Dienstag, 22. August 2006

Anwälte verlieren Rechtsberatungsmonopol

Von johannesolaf, 17:42

 Rechtsanwälte sollen ihr Monopol in der Rechtsberatung verlieren. Nur das Auftreten vor Gericht soll weiterhin grundsätzlich Volljuristen vorbehalten sein.

 Im übrigen wird der Markt für Rechtsdienstleistungen weitgehend auch für andere Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieure, Automechaniker oder Bankangestellte geöffnet. Dies hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin angekündigt.

 Das Kabinett wird das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an diesem Mittwoch verabschieden. Es soll das bestehende Rechtsberatungsgesetz von 1935, das den Anwälten das Monopol in der Rechtsberatung bis auf einige Ausnahmen sichert, voraussichtlich von Mitte 2007 an ersetzen.

 Zypries sagte: „Künftig soll der Verbraucher entscheiden, ob er sich in einfachen rechtlichen Fragen durch einen Nicht-Juristen beraten lassen will. Es ist jedem unbenommen, zum Rechtsanwalt zu gehen. Wir werden es nur nicht mehr vorschreiben.“

Quelle: FAZ.net

 

 Soll mir recht sein, solange nicht der Beschuldigte vom Mit- Untersuchungshäftling vertreten werden darf.

 

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Untreue und Steuerhinterziehung

Von johannesolaf, 09:21

Nach einem Bericht von n-tv  ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die dort ansässige Wohnungsbaugenossenschaft Euranova sowie die kürzlich geschlossene Privatbank Reithinger wegen des Verdachts der Untreue und Steuerhinterziehung sowie Beihilfe.

Die Genossenschaft habe 2004 mit fingierten Einzahlungen Eigenheimzulage in Millionenhöhe vom Staat kassiert, sagte ein Sprecher der STA.

Euronova habe nach Erkenntnissen der Ermittler über Drückerkolonnen sozial Schwache angeworben, denen eine Teilhabe an der Genossenschaft und eine hiermit verbundene Eigenheimzulage zugesagt worden sei. Da die Angeworbenen jedoch keine ausreichend hohen Zahlungen von 500 bis 1.000 Euro hätten leisten können, seien diese von der Privatbank geleistet worden.

Das Geld sei kurz danach von der Wohnungsbaugenossenschaft zurück überwiesen worden, da diese nur einen Beleg über die Zahlungen für die Anträge zur Eigenheimzulage benötigt habe.

100,00 € pro Kunde soll die Bank von der Euronova kassiert haben.

Anmerkung:

Reithinger ist in den letzten Jahren bekannt geworden als Depotbank für von der Firma Eucon, Hamburg, vermittelte Investment- Sparverträge für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in namenhafte Aktienfonds. Die dort eingezahlten Gelder gehören nicht zum Eigenkapital der Bank, sondern stellen Sondervermögen dar, welches nicht in die Konkursmasse fällt. Die Kunden können ihr Depot zu einer anderen Bank übertragen lassen.

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Doppelmord in Wolfsburg- war doch alles anders?

Von johannesolaf, 08:45

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Braunschweiger Zeitung vom Fortgang des Wolfsburger Doppelmordprozesses.

Verteidiger: Angeklagter hat kein Tatmotiv

Doppelmord: Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt

Eigentlich wollte der Vorsitzende Richter Manfred Teiwes in dieser Woche mit der Verhandlung fertig werden. Nachdem Verteidiger Werner Siebers Beweisanträge gestellt hat, müssen nun weitere Zeugen gehört werden. Seit Dienstag vergangener Woche müssen sich eine 18-jährige Wolfsburgerin und deren 26-jähriger Freund wegen Mordes an der Großmutter und der Großtante der 18-Jährigen verantworten.

Siebers, Verteidiger des 26-Jährigen, will beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist. Am Freitag soll eine Sachverständige gehört werden. Sie soll dazu aussagen, dass es deutlichere DNA-Spuren auf der Kleidung hätte geben müssen, wenn der 26-Jährige die Frauen getötet hätte. Die Spuren seien von der Angeklagten auf die Kleidung seines Mandanten übertragen worden. Zudem sollen die drei Tanten des Angeklagten bezeugen, dass sie ihrem Neffen am Ostersonntag Geld schenken wollten. Damit würde das Tatmotiv, Geld für Drogen zu beschaffen, in Frage gestellt.

Am Morgen des dritten Prozesstages hatte ein Polizist berichtet, dass am 17. April, also am Tag nach den Morden, bei einer Sparkasse in Brome und einer in Jembke versucht worden war, Geld von den Konten der Getöteten abzuheben. Vom Konto der Großmutter wurden auch 70 Euro abgehoben. Auf der Videoaufnahme der Bank sei eine große, schlanke männliche Person zu sehen. Zur Frage der Schuldfähigkeit beider Angeklagter wurden zwei Gutachter gehört. Die 18-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung. Schon in der Grundschule war sie durch ihr impulsives Verhalten auffällig geworden. "Ihre sozialen Entwicklungsbedingungen waren augenscheinlich recht unglücklich", bescheinigte der Sachverständige der 18-Jährigen. Ihre Steuerungsfähigkeit sei aufgrund der Persönlichkeitsstörung und der Drogensucht erheblich vermindert gewesen.

Da der 26-Jährige auch zu seiner Sucht keine Angaben gemacht hatte, zog der andere Gutachter seine Schlüsse aus den Zeugenaussagen. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 22.8.2006

Auch nach mehrjähriger Tätigkeit als Strafverteidiger und entsprechender Fachanwaltsausbildung gibt es auch heute noch Beweisanträge, die ich erst meinem Bürogemeinschaftskollegen Werner Siebers vorlege,  bevor ich sie in die Hauptverhandlung einbringe.


Montag, 21. August 2006

Ritter in Wolfenbüttel aufgetaucht

Von johannesolaf, 12:42

Wie die Polizei hier mitteilt, hat ein 41-jähriger Mann  im Landkreis Wolfenbüttel Polizeibeamte mit mittelalterlichen Wurfspießen angegriffen und mit einer Armbrust beschossen. Vorausgegangen war die Meldung seiner Lebensgefährtin bei der Polizei, dass er Suizidabsichten geäußert habe, nachdem zuvor sein Führerschein sichergestellt worden war. Das SEK hat den Mann überwältigt und in ein nahes Landeskrankenhaus gebracht. 

Den Polizisten ist zum Glück nichts passiert, aber statt eines übiggebliebenen Ritters, könnten es das nächste Mal ein paar Ninja sein, die warten.


Kein Anfangsverdacht gegen gekreuzigte Madonna

Von johannesolaf, 12:21

Wie laut.de berichtet besteht für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kein Anfangsverdacht gegen Madonna wegen Gotteslästerung. In den letzten Tagen hatten sich Vertreter der christlichen Kirchen sowie unter anderem der bayerische Ministerpräsident Stoiber zu Wort gemeldet und sich über die aktuelle Bühnenperformance der Künstlerin aufgeregt, weil sie sich dort gekreuzigt und mit Dornenkranz darstellt. Ein Privatmann aus Neuss hatte Anzeige erstattet.

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Österreich: Mann wollte in Gefängnis einbrechen, weil das Leben da so leicht sei

Von johannesolaf, 09:32

Da man im Gefängnis immer etwas zu essen bekomme, die Wäsche gemacht werde und man die ganze Zeit Fernsehen gucken könne, wollte ein 23-jähriger Österreicher in den Knast einbrechen. Das sei mehr, als seine Mutter für ihn mache.

Kennenglernt hatte der "Einbrecher" das Gefängnisleben während eines früheren 2-jährigen Aufenthaltes

Weil Polizisten ihn auf dem Gefängnisdach entdeckten, schlug der "Einbruchsversuch" fehl.

 

  Quelle:  www.ananova.com


Da werfe ich mal wieder keinen Stein: Vor jeder Olympiade, Fussball-EM und WM, entwerfe ich ähnliche Pläne. Als Österreicher wird es aber nicht der Fussball sein, der ihn vor die Knast- Glotze lockt.

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Saudi-Arabien: Mann wollte wissen, wie man sich als Frau fühlt - Nun ist er in Haft

Von johannesolaf, 07:29

 

Ein Mann aus Riad wollte unbedingt mal wissen, wie sich Frauen in Saudi-Arabien fühlen und verschleierte sich und kleidete sich deshalb mit Frauenkleidern. Nachdem er anschließend durch ein Einkaufszentrum lief, wurde der Mann verhaftet.

Der Mann, der auf Stöckelschuhen lief, habe sich ziemlich wacklig fortbewegt, weshalb schließlich seine Verkleidung aufflog.

In Saudi-Arabien sind die Frauen dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit derartige Gewänder zu tragen.

Quelle: netzeitung.de

Mit diesem Beispiel hätte ich als Student die Wahlfeststellung sofort kapiert: Wenn ein verschleiertes Subjekt auf Pumps daherwankt, ist es entweder ein ungeübter Mann oder im besten Fall eine besoffene Frau- verboten ist aber beides.

 


Freitag, 18. August 2006

Wie gefährlich ist die organisiert Kriminalität?

Von johannesolaf, 09:20

Diese Frage stellt die Hamburger Morgenpost hier dem Leiter der Abteilung OK beim LKA Hamburg, Kriminaldirektor Thomas Menzel. Anlass für dieses Interwiew ist der Fall "Osmani". Eine albanische Einwanderfamilie, die es in kürzerer Zeit zu nicht unerheblichem Vermögen gebracht hat, und gegen die umfangreiche Ermittlungen wegen diverser "Ok-typischer"-Delikte betrieben werden.

Ich denke, dass die Ermittler seit Dagobert Lindlau`s "Der Mob" einen großen Schritt vorangekommen sind. Damals wurde noch bestritten, dass es überhaupt organisierte Kriminalität in Deutschland gibt.

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Im Extremfall wird Dieb aus U-Haft entlassen

Von johannesolaf, 08:32

...unter dieser Überschrift führt die Magdeburger Volksstimme hier ein Interview mit dem Justizstaatssekretär Burkhard Lischka über die Belastungssituation der Landgerichte Magdeburg und Halle und macht deutlich, dass es nicht Aufgabe der Justizbehörden sein kann, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte die Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen bei Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 121 StPO, zu überprüfen. Lischka tritt dabei der Mutmaßung des Halberstädter Oberstaatsanwaltes Helmut Windweh entgegen, der davon ausgeht, dass in einigen Fällen erst gar keine Haftbefehle erlassen werden, weil schon abzusehen ist, dass die Sache innerhalb eines halben Jahres nicht zur Anklage gebracht werden kann.

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Donnerstag, 17. August 2006

Neues ALG-II-Gesetz: Vorschriften immer absurder

Von johannesolaf, 12:52

 

Mit dem seit 01. August 2006 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" werden die Vorschriften für die Betroffenen und deren familiäres Umfeld immer absurder - und schikanöser, berichtet die junge Welt.

So gilt ab sofort nicht nur eine Genehmigungspflicht für "Ortsabwesenheit" für die direkt betroffenen Arbeitssuchenden, sondern auch für die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, berufstätigen Personen.

In einem konkreten Fall muss die berufstätige Lebenspartnerin eines Arbeitslosen sämtliche eigenen (Dienst-)Reisen vom "Fallmanager" ihres Freundes genehmigen lassen. Ansonsten droht diesem die Streichung der Leistungen der Arbeitsagentur.

Quelle: shortnews.stern.de

Daraus folgt, dass es regelmäßig untunlich sein dürfte, wenn sich ein Berufstätiger mit einem Arbeitssuchenden zusammentut. Entweder beide haben Arbeit oder beide sind arbeitslos. Sein Ziel erreicht hätte der Gesetzgeber auch, wenn der Berufstätige den arbeitslosen Partner (gleich nach dem ersten Kennenlernen)  finanziell so unterstützt, dass dieser erst gar keinen Antrag stellt.

Ein bißchen romantisch ist das schon, wenn sich die Menschen beim Kennenlernen ersteinmal Gedanken über Hartz IV machen müssen.


Mittwoch, 16. August 2006

Anwaltsrechnung nicht bezahlt- Betrugsverurteilung- Revison erfolgreich

Von johannesolaf, 13:05

 

Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung vom 7. August 2006 einer Revision stattgegeben.

Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe. Die Mandantin hatte in einer Familiensache eine Anwältin aufgesucht, die Anwaltsrechnung später aber nicht bezahlt. Das AG hat die für einen Betrug gemäß § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung darin erblickt, dass die Angeklagte gegenüber der Rechtsanwältin nicht offengelegt habe, dass sie die Anwaltskosten nicht bezahlen wolle bzw. nicht würde bezahlen können. Insbesondere habe sie eine bereits abgegebene eidestaatliche Versicherung verschwiegen.

Mit der Revison hatte ich gerügt, dass die Urteilsfeststellungen sowie die zugrunde liegende Beweiswürdigung lückenhaft sind. Unter anderem hatte sich das Amtsgericht nämlich nicht mit der Einlassung auseinandergesetzt, meine Mandantin sei davon ausgegangen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil sie dies bei einer früheren Scheidung auch bekommen habe. Im übrigen habe die Anwältin für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt ihre finanziellen Verhältnisse ermittelt und gekannt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.

Das OLG hat das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgericht zurückverwiesen.


Dienstag, 15. August 2006

Polizist wegen Sextat im Vollrausch verurteilt

Von johannesolaf, 18:16

Nach einem Zechgelage soll sich ein 47-jähriger Polizeibeamter auf der Dienststelle im Bezirk Tiergarten an seiner schlafenden Kollegin vergangen haben. Er wurde deshalb vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, berichtet welt.de. Der Polizeibeamte hatte angegeben, sich an nichts erinnern zu können.

Das wäre mir damals als Polizist nicht in den Sinn gekommen, soviel zu saufen, dass ich auf der Dienststelle schlafen muss. Mich hat schon aufgeregt, dass der Dienstsport meistens in der Kneipe stattgefunden hat. Ich hätte lieber Fussball gespielt. An Kolleginnen wäre ich übrigens auch nicht rangegangen. Ich hätte lieber Fussball gespielt.

 

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Einbruch in Anwaltskanzlei

Von johannesolaf, 12:43

Unbekannte Täter sind in  der Nacht zu Dienstag in Dithmarschen in eine Anwaltskanzlei eingebrochen.
Zunächst versuchten die Täter vergeblich ein Fenster aufzuhebeln und schlugen diesen anschließend mit einem Stein ein. Obwohl die Alarmanlage ausgelöst wurde, stiegen die Täter in das Objekt ein und entwendeten ein Notebook.

Quelle: PD Izehoe

Bevor die Einbrecher mein Notebook holen, schreibe ich noch diese Mitteilung.

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Idiotentest für Radfahrer

Von johannesolaf, 10:03

 

Auch Fahrradfahrer können zum so genannten "Idiotentest" aufgefordert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg ( 1 B 495/05 ) nun entschieden. Bei einer Weigerung droht der Entzug der Pkw-Fahrerlaubnis.

Verhandelt wurde der Fall eines Radfahrers, der nachts einer Polizeistreife durch seinen unsicheren Fahrstil aufgefallen war. Eine Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Daraufhin forderte die Straßenverkehrsbehörde den Mann auf, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Der Radfahrer weigerte sich und klagte.

Das Gericht bestätigte jedoch die Aufforderung zum Idiotentest. Auch die erstmalige Teilnahme eines Fahrradfahrers am Straßenverkehr mit einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an seiner Kraftfahrneigung aufkommen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus der Urteilsbegründung. Eine MPU sei daher durchaus angebracht.

Quelle: auto-presse.de


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Montag, 14. August 2006

Staatsanwaltschaft als Erfindungsbehörde

Von johannesolaf, 15:25

Weil der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung, § 315 C Absatz 1 Nr. 2 StGB nicht nur ein "grob verkehrswidriges", sondern auch ein "rücksichtsloses" Handeln erfordert, aber hinsichtlich der Motivlage beim schweigenden Beschuldigten, nichts bekannt ist, schreibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in ihre Strafbefehlsentwürfe, der Angeschuldigte habe " um eines kleinen Zeitvorteils wegen" so gehandelt, wie vorgeworfen

Für den Unbekümmerten wiegt diese Passage weniger als Daunen. Für den Amtsrichter eine runde Sache, die es wert ist, unterschrieben zu werden.

 


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