Einen Fussmarsch gespart
Nicht immer läßt es sich vermeiden, dass man als Strafverteidiger den ganzen Tag im warmen Büro sitzen kann, manchmal (auch öfters) muss man auch zu den Hauptverhandlungen ins Gericht gehen. Gegen einen Mandanten war Strafbefehl ergangen. Die Anzahl der Tagessätze war angenehm, nur die Tagessatzhöhe war mit 20,00 € zu hoch für sein Einkommen. Den eingelegten Einspruch haben wir daher auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, und sein wirkliches Einkommen mitgeteilt.
Das Gericht hat mir mitgeteilt ohne Hauptverhandlung durch Beschluss die Tagessatzhöhe auf 10,-- € herabzusetzen zu wollen.
Falls ich nicht innerhalb von zwei Wochen widerspreche, wird davon ausgegangen, dass ich zustimme.
Das gefällt mir gut: Nicht nur, dass ich einen Gang zum Gericht eingespart habe, ich muss noch nicht einmal antworten- und mein Mandant spart auch noch.
Mittwoch, 15. November 2006
Schöner Vormittag in Quedlinburg- alle Zeugenaussagen glaubhaft
Vor dem dortigen Amtsgericht hatte ich vor dem Schöffengericht aufzutreten. Die Anklage warf meinem Mandanten eine gefährliche Körperverletzung vor, indem er einen anderen mit dem Schlagring geschlagen und dem Bewusstlosen Geld weggenommen haben sollte.
Der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, sagte aus, es sei mein Mandant gewesen, der ihn aufgesucht und angegriffen habe. Auch die Lebensgefährtin wollte meinen Mandanten erkannt und ihn später telefonisch zur Rede gestellt haben.
Ein dritter Zeuge gab an, zur Tatzeit mit meinem Mandanten woanders zusammengesessen zu haben.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte allen drei Zeugen und beantragte Freispruch für meinen Mandanten. Ich auch. Dem ist das Gericht gefolgt.
Dienstag, 14. November 2006
Arbeitsagentur kann Puffarbeit nicht erzwingen
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Durchführungsrichtlinie erlassen, wonach arbeitssuchende Frauen von den Arbeitsagenturen nicht verpflichtet werden dürfen, im Sexgewerbe zu arbeiten. Wie hier berichtet wird, hatte es Unklarheiten gegeben, weil seit dem Jahre 2002 die Prostitution auch sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden kann, sind wohl einige Agenturen dem Schluss erlegen, dass eine Vermittlung ins Rotlichtmilieu nicht abgelehnt werden darf, wenn frau keine Probleme mit der Arbeitsagentur haben will.
Hier ist es an der Zeit, einmal innezuhalten: Da muss es tatsächlich Beschäftigte in den Arbeitsagenturen gegeben haben, die Leistungen verweigert haben, weil eine arbeitssuchende Frau nicht ackern wollte. Nun gibt es eine Anweisung, die das Nachdenken erspart.
Vielleicht ist der Kampf gegen alles Grausame und gegen die Blödheit in unserem Land einfach nicht zu gewinnen. Kann das sein?
Freitag, 27. Oktober 2006
Obermufti und die Kriminologie
Wie hier berichtet wird, lieferte der Obermufti in Australien während einer Predigt die Theorie, dass unverschleierte Frauen, die zudem Make-up tragen und sich anzüglich bewegen, selbt schuld seien, wenn sie sexuellen Übergriffen ausgesetzt seien. Würde man Fleisch unabgedeckt rausstellen und die Katzen würden es fressen, wären schliesslich nicht die Katzen schuld, sondern das nicht-abgedeckte Fleisch, oder der, der es rausgestellt hat.
Frauen, die zu Hause blieben und verschleiert seien, hätten hingegen mit Vergewaltigungen nichts zu tun.
Man denkt in Australien darüber nach, den Obermufti des Kontinentes zu verwesien
Interessante Theorie: Haut aber nur hin, wenn man der Ansicht folgt, dass es Vergewaltgung in der Ehe nicht gibt.
Wie wäre es mit der Gefährdungslage, wenn die Frauen unverschleiert, geschminkt und anzüglich draußen rumlaufen würden und alle Männer im Haus bleiben würden?
Manchmal frage ich mich, ob so mancher Prediger das wirklich ernst meint, mit dem, was er sagt, oder sich zu Hause bei Flaschenbier und "Schlüsselloch" auf die Schenkel klopft, während wir - als Feinde alles Grausamen - uns über die Hetzerei aufregen.
Donnerstag, 26. Oktober 2006
BVerfG hebt BGH-Beschluss auf- Polizei hatte nicht belehrt
Vor einigen Jahren wurde auf der Autobahn zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel der als erfolgreicher Sportsmann und Breakdancer regional bekannte Gastronom Elefterios Varlamis durch Schüsse getötet. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile den Beschluss des Bundesgerichtshofes aufgehoben, mit dem die Revision verworfen wurde. Zu der Verfassungsgerichtsentscheidung ist es gekommen, weil die ermittelnden Polizeibeamten es versäumt hatten, einen türkischen Angeklagten darüber zu belehren, dass er den Beistand seines Heimatlandes durch Mitteilung an das Konsulat anfordern kann.
Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die Aussage bei der Polizei trotzdem verwertbar ist bzw. ob die Verurteilung ohne Verwertung dieser Aussage Bestand hat, weil die übrigen Beweismittel ausgereicht haben.
Ist die Aussage nicht verwertbar und hätten die übrigen Beweismittel die Verurteilung nicht gerechtfertigt, muss die Sache neu verhandelt werden.
Mittwoch, 25. Oktober 2006
Berufungsverhandlung- Kurze Unterbrechung meiner Mittagsruhe
Mein Mandant war erstinztanzlich wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, in seiner Tätigkeit als Türsteher, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung (1 Jahr 3 Monate) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden unter Aussetzung zur Bewährung. Obgleich wir mit dieser Mindeststrafe nicht unzufrieden waren - gut Annahme von Notwehr und Freispruch wäre noch besser gewesen- haben wir Berufung eingelegt, weil die Gefahr bestand, dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung einlegen würde, um eine höhere Bestrafung zu erreichen, und zwar sowohl hinsichtlich meines Mandanten als auch des mitangeklagten Kollegen. Das geschah dann auch.
Heute fand die Berufungsverhandlung statt:
Nach Verlesung des erstinztanzlichen Urteils gab ich zu erkennen, dass wir bereit wären, ohne erneute Befragung der Zeugen einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.
So geschah es: Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nahm die Berufung ebenso zurück wie wir, so dass es bei dem erstinztanzlichen Urteil bleibt.
100 Frauen in 18 Monaten
Mal eine schöne Meldung in einer Welt voller Mord, Totschlag und Witwenverbrennung: Wie hier berichtet wird, hatte ein Berliner in einem Zeitraum von 18 Monaten Sex mit 100 Frauen, die er über das Internet kennenglernt hatte.
Eine der Damen kam aufgrund der Buchführung des Casanovas dahinter, dass sie nicht die einzige Geliebte war, was sie zum Anlass nahm, sich über ein Internetforum mit anderen Gespielinnen darüber aufzuregen, dass der Mann zeitweise 10 Frauen gleichzeitig am Start hatte.
Eine typisch deutsche Verhaltensweise: Alles aufschreiben. Das erfreut auch regelmässig die Steuerfahndung. Ich weiss zwar nicht, warum man für 100 Frauen in 18 Monaten das Internet braucht, trotzdem: fettes Respekt! Im gleichen Zeitraum habe ich 154 Fussballspiele gesehen, 3850 Krakauer von Aik`s Grillhütte hier und 10 Zentner Schokolade gegessen. So ändern sich die Zeiten.
Ikea- Parkplatz Braunschweig
Der Kollege Werner Siebers berichtet hier über den Fluchtversuch eines Drogenhändlers vor dem Mobilen Einsatzkommando der Polizei, bei dem ein Beamter verletzt wurde.
Es ist zu schade, dass sich dieses Festnahmeszenario nicht einige Woche früher dort abgespielt hat. Es war noch Sommer, als ich, auf meinen Sohn wartend, vor Ikea mit Blick auf den Parkplatz saß. Zu mir hatte sich ein lieber Herr gesellt, so Mitte 60, der keine Lust hatte, seine Gattin bei ihrem Einkaufsrundgang zu begleiten. Wir unterhielten uns über sein Boot in Dänemark, junge Frauen und Fußball. Das herrliche an der Sache war, dass der liebe Mann eine Flasche Bier mitgebracht hatte, die wir uns brüderlich teilten. Nachdem seine Frau mit dem Einkaufen fertig war- mein Sohn war noch nicht da, aßen wir noch Hot Dogs. Wie wunderbar abrundend wäre so ein aufregender Polizeieinsatz gewesen.
Donnerstag, 19. Oktober 2006
Keine Polizei- und Gerichtspost an meinen Mandanten
Neulich rief ein Polizeibeamter an und fragte mich, wo mein Mandant jetzt wohnen würde. Er habe sich abgemeldet und sei wohl in einer kleinen Stadt in Süddeutschland. Dort sei er früher schonmal gewesen
Ich antwortete, dass ich nichts weiss, und wenn ich etwas wüßte, ihm nichts sagen dürfte bis mein Mandant mich damit beauftragen würde, der Polizei Informationen zu geben.
Ein weiterer Strafbefehl stünde im Raum und der könne dann nicht zugestellt werden, weshalb mein Mandant mit Festnahme rechnen müsse, meinte der Beamte.
Ich antwortete, dass die Nichtzustellbarkeit eines Strafbefehls kein Haftgrund sei, werde aber seine Information bei Gelegenheit an meinen Mandanten weitergeben.
Heute ruft hier die Mitarbeiterin des zuständigen Amtsgerichtes an. Sie wolle sich nur mal nach der neuen Anschrift meines Mandanten erkundigen.
Pflichtverteidigerumbestellung
Kollege Werner Siebers berichtet hier über die eigenartige Entscheidung des Landgerichts Hannover, das eine Angeklagte dafür "bestraft", dass sie sich einen in der Revisionsinstanz und auch sonst erfolgreichen Verteidiger sucht, weil sie kein Vertrauen mehr zu ihrer ursprünglichen Pflichtverteidigerin hat.
Anders neulich das Amts-und Landgericht Braunschweig.
Ein neuer Mandant beauftragt mich mit seiner Verteidigung. Vorwurf: schwere Brandstiftung u.a. Einige Tage später erfahre ich von seiner Bekannten, dass mein neuer Mandant in U-Haft genommen wurde.
Wenige Tage später hat das Landgericht den Haftbefehl auf meine Haftbeschwerde hin aufgehoben. In den darauffolgenden Tagen hat mein neuer Mandant mir zahlreiche weitere Mandate angetragen.
In einer Sache war ihm, nachdem ich mich in der ersten Sache legitimiert hatte, eine andere Kollegin als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden.
Mein Mandant hatte nun den Wunsch, auch in dieser Sache von mir verteidigt zu werden. Diesen Wunsch trug ich dem Amtsgericht an mit dem Argument, mein Mandant habe mich in zahlreichen anderen Verfahren mandatiert, er möchte, auch aufgrund der erfolgreich für ihn eingelegten Haftbeschwerde, statt von der Kollegin, von mir verteidigt werden. Die Kollegin kenne er nicht, zu mir habe er regelmässigen Kontakt.
Die beigeordnete Pflichtverteidigerin nahm dann Stellung zum Umbestellungsantrag: An dem vorgeschobenen Vertrauensverhältnis habe sie Zweifel, sie warte in freudiger Erwartung auf eine Besprechung mit ihrem Mandanten, dieser habe kein Recht einen bestimmten Pflichtverteidiger zu bekommen, er hätte mich ja früher beauftragen können, sie habe Zweifel an meiner Beauftragung usw.
Nachdem ich hierzu kurz Stellung genommen hatte, erfolgte die Umbestellung durch das Amtsgericht.
Bis dahin hatte ich noch gedacht, die Kollegin habe einfach einen schlechten Tag gehabt und sich deshalb einer Argumentation bedient, die ansonsten die Gerichten verwenden.
Der Befund ist nun ein anderer:
Vor wenigen Tagen erhalte ich vom Landgericht einen Beschluss zugestellt, mit dem die Beschwerde der Kollegin gegen die Umbestellung als unzulässig verworfen wurde.
Da hatte sie tatsächlich im eigenen Namen Beschwerde gegen ihre Entpflichtung eingelegt.
Montag, 16. Oktober 2006
Einstellung nach erfolgreicher Revision
Vor einigen Wochen hatte ich hier über eine erfolgreiche Revision vor dem OLG Braunschweig berichtet.
Meine Mandantin war erstinztanzlich wegen Betruges verurteilt worden, weil sie die Rechnung einer Rechtsanwältin nicht bezahlt hatte.
Zwischenzeitlich hat sich die nun zuständige Abteilung des Amtsgerichtes gemeldet und angeboten, das Verfahren gemäß § 153 II StPO einzustellen. Die Verfahrenskosten -bis auf die Auslagen meiner Mandantin (also meine Kosten) - sollten von der Landeskasse getragen werden.
Meine Mandantin hat mittlerweile zugestimmt.
Penis-in-den-Mund-Verfahren wurde eingestellt
Hier hatte ich kürzlich von einem Ermittlungsverfahren berichtet, in dem meinem jugendlichen Mandanten vorgeworfen wurde, er habe einem kleinen Jungen seinen Penis in den Mund gesteckt.
Der kurze Bericht über die tägliche Arbeit eines Verteidigers hatte zahlreiche, auch emotionale, Kommentare hervorgerufen.
Teilweise bestand die Auffassung, der Verteidiger, der sich mit derartigen Fällen befasst, mache sich quasi zum Mittäter.
Mein Mandant hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert. Nach Aktenstudium, insbesondere Abgleich der Zeugenaussagen, hatte ich eine Stellungnahme abgegeben.
Heute habe ich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten: Das Verfahren wurde eingestellt.
Dienstag, 10. Oktober 2006
Strafverteidiger wird aus der Lethargie gerissen
In einer umfangreicheren Strafsache wegen des Verdachtes der Autoschiebereien hatte ich nach Anklageerhebung um ergänzende Akteneinsicht gebeten, weil ich unter anderem anhand der Observationsberichte selber gucken will, was die eingesetzten Polizeibeamten wahrgenommen haben, anstatt lediglich die in den Hauptakten befindlichen Zusammenfassungen der Polizei zu lesen. Gerade eben erhalte ich vom hiesigen Landgericht: 31 Fallakten, 1 Ordner, 1 Observationsheft, 2 TKÜ-Hefte, 2 Bände TKÜ-Inhaltsprotokolle, 2 Hefte Rechtshilfe,1 Kostenheft.
Soweit bin ich zufrieden. Auf dem anliegenden Schreiben steht aber auch: "Die angeforderten Akten liegen an für 2 Tage. Um pünktliche Rückgabe wird gebeten."
Was habe ich denen getan, dass ich dermaßen gehetzt werde?
Montag, 09. Oktober 2006
Lässt die Bahn gewerbsmäßig betrügen?
Ein minderjähriger Mandant hatte seine Monatskarte zuhause liegengelassen und stattdessen die Monatskarte seines Bruders eingesteckt. Diese zeigte er bei der Kontrolle in der Bahn vor. Der Mandant wurde angezeigt wegen Betruges.
Um nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden, hatte ich bereits gegenüber der Bahnpolizei auf dieses Versehen hingewiesen, eine Kopie der Monatskarte meines Mandanten beigefügt und angemerkt, dass durch die Verwechselung der im voraus bezahlten Fahrtkarten kein Vermögensschaden eingetreten ist und ein solcher auch nicht erstrebt wurde.
Dies habe ich gegenüber der Staatsanwaltschaft noch einmal wiederholt. Mal sehen, was passiert.
Wesentlich spannender finde ich aber die Frage, wie es sich verhält, dass die Bahn und wohl so ziemlich alle Verkehrsbetriebe gegenüber einem jugendlichen Schwarzfahrer in Folge ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsgeld (40 €) verlangen.
So auch im vorliegenden Fall (obwohl keine Schwarzfahrt). Es wurde bei der Kontrolle ein entsprechender Zettel als Zahlungsaufforderung von dem Mitarbeiter des Prüfdienstes ausgehändigt.
Vor dem Hintergrund, dass die Einwilligung der Eltern in den Vertragsschluss sich normalerweise nicht auf "Schwarzfahrten" bezieht, fehlt es an einer vertraglichen Grundlage für die Erhebung des erhöhten Beförderungsgeldes; verlangt werden kann nur der "übliche" Fahrtpreis, sagt die Rechtssprechung.
Wenn die Bahn nun weiss, dass sie einen entsprechenden Anspruch nicht hat, diesen gegenüber dem Minderjährigen mittels schriftlicher Zahlungsaufforderung aber trotzdem geltend macht, in der -berechtigten- Hoffnung, dieser gehe von einem wirksamen Anspruch aus und bezahlt, hat die Bahn dann einen Irrtum erregt, um den Minderjährigen oder seine Eltern zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen (Überweisung), um sich einen rechtswidrig Vermögensvorteil zu bescheren? Und wenn die Bahn dies täglich macht (durch ihre Kontrolleure), ist das dann gewerbsmäßiger Betrug, so wie bei denjenigen, die Rechnungsofferten verschicken, die aussehen wie Rechnungen der Telekom?
Freitag, 06. Oktober 2006
Medikamente gegen das Wildsein
Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 65-jähriger Mann verurteilt. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Mann seiner 79-jährigen Verlobten beigewohnt hat während diese schlief und, nachdem die Frau aufgewacht ist, weitermachte, obwohl die Frau das nicht wollte.
Wie hier berichtet wird, soll das Gericht darauf hingewiesen haben, dass es zwar keine Sexualberatung für Senioren leisten könne, dem Verurteilten sei aber empfohlen worden, Medikamente zu nehmen, damit er "nicht immer so wild wird".
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