Mittwoch, 19. März 2008

BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern auf

Von johannesolaf, 16:31

Das entscheidene im Leben ist, ob man als Strafverteidiger nach eingelegter Revision vom BGH
einige Monate später einen kleinen oder großen Umschlag erhält- ein großer ist besser.

Vorhin habe ich nun einen großen Umschlag bekommen. Der 5. Strafsenat des BGH - 5 StR 611/07 hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig kassiert. Der Mandant war wegen sexuellen Mißbrauchs in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. In meiner Revisionsbegründung hatte ich unter anderem gerügt, dass das Landgericht lediglich pauschal festgestellt hat, dass es zunächst "häufiger" und schließlich "seltener" zu den Taten gekommen sei. Insgesamt hatte das Landgericht wegen 35 Taten verurteilt. Dies hat der BGH nun nicht hingenommen. In der Entscheidung heisst es: "... Dies lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft keine Überzeugung von jeder einzelnen Tat verschafft, sondern im Wege der Schätzung die Zahl der abgeurteilten Straftaten ohne zureichende Tatsachengrundlage festgelegt hat."
Eine Absage hat der BGH auch dem Versuch des Landgerichts, die Gaubhaftigkeit der  "Geschädigten"  durch Floskeln zu begründen, erteilt. Einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, der in erster Instanz verteidigenden Kollegin, hatte das Landgericht mit dem Vorhandensein eigener Sachkunde abgelehnt.
Der BGH führt aus:" Der neue Tatrichter hat sich ein umfassendes neues Bild von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zu machen, naheliegend unter Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen."

In drei Fällen hat der BGH sogleich freigesprochen, drei weitere Fälle eingestellt, weil keine wirksame Anklage vorlag und im Umfang der restlichen Aufhebung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.


Montag, 17. März 2008

Junge bestraft, weil er muslimischen Mitschülern Würstchen abgab

Von johannesolaf, 09:12

Wei ein kleiner Junge muslimischen Schukameraden Schweinewürste zu essen gab, wurde er, wie   hier berichtet wird, von seiner Schulleitung bestraft, er musste den Schulhof reinigen.
Anstatt in einer Schulstunde die Besonderheiten der unterschiedlichen Religionen zu besprechen, den Kleinen zu bestrafen, das kann eigentlich nicht angehen. Wer selber Kinder hat, muss sich immer wieder über den eigenartigen Gerechtigkeitssinn der Lehrerschaft wundern. Und solche Leute sind  dazu auch noch sehr gerne Schöffe.


Sonntag, 16. März 2008

Früh genug und doch zu spät

Von johannesolaf, 18:01

Eine halbe Stunde vor dem vorgesehen Vernehmungstermin meines inhaftierten Mandanten war ich als Zeugenbeistand beim Landgericht erschienen. Gerne wollte ich meinen Mandanten vorher noch einmal sprechen. Das ging aber nicht, weil er laut Wachtmeister bereits wieder in die JVA  gebracht worden war. Seine Vernehmung war vorgezogen worden. Gesagt hat er nichts. Kurz im Gerichtssaal habe dann doch vorbeigeguckt, damit anlässlich der Abrechnung gegenüber der Landeskasse keiner behauptet, ich sei nicht da gewesen.

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Mittwoch, 12. März 2008

Mit Mutti in die Niederlande

Von johannesolaf, 09:14

Jetzt kann ich da auch hinfahren. Morgen geht es aber erst einmal nach Istanbul für drei Tage. Ich muss mich mal wieder sattessen und brauche neue Schuhe. Vor dem verdienten Ausflug steht heute noch eine Fahrt in die JVA Uelzen an und danach zum Landgericht Lüneburg. Die Tätigkeit als Zeugenbeistand in einer Drogensache dauert erfahrungsgemäß nicht allzu lange, regelmäßig nur wenige Minuten, so dass mir heute noch genügend Zeit verbleibt, um  zur Einstimmung einen Dönerteller "mit viel scharf" zu verputzen.

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Dienstag, 11. März 2008

Gerichte machen manchmal Fehler

Von johannesolaf, 08:30

Nicht selten muss ich ein Urteil zwanzigmal lesen, bevor ich revisionsrechtlich hinreichend interessannte Fehler entdecke. Vor einigen Tagen:  Erstinstanzlich hatte ein Kollege verteidigt, ich sollte nun die Revision schreiben. Die Urteilsgründe selbst haben einge Ansatzpunkte ergeben, aber nichts großartiges. Der Vergleich mit dem Protokoll der Hauptverhandlung brachte es aber ans Licht: Eine der 8 ursprünglich angekagten Taten, für mein Mandant eine Einsatzstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten kassiert hat, war am letzten Hauptverhandlungstag nach § 154 StPO eingestellt worden, hätte also nicht mehr abgeurteilt werden dürfen.
Schneller ins Auge fiel dagegen in einer anderen Sache der Fehler einer Amtsrichterin. Nachdem auf unsere Revision das erste Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben worden war, wurde mein Mandant nun nach entsprechendem Hinweis nicht, wie ursprünglich wegen Betruges, sondern wegen Urkundenfälschung verurteit. Das erste-aufgehobene Urteil- lautete auf 20 Tagessätze zu je 10 €. Jetzt wurde mein Mandant aber zu 30 Tagessätzen à 15 € verurteilt. Ein deuticher und deshalb schöner Verstoß gegen das Gesetz, nämlich § 331 StPO (Verbot der reformatio in peius).

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Montag, 03. März 2008

Er wollte doch nur bezahlen

Von johannesolaf, 11:15

Eigentlich möchte ich Freitag und Samstag in Stuttgart sein hier  . Seminarthema ist "die erfolgreiche Revision". Nun besteht aus aktuellem Anlass die Möglichkeit, dass ich hier
lande. Was ist passiert?
Für einen Mandanten habe ich einen alten Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, dass die Forderung nunmhr beglichen werden soll. Ich habe gebeten, mir mitzuteilen, wieviel Geld mein Mandant bezahlen muss. Vorhin ruft mich die Firma Creditreform an und bat um Nennung der Adresse oder wenigstens der Telefonnummer meines Mandanten. Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass ich nicht befugt sei, irgendwelche Daten herauszugeben, wurde mir zugesagt, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen. Wenige Minuten später rief wieder Creditreform an, um zu bemerken, dass ich keine schriftliche Vollmacht vorgelegt hätte und dies nachzuholen hätte, weil ja sonst jeder kommen könnte.
Ich habe das Gefühl, dass es manchen Menschen gut anstehen würde, über ihre Stellung in der Welt nachzudenken, bevor sie zum Hörer greifen.

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Donnerstag, 21. Februar 2008

Der Beschuldigte ist kein Cuxhavener

Von johannesolaf, 15:01

Dass polizeiliche Berichte oder Vernehmungsniederschriften nicht im Verdacht stehen, den Nobelpreis für Literatur anzustreben, steht wohl fest, heisst es doch regemäßig "möchten sie noch Angaben tätigen", anstatt "möchten sie noch etwas sagen", oder" haben sie noch etwas hinzuzufügen" bzw. "zu ergänzen". Auch schön zu lesen:" Zu der Beleidigung möchte ich keine Anzeige stellen".
Was ich aber heute in einer Ermittlungsakte lesen durfte, fand ich ganz besonders niedlich. Dort heisst es in einem polizeilichen Vermerk :" Herr XY beschreibt den Beschuldigten wie folgt:
ca. 180-185 cm, ca. 18 Jahre alt, blonde kurze Haare, keinen Bart, keine Brille, kein Cuxhavener, vorbestraft."


Geständnisbegleiter gesucht

Von johannesolaf, 08:35

Aufpassen müssen Angeschuldigte, denen das Amtsgericht Salzgitter eine Anklage zustellt und ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Meldet sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verteidiger für die Betroffenen wird diesen ein bis dahin im Kollegenkreis unbekannter Rechtsanwalt beigeortnet und nicht etwa der Anwalt vorgeschlagen, der ihn,nach Lage der Akten, in der Vergangenheit in mehreren Verfahren erfolgreich verteidigt hatte. So ist es gerade wieder einem meiner Mandanten ergangen, der sich noch rechtzeitig hier gemeldet hat. Nicht nur ich habe den Eindruck, dass es leider immer noch Richter gibt, denen ein Geständnisbegleiter lieber zu sein scheint, als ein engagierter Verteidiger, mit dem man normalerweise vernünftige Ergebnisse erzielen kann, sofern die Vorstellungen des Gerichtes passen.


Landgericht Lüneburg spricht Brüder frei

Von johannesolaf, 08:21

Der Mandant und sein Bruder waren erstinstanzlich vom Amtsgericht Celle wegen gefährlicher Körperverletzung - unverteidigt - zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Nun fand vor dem Landgericht Lüneburg die Berufungsverhandlung statt. Vom Amtsgericht war mein Mandant, von dem der Geschädigte nicht sicher war, ob er am Tatort war, auch deshalb verurteilt worden, weil er sich im Nachhinein, in Begleitung seines mitangeklagten Bruders und seines Mütterchens, für die Tat entschuldigt haben soll, und sich nach Ansicht der Amtsrichterin nur jemand entschuldigt, der sich auch schuldig fühlt. Nachdem der Geschädigte nun in der Hauptverhandlung aussagte, dass es diesen Entschuldigungsbesuch garnicht gegeben habe und sich anlässlich der Vernehmung des ermittelnden Polizeibeamten herausstellte, dass eine Lichtbildvorlage nicht vernünftig durchgeführt worden war, kam es schliesslich zum Freispruch, den die Vertreterin der Staatsanwaltschaft selbst beantragt hatte. Der Applaus der Zuschauer im Anschluss an die Urteilsbegründung, kam bei der Vorsitzenden nicht ganz so gut an, war aber trotzdem lustig.

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Freitag, 08. Februar 2008

Bewährungsstrafe für "Taxiräuber" in Hildesheim

Von johannesolaf, 18:15

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, einem Taxifahrer während der Fahrt ein Messer an den Hals gehalten zu haben, um ihn zum Anhalten zu bewegen und anschliessend abzuhauen ohne den Fahrpreis zu entrichten, sowie die Tageseinnahmen mitzunehmen. Aufgrund dieser Aktion landete die Taxe, nachdem ein kleiner Baum umgefahren wurde, auf einem Acker. Der Taxenfahrer lief weg, mein Mandant schmiss Funkgerät und Autoschlüssel in den Wald. Gestern fand die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim statt.
Mein Mandant war geständig, die erstrebte Beute gering. Das Plädoyer der Staatsanwältin, die  erste Klasse, sie selbst ging von einem minderschweren Fall aus, so dass ich mich dem Antrag 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung gerne anschloss, zumal nach Aktenlage mindestens 5 Jahre gedroht hatten. Es kam dann, wie beantragt und mein Mandant konnte nach dreimonatiger Untersuchungshaft nach Hause gehen. Die Vorsitzende Richterin hatte wohl Recht, als sie während der Urteilsbegründung anmerkte, das Urteil sei für meinen Mandanten Weihnachten, Ostern und Geburtstag an einem Tag.

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Freitag, 01. Februar 2008

Nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung

Von johannesolaf, 08:53

Das Amtsgericht Goslar hat mich meiner Mandantin nachträglich als Verteidiger beigeordnet.

Gegen meine Mandantin war Anklage erhoben worden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil sie zuvor zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, habe ich meine Beiordnung beantragt. Das neue Verfahren wurde dann im Hinblick auf die zurückliegende Verurteilung nach § 154 StPO eingestellt. Weil die Voraussetzungen meiner Beiordnung vor Einstellung vorgelegen haben, erfolgte diese nun nachträglich - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Vorteil für meine Mandantin: Die Landeskasse bezahlt meine Gebühren.

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Mittwoch, 23. Januar 2008

Jugendämter- nicht selten untauglich

Von johannesolaf, 18:41

In letzter Zeit stehen Jugendämter häufiger in der Kritik, weil Kinder zu Schaden gekommen sind, was hätte möglicherweise vermieden werden können, wenn Mitarbeiter der Jugendämter gründicher und sensibler gearbeitet hätten.

Dass Jugendämter Vätern, die für ihre Kinder seit Jahren regelmäßig Unterhalt zahlen, den Gerichtsvollzieher schicken, um notfalls die Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erreichen und damit den Arbeitsplatz und die laufenden Unterhaltszahlungen gefährden, weil aus der Vergangenheit noch Beträge offen sind, da ein Kind als der Vater mal kurz arbeitslos war, Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ist vielleicht nur in Braunschweig so.

Vernünftige Mitarbeiter anderer Jugendämter würden zuwarten, bis die laufenden Unterhaltszahlungen nicht mehr gefährdet sind.

Dass andere Jugendämter nicht anders als das in Braunschweig ticken, zeigt ein Schreiben des Jugendamtes Wolfenbüttel, welches einer meiner Mandanten direkt in die JVA geschickt bekam.

Hierin heisst es, er möge sofort den Mindestunterhalt für seine Tochter an den Landkreis zahlen, und zur Überprüfung seiner Unterhaltsfähigkeit einen Auskunfsbogen ausfüllen, Verdienstabrechnungen und den letzten Einkommenssteuerbescheid beifügen.

Er hatte jeden Monat gezahlt, als er noch in Freiheit war. Warum kann man nicht schreiben,er soll sich melden  sobald er wieder in Freiheit ist, um die Sache zu besprechen?

 

 

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Dienstag, 22. Januar 2008

LKA macht was es will

Von johannesolaf, 17:03

Gegen einen Mandanten wird durch das Landeskriminalamt ermittelt. Ich habe dort angezeigt, dass ich ihn verteidige und gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass mein Mandant sich zurzeit nicht zur Sache einlässt und gebeten, von Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft teilte mir daraufhin mit, die Akten seien nicht verfügbar und könnten nicht übersandt werden.

Dabei hatte ich es, da keine Eile geboten war, belassen. Nun teilt mir der Mandant mit, das LKA sei zwischenzeitlich an seiner Haustür erschienen, um ihn (hinter meinem Rücken) zu einer Aussage zu bewegen.

Jetzt weiss ich auch, warum die Akte noch nicht hier ist.

Vor dem Hintergrund, dass bei einem derartigen Verhalten der Ermittlungsbeamten ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich zu sein scheint, habe ich beantragt, das Verfahren deswegen einzustellen.

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Dienstag, 15. Januar 2008

Ein guter Arbeitstag geht bald zuende

Von johannesolaf, 16:05

Gerade hat mich eine Mandantin angerufen, die eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen hat. Sie hatte Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer und wird nun vorzeitig entlassen. Dabeisein konnte ich nicht, weil ich beim Amtsgericht Quedlinburg verteidigen musste. Angeklagt war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte meinem Mandanten vorgeworfen, einem Hund die Rute kupiert zu haben. Die Anzeigenerstatterin erschien nicht, die Aussage eines Tierarztes, der den Hund geimpft hatte, war für die StA nicht ergiebig, weshalb wir uns darauf verständigten, die Sache einzustellen, und zwar mit der Maßgabe, dass die Landeskasse meine Gebühren bezahlt. Einen  vorbereiteten (und angekündigten) Beweisantrag auf Vernehmung von zwei Auslandszeugen, die die Unschuld meines Mandanten bestätigt hätten, musste nicht mehr gestellt werden.

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Freitag, 04. Januar 2008

Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht ausreichend

Von johannesolaf, 09:05

Zu der aktuellen Diskussion im Jugendstrafrecht gibt ein Jugendrichter hier ein Interwiew. Im Gegensatz zu den Stimmen, die gerade für Jugendliche erhöhte Strafrahmen  fordern, künftig auch Kinder zu bestrafen, die jünger als 14 sind oder die Verurteilten in Camps mit militärischer Erziehung zu schicken, schildert der Braunschweiger Amtsrichter, dass harte Strafen nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen, sondern nicht selten die Rückfallgefahr größer ist, nach Verbüßung einer härteren Strafe.

Der Richter berichtet, dass in seiner täglichen Arbeit die vorhandenen Möglichkeiten in aller Regel ausreichen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen.

Für eine gute Sache halte ich persönlich die teilvergüteten Arbeitsstunden. Diese haben den Vorteil, dass Gelder zur Verfügung stehen, um den Opfern eine Entschädigung zu zahlen.

Für untunlich hingegen halte ich die Praxis anderer Amtsgerichte, jugendliche Ersttäter, die sich danach nichts mehr haben zuschulden kommen lassen,  mehr als ein Jahr nach der Tat, in einen Wochenendarrest schicken zu wollen.

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