Zwang zum Passivrauchen ist Kündigungsgrund
Wie die Volksstimme berichtet, hat da Hessische Landessozialgericht auf die Klage eines 43 jährigen der seine Arbeit aufgegeben hatte, weil er dort zum Passivrauchen gezwungen war, entschieden, dass ihm sofort Arbeitslosengeld zu zahlen ist und keine Sperre verhängt werden darf. Die Kündigung sei gerechtfertigt gewesen. Der Arbeitgeber hatte das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und auf Beschwerden des späteren Klägers nicht reagiert.
Dass es zu einer Klage gekommen ist, bedeutet, dass die Arbeitsagentur zuvor anders entschieden haben muss. Zwar hat der Kläger sein gutes Recht durchgesetzt, aber er steht jetzt vermutlich ersteinmal ohne Arbeit da.
Sinn machen würde das Ganze dann, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet werden könnte, das Arbeitslosengeld an den Staat zurückzuerstatten, weil er sich geweigert hatte, den Arbeitnehmer vor dem Qualm zu schützen und somit die Kündigung herbeigeführt hat.
Dienstag, 08. Mai 2007
Schlussgong vor dem Landgericht Hildesheim
Wie hier berichtet wird, endete das sogenannte Boxerverfahren vor dem Landgericht Hildesheim gestern mit drei Verurteilungen und zwei Freisprüchen. Für einen der Freigesprochenen, einen Bundespolizisten, wurde das Urteil sogleich rechtskräftig. die Vorsitzende forderte in ihrer Urteilsbegründung künftig mehr Demut und Respekt auch denen gegenüber , die den erfolgreichen Kampfsportlern nicht die gewohnte Bewunderung entgegenbringen.
Mittwoch, 02. Mai 2007
Bitte melde dich, lieber Prinz
Wie die Morgenpost berichtet, wurde das Hamburger Hotel Vier Jahreszeiten umbenannt in Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten. Eine Gesellschaft hinter der der saudische Prinz Al Waleed, einer der reichsten Menschen der Welt, steht, hat das Hotel, welches zuvor zur Raffles Gruppe gehörte, gekauft.
Der Prinz, der Hotels sammelt möge doch in Überlegungen eintreten, ob er nicht auch Anwaltskanzleien gebrauchen kann (Stichwort: Diversifikation). Für 30 Millionen Euro würden wir uns hier umbenennen in Fairmont Rechtsanwälte. Wir würden auch Niederlassungen errichten in Rio, Kapstadt, San Fransisco und Vancouver.
Also Prinz, bitte melde Dich!
Montag, 30. April 2007
Falsche Lampe beim Amtsgericht
Letzte Woche hatte ich vor einem Amtsgericht - Schöffengericht - zu verteidigen. Meinem Mandanten wurde gewerbsmäßiger Betäubungsmittelhandel in mehreren Fällen, vorgeworfen. Bereits bei der Polizei und beim Haftrichter hatte sich mein Mandant voll geständig eingelassen, so dass es nur noch darum ging, ein vernünftiges Strafmaß zu finden. Hier gingen die Vorstellungen des Staatsanwaltes und meine zunächst auseinander. Gegen Ende der Hauptverhandlung betrat ein Zuschauer den Saal und fragte an, ob die Verhandlung öffentlich sei oder nicht. Hintergrund war, dass vor der Tür das Schild "nicht-öffentlich" aufleuchtete. Die ganze Verhandlung wurde dann wiederholt, weil die Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen war. Zum Schluss gab es Bewährung, wobei meinem Mandanten unter anderem zugute gehalten wurde, dass er die Wiederholung ohne Murren über sich hat ergehen lassen.
Donnerstag, 26. April 2007
Vorletzte Runde im "Boxerprozess"
Hier hatte ich über das zur Zeit vor dem Landgericht Hildesheim stattfindende Verfahren bei dem ein Kickbox-Europameister und ein mehrfacher deutscher Boxmeister, denen unter anderem vorgeworfen wurde, meinen Mandanten (Nebenkläger) in dessen Discothek schwer misshandelt zu haben, angeklagt sind. Gestern wurden die Schlussvorträge gehalten, wie die Braunschweiger Zeitung mitteilt. Das Plädoyer des Oberstaatsanwalts empfand ich als gründlich und sehr überzeugend, so dass ich mich bis auf wenige ergänzende Sätze diesem anschliessen konnte. Das Urteil soll in der nächsten Woche verkündet werden.
Mittwoch, 25. April 2007
Polizei hebt Waffenlager aus
Wie hier berichtet wird, hat die Kripo Braunschweig gestern anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung, die wegen eines ganz anderen Tatverdachts angeordnet worden war, zahlreiche Waffen, darunter Maschinenpistolen und Gewehre, zufällig aufgefunden.
Bleibt abzuwarten, was die technische Untersuchung durch das LKA ergibt.
Der Durchsuchungsbeschluss verhält sich zum Tatverdacht wieder mal für Amtsgerichte nicht untypisch: "Der Tatverdacht beruht auf den Erkenntnissen des LKA XY und der Auskunft der Firma (es folgt der Internetanbieter)". Eine etwas umfangreichere Information wäre für den Mandanten durchaus tunlich.
Donnerstag, 19. April 2007
Quedlinburger Polizisten für Knut!
Der Kollege Werner Siebers greift hier
eine Mitteilung auf, wonach das Eisbärenbaby Knut per Fax eine Morddrohung erhalten habe. Im Fax, gerichtet an den Berliner Zoo, wird angekündigt, dass Knut heute sterben wird.
Zu Recht bemängelt der Kollege, dass man nicht bereit sei, einen vernünftigen Bärenschutz zu installieren. Die Polizei meint, dies könne man nicht extra für einen Bären bewerkstelligen. Nun hat die Polizei wochenlang einen entlassenen Ex-Häftling aus Quedlinburg mit bis zu 30 Mann auf Schritt und Tritt verfolgt. Diese Bewachung wurde mittlerweile aufgegeben, so dass die Polizei genügend Kapazitäten frei haben dürfte, um sich des Teddybären anzunehmen. Viele Politiker sind nicht mal halb so niedlich wie Knut, trotzdem passt die Polizei, sogar in Gestalt der Landeskriminalämter oder des BKA, auf sie auf. Warum kann nicht eine Gruppe Quedlinburger, zusammen mit einer Gruppe SEK, den hübschen Bären bewachen? Auch ist die Sorge meines Bürogemeinschaftskollegen, dass Paris Hilton sich das Bärenfell umhängen könnte, begründet. Durch die Nähe des Zoos zu Potsdam ist es doch nicht fernliegend, dass Wolfgang Joop die Haut des Bärenbabys in die Herbstkollektion seiner Firma "Wunderkind" aufnimmt. Wer die aktuelle Elle durchblättert, findet zum Beispiel ein weisses Brautkleid dieser Marke. Was ist also, wenn Paris ein Brautkleid mit Fell bestellt?
Mittwoch, 18. April 2007
Amtsgericht Wolfenbüttel- dieses Mal ausführlicher
Gestern war ich beim Amtsgericht Wolfenbüttel. Wie hier berichtet wird, wird meinem Mandanten vorgeworfen, einem anderen auf dem Rummelplatz eine Flasche an den Kopf geschlagen zu haben mit dauerhafter Entstellung des Opfers, also eine schwere Körperverletzung begangen zu haben. Der Geschädigten und weitere Zeugen haben ausgesagt. Ein weiterer Zeuge ist nicht erschienen. Da der Staatsanwalt auf dessen Einvernahme nicht verzichten und ein Fortsetzungstermin innerhalb der kommenden drei Wochen nicht untergebracht werden konnte, wurde die Sache ausgesetzt, so dass es irgendwann von vorne losgeht.
Anders war es beim gleichen Gericht vor wenigen Wochen: Meinem damaligen Mandanten wurde vorgeworfen, einen älteren Mann geschlagen zu haben. Da das "Opfer" ,als einziger unmittelbarer Zeuge zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits verstorben war- nicht als Folge einer Körperverletzung- und es nur eine Zeugin vom Hörensagen gab, wurde es ein kurzer Prozess, der mit Freispruch endete.
Besuch andersrum
Heute morgen stand mein Mandant, den ich in der Strafvollstreckung vertrete, und den ich eigentlich heute nachmittag im Gefängnis besuchen wollte, vor meinem Büro. Weil ich es in den letzten Wochen trotz mehrerer Anläufe zeitlich nicht geschafft habe, ihn zu besuchen und wir nur telefonieren konnten, hat er sich kurzerhand in Begleitung des Anstaltspfarrers auf den 60 km langen Weg gemacht und ist zu mir gekommen.
Freitag, 13. April 2007
Zugewinnausgleichsrecht
Vorhin habe ich die neuen gelben Seiten in die Finger gekriegt und durchgeblättert. Die Aufteilung der Interessenschwerpunkte bei Rechtsanwälten nimmt darin mittlerweile eigenartige Züge an:
Unterteilt wird beispielsweise in Familienrecht, Zugewinnausgleichsrecht, Unterhaltsrecht und Scheidungsrecht. Neben Erbrecht taucht auch Pflichtteilsrecht auf. Es wird getrennt, was zusammen gehört.
Mittwoch, 28. März 2007
Bewegung im Magdeburger Handballfall
Im Ermittlungsverfahren gegen den mittlerweile zurückgetretenen Manager des Handball Bundesligisten SC Magdeburg kam es jetzt, wie hier berichtet wird, zu Durchsuchungen.
Neben dem Vorwurf der Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf weitere Vorwürfe ausgedehnt. Verteidiger Frank Schneider, Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht, wundert sich über den Zeitpunkt der Durchsuchungen.
Dienstag, 27. März 2007
Runde 6 im Boxerprozess
Wie hier berichtet wird, fand gestern vor dem Landgericht Hildesheim der sechste Verhandlungstag im sogenannten Boxerverfahren statt.
Angeklagt sind fünf junge Männer, zwei davon in Insiderkreisen als erfolgreiche Boxer bzw. Kick-Boxer bekannt, denen vorgeworfen wird, meinen Mandanten, eine Discobesitzer und dessen Bruder misshandelt und beraubt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass das Opfer zur Aufgabe seiner Disco im Landkreis Gifhorn gebracht werden sollte, um danach selbst in dieses Gewerbe einzusteigen und Konkurrenz zu beseitigen.
Die Einlassung des einen Angeklagten, er sei mit einem "abgeschnittenen" Gewehr beschossen worden und deshalb ausgerastet, ist spätestens wiederlegt nachdem der zuständige Polizeibeamte erklärt hat, jeden Zentimeter des angeblichen Schussortes abgesucht und absolut keine Hinweise gefunden zu haben.
Montag, 18. Dezember 2006
Verurteilung in Hildesheim
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in 27 Fällen unerlaubt Marihuana in kleinen Mengen abgegeben zu haben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hildesheim gab ein Zeuge an, mein Mandant habe ihm ausserhalb seines Blickfeldes, nämlich in einem anderen Zimmer jeweils einen Bong zubereitet. Was drinn gewesen sei, habe er nicht überprüft.
Der andere Zeuge (Wohnungsbesitzer) hat ausgesagt, mein Mandant habe in seiner und in Anwesenheit des ersten Zeugen immer eine Tüte gebaut, das Gras habe er aus einer Tüte genommen.
In meinem Plädoyer habe ich unter anderem ausgeführt, dass die Aussagen nun überhaupt nicht zusammen passen. Das hat das Schöffengericht aber nicht interessiert, denn es spräche gerade für die Glaubhaftigkeit der Aussagen, dass sie nicht zueinander passen würden.
Muss das Landgericht eben tätig werden. Dass Berufsrichter nicht selten Entlastendes ausblenden, um zur Verurteilung zu kommen, ist ja nicht selten, trotzdem: Wenn Panikpräsident Lindenberg in einem seiner Lieder mal gefragt hat "Wozu sind Kriege da?, frage ich mich auch dieses Mal wieder: "Wozu sind Schöffen da?"
Donnerstag, 07. Dezember 2006
Ein reicher und ein lustiger Kollege
Eben berichtete ich meinem Kollegen, dass unser gemeinsamer Kollege Bossi aus München, der einem Gericht "Justizkumpanei" vorgeworfen haben soll, weil es einen Befangenheitsantrag seines Mandanten abgelehnt hatte, wegen dieser Äußerung zu einer Geldstrafe von 12.000 € verurteilt wurde.
Der Kommentar meines hiesigen Kollegen war knapp und niedlich: "Dann hat er ja einen Tagessatz gekriegt."
Mittwoch, 06. Dezember 2006
Geplatzter Deal und wie es weiterging
Wegen Diebstahls in 6 Fällen und Verletzung des Briefgeheimnisses in 6 weiteren Fällen wurde mein Mandant vor einigen Wochen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzes á 5 € verurteilt. Vorausgegangen war eine geständige Einlassung dahingehend, dass der Anklagevorwurf zutreffend ist. Die Anklage war davon ausgegangen, mein Mandant habe Post aus den Briefkästen seiner Nachbarn genommen. Einiges wurde anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden, darunter Ansichtskarten oder ein Modekatalog, aber auch eine Verdienstabrechnung. Im Raum stand eine psychiatrische Begutachtung meines Mandanten zur Frage seiner Schuldfähigkeit, so dass wir den Vorschlag des Gerichtes (30 Tagessätze) zunächst annahmen. Auf die Vernehmung von Zeugen wurde verzichtet.
Während der Urteilsverkündung brach es aus meinem Mandanten heraus: Er habe nichts gestohlen, sagte er.
Vor Ablauf von einer Woche erhielt ich von meinem Mandanten den Auftrag, Rechtsmittel einzulegen. Er habe sich auch erkundigt, eine Begutachtung sei nicht schlimm, und er habe nichts geklaut.
Heute fand vor dem Landgericht die Berufungsverhandlung statt. Das Gericht war sichtlich begeistert über unsere Berufungseinlegung. Nachdem mein Mandant eindringlich geschildert hatte, dass er die Post nicht geklaut habe, diese nur aufbewahren würde, weil sie sonst im Hausflur rumfliegen würde, er darauf ausrutschen würde und es vorher nie Probleme gegeben hätte, im Gegenteil die Hausgemeinschaft froh gewesen sei, wenn er die Post, die im Hausflur lag, an sich nahm und dann an die Mitmieter weitergab, wurden die mehr als 30 Eintragungen im Bundeszentralregister erörtert.
Der sehr weise Oberstaatsanwalt fragte schliesslich an, ob mein Mandant 150,00 € dabei habe.
Wir zahlten das Geld bei Gericht ein und die Sache wurde gemäß § 153 II StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt.
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