Anwalt wird wahrgenommen
Vor langer Zeit habe ich eine Pflichtverteidigerabrechnung an ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt per Fax gesandt.
Nach drei Erinnerungsschreiben habe ich letzte Woche noch ein viertes Mal erinnert und Frist gesetzt bis heute, 15.00 Uhr. Entweder Geld oder Dienstaufsichtsbeschwerde und Verzinsung.
Vorhin bekomme ich ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem es heisst :"...wird unter Bezug auf Ihre Schriftsätze vom 23.05.06, 16.06.06 und 19.07.2006 um kurzfristige Vorlage des Kostenfestsetzungsantrages gebeten, da sich dieser nicht bei den Akten befindet".
Natürlich freue ich mich darüber, dass ich dortigerseits nicht mehr ignoriert werde, aber noch mehr hätte ich mich gefreut, wenn mich eine solche Mitteilung nach der ersten Erinnerung erreicht hätte.
Vater und Sohn prügeln sich mit Flaschen blutig
In einem handfesten Familienkrach haben sich in Johanngeorgenstadt ein 73-jähriger Vater und sein 50-jähriger Sohn gegenseitig krankenhausreif geschlagen. In der gewalttätigen Auseinandersetzung am Freitag schlugen die beiden Männer einander Bierflaschen auf den Kopf, wie die Polizei mitteilte. Vater und Sohn erlitten dabei blutende Wunden und mussten zur Behandlung in eine Klinik.
Quelle: e110.de
Ist das nicht eine herrliche Vorlage für die nächste Veltins- Werbung? ("Stumpen-Rudi") Assauer und Frau Thomalla sitzen auf dem Bett und hauen sich gegenseitig die Bierpullen auf den Schädel.
Über 50.000 Zigaretten in Stretch-Limousine-aber wer denkt an Louis Vuitton?
Zu diesem Zweck hatte er mit seiner Beifahrerin ein extra langes Gefährt angemietet: Eine Stretch-Limousine der Marke Ford Lincoln.
Weil die aufmerksamen Zollbeamten die über 250 Stangen Zigaretten entdeckten, verhinderten sie, dass dem deutschen Fiskus 9.000 Euro an Steuern durch die Lappen gingen.
Quelle: www.pnp.de
Toll, 9000 € gerettet. Aber wer trocknet die Tränen der Vorstände von Louis Vuitton, denen vermutlich pro Minute 9000 € Umsatz durch die Lappen gehen, weil nicht die Originaltaschen gekauft werden, sondern billige Plagiate im Türkeiurlaub.
Freitag, 11. August 2006
Deutschlands netteste Hure heißt Sarah
Die Bildzeitung berichtet über eine Prostituierte, die sogar Fanpost bekommt. Egal ob alt oder jung, die Männer verehren die 28-jährige Sahra, ob ihrer langen blonden Haare und ihre Traumfigur.
In den Fanschrieben ist von Liebe und Sehnsucht die Rede, von gemeinsamen Stunden, die man mit ihr teile möchte. Manche "Freier" schicken ihr sogar Postkarten aus dem Familienurlaub. Sarah hat auch schon Heiratsangebote bekommen.
Noch zwei Jahre will Sarah ihre Tätigkeit ausüben und dann eine Familie gründen.
Schön, hilft aber nicht weiter. Die billigste wäre mir wichtig, nicht die netteste
Versicherungsbetrüger (Olaf) verurteilt - Fast sechs Jahre Haft
Dem 40-jährigen arbeitslosen Hausmeister Olaf E. wurde vom Landgericht Neuruppin nachgewiesen, in mindestens 20 Fällen in seinem Wohnort Autounfälle provoziert zu haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte er so verschiedende Versicherungen um ihr Geld betrogen.
Das Gericht sprach das Ehepaar nun schuldig. Die Frau muss für zwei Jahre ins Gefängnis, ihr Mann für fünf Jahre und zehn Monate. Beide wurden nach der Urteilsverkündung in den Vollzug überstellt.
Der Verurteilte wird sich aber schon am 21. August erneut vor Gericht verantworten müssen. Angeblich soll Olaf E. als Drogenkurier für die sogenannte "XY-Bande" tätig gewesen sein.
Quelle: Berlinonline.de
Mit seinem Vornamen konnte er nur Anwalt (so wie ich) und/oder kriminell werden. Das "und" habe ich bewusst dazugeschrieben, weil ich mich gerade einer Passage aus "Der Pate" entsinne, wo es so ungefähr heisst: " Ein Anwalt kann mit seiner Aktentasche mehr klauen, als 1000 Verbrecher mit ihren Masken und Pistolen."
Wissenswertes über die Selbstbefriedigung
Das lateinische Wort Masturbation bedeutet so viel wie manus=Hand / stuprare=beschmutzen, besudeln. Die Studie besagt auch, dass Selbstbefriedigung gegen Stress wirkt und gut für den Kreislauf ist. Manche Jugendliche tun es sogar mehrmals täglich.
Es gibt sogar einen Weltrekord bei der Selbstbefriedigung, dieser liegt bei 8,5 Stunden. Durch den Einsatz von Hilfsmitteln bei der Selbstbefriedigung finden jährlich 100 Männer den Tod.
Quelle: Bz-berlin.de
Möglicherweise besteht bei meinen hier tätigen Bürogemeinschaftskollegen nun ein Anfangsverdacht gegen mich, da ich meine Bürotür oftmals schliesse. Nein, liebe Freunde, ich gucke nicht die kostenlosen Trailer holländischer Internetanbieter, nein, ich baue keinen Stress ab. Aber ich verspreche Euch, dass ich ab sofort vor Ablauf von 8,5 Stunden rauskommen werde.
Ich mache deshalb oft die Tür zu, weil ich über kompliziertesten Wirtschaftsstrafsachen brüte, mich konzentrieren muss bei der Festlegung meiner Einsatztaktik, und nicht sehen kann, wie sich die Angestellten mit schweren Kartons voller Ermittlungsakten an meinem Büro vorbeischleppen.
Donnerstag, 10. August 2006
Echte Freunde kann niemand trennen
Heute Nacht ist ein ein 20-jähriger Göttinger zusammen mit drei Freunden im PKW
nach Osterode - Dorste, zum dortigen Schützenhaus gefahren. Dort angekommen,
kam es zwischen den Freunden und dem Fahrer zu einem Streitgespräch,
in dessen Verlauf die drei das Fahrzeug verließen. Durch unbekannte
Umstände fühlte sich der Fahrer genervt und fuhr plötzlich mit
Vollgas nach hinten. Dabei erfaßte er mit seinem PKW die dahinter
stehenden drei Freunde. Sie erlitten jeweils Verletzungen an den
Beinen, eine Person zudem noch am linken Arm.
Der Fahrer ist dann weitergefahren, ohne sich um die Kumpels zu kümmern.
Quelle: Polizei Osterode
Und genauso genervt, wie der Fahrer, bin ich seit gestern. Auf dem Weg nach Magdeburg, an der Autobahnraststätte Marienborn, hab ich mir eine Dose Coca Cola "Zero" gekauft. Seitdem rumort es in mir, weil ich ums Verrecken den Unterschied zwischen Cola "Zero" und "light" nicht kapiere. Hätte ich drei Freunde, würde ich sie deshalb auch umfahren.
Mittwoch, 09. August 2006
Wildmoser-Urteil rechtskräftig
Die Mittagsglocken vom Alten Peter in München waren am Mittwoch noch nicht ganz verklungen, da rief Rechtsanwalt Peter Gauweiler seinen Mandanten Wildmoser junior auf dem Handy an. Der ehemalige bayerische Staatsminister und jetzige Anwalt verkündete dem kettenrauchenden Wildmoser: „Wir haben verloren, wir bekommen keinen neuen Prozess.“ Karl-Heinz Wildmoser sackte zusammen. Er sprach kein Wort, umarmte stumm seine Frau Nicole.
Quelle: focus.msn-online
Heute hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. "Heinzi" Wildmoser war erstinstanzlich zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe im Zusammenhang mit dem Münchener Stadionneubau verurteilt worden. Die Besonderheit lag unter anderem darin, dass nicht nur die Verteidigung einen absoluten Revisionsgrund gerügt hatte, sondern, was viel zu selten vorkommt, die Bundesanwaltschaft ihrerseits dieser Rüge beigetreten war.
Staatsanwaltschaft und die ewige 3-Tage-Frist
Gerade heute stört mich wieder einmal mehr die bei Zusendung der Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft routinemäßig gesetzte 3- Tage- Rückgabefrist.
Am Freitag 4.8 kriege ich eine Ermittlungsakte auf den Tisch zusammen mit zwei weiteren, am 7.8. ruft hier die Staatsanwaltschaft an, sie bräuchte dringend die Akte zurück. Gestern und vorgestern bekam ich nochmals fünf Ermittlungsakten, alle mit einer Rückgabefrist von 3 Tagen versehen und der Bitte schon bei Rückgabe zu erklären, ob und ggf. wann mit einer Stellungnahme gerechnet werden kann.
Da soll ich innerhalb von drei Tagen, in dem einen Fall übers Wochenende, die Akten einscannen oder kopieren lassen und mit den Mandanten besprechen, ob, und wie wir uns einlassen wollen und die Akten wieder bei der STA abliefern. Auch wenn Schweigen meistens der einzig richtige Weg ist, kann nicht selten durch eine durchdachte Stellungnahme, die Sache im Vorfeld aus der Welt geschafft werden.
Das erfordert aber gründliche Überlegungen, die ihre Zeit brauchen.
Wenn in der Vergangenheit die 3- Tage- Frist schonmal übersehen wurde, werde ich künftig meine Mandantin in ständige Bereitschaft versetzen, vielleicht sogar mit einem Notruf-Telefon ausstatten, ich hab schliesslich auch eins, um sogleich bei Aktenrückgabe die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Möglicherweise nehme ich auch nur noch Mandate von "Hartz IV"- Empfängern an, diese müsse ja von Amts wegen ständig erreichbar sein.
Montag, 07. August 2006
Opfer von Menschenhandel bekommen mehr Rechte
Hintergrund sei eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Die Umsetzung in bundesdeutsches Recht werde nicht, wie von der EU vorgegeben, zum 6. August erfolgen. Deshalb komme jetzt die Regelung auf Landesebene.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 7.8.2006
So richtig überzeugt das noch nicht, zumal deutlich wird, dass die Betroffene nur solange geduldet wird, wie sie als Zeugin gebraucht wird. Für mich sieht es so aus, als wolle man die Zeugin lediglich für die Zeit des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler unter staatliche Obhut stellen, damit es zu der gewünschten Aussage kommt. Geschützt wird die Aussage, nicht die Zeugin. Es soll verhindert werden, dass sie vor ihrer Aussage untertaucht, umgestimmt oder abgemurkst wird, aber was kommt danach?
Freitag, 04. August 2006
Zöllnerin verriet Razzia
In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Hamburger Morgenpost hier über die Verurteilung einer 49-jährigen Zollbeamtin zu einer Freuheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 20000 € Geldbuße.
Der Frau wurde vorgeworfen, vom Klo aus, über das Telefon einen mutmaßlichen Hintermann der sogenannten "Putzmafia" über bevorstehende Durchsuchungen im Rahmen der Aktion "Cleaning", bei der unter anderem 44 Hotels in Hamburg durchsucht wurden, informiert zu haben.
Der Angerufene, ein Sportkamerad aus dem Tennisclub, leitete die Information sofort an mutmaßliche Mittäter weiter.
Sämtliche Telefonate, auch das Gespräch vom Klo aus, wurden abgehört. Polizei und Zoll zogen die Aktion vor und rasten mit Blaulicht zu den Hotels, um diese zu umstellen.
Ein Schaden für die Ermittlungsbehörden sei durch den "Verrat" deshalb nicht entstanden.
Ganz anders dürfte es mit dem Schaden wohl bei den betroffenen Reinigungsfirmen aussehen, worüber ich hier bereits berichtet habe.
Der ehemaligen Zöllnerin bleibt zu wünschen, dass diejenigen, denen sie helfen wollte, einen Job für sie haben.
Donnerstag, 03. August 2006
Größter Cannabis-Fund bislang in Braunschweig
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Über 700 Hanfpflanzen, vom Schössling bis zum ausgewachsenen Grün, stellten Ermittler am Nachmittag auf einem Grundstück in der Kreuzstraße in Braunschweig sicher. Mit einer ausgeklügelten und aufwändigen Beleuchtungs-, Bewässerungs-, und Belüftungstechnik hat der 34 Jahre alte Züchter eine Rauschmittelplantage unter Dach unterhalten, deren Kapazität in Braunschweig bislang einzig ist. Ein Lkw der Polizei musste mehrmals fahren, um alle Pflanzen und die technische Anlage abtransportieren zu können. Zur Zeit wird der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. Im Zuge von Ermittlungen in der Braunschweiger Rauschgiftszene waren die Beamten des Fachkommissariats auf den 34-Jährigen gestoßen. Bei der Überprüfung nach ersten Hinweisen auf mögliche Cannabispflanzen im Hinterhof des Hauses, waren die Ermittler über den tatsächlichen Umfang des Anbaus überrascht. Denn die größte bislang im Stadtgebiet entdeckte sogenannte Indooranlage fanden die Beamten in einem 200 m² großen Anbau des Hauses. Hier hatte der Mieter die eigentliche Hanfplantage installiert. Wärmedämmende Verkleidung, Bewässerungssysteme, Quecksilberdampflampen mit eigenem Stromzähler und Luftfilter, wie sie im Schiffs- oder Panzerbau verwendet werden, sorgten für ein Klima, in dem die anspruchsvollen Cannabispflanzen prächtig gedeihen konnten. 3,5 Kilogramm getrocknetes, verkaufsfertig geschnittenes Marihuana stellten die Ermittler in der Zweizimmerwohnung des 34-Jährigen sicher. Es wird zur Zeit auf den Wirkstoffgehalt im Landeskriminalamt untersucht. Der Beschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Der Mann ist 1999 von Stuttgart nach Braunschweig gezogen. Er war den hiesigen Rauschgiftermittlern ein bislang unbeschriebenes Blatt. Er ist aber bereits früher beim Einfuhrschmuggel von Betäubungsmitteln nach Deutschland ertappt worden. Originaltext: Polizei Braunschweig Anstatt den armen LKW zu strapazieren, hätte doch die Bereitschaftspolizei ausrücken können, um die Wiese wegzurauchen. |
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"Ich will Sex!"
Frau ruft Polizei
Eine sexuell vernachlässigte Frau in Aachen hat die Polizei um Beistand gebeten. Ihr Mann komme seinen sexuellen Verpflichtungen nicht nach, seit Monaten schlafe man in getrennten Betten, klagte die Frau am späten Mittwochabend dem Polizeibericht zufolge.
Im Gespräch mit den interessiert zuhörenden Beamten habe sie ihrem Ehemann unterstellt, die ehelichen Pflichten enorm zu vernachlässigen. "So habe sie ihn nach Tagen der Enthaltsamkeit in der Nacht geweckt, um den entsprechenden, tiefer gehenden menschlichen Kontakt mit ihm zu suchen. Dies habe er vehement abgelehnt", vermerkte der Polizeibericht.
Im folgenden Streit habe die Frau dann die Polizei zur Vermittlung gerufen. Aber auch die Polizisten waren machtlos. Die Beamten hätten sich außer Stande gesehen, "hier eine gütliche Regelung herbeizuführen, geschweige denn eine dienstliche Anordnung zu treffen", hieß es im Polizeibericht. Selbst nach strengsten Maßstäben sei keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit erkennbar gewesen. Immerhin verfassten die Beamten einen Bericht - "falls weitere Einsätze folgten".
http://www.n-tv.de/696268.html
Da unterhalte ich einen 24- Stunden- Strafverteidigernotruf für alle wichtigen Lebenslagen, und sie ruft die Polizei an, die schon sachlich überhaupt nicht zuständig ist.
Der einsame Freier
Das Vertrauen ihres Freiers im wahrsten Sinne
schamlos ausgenutzt hat Anfang des Jahres eine 25-jährige
Prostituierte im Stadtgebiet Nürnberg.
Nach den bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen arbeitete
die Frau Anfang des Jahres in einem Bordellbetrieb in der Nürnberger
Nordstadt. Dort lernte sie einen 33-jährigen Freier aus dem
Nürnberger Land kennen. Im Rahmen ihrer Dienste erschlich sich die
Frau in der Folgezeit das Vertrauen des Mannes und versprach ihm
schließlich die Ehe. Dazu ließ sie sich von ihm rund 30.000 Euro
geben, um sich von ihrem Zuhälter "loskaufen" zu können. Zur
Finanzierung des Geldbetrages hatte der 33-Jährige extra einen Kredit
aufgenommen. Nachdem die Frau im April 2006 den Geldbetrag erhalten
hatte, brach sie plötzlich den Kontakt zu ihrem Freier ab und tauchte
unter. Nachdem das enttäuschte Opfer mehrmals vergeblich versucht
hatte, einen neuen Kontakt zu der Frau herzustellen, wandte er sich
schließlich im Juni 2006 an die Kriminalpolizei. Bei einer
Wahllichtbildvorlage konnte die 33-Jährige identifiziert werden.
Allerdings unter ganz anderen Personalien, als denen, die sie ihrem
Freier gegenüber genannt hatte. Die Frau ist den Behörden als
Prostituierte bekannt und hat sich zwischenzeitlich nach
Nordrhein-Westfalen abgesetzt.
Gegen die Tatverdächtige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Betruges eingeleitet.
Quelle: Digitale Pressemappe des PP Mittelfranken vom 3.8.2006
Hoffentlich hatte er die Frau nicht als Sicherheit für den Kredit an die Bank abgetreten.
Logos von Rechtsextremisten
Der Gesetzgeber habe in Bezug auf die Strafbarkeit von rechtsextremistischen Zeichen und Symbolen " weite Vorgaben " gemacht, meint Oberstaatsanwalt Thomas Westerhoff. Der Jurist ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts für die Ermittlungen im rechtsextremistischen Bereich zuständig. Letztlich sind es die Richter in ihrer richterlichen Unabhängigkeit, die im Rahmen des Gesetzes über strafbar oder nicht entscheiden. "
dieselbe Meinung durchzusetzen. "
Das Oberlandesgericht Brandenburg hingegen nannte das Logo in einer Entscheidung " Fantasiekennzeichen ". Es weise nicht zielgerichtet auf verbotene Parteien oder Organisationen hin und sei somit nicht strafbar.
" Eine einheitliche Richtlinie wird es nie geben ", sagt der Jurist. Selbst wenn man das als Staatsanwalt hin und wieder bedauere, habe das etwas mit Demokratie zu tun. Eine Gesellschaft müsse stark genug sein, um mit solchen Unzulänglichkeiten zu leben.
Frank Hüttemann, Chef des Landeskriminalamts, spricht von einem " Räuber-und-Gendarm-Spiel ", das den Gesetzgeber vor " unlösbare Probleme " stelle. " Verbotene Logos leicht abgewandelt, miteinander kombiniert, neue Farbe, und schon entsteht ein neues Zeichen. Jeder weiß zwar, was gemeint ist, doch schon wieder müssen die Strafverfolgungsbehörden neu prüfen. "
Wie kompliziert die Materie ist, schildert Hüttemann an einem weiteren Beispiel : " Wer ein T-Shirt mit der Abbildung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 trägt, macht sich nicht strafbar. Selbst dann nicht, wenn er Glatze und Springerstiefel trägt und in Frakturschrift, Deutschland ‘ auf dem Hemd steht. " Anders sehe es mit der Abbildung des Landes in den Grenzen von 1938 aus. " Verboten ! Weil das Sudentenland da bereits, Heim ins Reich ‘ geholt wurde. "
Unverständnis habe bei vielen Menschen auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausgelöst, den Spruch " Ruhm und Ehre der Waffen-SS " nicht unter Strafe zu stellen. Hüttemann : " Es ist ein Mix aus dem SS-Wahlspruch, Meine Ehre heißt Treue ‘ und dem Motto der Hitlerjugend, Blut und Ehre ‘. Der BGH argumentierte, dass ein völlig neuer Spruch entstanden ist. "
Jürgen Windolph, Leiter der Staatsschutzabteilung des LKA, geht es vorrangig weniger um die Einschätzung des Straftatsbestands, sondern um die Vorbeugung. " Ganz klar, dass der Normalbürger nicht entscheiden kann, ob ein Logo verboten oder erlaubt ist. Das können nicht mal alle Polizisten. " Aber die Menschen hätten Augen im Kopf. " Kommen zu den möglicherweise strafrechtlich nicht zu verfolgenden Symbolen noch andere Auffälligkeiten hinzu, zum Beispiel antisemitische oder fremdenfeindliche Äußerungen, die darauf hinweisen, dass sich im Dorf eine rechtsextremistische Gruppe gefunden hat, spätestens dann sollte Alarm geschlagen werden. " Das passiere noch viel zu selten.
Hüttemann kennt jedoch auch positive Beispiele : " In der Einheitsgemeinde Sülzetal im Bördekreis gibt es zwei NPDLeute. Bürgermeister Erich Wasserthal informiert sich kontinuierlich über ihre Aktivitäten. Und im Rahmen der Gefahrenabwehr bekommen die Herren hin und wieder einen Hausbesuch. "
Dass selbst bei Polizisten in Bezug auf rechtsextremistische Symbole und Zeichen Unsicherheit herrscht, räumt auch Hüttemann ein. " Es ist sicher richtig, dass es bei Schutzpolizisten Defizite auf diesem Gebiet gibt. " Staatsschützer Windolph formuliert es mit Blick auf die Geschichtsweiterbildung an der Fachhochschule Polizei in Aschersleben krasser : " Wer Anne Frank nicht kennt, braucht keine Weiterbildung an der Fachhochschule, sondern Nachhilfe an der Volkshochschule. "
In Pretzien hatten Rechtsgerichtete bei einer Sonnenwendfeier das " Tagebuch der Anne Frank " verbrannt. Zwei Polizisten hatten bei ersten Ermittlungen mit dem Namen des jüdischen Mädchens nichts anfangen können. Windolph : " Selbst, wenn man Anne Frank nicht kennt, ist zumindest bekannt, das Buchverbrennungen etwas mit den Nazis zu tun haben. "
Das Staatsschutz-Lexikon im polizeiinternen Netz stehe allen Vollzugsbeamten zur Verfügung und sei auf dem neuesten Stand, was Ornamente, Zahlencods und ihre juristische sowie geschichtliche Einordnung betreffe.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 3.8.2006
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