Dienstag, 14. August 2007

Oma aus Roma beim Dealen erwischt

Von johannesolaf, 09:31

Wie hier berichtet wird, wurde eine 73 Jahre alte Frau aus dem römischen Stadtteil Trastevere unter Hausarrest gestellt, weil sie zusammen mit ihrem Enkelsohn Heroin verkauft hatte. Die Wohnung der Frau diente als Lager von insgesamt 4 Kilo Heroin. Aus dem Bestand holte der Enkel kleinere Einheiten zum Abverkauf, während die Oma Schmiere stand. Gefunden wurden noch zwei Revolver bei den Dealern. Anders als seine Oma, musste der Junge ins Gefängnis.

Bei steigender Lebenserwartung haben die Menschen (inkl. der Italiener ) auch länger Zeit Straftaten zu begehen.

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Montag, 13. August 2007

Im Zweifel entscheidet die Hautfarbe

Von johannesolaf, 17:37

Ein Türsteher einer Osnabrücker Disco hat einen Studenten, der in Tansania geboren ist, nicht in die Disco eingelassen, weil er augenscheinlich kein Deutscher sei, wie hier berichtet wird. Der Hinweis des Mannes, er besitze aber die deutsche Staatsbürgerschaft half ihm nicht weiter, da er schliesslich nicht in Deutschland geboren sei. Die Geschäftsführung verteidigte das eigenartige Vorgehen mit dem sonderbaren Argument, dass deutsche Gäaste irritiert seien, wenn sich zuviele Ausländer (oder Menschen, die nicht aussehen wie Deutsche) in der Disco aufhalten würden.

Das einzig Lustige an der traurigen Geschichte, ist der Umstand, dass es sich beim Türsteher um einen Türken handeln soll.

 


Späte Belehrung

Von johannesolaf, 08:57

Der Einfallsreichtum mancher Polizeibeamter ist doch immer wieder erstaunlich. Gerade lese ich zur Vorbereitung einer anstehenden Hauptverhandlung noch einmal die Ermittlungsakte. Eine junge Frau wird als Zeugin vernommen, wobei aus der Lektüre der vorherigen Seiten klar ist, dass sie zumindest Gehilfin gewesen sein dürfte einer anschließenden Körperverletzung, indem sie die Opfer in die Falle gelockt hat.

Am Anfang der Aussage befindet sich keine Belehrung, dafür aber am Schluss.  Dort heisst es:" Ich weiss, dass ich eventuell mit einer Bestrefung rechnen muss, weil wir ja dem X (Name von mir geändert) geholfen haben. Ich weiss auch, dass ich keine Angaben hätte machen müssen, wenn ich mich damit selbst belaste. Ich musste mir aber die Sache von der Seele reden, weil sie mich belastet."

Und da wundern sich noch einige Polizisten, weil man seine Mandanten dort grundsätzlich nicht zur Vernehmung hinlässt.

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Mittwoch, 08. August 2007

Polizisten mit Mist beworfen

Von johannesolaf, 15:41

Wie hier berichtet wird, mussten sich zwei lustige Landwirte , Vater und Sohn, aus Schwaben vor dem Amtsgericht verantworten, weil Sie Polizeibeamte, die auf ihrem Hof rumliefen beleidigten, und der Bauernsohn den einen Beamten mit Mist beworfen hatte. Die beiden fühlen sich von den Polizisten, die auch schon mal die zunge rausstrecken sollen, wenn sie am Hof vorbeifahren, provoziert. Afgrund vorheriger Vorkommnisse gab es nun eine Bewährungsstrafe, wobei die Angeklagten bereits jetzt nicht sicher zu sein scheinen, die Bewährungszeit durchzuhalten.

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Marco W. bleibt in Haft

Von johannesolaf, 12:07

Obwohl ein Arzt heute als sachverständiger Zeuge bekundet hat, er habe das "Opfer" noch in der Tatnacht untersucht und keine Spuren eines Geschlechtsverkehrs, insbesondere einer Vergewaltigung festgestellt, muss Marco W. aus Uelzen bis zur Fortsetzung des Prozesses im September in türkischer Haft bleiben, wie hier berichtet wird.

Aufgrund der Aussage des Arztes wäre es spätestens heute an der Zeit gewesen, den Haftbefehl aufzuheben.

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Mehr Vertrauen in die deutsche als in die tschechische Polizei

Von johannesolaf, 10:28

Schlau angestellt hat sich dann doch noch ein potentieller deutscher Freier, wie hier berichtet wird. Der Mann wollte schön Späßchen haben in der Tschechei und leistete Vorschuss an eine Dame, die auf einer Wiese sexuelle Handlungen in Aussicht stellte. Auf dem Acker angekommen, warteten zwei Komplizen der Frau, um 100 € abzupressen. Bei Nichtzahlung wollten sie die einheimische Polzei verständigen. Der Deutsche übergab zunächst 50 € und bot an, weitere 50 € von der Bank zu holen. Einer der Ganoven wollte mitfahren zur Bank. Am Grenzübergang gab das Opfer Gas und fuhr durch bis zum deutschen Grenzposten. Dort wurde der Erpresser festgenommen.

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Dienstag, 07. August 2007

Eine neue Säule der Anwaltsversorgung

Von johannesolaf, 17:00

Gestern kam ein neuer Mandant zu mir, der in der Nachbarstadt ein Restaurant betreibt. Sein Bruder unterhält hier ein Lokal .

Heute rief mich der Mandant noch einmal an, um mir die Vorgangsnummer der Polizei mitzuteilen, damit ich dort mein Legitimationsfax anbringen kann.

Seine Abschiedsworte waren." Und wenn Du mal Hunger hast, kommst Du vorbei oder gehst zu meinem Bruder"

 

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Montag, 06. August 2007

Sex mit Schaf kann erlaubt sein- aber nur dort, wo man nicht Fußball spielen kann

Von johannesolaf, 17:20

Wie hier berichtet wird, ist in den Niederlanden ein Mann freigesprochen worden, der von einem Farmer inflagranti erwischt worden war, als er einem Schaf beigewohnt hat.

Da das Schaf vor Gericht nicht ausgesagt hat, konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Schaf den Sex nicht wollte beziehungsweise unter großen Stress geraten ist durch die Handlung des Angeklagten.

Ohne das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist Sodomie in den Niederlanden straflos.

Kann er froh sein, dass er sich nicht an einen Papageien gewandt hat, um schön Späßchen zu haben.

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Sohn meint es gut mit Mama

Von johannesolaf, 09:29

Um aus einem schlichten Rechtsanwalt einen Strafverteidiger zu machen, braucht es neben Mut, Entschlossenheit, Phantasie u.a. ein gewisses Maß an Beklopptheit. Diese wird dann über die Gene weitergeleitet.

Seitdem mich die Frauen aus ihren Herzen (und Betten) verbannt haben, ist mein Platz am Spielfeldrand. So war ich mit meinen Söhnen wieder zu einem Spiel unterwegs, als mich mein 9- jähriger Sohn fragte, wieviel Taschengeld er denn bekäme, wenn ich 20 Millionen pro Jahr verdienen würde.

Meine Antwort lautete, dass ich darüber nachdenken werde, wenn es soweit ist, er aber wohl keine Kürzungen in Kauf nehmen müsse.

Wir einigten uns jedenfalls darauf, dass wir die Winter in Rio und die Sommer in Italien verbringen werden, in ansprechenden Anwesen mit Fußballwiese bei.

"Und Mama kriegt eine Putzfrauen- und Kochuniform- aber vom Allerfeinsten", waren seine abschliessenden Worte zum Thema Reichtum.


Freitag, 03. August 2007

ARGE Helmstedt

Von johannesolaf, 11:52

Als ich gestern auf der Rückfahrt aus Bremen war, rief mich eine Mandantin an. Ein Altenheitm hatte sich bei ihr gemeldet, die ARGE hätte meine Mandantin als neue 1 € -Jobberin vorgeschlagen. Da meine Mandantin examinierte Altenpflegerin ist, stellt sich die Frage, warum sie nicht zu normalen Bedingungen eingestellt wird, wenn ein Bedarf an ihrer Mitarbeit besteht. Es kann doch nicht angehen, dass qualifizierte Menschen als billige Arbeitskräft mißbraucht werden. Der 1- €-  Job sollte denjenigen vorbehalten bleiben, die zunächst überhaupt keine Chance auf einen "normalen" Job haben.

Das wäre sonst  genauso bekloppt, als wenn mir die ARGE (nach Rückgabe meiner Anwaltszulassung), weil ich ja für den höheren Verwaltungsdienst qualifiziert bin,  vorschlagen würde, das Arbeitsamt zu leiten- für einen Euro pro Stunde.

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Gestern am ehrwürdigen Landgericht Bremen

Von johannesolaf, 08:11

Gestern war ich, wie eine Woche zuvor in Bremen beim dortigen Landgericht. Gut gefallen hat mir der schöne alte Stuhl, auf dem ich sitzen durfte. In der Sache selbst ging es um die Berufung meines Mandanten, der sich erstinstanzlich selbst verteidigt hatte, gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte war mein Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei diesem Urteil blieb es trotz unserer Bemühungen das Gericht von der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme  zu überzeugen.

Immer wieder dasselbe: Polizeibeamte als Zeugen, die sich bei jeder noch so harmlosen Frage des Verteidgers angepisst fühlen, aber freimütig aussagen, man hätte ja schon "so einen Hals", wenn ein Mann eine Frau schlagen würde und deshalb sei es in 90 Prozent der Fälle immer so, dass der Mann die Wohnung verlassen müsse, wenn es zum Streit mit seiner Lebensgefährtin komme. Dass die Beamten protokolliert hatten, dass es der Frau genügt hätte, mit der Polizei zusammen das Haus zu verlassen, spielte keine Rolle. Egal war auch, dass mein Mandant beim Eintreffen der Polizei  friedlich im Schneidersitz im Wohnzimmer saß.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende dann aus, dass das Hinausbegleiten der Frau aus der alleinigen Wohnung meines Mandanten kein geeigneteres Mittel gewesen wäre, als ihn mitzunehmen, weil er ja die Frau hätte verfolgen können, um zu sehen, wo sie bleibt. Im übrigen könne die Polizei auch nicht wissen, wo sie mit der Frau in der Nacht hinsollten. Dass die Polizeibeamten ausweislich des Protokolls der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung ausgesagt hatten, mein Mandant habe eine Flasche weggeschleudert bzw. weggeschmissen, nun aber alle der Meinung waren, er habe mit der Flasche nach dem Bein des einen Beamten geschlagen, bedeutete kein Widersspruch für das Gericht, weil die Protokollführerin am Amtsgericht ja eigene Formulierungen gewählt haben könne.

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Dienstag, 31. Juli 2007

Wirte klagen über Rauchverbot in Niedersachesen

Von johannesolaf, 08:04

Wie hier berichtet wird, gibt es in Niedersachsen bei Gastronomiebetreibern wegen des anstehenden Rauchverbotes ab dem 1. August. Weil viele Gäste kleinerer Kneipen Raucher seien, die kleinen Kneipen aber keinen extra Raucherraum einrichten können, werden massive Umsatzeinbußen befürchtet, weshalb einige nun gegen das Verbot klagen wollen.

Ich glaube nicht, dass viele Raucher nun ihrer Stammkneipe mit den darin befindlichen Kumpels den Rücken kehren, um sich in extra Raucherräumen zu versammeln. Besser wäre es allerdings, keine Ausnahmen zuzulassen, dann hätte niemand Anlass, die Kneipe zu wechseln.

 

 

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Dienstag, 24. Juli 2007

Prostitution im Krankenhaus oder ein Traum wird wahr

Von johannesolaf, 13:26

Eine schöne Begebenheit wird hier berichtet: Eine 22-jährige Krankenschwester in einem Moskauer Krankenhaus soll in den letzten zwei Jahren bezahlten Sex mit 500 Patienten gehabt haben . Ans Licht kam die Sache erst, als sie es mit einem Freier (Patienten) getrieben hatte, bei dem durch die notwendigen Bewegungen die frische Blinddarmnarbe aufplatzte.

Die gute Fee (blond und vollbusig!) wurde nach ihrem Geständnis von ihrem Arbeitgeber entlassen.

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Montag, 23. Juli 2007

Erzähl es mir, Claudia!

Von johannesolaf, 08:43

Stefan Effenberg soll seine Nachbarin aus Florida mit nach Deutschland gebracht haben, wie hier berichtet wird. Anlass für den Deutschlandbesuch Effes sei ein gemeinsamer Geschäftstermin mit seiner Ehefrau Claudia, die sich - nach eigenem Bekunden - vom Ex- Fussballprofi getrennt haben soll. Effenberg soll angeblich ein Verhältnis zu seiner Nachbarin unterhalten, was Claudia bereits vor einigen Monaten sauer gemacht haben soll, so dass sie eine Trennung erwogen habe. Nachdem es in der Öffentlichkeit nach Versöhnung aussah, dann das vorläufige Aus, weil Effe den Kontakt zur Nachbarin wohl doch nicht abgebrochen hatte.

Liebe Claudia, wenn es Dir nun Ernst sein sollte mit der Trennung, kannst Du mir doch verraten, was der Stefan an dem Abend tatsächlich zum Autobahnpolizisten gesagt hat: Hat er nicht doch Arschloch gesagt?

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Freitag, 20. Juli 2007

Kein Nachfolger für Olli Kahn

Von johannesolaf, 08:33

Wie hier berichtet wird, klagt ein 10- jähriger Junge mittlerweile beim Landgericht München II um Aufnahme in einen Fußballverein, bei dem er bereits als Torwart Probetrainings absolviert hatte. Der Verein verweigerte dann aber seine Aufnahme als Vereinsmitglied. Der Junge wird von seinem Vater, einem Rechtsanwalt vertreten. Was der Nichtaufnahme des damals 8-Jährigen zugrunde liegt, bleibt im Dunkeln. Der Verein will die Gründe erst offenbaren, wenn das Gericht darauf Wert legt.

Als Vater zweier Torhüter blutet mir natürlich das Herz. Ich hoffe nur, dass sich der Junge über die Jahre fit gehalten hat. Wenn ich bedenke, dass einer meiner Söhne ca. 80 km von seinem Verein entfernt lebt, stellt sich aber die Frage, ob nicht eine Kontaktaufnahme zum Nachbarverein besser gewesen wäre. Der Junge hätte doch bei der Beklagten keine Freude (und Freunde) mehr, wenn er seine Aufnahme gerichtlich durchsetzen würde.

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