Mittwoch, 21. Oktober 2009

Hinweis des Strafkammervorsitzenden

Von johannesolaf, 08:09

Zunächst hatte ich dem Kollegen lediglich mitgeteilt, dass ich die Verteidigung eines jungen Mannes übernommen habe, der in der JVA sitzt und bislang von ihm vertreten wurde. Weil der Kollege bei der letzten Gelegenheit eine Strafe beantragt hatte, die über der lag, die das Gericht dann ausgeurteilt hat, wollte der Mandantlieber nicht mehr durch diesen Anwalt verteidigt werden. Auf meine kurze Mitteilung erhielt ich über eine Seite Begründung, warum die Mandatskündigung nicht akzeptiert werden könne und wolle u.a, weil aus einem früheren Verfahren noch eine Rechnung offen sein soll. Daraufhin habe ich sein Mandat unter Vollmachtsvorlage gekündigt und ihn gebeten, diesen Umstand der Strafkammer mitzuteilen. Der Kollege teilte mir dann wiederum schriftlich mit, dass er zunächst den Ausgleich seiner Rechnung erwarten und dem Gericht nichts mitteilen werde. Das habe ich nachgeholt und dem Gericht kurz mitgeteilt, dass ich nunmehr allein verteidige. Wochen später teilt mir nun das Gericht mit, mein Mandant würde über den Kollegen weiterhin dessen Beiordnung zum Pflichtverteidiger begehren und ich möge versichern, dass ich an den angedachten Verhandlungstagen auch Zeit hätte vorbei zu kommen. Bei meinem nächsten Besuch in der JVA hat mir der Mandant eine handschriftliche Erklärung mitgegeben, mit der er die Kündigung des Kollegen bestätigt  und meine Beiordnung beantragt hat.
Nachdem ich dieses Schriftstück dem Gericht eingereicht hatte, erhielt ich gestern den Beiordnungs-Beschluss des Landgerichts. Hierin heisst es u.a. ".... , die Bestellung in der Person des Rechtsanwaltes dem ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten entspricht und der bestellte Rechtsanwalt Gewähr für eine sachgerechte Verteidigung des Angeklagten bietet". Es folgt ein Absatz und dann der Hinweis: "Dieser Beschluss kann nur von dem Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden."

Hat das Gericht schon geahnt, wer sich sonst beschweren würde?


Dienstag, 20. Oktober 2009

Traurige Nachricht aus Deggendorf

Von johannesolaf, 07:57

Meinem - nicht einschlägig - unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter, einen anderen geschlagen und genötigt zu haben, ihm sein Auto zu verkaufen und den Kaufpreis als "erhalten" zu quittieren. Hintergrund war gewesen, dass der Mittäter meinen Mandanten informiert haben soll, dass der jugendliche Sohn meines Mandanten nicht ansprechbar in einem Hof liegen würdel, nachdem ihm Drogen in sein Getränk getan worden sein sollen. Daraufhin soll mein Mandant mit dem Mittäter denjenige, der die Drogen verabreicht haben soll, unter dem Vorwand selbst Drogen kaufen zu wollen, in die eigene Wohnung gelockt haben, wo es dann zu den oben beschriebenen Handlungen gekommen sein soll. Das nur noch geringwertige Auto sollte als Sicherheit dafür dienen, dass der Drogenverabreicher Schadensersatz zahlt, weil der Sohn meines Mandanten sich in der Wohnung übergeben habe, wodurch Reinigungskosten angefallen seien.
Vor der Hauptverhandlung trudelte hier eine weitere Anklage des AG Deggendorf ein, mit der meinem Mandanten Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Dies habe ich zum Anlass genommen und dem Richter vorgeschlagen das dortige Verfahren einzustellen, weil wegen der gefährlichen Körperverletzung eine entsprechende Strafe drohe, neben der die Sache in Bayern nicht ins Gewicht fallen würde. Leider und traurigerweise macht die Staatsanwaltschaft nicht mit, wie ich eben durch ein Schreiben erfahren habe, weil es ihr auf die Eintragung im Zentralregister ankommt, die bei einer Einstellung nicht erfolgen würde- schade.

In der Körperverletzungssachen sind in der vergangenen Woche Staatsanwaltschaft und Gericht zum selben Ergebnis gekommen wie ich, nämlich das aufgrund der Sache mit dem Sohn, ein minderschwerer Fall vorliegt, so dass eine Freiheitstrafe von 3 Monaten auf Bewährung sogleich rechtskräftig werden konnte.


Sonntag, 18. Oktober 2009

Besser ist es, wenn man nochmal nachfragt

Von johannesolaf, 10:22

Um DNA ging es, wie hier berichtet wird, am Freitag vor dem Landgericht Braunschweig. Liest man das vorläufige Gutachten der Sachverständigen des Landeskriminalamtes, müsste man meinen, an der Uhr meines Mandanten würde Blut des Opfers kleben. Gut dass das Gutachten nicht lediglich verlesen, sondern die Gutachterin, die in Begleitung eines weiteren Sachverständigen erschienen war, persönlich geladen wurde. Nach der Befragung der Sachverständigen sieht die Sache ganzn anders aus, nämlich so, dass es sein kann, dass sich die technische Angestellte, die den Bluttest gemacht hat, sich auf dem Teststreifen verguckt hat. Der andere Doktor des LKA war schon deutlicher in seiner Wortwahl, wonach es sich wohl nicht um Blut gehandelt habe, da dies sonst deutlich zu erkennen gewesen wäre.
Bedenkt man, dass an einem Kleidungsstück aus der Wohnung des Opfers die deutlichste DNA vom Ermittlungsführer der Kripo stammte, aber auch hier laut den Sachverstänigen nicht eindeutig ist, dass sie tatsächlich vom Hauptkommissar stammen, ist das Ganze bislang sehr vage, gerade wenn man die Mögichkeit der Sekundärübertragung und den Umstand berücksichtigt, dass die Polizei zunächst Kontakt zum Angeklagten und erst dann zu den untersuchten Kleidungsstücken hatte.

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Samstag, 03. Oktober 2009

Concerto

Von johannesolaf, 15:45

...hat nichts mit Musik zu tun, so heißt vielmehr ein Kuchen, bestehend aus Schokolade, Nougat, Blattgold usw. im KaDeWe, den ich am Donnerstag nach der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin essen konnte. Selbstverständlich ging es mir anschließend schon viel besser. Vor der Verhandlung gab es Spaghetti mit Pilzsahnesoße und Filetspitzen  für 4,20 €. Das eine Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe, das es zwischendurch für mehrfachen gewerbsmäßigen Betrug gab, war vorher abgestimmt und wurde von meinem Mandanten akzeptiert. Bedauerlich war aber, dass ich von Saal 220, in dem die Verhandlung zunächst stattfinden sollte, in den Saal 739 hetzen mußte. Da heute Feiertag ist, kann ich mir die ganze Sache noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen: Wäre das Mittagessen nicht so günstig gewesen (eine Minestrone für 2,80 € habe ich auch noch gegessen), hätte ich mir den glücklich machenden Kuchen wohlmöglich  nicht gekauft.

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Polizei Salzgitter besser als das dortige Amtsgericht

Von johannesolaf, 15:33

Mein Mandant, der neulich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, berichtete mir, dass er vor meiner Beauftragung eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Salzgitter erhalten habe, der er gefolgt sei. Bei der Polizei angekommen, wurde ihm eröffnet, was ihm zur Last gelegt wurde. Anschließend habe der Polizeibeamte gesagt, mein späterer Mandant solle sich überhaupt nicht zur Sache äußern und zunächst einen Verteidiger konsultieren. Das unterscheidet sich von der Proffesionalität her erheblich von anderen Polizeibeamten, die auf die schriftliche Einladung nicht einmal schreiben, ob jemand als Beschuldigter oder lediglich als Zeuge gehört werden soll. Stattdessen heißt es sinngemäß man möge zur Abklärung irgendwelcher Umstände vorbei kommen. Nicht viel besser nun das Amtsgericht Salzgitter: Eine Pflichtverteidigervergütung wurde mir gekürzt mit dem Argument, aus den Akten sei nicht ersichtlich, welche Tätigkeit ich im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, entfaltet hätte, allein die Aktenanforderung genüge für das Anfallen der Vorverfahrensgebühr nicht.
Nun konnte ich in meiner Erinnerung anwaltlich versichern, was sich jeder normale Mensch denken kann, nämlich dass ich die Akte nicht nur bestellt, sondern diese auch durchgearbeitet und mit meiner Mandantin besprochen habe. Dass der Inhalt der Gespräche nicht zur Akte gelangt, liegt in der Natur der Sache. Es tut schon weh, wie von einigen Rechtspflegern krampfhaft versucht wird, der Landeskasse mit komischen Argumenten ein paar Mark zu sparen.

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Dienstag, 22. September 2009

Berufung und die arme Zeugin

Von johannesolaf, 17:25

Bevor es morgen für drei Tage zum Landgericht Bayreuth geht, stand heute noch eine kleine Berufungssache vor dem hiesigen Landgericht an. Erstinztanzlich war meine Mandantin -ohne Verteidiger- wegen des Erwerbes von Kokain nach Jugendrecht zu einem Arrest von 4 Tagen verurteilt worden. Bereits in meinem Pflichtverteidigerbeiordnungsantrag für das Berufungsverfahren habe ich auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage hingewiesen, nämlich, dass der Verwertung einer polizeilichen Durchsuchung, bei der an einem Geldschein, der  in der Handtasche der Freundin  meiner Mandantin  gefunden wurde, weißes Pulver befunden haben soll, zu widersprechen sein wird, weil zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Anfangsverdacht vorgelegen hat und auch nicht dokumentiert ist. Darüber hinaus würde, wenn überhaupt, strafloser Konsum vorliegen, weil, wenn überhaupt an Ort und Stelle, nämlich im Asylbewerberheim konsumiert worden sei. Ob es sich bei dem weißen Pulver tatsächlich um Kokain gehandelt hat, weiß auch keiner, weil es herabgerieselt war bei der polizeilichen Kontrolle.
Alles Gründe, um einen Freispruch zu fordern.
Weil in Jugendsachen nur ein Rechtsmittel möglich ist, also keine anschließende Revision mehr eingelegt werden konnte, ich bei der Vorsitzenden aber Bedenken hatte, ob es trotz aller Ungereimtheiten tatsächlich zum Freispruch kommen wird, bin ich vor der Hauptverhandlung mit dem Staatsanwalt übereingekommen, dass wir die Sache ohne Urteil beenden wollen, auch um die 20 Minuten, die die Vorsitzende zu spät kam, aufzuholen. Gegen Zahlung von 200 € in Raten ist es dann auch so passiert.
Das richtig Fiese an der Geschichte ist aber  der erstinztanzlichen Zeugin widerfahren, die mit meiner Mandantin unterwegs gewesen ist. Gegen Sie wird wegen Falschaussage ermittelt, weil das Amtsgericht ihr ihre Aussage nicht geglaubt hat. Dass es ihre Tasche gewesen ist, in der der Geldschein gefunden worden war, hat das Amtsgericht nicht mal dazu bewogen, sie auf ihr, in dieser Konstellation bestehendes umfassendes Auskunfsverweigerungsrecht, hinzuweisen.

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Montag, 21. September 2009

Gutes Ende in Münster

Von johannesolaf, 09:40

Vor dem Landgericht Münster war mein Mandant angeklagt seine damalige Lebensgefährtin im Jahre 2003 vergewaltigt zu haben und deren Sohn einmal in den Rücken getreten und ein anderes Mal geschlagen zu haben.
Nachdem am ersten Verhandlungstag die beiden "Geschädigten" als Zeugen vernommen worden waren, stand jedenfalls für mich fest, dass beide psychisch auffälig sind. Hinsichtlich des Sohnes bestätigte seine Mutter dann auch, dass er sich vor kurzem für mehrere Wochen in der Psychiatrie aufgehalten habe. Die Frau sagte unter anderem aus, sie selbst sei als 9-jähriges Mädchen, und dann drei Jahre lang, von ihrem Bruder sexuell mißbaucht worden. Aus den Akten ergab sich, dass der Bruder selbst 10 Jahre alt gewesen ist, als die Missbräuche begonnen haben sollen. Der eigene Vater und die Mutter sollen sie geschlagen haben. Zum zweiten Verhandlungstag hatte ich entsprechende Beweisanträge vorbereitet, u.a. natürlich den Antrag beide "Opfer" sowohl psychologisch auf die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen hin, als auch psychiatrisch untersuchen zu lassen und das bislang Gehörte mit den Widersprüchen, insbesondere im Kerngeschehen,dargelegt. Der psychiatrische Gutachter, der für meinen Mandanten bestellt worden war, konnte hinsichtlich meines schweigenden Mandanten nicht viel sagen, hielt aber die Vergewaltigung, wie sie von der "Geschädigten" geschildert worden war, aufgrund ihrer körperlichen Gegebenheiten, technisch für schwer vorstellbar. Nachdem die Mutter der "Geschädigten" ausgesagt hatte, dass sie sich selbst nicht erklären könne, warum ihre Tochter so geworden sei, wie sie ist, diese auch sie und ihren Mann in der Vergangenheit des öfteren falsch bezichtigt habe und der neue Lebensgefährte sich in Widersprüche verwickelte in seinem Bemühen zu schildern, was ihm von der "Geschädigten" über die angezeigten Taten, berichtet worden ist, gab ich zu Protokoll, dass meine Beweisanträge nur mit der Maßgabe als gestellt gelten sollen, wenn das Gericht von der Erlebnisfundiertheit der Aussagen der Belastungszeugen ausgehen will. Nach einer Unterbrechung teilte der Vorsitzende mit, dass aus Sicht der Kammer nun der Bundeszentralregisterauszug verlesen werden könne. Der dritte Verhandlungstag endete mit den Plädoyers und dem erwarteten Freispruch, den selbst die Vertreterin der Nebenklage beantragt hatte!


Mittwoch, 02. September 2009

Landgericht Stendal und die fehlende freie Rede

Von johannesolaf, 14:01

Gestern ist vor dem Landgericht Stendal nach mehrmonatiger Verhandlungsdauer ein Strafverfahren wegen des Vorwurfes des Subventionsvorwurfes zu Ende gegangen, wie hier berichtet wird. Laut Zeitungsartikel habe sich die Staatsanwälte gefreut, weil das Gericht ihre Ausführungen nahezu übernommen habe bei der Urteilsverkündung. Wenn man es selbst erlebt hat, könnte man sogar davon ausgehen, die Vorsitzende habe das schriftlich aufgeschriebene und dann verlesene Plädoyer der Staatsanwaltschaft komplett für ihre ebenfalls verlesene Urteilsbegründung verwandt. Warum die Presse rumwundert, ob das Urteil möglicherweise akzeptiert werden würde, wundert mich aber auch.


Donnerstag, 27. August 2009

Zweifel im Missbrauchsprozess

Von johannesolaf, 07:09

Durch die Wolfsburger Nachrichten wird das Prozessgeschehen der gestrigen Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht hier gut wiedergegeben. Bleibt abzuwarten, ob der Sachverständige in seinem zu erstattenen Glaubhaftigkeitsgutachten, auf das die Ursprungskammer noch meinte ganz verzichten zu müssen, zum richtigen Ergebnis kommt, oder ob ich weitere Gutachten beantragen muss. Deutlich wird in diesem Verfahren wieder einmal, dass Zeugenvernehmungen Passagen enthalten, die als Aussge des Zeugen gekennzeichnet wurde, im Leben aber nicht aus dem Mund des Zeugen stammen können, was die Zeugen mir dann auf Nachfrage auch  bestätigen.

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Mittwoch, 26. August 2009

Landgericht Braunschweig will keine Revision mehr

Von johannesolaf, 16:03

Heute war in dieser Sache der dritte Verhandlungstag. Nachdem beim letzten Mal die Ex- Ehefrau meines Mandanten als Zeugin gehört wurde, habe ich heute Vormittag zu Beginn der Hauptverhandlung eine Verteidigererklärung verlesen, die auf die Vernehmung Bezug genommen hat, obgleich zwischenzeitlich andere Zeugen gehört worden waren, und zur Akte gereicht. Der Vorsitzende schien nicht glücklich darüber, äußerte er doch mit meinem Zettel in der Hand, dies könne im Falle einer Verurteilung das Einfallstor für eine Aufklärungsrüge sein.
Um es her noch einmal deutlich zu machen: Es ist richtig, dass ich Erklärungen abgebe oder Beweisanträge stelle, um für meine Mandanten einen Freispruch oder eine milde Bestrafung zu erreichen. Falls das Gericht das aber verhindern will, soll aber auch die Ausgangslage für eine Revision verbessert werden.
Die Staatsanwältin ist trotz der erheblichen Tatvorwürfe angenehm sachlich, während der Nebenklagevertreter mir mitteilte, ich hätte die Erklärung ja auch schon früher abgeben können. Meistens ist es aber nicht nur wichtig welchen Inhalt eine Erklärung hat, sondern das man sie zum richtigen Zeitpunkt anbringt. Das ist nicht immer dann, wenn andere es gerne hätten.


Donnerstag, 20. August 2009

Neue Runde nach erfolgreicher Revision

Von johannesolaf, 07:16

Nachdem der BGH das erste Urteil aufgehoben hat, ist es gestern vor dem hiesigen Landgericht in die nächste Runde gegangen, wie hier berichtet wird. Das Gericht muss klären, ob an der Anklage der Staatsanwaltschaft, mein Mandant hätte seine Tochter im Laufe von sechs Jahren mehr als 30 Mal sexuell missbraucht, etwas drann ist. Am kommenden Montag wird weiter verhandelt. Den roten Kopf habe ich übrigens von der Sonne, nicht vom Saufen.

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Mittwoch, 19. August 2009

Erlebnisse aus Braunschweig und dem Umland

Von johannesolaf, 16:27

Wegen 26-fachen gewerbsmäßigen Betruges wurde meine Mandantin, wie hier berichtet wird, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Angeklagt waren ursprünglich 46 Fälle. Nachdem der Mitangeklagte, der um seine Bewährung kämpfen musste, in seiner Einlassung vieles richtig gestellt hatte, mussten wir seine Schilderung bereits am ersten Verhandlungstag nur kurz als richtig bestätigen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unangenehmer war es hingegen vorgestern bei einem kleinen Amtsgericht. Dort hatte man meinem Mandanten vorgeworfen in 30 Fällen eine Tankkarte seines Arbeitgebers dafür genutzt zu haben, nicht nur seinen Firmen LKW (mit Diesel) sondern auch seinen privaten PKW (mit Super) betankt zu haben. Trotz des Gesamtschadens von lediglich rund 1500 € forderte der Staatsanwalt für meinen geständigen Mandanten, auch aufgrund einer noch laufenden Bewährung, eine  Freiheitsstrafe von sage und schreibe 3 Jahren. Der Richter fand in seiner Urteilsbegründung passende Worte für meinen Mandanten und gab 2 Jahre mit Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Donnerstag, 06. August 2009

Und wieder Stendal

Von johannesolaf, 22:33

Heute hat, wie hier berichtet wird, vor dem Landgericht Stendal das dritte laufende Verfahren gegen meinen Mandanten begonnen. Vorgeworfen wird ihm dieses Mal unter anderem Untreue und Insolvenzverschleppung. Die Anklageschrift ist ca. 170 Seiten dick. Die musste die Staatsanwältin nicht alle vorlesen, aber wenig war es nicht, was sie vorzutragen hatten, unter anderem auch  Fahrgestellnummern von Autos, alle beginnend mit WAUZZZ, dann noch zig Zahlen. In der Sitzungspause habe ich ihr dann auch gesagt, dass ich es ihr gegönnt habe, dass sie 27 Fahrgestellnummern vorlesen musste. Danach wurden von der Vorsitzenden ca. 2 Stunden lang mehrere notarielle Verträge und anderes verlesen. Das ist natürlich spannend, vor allem dann, wenn man den Akteninhalt bereits kennt.

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Mittwoch, 05. August 2009

Tag der kleinen Straftaten

Von johannesolaf, 08:30

Vor einigen Minuten bin ich beim Amtsgericht Wennigsen (Deister) eingetroffen. Schon die Fahrt war angenehm, hat nämlich nur eine Stunde gedauert. Bevor mein Mandant mich beauftragt hatte, hatte er bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht. Angeklagt ist er zusammen mit zwei anderen, ihnen wird vorgeworfen, mit einem geklauten Ausweis und einer geklauten EC-Karte fünf Handy-Verträge abgeschlossen zu haben, um kostenlos oder für einen Euro an neue Handys zu gelangen. Ausweis und Bankkarte soll der eine Mittäter zuvor einer schlafenden Frau entwendet haben. Die Mitangeklagte hatte bei der Polizei ausgesagt, mein Mandant habe sie zum Mitmachen gezwungen. Die Anklage hat aber die Angaben meines Mandanten zu Grundlage genommen. Möge ihm das Gericht sein frühes Geständnis hoch anrechnen.
Anschliessend geht es zum Amtsgericht Peine. Dort ist ein Mandsant angeklagt wegen des Vortäuschens einer Straftat. Mein Mandant hatte die Mitarbeiterin einer Spielhalle angezeigt, weil sie ihn beleidigt haben soll. Dies glaubt ihm die Staatsanwaltschaft nicht. Die Sache klingt eigentlich harmlos, wenn nicht mehrere Bewährungen offen wären.


Freitag, 24. Juli 2009

Nervige Inkasso-Anwälte

Von johannesolaf, 21:22

Ein Schreiben ganz nach meinem Geschmack hat der Kollege Udo Vetter in seinem Blog hier veröffentlicht. Es richtet sich an einen der Rechtsanwälte, die sich wohl ausschließlich mit Inkasso-Mandaten beschäftigen und durch ihre Art der Kommunikation ordentlich nerven.
Richtig widerlich finde ich die Rechtsanwälte, die Anbieter aus dem Internet vertreten, die Minderjährige auf unsinnige aber kostenpflichtige Seiten locken und diesen dann über den Anwalt Rechnungen präsentieren. Teilt dann ein Elternteil mit, dass ihr Kind alleine keinen Vertrag schließen konnte, wird nicht nur eine Ausweiskopie zum Nachweis der Minderjährigkeit verlangt, sondern auch Verwaltungskosten in Höhe von 42 €. Da ist mir jeder offizielle Verbrecher lieber.


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