Mittwoch, 26. September 2007

Viele Männer wollen sich beim Heimwerken verbessern- nur wenige beim Sex

Von johannesolaf, 07:24

Wie hier berichtet wird, hat die Umfrage einer Internet- Plattform ergeben, dass viele Männer den Wunsch verspüren, sich beim Heimwerken zu verbessern. Großes Interesse besteht demnach auch bei der Verbesserung der Computerkenntnisse. Ein besserer Liebhaber zu werden, halten aber nur wenige für erstrebsam.

Die Italiener wurden dann wohl nicht gefragt.

Meine Computerkenntnisse müssten mindestens um 300% besser werden, denn ich habe keine Ahnung. Ich weiss auch nicht, wie mein jüngster Sohn den Mannschaftsbus des VfL Wolfsburg so auf meinen Laptop verbracht hat, dass ich ihn immer sehe, wenn ich den Computer anmache.

Sehr gerne würde ich Sprachen lernen. Deshalb habe ich mir eine türkische Sprach-CD gekauft, die ich beim Autofahren höre.

Ein guter Strafverteidiger will ich werden, so wie er, deshalb sitze ich schon früh im Büro und lese Bücher über das Revisionsrecht. Ich freue mich über das Seminar im Steuerstrafrecht, zu dem ich eingeladen worden bin und im November hingehe, um  hier gute Arbeit leisten zu können.

Sex? Warum soll ich für etwas trainieren, was nur einmal im Jahr stattfindet.


Montag, 24. September 2007

Die sehen irgendwie immer noch doof aus

Von johannesolaf, 15:47

Nachdem ich heute Vormittag schön an meinen Strafsachen gesessen habe, bin ich in die Stadt gegangen. Bei meiner Rückkehr standen sie dann wenige Meter von der Kanzlei entfernt und haben die gesamte Fahrbahn stadtauswärts dichtgemacht, um Fahrzeuge zu kontrollieren. Die hiesige Polizei. Jahrelang, insbesondere als ich dort vor fast 20 Jahre selbst noch tätig war, habe ich mich darüber aufgeregt, dass man als Polizist blöd aussieht in seiner Uniform, damals noch grüner Rock (Jackett), bambusfarbens Hemd und entsprechende  Hose, die im Winter die Kälte reingelassen und ganzjährig gekratzt hat. Richtig gefreut habe ich mich, als bekannt wurde, dass die "Kollegen" blaue Uniformen erhalten sollen, mit eckigen Mützen, die sie aussehen lassen wie Terence Hill Mitte  der 70iger im Kino.

Als sie da eben so standen in ihren blauen Uniformen , dachte ich so vor mich hin: Irgendwie trotzdem noch doof, wie die aussehen. Zwar blaue Klamotten, eckige Mütze und Sonnenbrille, aber nicht wie damals Terence Hill in dem Film als er auf dem weissen Polizei-Motorrad neben Bud Spencer über die Leinwand gefahren ist.


Freitag, 21. September 2007

Erleichterung zum Wochenende

Von johannesolaf, 12:21

Nachdem bei meinem Mandanten vor einigen Monaten mehrere Waffen, Gewehre, Pistolen, Maschinenpistole usw. sichergestellt wurden, erreicht mich heute das waffenrechtliche Gutachten des Landeskriminalamtes.

Jede einzelne der alten Waffen wurde auf ihre Gebrauchsfähigkeit hin überprüft.

Regelmässig findet sich die Anmerkung des Sachverständigen: "Das Asservat ist .E. im vorliegenden Zustand für die Kriegsführung zwischen Staaten nicht geeignet."

Dann ist es ja gut.

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Mittwoch, 19. September 2007

Habe ich gerade erfunden: Die "Wenn-Formel"

Von johannesolaf, 13:22

Nach zwei Verhandlungstagen wurde mein Mandant vom Amtsgericht Wernigerode vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.

Vorhin erhalte ich ein Schreiben der Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg. Diese ist hinsichtlich meiner bei der Landeskasse geltend gemachtenFahrtkosten der Auffassung, mein Mandant hätte sich aus Kostengründen einen Rechtsanwalt in Wernigerode oder Blankenburg suchen müssen, und nicht in Braunschweig.

Das geht klar: Vielleicht fährt sie ja bei ihrer nächsten Herztransplantation nicht nach Leipzig oder Berlin, sondern nach Klötze, um Sprit zu sparen.

Wenn der Staat Menschen zu Unrecht mit einer Anklage überzieht, muss er auch dafür gerade stehen, wenn die Freizusprechenden sich eines Strafverteidigers bedienen zu dem sie Vertrauen haben, auch wenn er zwei Ecken weiter wohnt.


Gestern in Magdeburg -Bild war auch da

Von johannesolaf, 11:48

Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg:

24 Ns 4/07 (Verstöße gegen das Urhebergesetz) – 4. Strafkammer als Berufungskammer

1 Angeklagter

4 Zeugen

 

Prozesstag: Dienstag, 18. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Am 7. März 2007 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10,00 €. Nach Überzeugung des Amtsgerichts soll der im Dezember 1996 geborene Angeklagte Hasso W. in Thale im November 2005 über seinen PC im Rahmen eines Internet Filesharing – Programms rund 1400 urheberrechtlich geschützte Musikdateien in MP3-Format ohne Einwilligung der Rechteinhaber zum Herunterladen durch dritte Personen bereitgestellt zu haben.

Wäre mein Mandant tatsächlich erst 1996 geboren, hätte sich die Sache schon vorher erledigt.Tatsächlich ist er viel früher geboren.

Erstinstanzlich war es zur Verurteilung gekommen wegen der Aussage eines Polizeibeamten, der ausgesagt hatte, mein Mandant  habe die Handlungen quasi zugegeben, er hätte sein Handeln aber nicht für strafbar gehalten. Auf meine Frage, warum er diesen Vorgang überhaupt nicht protokolliert hatte, wusste er zwar nicht befriedigend zu antworten, dem Amtsgericht reichte es aber.

Die Sache  wurde nun, nach einer Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, endgültig eingestellt.

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Donnerstag, 13. September 2007

Kind fällt nicht auf Richterin rein

Von johannesolaf, 14:28

Heute erhalte ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass das Verfahren gegen meinen Mandanten, gegen den wegen sexuellen Mißbrauchs der Enkeltochter ermittelt worden war, eingestellt worden ist.

Die Kindesmutter hatte bei der Polizei einen Verdacht gegen meinen Mandanten geäußert, weil die Tochter sich nach Besuchen bei den Großeltern eigenartig benehmen würde. Auch Aussprüche mit sexuellem Hintergrund seien dabei.

Das kleine Mädchen wurde richterlich angehört und hat den Beeinflussungsversuchen der Ermittlungsrichterin in ganz eindrucksvoller Weise standgehalten. Bereits zu Beginn der Vernehmung hatte das Mädchen ausgesagt, sich das mit dem Penis, den der Opa ihr vorgezeigt haben sollte, nur ausgedacht zu haben. Äußerungen habe sie von einem Kinndergartenkollegen aufgeschnappt. Auf die Frage, ob sie denn wieder zu Oma und Opa wolle, antwortete sie mit ja, aber Mama will das nicht. Niedlich zu lesen war die Passage, der Opa würde schon Sachen machen, die ihr nicht gefielen, nämlich beim Frühstück das Messer ablecken. Als die Richterin das Kind auffordert, doch mal zu beschreiben, wie der Opa gestanden hat, um ihr den Penis zu zeigen, weisst sie nochmals darauf hin, dass es solche Situationen nicht gegeben hätte, sie im übrigen auch noch verabredet sei und sich ein bisschen beeilen müsse. Als die Richterin weiter bohrt und in Aussicht stellt, dass die Kleine gehen könne, wenn sie ihr noch eine Frage "ganz ehrlich" beantworten würde,  meinte die 5 - Jährige, dass ihr nun der Bauch weh täte, woraufhin die Befragung zuende war.

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Der fragende Staatsanwalt

Von johannesolaf, 09:31

Gestern hier beim Amtsgericht: Angeklagt war Betrug, weil mein Mandant eine Jeanshose versteigert, das Geld kassiert, aber die Ware nicht geliefert haben sollte. Mein Mandant verspätete sich etwas. Der Staatsanwalt meinte, er fände es schon gut, wenn er käme, denn er habe noch weitere Verfahren gegen ihn, zu denen er Fragen hätte. Ich sagte, er möge mir zunächst die Akte zukommen lassen, dann könnten wir irgendwann über die Sachen sprechen, jedenfalls nicht heute.

Nach Ankunft meines Mandanten gab ich für ihn eine Erklärung ab. Der Staatsanwalt wollte wissen, was das denn für eine Hose gewesen sei, die versteigert wurde. Ich sagte, dass die Frage nicht beantwortet wird, woraufhin der Staatsanwalt meinte, er wisse ohnehin, was es für eine Hose gewesen ist. Ich:" Dann brauchen sie ja nicht zu fragen, wenn sie es wissen." Der Staatsanwalt stellte in lautem Ton eine weitere Frage. Ich:" Ihre Fragen werden nicht beantwortet" Er:" Ich habe aber noch einige Fragen".Ich:"Ihre Fragen werden nicht beantwortet, also müssen sie nicht mehr fragen.

 

 

 


Dienstag, 11. September 2007

Polizist schlägt Jungen Waffe aus der Hand

Von johannesolaf, 09:33

Es ist schon erstaunlich, was manch einer unternimmt, um sich einem Verfahren zu entziehen, welches ihm ein paar Arbeitsstunden eingebracht hätte. Wie hier berichtet wird, ist im Landkreis Aschaffenburg ein 18-jähriger alkoholisiert mit dem Auto in den Graben gefahren. Anschliessend ist er nach Hause geflüchtet, wo ihn dann die Polizei aufgesucht hat. Die Polizisten hat er mit einer (Luft-) Pistole bedroht. Wohl zum Glück des Jungen, schlug ihm ein Polizist die Waffe aus der Hand, anstatt ihn zu erschiessen.

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Freitag, 07. September 2007

Mandant fühlt sich ungerecht behandelt vom Gericht

Von johannesolaf, 09:32

Nicht zufrieden war gestern mein Mandant, der vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Nach der Urteilsverkündung warf er der Vorsitzenden vor, sie hätte gar nichts zu seinen Gunsten angeführt in ihrer Urteilsbegründung, sondern nur negativ über ihn gesprochen.

Die Anklage warf meinem Mandanten vor, zwei Raube begangen zu haben. Einen davon in Deutschland, indem er in einer Spielhalle die Aufsicht zur Seite gedrängt und fixiert habe, um dann 100 € aus der Kasse zu nehmen. Die geringe Beute, die kurz danach zurückgezahlt wurde und die anderen Tatumstände, wie geringe Gewaltanwendung, führten dazu, dass das es zu einer Verurteilung wegen Raubes in einem minderschweren Fall.

Die andere Sache soll sich in der Türkei abgespielt haben. Die Anklage warf meinem Mandanten vor, vor einem Geldautomaten einen Mann zur Seite gestoßen zu haben, um dann die EC-Karte aus dem Schlitz des Automatens zu nehmen, wobei es anschliesend zur Abhebung von 1000 € gekommen sei.

Der Geschädigte war sich sicher, meinen Mandanten erkannt zu haben, außerdem habe er über das gemeinsame Hotel die Personalien meines Mandanten ermittelt und ihn sogar fotografiert. Böse sei er ihm aber nicht wirklich, weil er ja ein armer Kerl sei, der das Geld gebrauchen können. Er wollte ihn auch garnicht anzeigen, sondern sei nur wegen der Versicherung zur Polizei gegangen. Niedlich anzuhören war die Unterhaltung zwischen dem fast 70-jährigen Zeugen und meinem Mandanten zwischen Beweisaufnahme und Urteilsverkündung.

Das Gericht verurteilte in dieser Sache lediglich wegen Diebstahls, weil der Zeuge ausgesagt hatte, ein anderer habe ihn gestoßen.

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Dienstag, 04. September 2007

StA gegen sorgfältige Strafverteidigung

Von johannesolaf, 08:17

Gestern abend, zeitgleich liefen die drei Scheidungsberaterinnen Effenberg und Co. im Fernsehen, laß ich eine Ermittlungsakte. Meinem Mandanten wird unter anderem Urkundenfälschung vorgeworfen.

Auf dem letzten Blatt der Akte findet sich ein Vermerk der zuständigen Staatsanwältin. Die Versendung der Akte an mich wird dort angeordnet. Weiter heisst es: "Diesseits wird davon ausgegangen, daß seitens des Verteidigers (Anm.: das bin ich) aus Kostengründen keine weitere Einlassung erfolgen soll, da Herr XY alle Taten bereits zugegeben hat und keine notwendige Verteidigung vorliegt."

Vielleicht bezahlt mein Mandant ja gerne eine Verfahrensgebühr dafür, dass ich die Akte durcharbeite, um dann mit ihm  zu entscheiden, ob noch eine Einlassung erfolgen sollte oder nicht. Möglicherweise gibt es ja etwas mitzuteilen, was sich nicht mit der Verwirklichung von Tatbeständen auseinandersetzt, aber trotzdem erzählt werden sollte. Vielleicht ergeben sich aus der Akte Beweisverwertungsverbote, weil die Polizei nicht richtig belehrt hat.  Vielleicht ist das, was die Staatsanwatschaft als vollumfängliches Geständnis werten will, nur ein ungeschickter Erklärungsversuch. Vielleicht muss ja auch tatsächlich nichts mehr geschrieben werden. Man weiss es nicht.

Ich weiss aber sicher, das ich die Staatsanwaltschaft nicht brauche, um zu entscheiden, ob und was ich wann schreibe oder nicht schreibe.


Donnerstag, 30. August 2007

Verhandlung ohne den Angeklagten

Von johannesolaf, 18:16

Nachdem mein Mandant zweimal nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, schien das Gericht , wie die letzten Male auch, unzufrieden, weil ich den Mandanten als sein Verteidiger nicht dazu gebracht hatte, zu erscheinen. Ich gab bekannt, dass ich meinen Mandanten sehr gerne verteidige und mich freue, wenn er neben mir im Saal sitzt. Ihn dort hinzuholen sei aber nicht meine Aufgabe und da ich keine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht habe, könne er auch nicht durch Zustellung an mich geladen werden. Im übrigen sei es mit meiner Verschwiegenheitspflicht nicht in Einklang zu bringen, dem Gericht zu berichtet, ob und wo ich meinen Mandanten gesprochen hätte. In der Akte fand sich dann nach längerem Suchen doch noch ein Zustellungsnachweis. Ob in dem Schreiben, welches er erhalten haben soll, der Hinweis enthalten war, dass auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann, muss man mal sehen. Jedenfalls wurde verhandelt.

Angeklagt war die Beleidigung von Finanzbeamten. Mein Mandant sollte diese per Telefon und Fax unter anderem als faul und dumm bezeichnet haben.

Nach dem Schlussvortrag der Staatsanwältin merkte ich an, dass ich mir faule Finanzbeamte wünschen würde, diese aber wohl leider nicht existieren würden.

Aufs Plädieren habe ich verzichtet. Es gab für vier Taten dreißig Tagessätze. In der Urteilsbegründung führte die Richterin richtigerweise aus, weil der Angeklagte sich nicht eingelassen habe, gäbe es auch nichts, was erschwerend zu berücksichtigen wäre.

 

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Für schnelles Glück an den Rand des Harzes

Von johannesolaf, 17:59

Mit den letzten Sonnenstrahlen des Jahres fuhr ich zum Amtsgericht Wernigerode.

Die ausgesetzte Hauptverhandlung wegen eines nicht erschienenen  Zeugen sollte wiederholt werden.  Angeklagt war Diebstahl in einem Baumarkt. Fotos aus einer Überwachungskamera sollten die Täter zeigen. Bereits beim letzten Mal war klar, dass mein Mandant nicht abgelichtet war. Ein Mitarbeiter des Baumarktes hatte aber ausgesagt, dass die Täter mit einem Auto, das auf meinen Mandanten zugelassen ist, weggefahren seien.

Diese Mal dauerte die Verhandlung 5 Minuten. Die Richterin gab bekannt, dass mein Mandant sich endgültig nicht auf dem Foto befände, das Gericht aber inzwischen wüsste, wer die Täter seien. Die Anklage wurde verlesen, die Plädyers gehalten, dann zwei Minuten unterbrochen und anschliessend der Freispruch verkündet.

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Mittwoch, 22. August 2007

Drogenhandel vor Gericht, aber Zeugen braucht man nicht

Von johannesolaf, 08:25

Wenn Drogenhädler geschnappt werden, führt dies häufig dazu, dass sie in ihren Aussagen andere benennen, also ihre Abnehmer, gegen die dann ein Verfahren wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln eingeleitet wird, oder Mittäter oder sonstige Leute, die ebenfalls gehandelt haben sollen. Irgendwann stehen diese Leute dann vor Gericht, packen ihrerseits aus, belasten den ursprünglichen "Verräter" noch mehr, oder benennen zu Recht oder Unrecht, in der Hoffnung auf milde Bestrafung, wieder andere.

Aus diesem Grunde verzichte ich bei derartigen Konstellationen gern auf die entsprechenden Zeugen  vor Gericht, weil nie abzusehen ist, was ihnen  zusätzlich, zu ihrer früheren Aussage bei der Polizei, noch einfällt, vorallem dann, wenn sie selbst in Haft sitzen.

Gestern stand mein Mandant vor dem Jugendschöffengericht. Der Vorwurf lautete 12 mal Handeltreiben ( Haschisch) in nicht geringer Menge. Der Tatzeitraum lag mehr als zwei Jahre zurück.

So eine richtig passende Strafe wollte mir für meinen nicht vorbestraften Mandanten nicht einfallen und ich stieß auf § 27 JGG, auch genannt "Babybewährung", weil ersteinmal über einen bestimmten Zeitraum geguckt wird, ob schädliche Neigungen beim Täter vorliegen oder nicht. Wenn ja, gibt es später eine Freiheitsstrafe, die in den meisten Fällen zur richtigen Bewährung ausgesetzt wird. 

In einem Vorabgespräch mit dem Gericht und dem Staatsanwalt einigten wir uns auf diese Vorgehensweise. Ein kurzes Geständnis, keine Zeugen und die Sache wurde gleich rechtskräftig.

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Freitag, 17. August 2007

Trotz Todesstrafe im Iran droht Frau Abschiebung

Von johannesolaf, 08:03

Einer iranischen Frau, die zur Zeit Zuflucht in Deutschland genommen hat, kann nach Meinung des Berliner Verwaltungsgerichtes abgeschoben werden, obwohl ihrer Anwältin ( demnach wohl auch dem Gericht) ein Urteil aus dem Iran vorliegt, wonach die junge Frau dort in Abwesenheit im Jahre 2006 zum Tode verurteilt wurde. Verurteilt wurde die Frau, weil sie lesbisch ist, wie hier berichtet wird. Vor kurzem wurde zwei schwule Jungs wegen ihrer sexuellen Orientierung aufgehängt. Das Verwaltungsgericht geht bei der Frau von einer Verfolgungslegende aus, weil sie sich männlichen Beamten bei der Anhörung nicht sofort vollständig offenbart hatte

Ich schimpfe oft über die Ungerechtigkeiten, die meinen Mandanten hier wiederfahren. Bei uns hat man als Verteidiger aber in den meisten Fällen die Möglichkeit doch noch Positives zu erreichen bzw. für den schuldigen Mandanten eine akzeptable Sanktion "auszuhandeln". In einigen Ländern muss man als engagierter Strafverteidiger doch irre werden. 


Donnerstag, 16. August 2007

Pinkelnde Frauen angucken

Von johannesolaf, 09:41

Ein Rentner hat, wie hier berichtet, dafür Sorge getragen, dass Frauen bestimmte Autobahntoiletten nicht nutzen konnten, sondern stattdessen ins Gebüsch ausweichen mussten. Hier lauerte der Mann mit Fernglas bewaffnet, um die Frauen beim Pinkeln zu beobachten.

Da wird er nicht der Letzte sein, wenn Premiere erst einmal dafür gesorgt hat, dass die Sportschau abgeschafft wird.

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