Jeder hat nachgegeben
Seit zwei Jahren wurde vor dem Amtsgericht gegen meinen Mandanten verhandelt. Ihm wurde das unerlaubte Betreiben einer Anlage vorgeworfen, indem er Altautos auf seinem Grundstück gelagert und behandelt habe. Mein Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt, mit allem, was dazugehört: Ablehnungsgesuche, Beweisanträge usw. Sogar die Sitzungsvertreterin der StA wurde abgelöst. Problematisch war, dass die Polizei, bestätigt durch das Gericht, sämtliche Fahrzeugbriefe meines Mandanten beschlagnahmt hatte und er insoweit handlungsunfähig war.
Nach meiner Mandatierung konnten wir noch drei Hauptverhandlungstermine zusammen verbringen. Gestern kamen wir zum Abschluss: Vorsitzende, Staatsanwältin und ich besprachen eine Möglichkeit, die Sache so zu beenden, das nach der langen, emotionalen Verhandlungsführung, jede Seite ihr Gesicht wahren kann.
Mein Mandant besorgte in dieser Zeit Kuchen (die anderen Verfahrensbeteiligten haben nichts davon angenommen), ich habe später vier Stücken gegessen, dann wurde der Entwurf in Anwesenheit meines Mandanten nochmals verfeinert, so dass wir letztendlich eine Verwahrnung mit Strafvorbehalt bei Rückgabe der Fahrzeugbriefe (rechtskräftig) akzeptiert haben.
Dienstag, 30. März 2010
Polizei schöpft aus alten Krimis
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, versucht zu haben seine Freundin zu vergewaltigen. Mein Mandant gegen den ein Haftbefehl nicht beantragt wurde, erzählte mir noch, dass der sachbearbeitende Kripobeamte sehr in Ordnung sei.
Das kann ja sein, aber wenn ich wie eben gerade in der Ermittlungsakte aus der Vernehmung meines Mandanten lesen muss: " Mir wird jetzt zum Schluss erklärt, dass ich mich jederzeit für die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung halten muss", dann muss ich jetzt bei der Staatsanwaltschaft mal nachfragen, woraus sich eine derartige Verpflichtung denn ergeben soll. Ich vermute Rechtsgrundlage ist irgendein altes "Derrick"-Drehbuch.
Mittwoch, 24. März 2010
Friedlicher Vormittag
Zunächst wurde gegen meinem Mandanten wegen Menschenhandels ermittelt. Er stand im Verdacht, in seinem rollenden Puff (Love-Mobil) eine sechzehnjährige Afrikanerin beschäftigt zu haben.
Der Strafbefehl lautetete dann noch auf Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Heute war Hauptverhandlung vor einem Amtsgericht in Norddeutschland. Das Mädchen erschien nicht, es hätte also mindestens eines neuen Termines bedurft, das brauchte keiner und die Sache wurde ohne Auflage eingestellt.
Aufregender war es hingegen neulich vor dem hiesigen Amtsgericht. Der Mitangeklagte sagte aus, mein Mandant habe sich an der Körpervertletzung nicht beteiligt, er alleine habe den Geschädigten getreten. Dieser konnte nicht viel beitragen, wußte noch, dass er mit meinem Mandanten in Streit geraten sei, dann sei man zu Boden gefallen und er habe von hinten einen Schlag erhalten. Anschließend habe er sein Gesicht geschützt und sei getreten worden, vom Gefühl her von zwei Personen, gesehen habe er es nicht. Ein weiterer Zeuge hatte bei der Polizei mehrfach ausgesagt, er habe nur einen treten gesehen, der andere habe Abseits gestanden. Als nun dieser Zeuge aufgerufen wurde, wolte ich gerade anfangen meine Sachen zusammen zu packen, als er meinte, beide hätten wie die Wilden getreten, da sei er sich heute sicher. Nach Vorhalten, weiteren Zeugenaussagen von Polizeibeamten und erneuter Befragung des Geschädigten, wurde der Zeuge erneut vorgeholt und meinte dann, es sei wohl doch eher so gewesen, wie er früher bei der Polizei ausgesagt hatte, das nur einer getreten habe.
Der Vertreter der StA (ein Referendar) begann seinen Schlussvortrag damit, dass er dem Zeuge glaube, dass es zwei Männer gewesen seien, die getreten hätte, folglich müsse auch mein Mandant bestraft werden. Das wurde er dann natürlich nicht, er wurde freigesprochen. Bedenklich ist es aber schon, wenn eine Zeugenaussage so verdreht wird, dass das zuvor im Kopf einprogrammierte Ergebnis nicht gefährdet wird.
Dienstag, 23. März 2010
Lieber Polizist
Mein Fahrer saß am Steuer und ich daneben. Auf der Bundesstraße kam die Kelle. An das Fahrerfenster trat ein Polizeihauptkommissar, stellte sich vor und teilte mit, dass unsere Geschwindigkeit statt der erlaubten 80 km/h 129 km/h betragen hätte. Ich raunte meinem Fahrer noch zu, er solle die Schnauze halten, auf ein Anschauen der Messung verzichtete er dann auch, händigte seinen Führerschein aus, ich gab den Fahrzeugschein dazu. Der Beamte entfernte sich, kehrte einen Moment später zurück und verkündete, dass normalerweise eine Anzeige fällig sei, aber, da mein Fahrer (der auftragsgemäß nichts gesagt hatte) so einsichtig sei, mache er das Angebot, dass 30 € (gegen Quittung) gezahlt werden und die Sache erledigt sei.
Ich meinte nur "machen wir", steuerte 20 € bei und wir verabschiedeten uns artig.
Mit Überflüssigem belegt
Der Tag fing gut an. Meinem Mandanten wurde vor einem kleinen Amtsgericht vorgeworfen 2 Tütchen Heroin verkauft zu haben. Problematisch war, dass er unter Bewährung steht. Die Polizeibeamten, die beobachteten hatten, dass mein Mandant einer Frau in einer Bahnhofsunterführung die Hand gegeben und dabei etwas übergeben haben soll, verfolgten meinen Mandanten, fanden bei ihm 120 € und trafen eine Stunde später die Frau auf dem Bahnsteig an, fanden bei ihrer Durchsuchung die Tütchen mit weißem Pulver.
Die Frau erschien heute als Zeugin vor Gericht und bekundete das Rauschgift nicht von meinem Mandanten, sondern zuvor im Stadtgebiet von zwei Südländern erworben zu haben.
Mein Mandant wurde folgerichtig freigesprochen. Zum Mittagessen gab es gegrillte Garnelen mit Spaghetti, leider ohne Wein, weil ich danach eine längere Besprechung mit einem neuen Mandanten hatte.
Nun komme ich ins Büro und was finde ich? Ein Schreiben des AG Tiergarten, mit dem die dortige Strafrichterin mich an die Einreichung der Original-Vollmacht erinnert.
Das Ansinnen ist nicht nur unsinnig, sondern in diesem Fall verwerflich, weil sich aus der Ermittlungsakte ergibt, dass mein Mandant dem Gericht vorab mitgeteilt hatte, dass ich mich für ihn melden werden.
Dienstag, 09. Februar 2010
Fluchtgefahr in Magdeburg und in München
Mir liegt ein Beschluss des Landgerichts Magdeburg vor -25 Qs 13/10 -, mit dem, auf meine Beschwerde hin, ein Haftbefehl des Amtsgerichts aufgehoben wurde. Nach Aktenlage waren anlässlich einer Hausdurchsuchung bei meinem Mandanten Amphetamine sichergestellt worden. So, wie ich es für richtig halte, hat das Landgericht darauf geachtet, ob eine Fluchtgefahr aus bestimmten Tatsachen hergeleitet werden kann und sich Gedanken gemacht, inwieweit überhaupt durch die Höhe der zu erwartenden Strafe ein Fluchtanreiz besteht. Andere Gerichte machen dies falsch, so unter anderem neulich das Landgericht und OLG München, die bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von 1-2 Jahren brutto, nicht nach Tatsachen gucken, die für eine Fluchtgefahr sprechen, sondern auf das Fehlen von fluchthemmenden Faktoren abstellen. Dass möglicherweise bei der genannten Bruttostraferwartung überhaupt kein Fluchtanreiz gegeben ist, lassen die genannten bayerischen Gerichte unbeantwortet.
Im Beschluss aus Magdeburg heisst es:" Es ist nicht bekannt, ob der Beschuldigte Beziehungen ins Ausland hat, ob er über Bargeld verfügt, um sich für längere Zeit an hier unbekannten Orten aufzuhalten. Der Beschuldigte dürfte eine Menge an Amphetaminen besessen haben, die fünfmal so hoch ist wie die sogenannte "nicht geringe Menge". Das bedeutet aber noch nicht zwangsläufig, dass der Beschuldigte eine so hohe Freiheitsstrafe zu erwarten hat, dass die Annahme gerechtfertigt ist, er werde schon bei dem Gedanken an die Bestrafung das Weite suchen wollen".
Montag, 08. Februar 2010
Nochmal Bewährung
In der vergangenen Woche hat das Landgericht Hildesheim in einer Berufungssache entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts Peine insoweit abgeändert, als dass mein Mandant eine Bewährung bekommen hat, die ihm das Amtsgericht noch verwehrt hatte. Problematisch war, dass mein Mandant bei der Tat, eigentlich eine Bagatelle, bereits mehrfach unter Bewährung stand. Gut war aber, dass die den anderen Verurteilungen zugrunde liegenden Taten einigermaßen lange zurücklagen.
Mein Mandant hatte in der jüngeren Vergangenheit 100 Kilo abgenommen, sich (so der Vorsitzende) "quasi halbiert". Die darin zum Ausdruck kommende Disziplin habe ich in meinem Plädoyer unter anderem aufgegriffen und am Rande bemerkt, dass ich auch gerne auf einen derartigen Erfolg zurückblicken würde.
Die Reaktion des Staatsanwaltes in seinem auch ansonsten sehr gelungenen Schlussvortrag lautete in etwa: " Dem Wunsch des Verteidiger 100 Kilo abzunehmen, vermag ich nicht beizutreten, denn dann hätten wir ihn nicht mehr".
Freude über StA Braunschweig
Hin und wieder schimpfe ich über Staatsanwaltschaften. Heute habe ich mich aber über die hiesige gefreut.
Mein Mandant wurde von einem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt, nachdem der Sitzungsvertreter der StA eine Verurteulung ohne Bewährung beantragt hatte. Wir haben Berufung eingelegt. Einige Wochen später erhalte ich eine Akte eines anderen Amtsgerichts, bei dem mein Mandant angeklagt war, Unterschlagungen begangen zu haben, und zwar Gott sei Dank vor der genannten Verurteilung. Trotzdem drohte für den Fall, dass die Berufung verworfen worden wäre im Falle einer erneuten Verurteilung eine Gesamtstrafe, die nicht mehr bewährungsfähig gewesen wäre. Hauptverhandlungstermin sollte der kommende Donnerstag sein, eine Berufungshauptverhandlung in der ersten Sache war noch nicht terminiert.Freitag habe ich den Sachbearbeiter der StA angerufen und angeregt, die neue Sache nach § 154 II StPO zu erledigen. Im Gegenzug würden wir die Berufung in der anderen Angelegenheit zurücknehmen und wir bräuchten am Donnerstag nicht zum Gericht kommen.
Bereits heute morgen erhielt ich per Fax den Einstellungsvermerk mit dem Antrag an das Amtsgericht, den Termin aufzuheben. Prima, durch die schnelle Bearbeitung und Entscheidung des Staatsanwaltes hat mein Mandant nicht nur Rechtssicherheit, sondern sich einen weiteren Tag bei Gericht erspart.
Dienstag, 26. Januar 2010
Keine Hehlerei und nicht in den Kiosk eingebrochen
Meinem Mandanten war vorgeworfen worden, entweder einen Einbruch begangen zu haben oder aus einem Kioskeinbruch in Helmstedt stammende Waren, nämlich Zigaretten und Telefonkarten, in seinem eigenen Kiosk verkauft zu haben wobei er zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass die Ware aus einem Eigentumsdelikt stammt.
Die Polizei hatte stangenweise Zigaretten aus dem Kiosk meines Mandanten beschlagnahmt. Diese konnten aber nicht dem Kioskeinbruch zugeordnet werden. Spuren am Tatort, die auf meinen Mandanten hindeuten würden, fanden sich ohnehin nicht.
Nachdem ich den ermittelnden Polizeibeamten am ersten Verhandlungstag gefragt hatte, ob die Buchführung meines Mandanten auf dessen Zigaretteneinkäufe hin untersucht worden sei, und dies verneint wurde, entbannt mein ansonsten schweigender Mandant seine Steuerberaterin von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Diese sandte schnellstens die Einkaufsbelege an das Gericht. Heraus kam, dass die beschlagnahmten Zigaretten aufgrund ihrer Menge und den Marken auch von meinem Mandanten legal eingekauft worden sein können. Die Telefonkarten konnten alternativ von einem seiner Angestellten ohne seine Kenntnis eingebracht worden sein.
Mein Mandant wurde freigesprochen, nachdem auch die Staatsanwaltschaft dies beantragt hatte.
Prozess vor dem Schwurgericht Hamburg wegen Schüssen auf Türsteher endet mit Verurteilungen
Vom Schwurgericht Hamburg wurde mein Mandant gestern nach 8 Hauptverhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verurteilt. Angeklagt war daneben Beihilfe zum versuchten Totschlag. Deswegen saß mein Mandant in Untersuchungshaft. Ihm war vorgeworfen worden, seinen Freund, den Mitangeklagten, zu einer Disco in der Hamburger Nordkanalstraße gefahren zu haben, damit dieser auf dort arbeitende Türsteher schießen kann, nachdem die beiden zuvor einen Streit mit diesen Türstehern gehabt hatten.
Der Schütze hat am ersten Verhandlungstag gestanden, gezielt auf die Schutzwesten der Türsteher geschossen zu haben, um diesen wegen vorheriger Beleidigungen Angst einzujagen. Obgleich der Mitangeklagte erklärte, dass er die Pistole ohne Wissen meines Mandanten aus seiner Wohnung besorgt hatte, während mein Mandant im Auto wartete, und auch ohne dessen Wissen die Schüsse geplant und durchgeführt hatte, ging der Staatsanwalt noch in seinem Plädoyer davon aus, dass mein Mandant Gehilfe gewesen sei, weil er mit dem Mitangeklagten befreundet ist und es lebensfern sei, dass über die bevorstehende Tat zuvor während der Autofahrt nicht gesprochen worden sei.
Für diese Argumentation vermochte sich das Gericht ebenso wenig zu erwärmen wie ich, es war aber überzeugt, dass mein Mandant trotz fehlender Fahrerlabnis den PKW gefahren hat, mit dem die beiden Angeklagten in der Tatnacht unterwegs gewesen waren. Dafür, dass mein Mandant mit den späteren Schüssen etwas zu tun hat, fanden sich nicht. Der Haftbefehl wurde konsequenterweise aufgehoben.
Dienstag, 19. Januar 2010
Keiner geht ans Telefon
Gestern habe ich mit meinem Mandanten telefoniert, der mir mitteilte, eine neue Anklage von einem kleinen Amtsgericht zugestellt bekommen zu haben. Ich bat ihn, mir die Geschäftsnummer per sms mitzuteilen, da er die Anklage bei unserem Telefonat nicht vorliegen hatte. Die Mitteilung ging vorhin ein und lautet: 5 Ds 1622Js1090230912107201Js10841809. Seit mehr als einer Stunde versuche ich nun das Gericht zu erreichen, um das Ganze zu entwirren, denn es sieht nach mehr als einem Vorgang aus, es hebt aber keiner ab.
Nachtrag: Die richtige Geschäftsnummer lautet 5 Ds 12/10
Montag, 18. Januar 2010
Bin sauer auf die JVA München
Die geplante Verhandlung vor dem Schwurgericht Hamburg fällt heute aus, so dass ich mal wieder Zeit im Büro verbingen kann. Wohltuend war es schon heute Morgen mal wieder seit gefühlten Monaten frostfreie Luft zu riechen.
Kaum hier angekommen, muss ich mich aber aufregen. Die JVA München schickt mir einen am 2. Januar, also vor mehr als zwei Wochen an meinen Mandanten als Verteidigerpost versandten Brief zurück mit dem Bemerken, ich hätte dort meine Verteidigereigenschaft nicht nachgewiesen.
Das Amtsgericht München hat mich meinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Das ist der Nachweis!
So habe ich es auch der JVA-Leitung mitgeteilt, verbunden mit dem Ersuchen, den Brief unverzüglich auszuhändigen.
Mich ärgern nicht unbedingt die 5 Minuten, die ich zum Schreiben gebraucht habe, mich ärgert aber, dass ein junger Mensch in Haft genommen wird und Angst hat, sein Verteidiger tut nichts, da er keine Informationen erhält.
Montag, 07. Dezember 2009
Schüsse auf Türsteher - Prozessbeginn in Hamburg
Vom Prozessauftakt vor dem Schwurgericht Hamburg berichtet das Hamburger Abendblatt hier. Meinem Mandanten wird Beihilfe zum versuchten Totschlag, seinem Mitangeklagten, versuchter Mord vorgeworfen. Sollten sich die Angaben des Hauptangeklagten durch die Vernehmung der Zeugen bestätigen, könnte die Tat letztendlich anders, nämlich milder, zu bewerten sein, als es die Anklage getan hat.
Montag, 16. November 2009
Landgericht Stendal, diesmal in anderer Sache
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in fünf Fällen in Autos eingebrochen zu sein und dabei Geld sowie in einem Fall eine Bankkarte entwendet zu haben. Die Bankkarte soll er laut Anklage genutzt haben, seine Ehefrau dazu zu bewegen, mit Hilfe eines von ihr ausgefüllten Überweisungsträgers, auf sein Konto 1000 € zu überweisen.
Das blöde war, dass mein Mandant bereits im Februar, als er noch nicht mein Mandant war, wegen anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefangen hatte. Während den damaligen Verhandlungsunterbrechungen sollten drei der nun angeklagten Taten passiert sein, zwei zeitlich nach der damaligen Urteilsverkündung. Freitag fand nun die Hauptverhandlung statt vor dem Landgericht in Stendal.
Nachdem mein Mandant die Taten eingeräumt hatte, konnte auf Zeugen verzichtet werden. Dies rechnete ihm der Vorsitzende in der Urteilsbegründung hoch an. Mein Mandant machte Angaben zu seiner Automatenspielsucht und seinem Alkoholgenuss zum Zeitpunkt der jeweiligen Tat. Drei Taten, mit denen ansonsten eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, wurden eingestellt, weil sie nicht zu einer wesentlich Erhöhung der damals ausgeurteilten drei Jahren geführt hätten.
Erfreulich war, dass sich das Gericht ernsthafte Gedanken gemacht hatte, wieviel Strafe für die übrigen zwei Taten, nach den feststehenden drei Jahren noch nötig gewesen ist. Dies waren maßvolle sechs Monate, die rechtskräftig wurden.
Donnerstag, 22. Oktober 2009
Streit um den Gutachter geht weiter
... so lautet die Überschrift im Bericht der Braunschweiger Zeitung. Es ist aber kein Streit, sondern Aufgabe der Verteidigung, Mängel im Gutachten aufzuzeigen. Die Wahnehmungsverzerrungen habe ich nicht etwa ins Blaue hinein behauptet, auf deren Vorliegen muss man schließen aus Angaben, die die Nebenklägerin vor Gericht und gegenüber dem Gutachter gemacht hat. Dieser hat zwar irgendwann mitgeteilt, dass es doch sein könne, dass die junge Frau zumindest zu Übertreibungen neigen könnte, ansonsten seien sämtliche Widersprüche in ihren Aussagen aber psychologisch erklärbar. Die Zeugen, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit haben, waren von dem "Opfer" selbst bezichtigt worden, sie geschlagen oder mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben.
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