtig ist, also ab 18.30 Uhr- und zwar für alle, nicht nur für die Reichen, die Premiere bezahlen können oder wollen.
Donnerstag, 12. Juli 2007
Manchmal geht nur Freispruch
Kurz vor Mittag beim hiesigen Amtsgericht:
Der Mandantin wurde vorgeworfen, als Thekenkraft 50 € nicht in die Kasse eingegeben zu haben, um das Geld für sich zu behalten.
Als die ehemalige Chefin, die gleichzeitig Anzeigenerstatterin war, anfing zu erklären, dass auf den von der Polizei kopierten Kassenstreifen, die nicht nachvollziehbar waren, auch ein anderes Datum als der angebliche Tattag angegeben sei, weil zwischendurch immer der Strom abgestellt wird, und die Kasse deshalb nie das richtige Datum anzeigen würde, war Feierabend. Die Vorsitzende fand klare Worte, die Plädoyers dauerten insgesamt eine Minute und die Sache war erledigt.
Ein langer Weg geht zuende
Vor ungefähr zwei Jahren wurde ich einer Angeklagten, die ich nicht kannte (und nie richtig kennengelernt habe), als Pflichtverteidiger beigeordnet. Meine Schreiben an die Mandantin kamen zurück, weil die Adresse nicht mehr stimmte. Zum ersten Verhandlungstag ist sie nicht erschienen, weil sie sich in einer Drogentherapie befand. Einige Monate später erschien sie zwar mit 15 Minuten Verspätung zum Hauptverhandlungstermin- aber sie war da. Zur Last gelegt wurden ihr zwei Diebstähle, jeweils von mehreren Schachteln Zigaretten im Supermarkt. Eine Tat haben wir, nach unserer ersten Besprechung überhaupt, eingeräumt, die andere bestritten. Das Ergebis lautete 20 Tagessätze für die eingeräumte Tat, für die andere Freispruch. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, um eine höhe Bestrafung zu erreichen, und eine Verurteilung anstatt des Freispruchs.
Meine Schreiben an die Mandantin kamen wieder ungelesen zurück, zur ersten Berufungsverhandlung ist sie nicht erschienen. Nun sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Berufungsverhandlung durchzuführen. Das Gericht hatte meine Mandantin morgens von der Polizei abholen lassen. Weil sie in schlechter körperlicher Verfassung war, hatte die Vorsitzende sicherheitshalber einen Krankenwagen gerufen. Behandeln lassen wollte sich meine Mandantin nicht. Nachdem ich in der Zelle kurz mit ihr gesprochen hatte, habe ich den Staatsanwalt gebeten, die Berufung zurückzunehmen, weil es keinen Sinn machen würde gegen meine Mandantin zu verhandeln.
Der Staatsanwalt nahm sein Rechtsmittel zurück, die Mandantin ging weg und die Sache war erledigt.
Freitag, 06. Juli 2007
Tele 2 muss bluten
Wie hier berichtet wird, hat das Landgericht Düsseldorf der Firma Tele 2 ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € aufgebrummt, weil diese ein Urteil mißachtet haben, das ihnen das Anrufen zu Werbezwecken ohne das eine vorherige Einwilligung des Angerufenen vorliegt., verboten hatte.
Als unerträglich empfinden viele ungewollt Angerufene die penetranten Werbeanrufe. Meinem Vater hatte die Mitarbeiterin eines Lotterieanbieteres auf seinen Protest hin, erwidert, dass sie schliesslich auf ihren Job angewiesen sei.
Richter beschimpft
Nachdem das zuständige Amtsgericht meinen Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung abgelehnt hatte, hat das Landgericht Hildesheim die Entscheidung aufgehoben und mich dem Mandanten beigeordnet.
Mein Mandant wandte sich an mich, nachdem wegen des Vorwurfes der Beleidigung von Mitarbeitern eines Finanzamtes, Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war wegen Fluchtgefahr, weil er der Hauptverhandlung ferngeblieben war.
Aus der Akte ergibt sich, dass mein Mandant, der im eigenen Haus lebt und über einen festen Arbeitplatz verfügt, im Anschluss an die Außervollzugsetzung des -rechtswidrigen- Haftbefehls den Ermittlungsrichter als alte Sau bezeichnet haben soll.
Weil für das Landgericht Zweifel bestehen, dass mein Mandant sich sachgerecht selbst verteidigen kann, erfolgte die Beiordnung.
Donnerstag, 28. Juni 2007
Schönes Paket beim Amtsgericht
Mein Mandant war nicht erschienen. Vorgeworfen wurde ihm von der Staatsanwaltschaft der Erwerb einer kleinen Menge Heroin und der Besitz von unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Pillen. Vor einigen Tagen war mein Mandant von einem anderen Amtsgericht wegen Besitzes ebenfalls von Heroin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Zu Buche stand eine weitere Verurteilung eines dritten Amtsgerichtes auch wegen Besitzes von Heroin zu 60 Tagessätzen Geldstrafe.
Vorliegend war mein Mandant bereits bei der Polizei geständig gewesen, so dass es unnötig Ressourcen verschwendet hätte, einen weiteren Hauptverhandlungstermin anzuberaumen.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigten sich auf den Erlass eines Strafbefehls. Unter Einbeziehung der vorherigen Verurteilungen einigten wir uns auf insgesamt 4 Monate mit Bewährung. Wenn man bedenkt, dass die bereits bestehenden Verurteilungen schon vier Monate ergaben, eine faire Lösung.
Freitag, 22. Juni 2007
Erwachsen sein, um getötet werden zu können
In Texas wird ein 16- jähriger verdächtigt ,seine Mutter erschossen zu haben mit einem Gewehr, das sein verstorbener Vater ihm geschenkt hatte. Nach der Tat soll der Junge 7000 Dollar vom Konto der Mutter abgehoben und damit Videospiele finanziert haben. Wie hier berichtet wird soll aufgrund einer Anhörung entschieden werden, ob der inhaftierte Junge als Erwachsener oder als Jugendlicher vor Gericht gestellt wird.
Um den Jungen töten zu dürfen, werden sie sich für Erwachsenenstrafrecht entscheiden müssen. Schon auf die Idee zu kommen, ein 16-Jähriger könnte erwachsen sein oder müsse wie ein Erwachsener behandelt werden, finde ich eigenartig.
Donnerstag, 21. Juni 2007
Kondomstreit auf Braunschweiger Gurke
Ein Kondom war geplatzt. Darüber gerieten in der Braunschweiger Bruchstraße ( genannt Gurke) eine 25- jährige Prostituierte und ihr Kunde in Streit. Die Frau wollte die Personalien des Freiers haben, um zu wissen, wer ihr gegebenenfalls ein Kind gezeugt hat. Der 39 Jahre alte Mann verlangte die Personalien der Prostituierten, für den Fall, dass er sich angesteckt hat. Wie hier berichtet wird, wurde die Polizei bemüht, die die Personalien ausgetauscht hat.
Gibt es eigentlich noch die Pille "danach"? Die Geschichte erinnert mich an meine Polizistenvergangenheit. Vor gut 20 Jahren hatte ein Freier in Hannover einer "Dame" vom Straßenstrich im Zuge des Oralverkehrs in den Mund ejakuliert. Das "Mädchen" verlangte Geld für einen HIV- Test. Der Freier war sauer, weil er danach, bei Licht betrachtet, gemerkt hat, dass die "Dame" keine war, sondern ein verkleideter Kerl.
Dienstag, 19. Juni 2007
Neues Gefängnis in Niedersachsen
In der Papierausgabe der Braunschweiger Zeitung habe ich heute gelesen, dass die Niedersäsische Justizministerin gestern in Rosdorf bei Göttingen ein neues Gefängis, angeblich eines der sichersten in Deutschland, in Betrieb genommen hat. Sechseinhalb Meter hohe Mauern, auf denen zusätzlich viereinhalb Meter Stacheldraht- Zaun aufgepflanzt wurden, umgeben die Gebäude, in denen auch als besonders gefährlich eingestufte Männer untergebracht werden sollen.
Wenn, wie die Zeitung berichtet, die Zahl der Häftlinge in Niedersachsen steigt, braucht man auch neue Knäste. Gerne würde ich auch mal was lesen über neu erschaffene Bolzplätze.
"Braunschweiger Kessel" am Pranger
Anlässlich eines NPD- Aufmarsches am 18. Juni 2005 wurden Gegendemonstranten von der Polizei in Braunschweig stundenlang eingekesselt.
Der gerichtlichen Überprüfung hielt der "Kessel " nicht stand. Die polizeiliche Maßnahme war rechtswidrig. Wie hier berichtet wird, hat die Polizeiaktion nun Eingang gefunden in den Grundrechte- Report. Der Braunschweiger Polizeipräsident Harry Döring gelobt Besserung und will künftig in derartigen Situationen das Versammlungs- und nicht das Gefahrenabwehrrecht anwenden lassen.
Ich glaube, dass selbst im Gefahrenabwehrrecht die Verhältnismäßigkeit zu beachten gewesen wäre, also umleiten statt umzingeln.
Freitag, 15. Juni 2007
Lieber Sparkassenmitarbeiter
Auch unter den Bänkern gibt es noch herzliche Menschen. Für seine Taten voller Mitgefühl musste sich, wie hier berichtet wird, ein 45-jähriger Sparkassenangestellter vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Wie hier berichtet wird, hat die gute Seele 5 Jahre lang Umverteilungen vorgenommen. 2,1 Millionen Euro hat er von Konten wohlhabenderer Bankkunden auf die Konten der seiner Ansicht nach Bedürftigen transferiert, weil die Armen ihm leidtaten. 1,4 Millionen Euro konnten zurückerlangt werden. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten.
Schade, dass meine Bänker nicht so ein gutes Herz haben.
Polizistin in Amerika
Eine 34-jährige Polizistin hat sich während des Schlafens mit ihrer Dienstwaffe angeschossen, wie hier berichtet wird. Nach ihren Angaben hat die Ordnungshüterin die Pistole gesichert unter das Kopfkissen gelegt. Während sie darauf schlief, muss sich die Waffe entsichert und ein Schuss gelöst haben, der die Beamtin zwar nicht in den Kopf, aber immerhin ins Handgelenk traf.
Glück im Unglück. Hält hoffentlich die Polizisten, die meine Mandanten entgegen meines Rates zur Aussage verleiten wollen, davon ab, die Nachtruhe auf einer Pistole zu verbringen. Ganz übel wäre eine Maschinenpistole, die sich beim Schlafen auf Dauerfeuer einstellt- da wäre Stimmung im Hause des Hauptwachtmeisters.
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