Von der U-Haft in die Sonne
Als ich vor einigen Wochen ein Mandat übernommen habe, saßder Mandant bereits seit 3 Monaten in Untersuchungshaft. Angekagt waren nun vor dem Amtsgericht Braunschweig vier Fälle des versuchten (gewerbsmäßgen) Diebstahls. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, Einrichtungshäuser aufgesucht und dort versucht zu haben, aus Einkaufswagen Wertgegenstände zu klauen. Seine Festnahme war dann durch Beamte des LKA Berlin erfolgt, die dem Gericht berichtet haben, sie seien meinem Mandanten auf einer belebten Berliner Str. zufällig begegnet und seien seinem Auto bis hier gefolgt. Polizeibeamte, die für heute, den zweiten Verhandlungstag, als Zeugen geladen waren, teiten lapidar mit, dass sie keine Zeit hätten. Für die erste Instanz verzichteten wir nun in Absprache mit dem Gericht auf diese Zeugen, kassierten -nicht rechtskräftig - ein Urteil über 6 Monate Freiheitsstrafe für zwei der angeklagten Fälle und im übrigen einen Freispruch. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
Herr Schneider und ich in Halle
Nachdem mein Papa mich darauf hingewiesen hat, dass es in jedem zweiten meiner Berichte ums Essen geht, hier die schlichte Mitteilung, dass ich zusammen mit dem Kollegen Frank Schneider am 1. Juli diesen Jahres in Halle/ Saale, Große Ulrichstraße 36 (schräg gegenüber Mc Donald´s) eine gemeinsame Zweigstelle eröffnen werde.
Mandanten aus dem südlichen Sachsen-Anhalt haben es dann nicht mehr so weit zur Besprechung.
Mittwoch, 30. April 2008
Revisonsrecht am Rande des Harzes
Am letzten Wochenende hatte ich Gelegenheit hier zu sein. Es fand die 5. Norddeutsche Aussprachetagung des DAI in Ilsenburg statt mit den Referenten Basdorf, Vorsitzender des 5. Strafsenates des BGH und Kollege Prof. Widmaier. Besprochen wurde die aktuelle Rechtssprechung des BGH im Blickwinkel des Revisionsverfahrens. Fachlich klasse, aber auch vom Veranstaltungsort her eine prima Sache mit schöner Verpflegung.
Hat Berlin einen neuen Polizeipräsidenten?
Mitarbeiter des LKA Berlin hatten meinen Mandanten von Berlin bis Braunschweig verfolgt, um ihn dann bei angeblich versuchten Diebstählen in einem hiesigen Geschäft festzunehmen. Der eine Polizist gefiel mir nun am ersten Hauptverhandlungstag überhaupt nicht, weil er so patzig und frech war.
Ein nochmaliger Blick in die Ermittlungsakte offenbart mir gerade, mit wem ich es zu tun hatte.
Der betreffende Beamte hatte eine schriftliche Äußerung zu seinen Beobachtungen mit folgendem Absender versehen:
Klatsche, Klaus*, POK
Polizeipräsident in Berlin.
Nach einer Leerzeile folgt die Abteilung des LKA und die Anschrift.
Das Ganze sieht so aus, als wäre der Oberkommissar gleichzeitig der Polizeipräsident.
*Name von mir geändert
Mittwoch, 16. April 2008
Gibt es bei Rosi noch Buletten? Freispruch am 3. Tag
Mein Mandant hatte einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten, gegen den wir Einspruch eingelegt hatten. Vor einer Disco sollte er einen anderen geschlagen haben. In der hiesigen Bordelgasse, die als Abkürzung begangen worden war, war er festgenommen worden. Auffallend war, dass seine fünf Begleiter, mit denen er einen Geburtstag gefeiert hatte, zwar namentlich in der Anzeige als Zeugen von der Polizei notiert wurden, als sie auf der Wache nach meinem Mandanten erkundigen wollten, diese aber nie zum Sachverhalt befragt oder zu einer Vernehmung einbestellt worden waren. Aus diesem Grunde stellte ich am ersten Hauptverhandlungstag einen entsprechenden Beweisantrag auf Vernehmung der Begleiter meines Mandanten. Nachdem noch am 2. Verhandlungstag der Geschädigte ausgesagt hatte, er erkenne meinen Mandanten als denjenigen wieder, der zuvor seine Cousine beleidigt und ihn anschliessend geschlagen habe, sagte die Cousine aus, dass es mein Mandant nicht gewesen sei. der sie beleidigt habe, erschienen gestern zum letzten Verhandlungstag "unsere" Zeugen. Bereits während der Vernehmung des ersten Zeugen bestätigte sich unsere Angabe, dass der Schläger einer anderen Gruppe zugehörig war. Dass jemand aus dieser anderen Gruppe bereits bei der Polizei ausgesagt hatte, dass mein Mandant jedenfalls nicht der Täter war und sich diese Aussage in der Akte befand, führte dann endlich zum Freispruch meines Mandanten. Wie der Vorsitzende in seiner Begründung anmerkte, sei es nicht seine Aufgabe den wahren Täter zu ermitteln, mein Mandant konnte aber als solcher ausgeschlossen werden. Nicht geklärt werden konnte die Frage, ob in der "Bratröhre" auf der "Gurke" noch Buletten verkauft werden. Die Zeugen wußten es nicht, Rosi selbst hatte mit dieser Sache nichts zu tun.
Montag, 14. April 2008
Ich war krank- jetzt kann ich schon wieder lachen
Nach überstandener Krankheit erreicht mich heute ein Schreiben des Amtsgerichts Braunschweig:
"In der Strafsache XY wird mitgeteilt, dass das Urteil nochmals an den Angeklagten zugestellt werden musste, da bisher noch keine schriftliche Vollmacht zu den Akten gereicht worden ist."
Und genau so sieht es das Gesetz vor.
Anruf weckt Erinnerungen- Mandant ist wieder da
Heute morgen fragte ein früherer Mandant an, ob ich ihn in einer neuen Sache verteidigen will. Es müssen jetzt vier Jahre her sein, als es nach mehreren Verurteilungen keine Bewährung mehr für ihn gab. Ein Antrag auf Zurückstellung nach § 35 BtmG wurde aber positiv beschieden, so dass die Haft unterbrochen werden sollte, um eine stationäre Therapie abzuleisten. An einem Freitag rief mein Mandant mich dann aus der JVA an, weil man ihm mitgeteilt hatte, er könne am kommenden Montg nicht wie geplant die Therapie antreten, weil noch eine Geldstrafe ersatzweise zu verbüßen sei. Das hatte mich deshalb aufgeregt, weil es beim Gericht zu Verzögerungen gekommen war, und ich den Aufnahmetermin bereits zweimal hatte verlegen lassen müssen. Noch an dem Freitag habe ich dann einen Stundungsantrag gestellt. Als ich am Montag bei der StA auflief, wurde mir mitgeteilt, dass der Antrg positiv beschieden und die JVA bereits in Kenntnis gesetzt wurde. Eine halbe Stunde später konnte ich den Mandanten abholen und gestärkt mit Currywurst und Pommes in der Therapieeinrichtung Langenhagen abliefern.
Schön, dass er wieder zu mir kommt.
Montag, 07. April 2008
Revisionsbeschluss sexueller Missbrauch im Volltext
Wie ich kürzlich hier berichtet habe, hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Braunschweig auf die von mir verfasste Revision aufgehoben und zurückverwiesen. Nun liegt der vollständige Beschluss 5 StR 611/07 hier vor. Zeit die nächste Runde einzuläuten.
Ermittlungen gegen Fussballprofi wegen Stalking
Meine beiden Söhne sind Anhänger des VfL Wolfsburg. So konnte der große Sohn den Sieg gegen 96 im Stadion miterleben. Gegen den zweifachen Torschützen Dejagah ermittelt nun die Staatsanwaltschaft, wie hier berichtet wird. Hintergrund ist, dass der Fußballer eine junge Berlinerin massiv durch SMS belästigt haben soll. Nach der kürzlich vor dem Amtsgericht Wolfsburg durchgeführten Hauptverhandlung gegen einen anderen Jungprofi und dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Wolfsburger Spieler, muss ich langsam in Überlegungen eintreten, ob ich nicht, wie geplant in Halle/Saale, sondern in der Volkswagen- Arena, eine Zweigstelle einrichte.
Bekanntem Strafverteidiger aus München droht Ärger
Kollege Rolf Bossi aus München soll, wie hier berichtet wird, beim Landgericht Düsseldorf einen Justizwachtmeister geschubst und beleidigt haben. Hintergrund war wohl, dass nach einer Verurteilung seines Mandanten die Angehörigen seines Mandanten zur Anklagebank "stürmten" und der Wachtmeister dies verhindern wollte.
Man erlebt es sehr oft, dass Angehörige den Wunsch haben, kurz mit dem Angehörigen, der angeklagt ist, im Laufe der Hauptverhandlung zu sprechen, wenn dieser aus der U-Haft zum Gericht gebracht wird wird. Oftmals hat man sich wochenlang nicht gesehen. Gerade bei mehrtägigen Hauptverhandlungen klappt es aber in der Regel mit der Kontaktaufnahme, wenn man als Verteidiger beim Vorsitzenden darum bittet, dass der Mandant seinen Angehörigen kurz sprechen darf.
Mittwoch, 02. April 2008
Rechtsanwalt niedergeschossen
Gestern wurde, wie die Volksstimme berichtet, ein 49-jähriger auf das Familienrecht spezialisierter Kollege in Halle/ Saale von einem bislang unbekannten Täter niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt.
Durch Teilerfolg in der Revision zur Bewährung
Wenn das erstinztanzliche Gericht alles richtig macht, ist spätestens durch den Beschluss des Revisionsgerichts Schluss, weil die Revision als unbegündet verworfen wird. Wenn die Revision jedoch (teilweise) Erfolg hat und die Sache erneut verhandelt werden muss, kommt es zu einer Verzögerung des Strafverfahrens, welche die Justiz zu verantworten hat. Mit diesen Worten begründete das Landgericht Magdeburg seinen Urteilsspruch, wonach ein Monat der nunmehr ausgesprochenen Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt. Das wirkt sich zwar nicht unbedingt aus, weil mein Mandant letztendlich entgegen der ursprünglichen Verurteilung, eine Bewährung erhalten hat, weil seine Sozialprognose nunmehr günstiger ausfiel und er sich seit der Tat im Jahr 2005 straffrei geführt hat. Trotzdem ist es schön, dass die Instanzgerichte die neue Entscheidung des Großen Senates des BGH "Vollstreckungslösung" bereits anwenden.
Aber auch ein Beispiel dafür, dass es als Verteidiger nicht imer angezeigt ist, ein Strafverfahren möglichst zügig beenden zu wollen. Manchmal braucht es Zeit, bis das Ergebnis stimmt.
Mittwoch, 26. März 2008
Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer
Um an die Adressen der Internetnutzer zu kommen und diese dann zivilrechtich verfolgen zu können, werden von der Musikindustrie massenhaft Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer erstattet. Wie hier berichtet wird, hält die Staatsanwaltschaft Wuppertal bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für unverhältnismäßig und verweigert die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Nutzer von Tauschbörsen. Ich musste beim etzten Mal noch in die Berufung gehen, um die Sache zur Einstellung zu bringen. Der Weg der StA Wuppertal ist, bei der Überlastung der Justiz, denke ich, der bessere.
Immer wieder Gebührenärger
Jedesmal Probleme gibt es bei Gebührenabrechnungen nachdem ein Mandant freigesprochen wurde oder das Verfahren zu Lasten der Landeskasse eingestellt wurde. So nun wieder in Sachsen-Anhalt. Ich habe für die Vertretung meines Mandanten in der Hauptverhandlung die sogenannte Mittelgebühr geltend gemacht. Das sind 230,-€. Gestern bekomme ich die Stellungnahme der dortigen Bezirksrevisorin. Wei die Hauptverhandlung nur 42 Minuten gedauert habe und lediglich ein Zeuge vernommen wurde, sei lediglich eine Gebühr in Höhe von 172,-€ angemessen. Wenn man bedenkt, dass ein Pflichtverteidiger bereits nach einer Sekunde Hauptverhandlung einen Anspruch in Höhe von 184,-€ hat, nicht nachvollziehbar. Erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass das Verfahren erst eingestellt wurde, nachdem ich zwei Beweisanträge auf Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen angekündigt hatte und ein Rechtsgespräch zwischen mir, Gericht und Staatsanwaltschaft stattgefunden hatte. Durch eine derartige Gebührenerstattungspraxis wird engagierte Verteidigung bestraft.
Mittwoch, 19. März 2008
Colonnaden 49 und Wolfenbütteler 79
Um in umfangreichen Strafsachen überregional zusammmenzuarbeiten, habe ich eine Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Siegfried Schäfer aus Hamburg geschlossen. Auf seiner Homepage habe ich wunderbare Worte gefunden:
"Brüche in menschlichen Biographien führen oft zu Ratlosigkeit. Sich in solche ,Brüche´ hineinzuversetzen, sie aus dem Blickwinkel des Verstehenden und Mitfühlenden sichtbar und möglichst erklärbar zu machen für andere, die darüber zu urteilen haben, das ist – neben aller notwendiger juristischer Professionalität – die maßgebliche Legitimation anwaltlichen Beistands und das Recht und die Pflicht zu schweigen, wenn der Ratsuchende es so will."
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