Anwaltsrechnung nicht bezahlt- Betrugsverurteilung- Revison erfolgreich
Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung vom 7. August 2006 einer Revision stattgegeben.
Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe. Die Mandantin hatte in einer Familiensache eine Anwältin aufgesucht, die Anwaltsrechnung später aber nicht bezahlt. Das AG hat die für einen Betrug gemäß § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung darin erblickt, dass die Angeklagte gegenüber der Rechtsanwältin nicht offengelegt habe, dass sie die Anwaltskosten nicht bezahlen wolle bzw. nicht würde bezahlen können. Insbesondere habe sie eine bereits abgegebene eidestaatliche Versicherung verschwiegen.
Mit der Revison hatte ich gerügt, dass die Urteilsfeststellungen sowie die zugrunde liegende Beweiswürdigung lückenhaft sind. Unter anderem hatte sich das Amtsgericht nämlich nicht mit der Einlassung auseinandergesetzt, meine Mandantin sei davon ausgegangen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil sie dies bei einer früheren Scheidung auch bekommen habe. Im übrigen habe die Anwältin für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt ihre finanziellen Verhältnisse ermittelt und gekannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.
Das OLG hat das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgericht zurückverwiesen.
Dienstag, 15. August 2006
Polizist wegen Sextat im Vollrausch verurteilt
Nach einem Zechgelage soll sich ein 47-jähriger Polizeibeamter auf der Dienststelle im Bezirk Tiergarten an seiner schlafenden Kollegin vergangen haben. Er wurde deshalb vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, berichtet welt.de. Der Polizeibeamte hatte angegeben, sich an nichts erinnern zu können.
Das wäre mir damals als Polizist nicht in den Sinn gekommen, soviel zu saufen, dass ich auf der Dienststelle schlafen muss. Mich hat schon aufgeregt, dass der Dienstsport meistens in der Kneipe stattgefunden hat. Ich hätte lieber Fussball gespielt. An Kolleginnen wäre ich übrigens auch nicht rangegangen. Ich hätte lieber Fussball gespielt.
Einbruch in Anwaltskanzlei
Unbekannte Täter sind in der Nacht zu Dienstag in Dithmarschen in eine Anwaltskanzlei eingebrochen.
Zunächst versuchten die Täter vergeblich ein Fenster aufzuhebeln und schlugen diesen anschließend mit einem Stein ein. Obwohl die Alarmanlage ausgelöst wurde, stiegen die Täter in das Objekt ein und entwendeten ein Notebook.
Quelle: PD Izehoe
Bevor die Einbrecher mein Notebook holen, schreibe ich noch diese Mitteilung.
Idiotentest für Radfahrer
Auch Fahrradfahrer können zum so genannten "Idiotentest" aufgefordert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg ( 1 B 495/05 ) nun entschieden. Bei einer Weigerung droht der Entzug der Pkw-
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| Quelle: auto-presse.de |
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Montag, 14. August 2006
Staatsanwaltschaft als Erfindungsbehörde
Weil der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung, § 315 C Absatz 1 Nr. 2 StGB nicht nur ein "grob verkehrswidriges", sondern auch ein "rücksichtsloses" Handeln erfordert, aber hinsichtlich der Motivlage beim schweigenden Beschuldigten, nichts bekannt ist, schreibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in ihre Strafbefehlsentwürfe, der Angeschuldigte habe " um eines kleinen Zeitvorteils wegen" so gehandelt, wie vorgeworfen
Für den Unbekümmerten wiegt diese Passage weniger als Daunen. Für den Amtsrichter eine runde Sache, die es wert ist, unterschrieben zu werden.
Anwalt wird wahrgenommen
Vor langer Zeit habe ich eine Pflichtverteidigerabrechnung an ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt per Fax gesandt.
Nach drei Erinnerungsschreiben habe ich letzte Woche noch ein viertes Mal erinnert und Frist gesetzt bis heute, 15.00 Uhr. Entweder Geld oder Dienstaufsichtsbeschwerde und Verzinsung.
Vorhin bekomme ich ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem es heisst :"...wird unter Bezug auf Ihre Schriftsätze vom 23.05.06, 16.06.06 und 19.07.2006 um kurzfristige Vorlage des Kostenfestsetzungsantrages gebeten, da sich dieser nicht bei den Akten befindet".
Natürlich freue ich mich darüber, dass ich dortigerseits nicht mehr ignoriert werde, aber noch mehr hätte ich mich gefreut, wenn mich eine solche Mitteilung nach der ersten Erinnerung erreicht hätte.
Vater und Sohn prügeln sich mit Flaschen blutig
In einem handfesten Familienkrach haben sich in Johanngeorgenstadt ein 73-jähriger Vater und sein 50-jähriger Sohn gegenseitig krankenhausreif geschlagen. In der gewalttätigen Auseinandersetzung am Freitag schlugen die beiden Männer einander Bierflaschen auf den Kopf, wie die Polizei mitteilte. Vater und Sohn erlitten dabei blutende Wunden und mussten zur Behandlung in eine Klinik.
Quelle: e110.de
Ist das nicht eine herrliche Vorlage für die nächste Veltins- Werbung? ("Stumpen-Rudi") Assauer und Frau Thomalla sitzen auf dem Bett und hauen sich gegenseitig die Bierpullen auf den Schädel.
Über 50.000 Zigaretten in Stretch-Limousine-aber wer denkt an Louis Vuitton?
Zu diesem Zweck hatte er mit seiner Beifahrerin ein extra langes Gefährt angemietet: Eine Stretch-Limousine der Marke Ford Lincoln.
Weil die aufmerksamen Zollbeamten die über 250 Stangen Zigaretten entdeckten, verhinderten sie, dass dem deutschen Fiskus 9.000 Euro an Steuern durch die Lappen gingen.
Quelle: www.pnp.de
Toll, 9000 € gerettet. Aber wer trocknet die Tränen der Vorstände von Louis Vuitton, denen vermutlich pro Minute 9000 € Umsatz durch die Lappen gehen, weil nicht die Originaltaschen gekauft werden, sondern billige Plagiate im Türkeiurlaub.
Freitag, 11. August 2006
Deutschlands netteste Hure heißt Sarah
Die Bildzeitung berichtet über eine Prostituierte, die sogar Fanpost bekommt. Egal ob alt oder jung, die Männer verehren die 28-jährige Sahra, ob ihrer langen blonden Haare und ihre Traumfigur.
In den Fanschrieben ist von Liebe und Sehnsucht die Rede, von gemeinsamen Stunden, die man mit ihr teile möchte. Manche "Freier" schicken ihr sogar Postkarten aus dem Familienurlaub. Sarah hat auch schon Heiratsangebote bekommen.
Noch zwei Jahre will Sarah ihre Tätigkeit ausüben und dann eine Familie gründen.
Schön, hilft aber nicht weiter. Die billigste wäre mir wichtig, nicht die netteste
Versicherungsbetrüger (Olaf) verurteilt - Fast sechs Jahre Haft
Dem 40-jährigen arbeitslosen Hausmeister Olaf E. wurde vom Landgericht Neuruppin nachgewiesen, in mindestens 20 Fällen in seinem Wohnort Autounfälle provoziert zu haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte er so verschiedende Versicherungen um ihr Geld betrogen.
Das Gericht sprach das Ehepaar nun schuldig. Die Frau muss für zwei Jahre ins Gefängnis, ihr Mann für fünf Jahre und zehn Monate. Beide wurden nach der Urteilsverkündung in den Vollzug überstellt.
Der Verurteilte wird sich aber schon am 21. August erneut vor Gericht verantworten müssen. Angeblich soll Olaf E. als Drogenkurier für die sogenannte "XY-Bande" tätig gewesen sein.
Quelle: Berlinonline.de
Mit seinem Vornamen konnte er nur Anwalt (so wie ich) und/oder kriminell werden. Das "und" habe ich bewusst dazugeschrieben, weil ich mich gerade einer Passage aus "Der Pate" entsinne, wo es so ungefähr heisst: " Ein Anwalt kann mit seiner Aktentasche mehr klauen, als 1000 Verbrecher mit ihren Masken und Pistolen."
Wissenswertes über die Selbstbefriedigung
Das lateinische Wort Masturbation bedeutet so viel wie manus=Hand / stuprare=beschmutzen, besudeln. Die Studie besagt auch, dass Selbstbefriedigung gegen Stress wirkt und gut für den Kreislauf ist. Manche Jugendliche tun es sogar mehrmals täglich.
Es gibt sogar einen Weltrekord bei der Selbstbefriedigung, dieser liegt bei 8,5 Stunden. Durch den Einsatz von Hilfsmitteln bei der Selbstbefriedigung finden jährlich 100 Männer den Tod.
Quelle: Bz-berlin.de
Möglicherweise besteht bei meinen hier tätigen Bürogemeinschaftskollegen nun ein Anfangsverdacht gegen mich, da ich meine Bürotür oftmals schliesse. Nein, liebe Freunde, ich gucke nicht die kostenlosen Trailer holländischer Internetanbieter, nein, ich baue keinen Stress ab. Aber ich verspreche Euch, dass ich ab sofort vor Ablauf von 8,5 Stunden rauskommen werde.
Ich mache deshalb oft die Tür zu, weil ich über kompliziertesten Wirtschaftsstrafsachen brüte, mich konzentrieren muss bei der Festlegung meiner Einsatztaktik, und nicht sehen kann, wie sich die Angestellten mit schweren Kartons voller Ermittlungsakten an meinem Büro vorbeischleppen.
Donnerstag, 10. August 2006
Echte Freunde kann niemand trennen
Heute Nacht ist ein ein 20-jähriger Göttinger zusammen mit drei Freunden im PKW
nach Osterode - Dorste, zum dortigen Schützenhaus gefahren. Dort angekommen,
kam es zwischen den Freunden und dem Fahrer zu einem Streitgespräch,
in dessen Verlauf die drei das Fahrzeug verließen. Durch unbekannte
Umstände fühlte sich der Fahrer genervt und fuhr plötzlich mit
Vollgas nach hinten. Dabei erfaßte er mit seinem PKW die dahinter
stehenden drei Freunde. Sie erlitten jeweils Verletzungen an den
Beinen, eine Person zudem noch am linken Arm.
Der Fahrer ist dann weitergefahren, ohne sich um die Kumpels zu kümmern.
Quelle: Polizei Osterode
Und genauso genervt, wie der Fahrer, bin ich seit gestern. Auf dem Weg nach Magdeburg, an der Autobahnraststätte Marienborn, hab ich mir eine Dose Coca Cola "Zero" gekauft. Seitdem rumort es in mir, weil ich ums Verrecken den Unterschied zwischen Cola "Zero" und "light" nicht kapiere. Hätte ich drei Freunde, würde ich sie deshalb auch umfahren.
Mittwoch, 09. August 2006
Wildmoser-Urteil rechtskräftig
Die Mittagsglocken vom Alten Peter in München waren am Mittwoch noch nicht ganz verklungen, da rief Rechtsanwalt Peter Gauweiler seinen Mandanten Wildmoser junior auf dem Handy an. Der ehemalige bayerische Staatsminister und jetzige Anwalt verkündete dem kettenrauchenden Wildmoser: „Wir haben verloren, wir bekommen keinen neuen Prozess.“ Karl-Heinz Wildmoser sackte zusammen. Er sprach kein Wort, umarmte stumm seine Frau Nicole.
Quelle: focus.msn-online
Heute hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. "Heinzi" Wildmoser war erstinstanzlich zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe im Zusammenhang mit dem Münchener Stadionneubau verurteilt worden. Die Besonderheit lag unter anderem darin, dass nicht nur die Verteidigung einen absoluten Revisionsgrund gerügt hatte, sondern, was viel zu selten vorkommt, die Bundesanwaltschaft ihrerseits dieser Rüge beigetreten war.
Staatsanwaltschaft und die ewige 3-Tage-Frist
Gerade heute stört mich wieder einmal mehr die bei Zusendung der Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft routinemäßig gesetzte 3- Tage- Rückgabefrist.
Am Freitag 4.8 kriege ich eine Ermittlungsakte auf den Tisch zusammen mit zwei weiteren, am 7.8. ruft hier die Staatsanwaltschaft an, sie bräuchte dringend die Akte zurück. Gestern und vorgestern bekam ich nochmals fünf Ermittlungsakten, alle mit einer Rückgabefrist von 3 Tagen versehen und der Bitte schon bei Rückgabe zu erklären, ob und ggf. wann mit einer Stellungnahme gerechnet werden kann.
Da soll ich innerhalb von drei Tagen, in dem einen Fall übers Wochenende, die Akten einscannen oder kopieren lassen und mit den Mandanten besprechen, ob, und wie wir uns einlassen wollen und die Akten wieder bei der STA abliefern. Auch wenn Schweigen meistens der einzig richtige Weg ist, kann nicht selten durch eine durchdachte Stellungnahme, die Sache im Vorfeld aus der Welt geschafft werden.
Das erfordert aber gründliche Überlegungen, die ihre Zeit brauchen.
Wenn in der Vergangenheit die 3- Tage- Frist schonmal übersehen wurde, werde ich künftig meine Mandantin in ständige Bereitschaft versetzen, vielleicht sogar mit einem Notruf-Telefon ausstatten, ich hab schliesslich auch eins, um sogleich bei Aktenrückgabe die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Möglicherweise nehme ich auch nur noch Mandate von "Hartz IV"- Empfängern an, diese müsse ja von Amts wegen ständig erreichbar sein.
Montag, 07. August 2006
Opfer von Menschenhandel bekommen mehr Rechte
Hintergrund sei eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Die Umsetzung in bundesdeutsches Recht werde nicht, wie von der EU vorgegeben, zum 6. August erfolgen. Deshalb komme jetzt die Regelung auf Landesebene.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 7.8.2006
So richtig überzeugt das noch nicht, zumal deutlich wird, dass die Betroffene nur solange geduldet wird, wie sie als Zeugin gebraucht wird. Für mich sieht es so aus, als wolle man die Zeugin lediglich für die Zeit des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler unter staatliche Obhut stellen, damit es zu der gewünschten Aussage kommt. Geschützt wird die Aussage, nicht die Zeugin. Es soll verhindert werden, dass sie vor ihrer Aussage untertaucht, umgestimmt oder abgemurkst wird, aber was kommt danach?
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