Dienstag, 09. Februar 2010

Fluchtgefahr in Magdeburg und in München

Von johannesolaf, 09:16

Mir liegt ein Beschluss des Landgerichts Magdeburg vor -25 Qs 13/10 -, mit dem, auf meine Beschwerde hin, ein Haftbefehl des Amtsgerichts aufgehoben wurde. Nach Aktenlage waren anlässlich einer Hausdurchsuchung  bei meinem Mandanten Amphetamine sichergestellt worden. So, wie ich es für richtig halte, hat das Landgericht darauf geachtet, ob eine Fluchtgefahr aus bestimmten Tatsachen hergeleitet werden kann und sich Gedanken gemacht, inwieweit überhaupt durch die Höhe der zu erwartenden Strafe ein Fluchtanreiz besteht. Andere Gerichte machen dies falsch, so unter anderem neulich das Landgericht und OLG München, die bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von 1-2 Jahren brutto, nicht nach Tatsachen gucken, die für eine Fluchtgefahr sprechen, sondern auf das Fehlen von fluchthemmenden Faktoren abstellen. Dass möglicherweise bei der genannten Bruttostraferwartung überhaupt kein Fluchtanreiz gegeben ist, lassen die genannten bayerischen Gerichte unbeantwortet.
Im Beschluss aus Magdeburg heisst es:" Es ist nicht bekannt, ob der Beschuldigte Beziehungen ins Ausland hat, ob er über Bargeld verfügt, um sich für längere Zeit an hier unbekannten Orten aufzuhalten. Der Beschuldigte dürfte eine Menge an Amphetaminen besessen haben, die fünfmal so hoch ist wie die sogenannte "nicht geringe Menge". Das bedeutet aber noch nicht zwangsläufig, dass der Beschuldigte eine so hohe Freiheitsstrafe zu erwarten hat, dass die Annahme gerechtfertigt ist, er werde schon bei dem Gedanken an die Bestrafung das Weite suchen wollen".


Montag, 08. Februar 2010

Nochmal Bewährung

Von johannesolaf, 10:31

In der vergangenen Woche hat das Landgericht Hildesheim in einer Berufungssache entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts Peine insoweit abgeändert, als dass mein Mandant eine Bewährung bekommen hat, die ihm das Amtsgericht noch verwehrt hatte. Problematisch war, dass mein Mandant bei der Tat, eigentlich eine Bagatelle, bereits mehrfach unter Bewährung stand. Gut war aber, dass die den anderen Verurteilungen zugrunde liegenden Taten einigermaßen lange zurücklagen.
Mein Mandant hatte in der jüngeren Vergangenheit 100 Kilo abgenommen, sich (so der Vorsitzende) "quasi halbiert". Die darin zum Ausdruck kommende Disziplin habe ich in meinem Plädoyer unter anderem aufgegriffen und am Rande bemerkt, dass ich auch gerne auf einen derartigen Erfolg zurückblicken würde.
Die Reaktion des Staatsanwaltes in seinem auch ansonsten sehr gelungenen  Schlussvortrag lautete in etwa: " Dem Wunsch des Verteidiger 100 Kilo abzunehmen, vermag ich nicht beizutreten, denn dann hätten wir ihn nicht mehr".


Freude über StA Braunschweig

Von johannesolaf, 10:18

Hin und wieder schimpfe ich über Staatsanwaltschaften. Heute habe ich mich aber über die hiesige gefreut.
Mein Mandant wurde von einem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt, nachdem der Sitzungsvertreter der StA eine Verurteulung ohne Bewährung beantragt hatte. Wir haben Berufung eingelegt. Einige Wochen später erhalte ich eine Akte eines anderen Amtsgerichts, bei dem mein Mandant angeklagt war, Unterschlagungen begangen zu haben, und zwar Gott sei Dank vor der genannten Verurteilung. Trotzdem drohte für den Fall, dass die Berufung verworfen worden wäre im Falle einer erneuten Verurteilung eine Gesamtstrafe, die nicht mehr bewährungsfähig gewesen wäre. Hauptverhandlungstermin sollte der kommende Donnerstag sein, eine Berufungshauptverhandlung in der ersten Sache war noch nicht terminiert.Freitag habe ich den Sachbearbeiter der StA angerufen und angeregt, die neue Sache nach § 154 II StPO zu erledigen. Im Gegenzug würden wir die Berufung in der anderen Angelegenheit zurücknehmen und wir bräuchten am Donnerstag nicht zum Gericht kommen.
Bereits heute morgen erhielt ich per Fax den Einstellungsvermerk mit dem Antrag an das Amtsgericht, den Termin aufzuheben. Prima, durch die schnelle Bearbeitung und Entscheidung des Staatsanwaltes hat mein Mandant nicht nur Rechtssicherheit, sondern sich einen weiteren Tag bei Gericht erspart.


Dienstag, 26. Januar 2010

Keine Hehlerei und nicht in den Kiosk eingebrochen

Von johannesolaf, 19:00

Meinem Mandanten war vorgeworfen worden, entweder einen Einbruch begangen zu haben oder aus einem Kioskeinbruch in Helmstedt stammende Waren, nämlich Zigaretten und Telefonkarten, in seinem eigenen Kiosk verkauft zu haben wobei er zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass die Ware aus einem Eigentumsdelikt stammt.

Die Polizei hatte stangenweise Zigaretten aus dem Kiosk meines Mandanten beschlagnahmt. Diese konnten aber nicht dem Kioskeinbruch zugeordnet werden. Spuren am Tatort, die auf meinen Mandanten hindeuten würden, fanden sich ohnehin nicht.
Nachdem ich den ermittelnden Polizeibeamten am ersten Verhandlungstag gefragt hatte, ob die Buchführung meines Mandanten auf dessen Zigaretteneinkäufe hin untersucht worden sei, und dies verneint wurde, entbannt mein ansonsten schweigender Mandant seine Steuerberaterin von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Diese sandte schnellstens die Einkaufsbelege an das Gericht. Heraus kam, dass die beschlagnahmten Zigaretten aufgrund ihrer Menge und den Marken auch von meinem Mandanten legal eingekauft worden sein können. Die Telefonkarten konnten alternativ von einem seiner Angestellten ohne seine Kenntnis eingebracht worden sein.

Mein Mandant wurde freigesprochen, nachdem auch die Staatsanwaltschaft dies beantragt hatte.

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Prozess vor dem Schwurgericht Hamburg wegen Schüssen auf Türsteher endet mit Verurteilungen

Von johannesolaf, 18:44

Vom Schwurgericht Hamburg wurde mein Mandant gestern nach 8 Hauptverhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verurteilt.   Angeklagt war daneben Beihilfe zum versuchten Totschlag. Deswegen saß mein Mandant in Untersuchungshaft. Ihm war vorgeworfen worden, seinen Freund, den Mitangeklagten, zu einer Disco in der Hamburger Nordkanalstraße gefahren zu haben, damit dieser auf dort arbeitende Türsteher schießen kann, nachdem die beiden zuvor einen Streit mit diesen Türstehern gehabt hatten.
Der Schütze hat am ersten Verhandlungstag gestanden, gezielt auf die Schutzwesten der Türsteher geschossen zu haben, um diesen wegen vorheriger Beleidigungen Angst einzujagen. Obgleich der Mitangeklagte erklärte, dass er die Pistole ohne Wissen meines Mandanten aus seiner Wohnung besorgt hatte, während mein Mandant im Auto wartete, und auch ohne dessen Wissen die Schüsse geplant und durchgeführt hatte, ging der Staatsanwalt noch in seinem Plädoyer davon aus, dass mein Mandant Gehilfe gewesen sei, weil er mit dem Mitangeklagten befreundet ist und es lebensfern sei, dass über die bevorstehende Tat zuvor während der Autofahrt nicht gesprochen worden sei.
Für diese Argumentation vermochte sich das Gericht ebenso wenig zu erwärmen wie ich, es war aber überzeugt, dass mein Mandant trotz fehlender Fahrerlabnis den PKW gefahren hat, mit dem die beiden Angeklagten in der Tatnacht unterwegs gewesen waren. Dafür, dass mein Mandant mit den späteren Schüssen etwas zu tun hat, fanden sich nicht. Der Haftbefehl wurde konsequenterweise aufgehoben.

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Dienstag, 19. Januar 2010

Keiner geht ans Telefon

Von johannesolaf, 10:15

Gestern habe ich mit meinem Mandanten telefoniert, der mir mitteilte, eine neue Anklage von einem kleinen Amtsgericht zugestellt bekommen zu haben. Ich bat ihn, mir die Geschäftsnummer per sms mitzuteilen, da er die Anklage bei unserem Telefonat nicht vorliegen hatte. Die Mitteilung ging vorhin ein und lautet: 5 Ds 1622Js1090230912107201Js10841809. Seit mehr als einer Stunde versuche ich nun das Gericht zu erreichen, um das Ganze zu entwirren, denn es sieht nach mehr als einem Vorgang aus, es hebt aber keiner ab.

Nachtrag: Die richtige Geschäftsnummer lautet 5 Ds 12/10


Montag, 18. Januar 2010

Bin sauer auf die JVA München

Von johannesolaf, 12:46

Die geplante Verhandlung vor dem Schwurgericht Hamburg fällt heute aus, so dass ich mal wieder Zeit im Büro verbingen kann. Wohltuend war es schon heute Morgen mal wieder seit gefühlten Monaten frostfreie Luft zu riechen.

Kaum hier angekommen, muss ich mich aber aufregen. Die JVA München schickt mir einen am 2. Januar, also vor mehr als zwei Wochen an meinen Mandanten als Verteidigerpost versandten Brief zurück mit dem Bemerken, ich hätte dort meine Verteidigereigenschaft nicht nachgewiesen.

Das Amtsgericht München hat mich meinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Das ist der Nachweis!

So habe ich es auch der JVA-Leitung mitgeteilt, verbunden mit dem Ersuchen, den Brief unverzüglich auszuhändigen.

Mich ärgern nicht unbedingt die 5 Minuten, die ich zum Schreiben gebraucht habe, mich ärgert aber, dass ein junger Mensch in Haft genommen wird und Angst hat, sein Verteidiger tut nichts, da er keine Informationen erhält.


Montag, 07. Dezember 2009

Schüsse auf Türsteher - Prozessbeginn in Hamburg

Von johannesolaf, 09:12

Vom Prozessauftakt vor dem Schwurgericht Hamburg berichtet das Hamburger Abendblatt hier. Meinem Mandanten wird Beihilfe zum versuchten Totschlag, seinem Mitangeklagten, versuchter Mord vorgeworfen. Sollten sich die Angaben des Hauptangeklagten durch die Vernehmung der Zeugen bestätigen, könnte die Tat letztendlich anders, nämlich milder, zu bewerten sein, als es die Anklage getan hat.

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Montag, 16. November 2009

Landgericht Stendal, diesmal in anderer Sache

Von johannesolaf, 11:24

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in fünf Fällen in Autos eingebrochen zu sein und dabei Geld sowie in einem Fall eine Bankkarte entwendet zu haben. Die Bankkarte soll er laut Anklage genutzt haben, seine Ehefrau dazu zu bewegen, mit Hilfe eines von ihr ausgefüllten Überweisungsträgers, auf sein Konto 1000 € zu überweisen.
Das blöde war, dass mein Mandant bereits im Februar, als er noch nicht mein Mandant war, wegen anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefangen hatte. Während den damaligen Verhandlungsunterbrechungen sollten drei der nun angeklagten Taten passiert sein, zwei zeitlich nach der damaligen Urteilsverkündung. Freitag fand nun die Hauptverhandlung statt vor dem  Landgericht in Stendal.
Nachdem mein Mandant die Taten eingeräumt hatte, konnte auf Zeugen verzichtet werden. Dies rechnete ihm der Vorsitzende in der Urteilsbegründung hoch an. Mein Mandant machte Angaben zu seiner Automatenspielsucht und seinem Alkoholgenuss zum Zeitpunkt der jeweiligen Tat. Drei Taten, mit denen ansonsten eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, wurden eingestellt, weil sie nicht zu einer wesentlich Erhöhung der damals ausgeurteilten drei Jahren geführt hätten.
Erfreulich war, dass sich das Gericht ernsthafte Gedanken gemacht hatte, wieviel Strafe für die übrigen zwei Taten, nach den feststehenden drei Jahren noch nötig gewesen ist. Dies waren maßvolle sechs Monate, die rechtskräftig wurden.

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Donnerstag, 22. Oktober 2009

Streit um den Gutachter geht weiter

Von johannesolaf, 07:19

... so lautet die Überschrift im Bericht der Braunschweiger Zeitung. Es ist aber kein Streit, sondern Aufgabe der Verteidigung, Mängel im Gutachten aufzuzeigen. Die  Wahnehmungsverzerrungen habe ich  nicht etwa ins Blaue hinein behauptet, auf deren Vorliegen muss man schließen aus Angaben, die die Nebenklägerin vor Gericht und gegenüber dem Gutachter gemacht hat. Dieser hat zwar irgendwann mitgeteilt, dass es doch sein könne, dass die junge Frau zumindest zu Übertreibungen neigen könnte, ansonsten seien sämtliche Widersprüche in ihren Aussagen aber psychologisch erklärbar. Die Zeugen, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit haben, waren von dem "Opfer" selbst bezichtigt worden, sie geschlagen oder mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben.


Mittwoch, 21. Oktober 2009

Hinweis des Strafkammervorsitzenden

Von johannesolaf, 08:09

Zunächst hatte ich dem Kollegen lediglich mitgeteilt, dass ich die Verteidigung eines jungen Mannes übernommen habe, der in der JVA sitzt und bislang von ihm vertreten wurde. Weil der Kollege bei der letzten Gelegenheit eine Strafe beantragt hatte, die über der lag, die das Gericht dann ausgeurteilt hat, wollte der Mandantlieber nicht mehr durch diesen Anwalt verteidigt werden. Auf meine kurze Mitteilung erhielt ich über eine Seite Begründung, warum die Mandatskündigung nicht akzeptiert werden könne und wolle u.a, weil aus einem früheren Verfahren noch eine Rechnung offen sein soll. Daraufhin habe ich sein Mandat unter Vollmachtsvorlage gekündigt und ihn gebeten, diesen Umstand der Strafkammer mitzuteilen. Der Kollege teilte mir dann wiederum schriftlich mit, dass er zunächst den Ausgleich seiner Rechnung erwarten und dem Gericht nichts mitteilen werde. Das habe ich nachgeholt und dem Gericht kurz mitgeteilt, dass ich nunmehr allein verteidige. Wochen später teilt mir nun das Gericht mit, mein Mandant würde über den Kollegen weiterhin dessen Beiordnung zum Pflichtverteidiger begehren und ich möge versichern, dass ich an den angedachten Verhandlungstagen auch Zeit hätte vorbei zu kommen. Bei meinem nächsten Besuch in der JVA hat mir der Mandant eine handschriftliche Erklärung mitgegeben, mit der er die Kündigung des Kollegen bestätigt  und meine Beiordnung beantragt hat.
Nachdem ich dieses Schriftstück dem Gericht eingereicht hatte, erhielt ich gestern den Beiordnungs-Beschluss des Landgerichts. Hierin heisst es u.a. ".... , die Bestellung in der Person des Rechtsanwaltes dem ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten entspricht und der bestellte Rechtsanwalt Gewähr für eine sachgerechte Verteidigung des Angeklagten bietet". Es folgt ein Absatz und dann der Hinweis: "Dieser Beschluss kann nur von dem Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden."

Hat das Gericht schon geahnt, wer sich sonst beschweren würde?


Dienstag, 20. Oktober 2009

Traurige Nachricht aus Deggendorf

Von johannesolaf, 07:57

Meinem - nicht einschlägig - unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter, einen anderen geschlagen und genötigt zu haben, ihm sein Auto zu verkaufen und den Kaufpreis als "erhalten" zu quittieren. Hintergrund war gewesen, dass der Mittäter meinen Mandanten informiert haben soll, dass der jugendliche Sohn meines Mandanten nicht ansprechbar in einem Hof liegen würdel, nachdem ihm Drogen in sein Getränk getan worden sein sollen. Daraufhin soll mein Mandant mit dem Mittäter denjenige, der die Drogen verabreicht haben soll, unter dem Vorwand selbst Drogen kaufen zu wollen, in die eigene Wohnung gelockt haben, wo es dann zu den oben beschriebenen Handlungen gekommen sein soll. Das nur noch geringwertige Auto sollte als Sicherheit dafür dienen, dass der Drogenverabreicher Schadensersatz zahlt, weil der Sohn meines Mandanten sich in der Wohnung übergeben habe, wodurch Reinigungskosten angefallen seien.
Vor der Hauptverhandlung trudelte hier eine weitere Anklage des AG Deggendorf ein, mit der meinem Mandanten Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Dies habe ich zum Anlass genommen und dem Richter vorgeschlagen das dortige Verfahren einzustellen, weil wegen der gefährlichen Körperverletzung eine entsprechende Strafe drohe, neben der die Sache in Bayern nicht ins Gewicht fallen würde. Leider und traurigerweise macht die Staatsanwaltschaft nicht mit, wie ich eben durch ein Schreiben erfahren habe, weil es ihr auf die Eintragung im Zentralregister ankommt, die bei einer Einstellung nicht erfolgen würde- schade.

In der Körperverletzungssachen sind in der vergangenen Woche Staatsanwaltschaft und Gericht zum selben Ergebnis gekommen wie ich, nämlich das aufgrund der Sache mit dem Sohn, ein minderschwerer Fall vorliegt, so dass eine Freiheitstrafe von 3 Monaten auf Bewährung sogleich rechtskräftig werden konnte.


Sonntag, 18. Oktober 2009

Besser ist es, wenn man nochmal nachfragt

Von johannesolaf, 10:22

Um DNA ging es, wie hier berichtet wird, am Freitag vor dem Landgericht Braunschweig. Liest man das vorläufige Gutachten der Sachverständigen des Landeskriminalamtes, müsste man meinen, an der Uhr meines Mandanten würde Blut des Opfers kleben. Gut dass das Gutachten nicht lediglich verlesen, sondern die Gutachterin, die in Begleitung eines weiteren Sachverständigen erschienen war, persönlich geladen wurde. Nach der Befragung der Sachverständigen sieht die Sache ganzn anders aus, nämlich so, dass es sein kann, dass sich die technische Angestellte, die den Bluttest gemacht hat, sich auf dem Teststreifen verguckt hat. Der andere Doktor des LKA war schon deutlicher in seiner Wortwahl, wonach es sich wohl nicht um Blut gehandelt habe, da dies sonst deutlich zu erkennen gewesen wäre.
Bedenkt man, dass an einem Kleidungsstück aus der Wohnung des Opfers die deutlichste DNA vom Ermittlungsführer der Kripo stammte, aber auch hier laut den Sachverstänigen nicht eindeutig ist, dass sie tatsächlich vom Hauptkommissar stammen, ist das Ganze bislang sehr vage, gerade wenn man die Mögichkeit der Sekundärübertragung und den Umstand berücksichtigt, dass die Polizei zunächst Kontakt zum Angeklagten und erst dann zu den untersuchten Kleidungsstücken hatte.

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Samstag, 03. Oktober 2009

Concerto

Von johannesolaf, 15:45

...hat nichts mit Musik zu tun, so heißt vielmehr ein Kuchen, bestehend aus Schokolade, Nougat, Blattgold usw. im KaDeWe, den ich am Donnerstag nach der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin essen konnte. Selbstverständlich ging es mir anschließend schon viel besser. Vor der Verhandlung gab es Spaghetti mit Pilzsahnesoße und Filetspitzen  für 4,20 €. Das eine Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe, das es zwischendurch für mehrfachen gewerbsmäßigen Betrug gab, war vorher abgestimmt und wurde von meinem Mandanten akzeptiert. Bedauerlich war aber, dass ich von Saal 220, in dem die Verhandlung zunächst stattfinden sollte, in den Saal 739 hetzen mußte. Da heute Feiertag ist, kann ich mir die ganze Sache noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen: Wäre das Mittagessen nicht so günstig gewesen (eine Minestrone für 2,80 € habe ich auch noch gegessen), hätte ich mir den glücklich machenden Kuchen wohlmöglich  nicht gekauft.

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Polizei Salzgitter besser als das dortige Amtsgericht

Von johannesolaf, 15:33

Mein Mandant, der neulich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, berichtete mir, dass er vor meiner Beauftragung eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Salzgitter erhalten habe, der er gefolgt sei. Bei der Polizei angekommen, wurde ihm eröffnet, was ihm zur Last gelegt wurde. Anschließend habe der Polizeibeamte gesagt, mein späterer Mandant solle sich überhaupt nicht zur Sache äußern und zunächst einen Verteidiger konsultieren. Das unterscheidet sich von der Proffesionalität her erheblich von anderen Polizeibeamten, die auf die schriftliche Einladung nicht einmal schreiben, ob jemand als Beschuldigter oder lediglich als Zeuge gehört werden soll. Stattdessen heißt es sinngemäß man möge zur Abklärung irgendwelcher Umstände vorbei kommen. Nicht viel besser nun das Amtsgericht Salzgitter: Eine Pflichtverteidigervergütung wurde mir gekürzt mit dem Argument, aus den Akten sei nicht ersichtlich, welche Tätigkeit ich im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, entfaltet hätte, allein die Aktenanforderung genüge für das Anfallen der Vorverfahrensgebühr nicht.
Nun konnte ich in meiner Erinnerung anwaltlich versichern, was sich jeder normale Mensch denken kann, nämlich dass ich die Akte nicht nur bestellt, sondern diese auch durchgearbeitet und mit meiner Mandantin besprochen habe. Dass der Inhalt der Gespräche nicht zur Akte gelangt, liegt in der Natur der Sache. Es tut schon weh, wie von einigen Rechtspflegern krampfhaft versucht wird, der Landeskasse mit komischen Argumenten ein paar Mark zu sparen.

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