Mittwoch, 28. März 2007

Bewegung im Magdeburger Handballfall

Von johannesolaf, 13:17

Im Ermittlungsverfahren gegen den mittlerweile zurückgetretenen Manager des Handball Bundesligisten SC Magdeburg kam es jetzt, wie hier berichtet wird, zu Durchsuchungen.
Neben dem Vorwurf der Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf weitere Vorwürfe ausgedehnt. Verteidiger Frank Schneider, Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht, wundert sich über den Zeitpunkt der Durchsuchungen.

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Dienstag, 27. März 2007

Runde 6 im Boxerprozess

Von johannesolaf, 08:18

Wie hier berichtet wird, fand gestern vor dem Landgericht Hildesheim der sechste Verhandlungstag im sogenannten Boxerverfahren statt.

Angeklagt sind fünf junge Männer, zwei davon in Insiderkreisen als erfolgreiche Boxer bzw. Kick-Boxer bekannt, denen vorgeworfen wird, meinen Mandanten, eine Discobesitzer und dessen Bruder  misshandelt  und beraubt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass das Opfer zur Aufgabe seiner Disco im Landkreis Gifhorn gebracht werden sollte, um danach selbst in dieses Gewerbe einzusteigen und Konkurrenz zu beseitigen.
Die Einlassung des einen Angeklagten, er sei mit einem "abgeschnittenen" Gewehr beschossen worden und deshalb ausgerastet, ist spätestens wiederlegt nachdem der zuständige Polizeibeamte erklärt hat, jeden Zentimeter des angeblichen Schussortes abgesucht und absolut keine Hinweise gefunden zu haben.

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Montag, 18. Dezember 2006

Verurteilung in Hildesheim

Von johannesolaf, 17:42

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in 27 Fällen unerlaubt Marihuana in kleinen Mengen abgegeben zu haben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hildesheim gab ein Zeuge an, mein Mandant habe ihm ausserhalb seines Blickfeldes, nämlich in einem anderen Zimmer jeweils einen Bong zubereitet. Was drinn gewesen sei, habe er nicht überprüft.

Der andere Zeuge (Wohnungsbesitzer) hat ausgesagt, mein Mandant habe in seiner und in Anwesenheit des ersten Zeugen immer eine Tüte gebaut, das Gras habe er aus einer Tüte genommen.

In meinem Plädoyer habe ich unter anderem ausgeführt, dass die Aussagen nun überhaupt nicht zusammen passen. Das hat das Schöffengericht aber nicht interessiert, denn es spräche gerade für die Glaubhaftigkeit der Aussagen, dass sie nicht zueinander passen würden.

Muss das Landgericht eben tätig werden. Dass Berufsrichter nicht selten Entlastendes ausblenden, um zur Verurteilung zu kommen, ist ja nicht selten, trotzdem: Wenn Panikpräsident Lindenberg in einem seiner Lieder mal gefragt hat "Wozu sind Kriege da?, frage ich mich auch dieses Mal wieder: "Wozu sind Schöffen da?"

 

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Donnerstag, 07. Dezember 2006

Ein reicher und ein lustiger Kollege

Von johannesolaf, 08:55

Eben berichtete ich meinem Kollegen, dass unser gemeinsamer Kollege Bossi aus München, der einem Gericht "Justizkumpanei" vorgeworfen haben soll, weil es einen Befangenheitsantrag seines Mandanten  abgelehnt hatte, wegen dieser Äußerung zu einer Geldstrafe von 12.000 € verurteilt wurde.

Der Kommentar meines hiesigen Kollegen war knapp und niedlich: "Dann hat er ja einen Tagessatz gekriegt."


Mittwoch, 06. Dezember 2006

Geplatzter Deal und wie es weiterging

Von johannesolaf, 15:26

Wegen Diebstahls in 6 Fällen und Verletzung des Briefgeheimnisses in 6 weiteren Fällen wurde mein Mandant vor einigen Wochen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzes á 5 € verurteilt. Vorausgegangen war eine geständige Einlassung dahingehend, dass der Anklagevorwurf zutreffend ist. Die Anklage war davon ausgegangen, mein Mandant habe Post aus den Briefkästen seiner Nachbarn genommen. Einiges wurde anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden, darunter Ansichtskarten oder ein Modekatalog, aber auch eine Verdienstabrechnung. Im Raum stand eine psychiatrische Begutachtung meines Mandanten zur Frage seiner Schuldfähigkeit, so dass wir den Vorschlag des Gerichtes (30 Tagessätze) zunächst annahmen. Auf die Vernehmung von Zeugen wurde verzichtet.

Während der Urteilsverkündung brach es aus meinem Mandanten heraus: Er habe nichts gestohlen, sagte er.

Vor Ablauf von einer Woche erhielt ich von meinem Mandanten den Auftrag, Rechtsmittel einzulegen. Er habe sich auch erkundigt, eine Begutachtung sei nicht schlimm, und er habe nichts geklaut.

Heute fand vor dem Landgericht die Berufungsverhandlung statt. Das Gericht war sichtlich begeistert über unsere Berufungseinlegung. Nachdem mein Mandant eindringlich geschildert hatte, dass er die Post nicht geklaut habe, diese nur aufbewahren würde, weil sie sonst im Hausflur rumfliegen würde, er darauf ausrutschen würde und es vorher nie Probleme gegeben hätte, im Gegenteil die Hausgemeinschaft froh gewesen sei, wenn er die Post, die im Hausflur lag, an sich nahm und dann an die Mitmieter weitergab, wurden die mehr als 30 Eintragungen im Bundeszentralregister  erörtert.

Der sehr weise Oberstaatsanwalt fragte schliesslich an,  ob mein Mandant 150,00 € dabei habe.

Wir zahlten das Geld bei Gericht ein und die Sache wurde gemäß § 153 II StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

 

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Dienstag, 28. November 2006

Einen Fussmarsch gespart

Von johannesolaf, 08:11

Nicht immer läßt es sich vermeiden, dass man als Strafverteidiger den ganzen Tag im warmen Büro sitzen kann, manchmal (auch öfters) muss man auch zu den Hauptverhandlungen ins Gericht gehen. Gegen einen Mandanten war Strafbefehl ergangen. Die Anzahl der Tagessätze war angenehm, nur die Tagessatzhöhe war mit 20,00 € zu hoch für sein Einkommen. Den eingelegten Einspruch haben wir daher auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, und sein wirkliches Einkommen mitgeteilt.

Das Gericht hat mir mitgeteilt ohne Hauptverhandlung durch Beschluss die Tagessatzhöhe auf 10,-- € herabzusetzen zu wollen.

Falls ich nicht innerhalb von zwei Wochen widerspreche, wird davon ausgegangen, dass ich zustimme.

Das gefällt mir gut: Nicht nur, dass ich einen Gang zum Gericht eingespart habe, ich muss noch nicht einmal antworten- und mein Mandant spart auch noch.

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Mittwoch, 15. November 2006

Schöner Vormittag in Quedlinburg- alle Zeugenaussagen glaubhaft

Von johannesolaf, 14:07

Vor dem dortigen Amtsgericht hatte ich vor dem Schöffengericht aufzutreten. Die Anklage warf meinem Mandanten eine gefährliche Körperverletzung vor, indem er einen anderen mit dem Schlagring geschlagen und dem Bewusstlosen Geld weggenommen haben sollte.

Der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, sagte aus, es sei mein Mandant gewesen, der ihn aufgesucht und angegriffen habe. Auch die Lebensgefährtin wollte meinen Mandanten erkannt und ihn später telefonisch zur Rede gestellt haben.

Ein dritter Zeuge gab an, zur Tatzeit mit meinem Mandanten woanders zusammengesessen zu haben.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte allen drei Zeugen und beantragte Freispruch für meinen Mandanten. Ich auch. Dem ist das Gericht gefolgt.

 

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Dienstag, 14. November 2006

Arbeitsagentur kann Puffarbeit nicht erzwingen

Von johannesolaf, 09:20

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Durchführungsrichtlinie erlassen, wonach arbeitssuchende Frauen von den Arbeitsagenturen nicht verpflichtet werden dürfen, im Sexgewerbe zu arbeiten. Wie hier berichtet wird, hatte es Unklarheiten gegeben, weil seit dem Jahre 2002 die Prostitution auch sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden kann, sind wohl einige Agenturen dem Schluss erlegen, dass eine Vermittlung ins Rotlichtmilieu nicht abgelehnt werden darf, wenn frau keine Probleme mit der Arbeitsagentur haben will.

Hier ist es an der Zeit, einmal innezuhalten: Da muss es tatsächlich Beschäftigte in den Arbeitsagenturen gegeben haben, die Leistungen verweigert haben, weil eine arbeitssuchende Frau nicht ackern wollte. Nun gibt es eine Anweisung, die das Nachdenken erspart.

Vielleicht ist der Kampf gegen alles Grausame und gegen die Blödheit in unserem Land einfach nicht zu gewinnen. Kann das sein?

 


Freitag, 27. Oktober 2006

Obermufti und die Kriminologie

Von johannesolaf, 09:01

Wie hier berichtet wird, lieferte der Obermufti in Australien während einer Predigt die Theorie, dass unverschleierte Frauen, die zudem Make-up tragen und sich anzüglich bewegen, selbt schuld seien, wenn sie sexuellen Übergriffen ausgesetzt seien. Würde man Fleisch unabgedeckt rausstellen und die Katzen würden es fressen, wären schliesslich nicht die Katzen schuld, sondern das nicht-abgedeckte Fleisch, oder der, der es rausgestellt hat.

Frauen, die zu Hause blieben und verschleiert seien, hätten hingegen mit Vergewaltigungen nichts zu tun.

Man denkt in Australien darüber nach, den Obermufti des Kontinentes zu verwesien

Interessante Theorie: Haut aber nur hin, wenn man der Ansicht folgt, dass es Vergewaltgung in der Ehe nicht gibt.

Wie wäre es mit der Gefährdungslage, wenn die Frauen unverschleiert, geschminkt und anzüglich draußen rumlaufen würden und alle Männer im Haus bleiben würden?

Manchmal frage ich mich, ob so mancher Prediger das wirklich ernst meint, mit dem, was er sagt, oder sich zu Hause bei Flaschenbier und "Schlüsselloch" auf die Schenkel klopft, während wir - als Feinde alles Grausamen - uns über die Hetzerei aufregen.

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Donnerstag, 26. Oktober 2006

BVerfG hebt BGH-Beschluss auf- Polizei hatte nicht belehrt

Von johannesolaf, 09:16

Vor einigen Jahren wurde auf der Autobahn zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel der als erfolgreicher Sportsmann und Breakdancer regional bekannte Gastronom Elefterios Varlamis durch Schüsse getötet. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile den Beschluss des Bundesgerichtshofes aufgehoben, mit dem die Revision verworfen wurde. Zu der Verfassungsgerichtsentscheidung ist es gekommen, weil die ermittelnden Polizeibeamten es versäumt hatten, einen türkischen Angeklagten darüber zu belehren, dass er den Beistand seines Heimatlandes durch Mitteilung an das Konsulat anfordern kann.

Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die Aussage bei der Polizei trotzdem verwertbar ist bzw. ob die Verurteilung ohne Verwertung dieser Aussage Bestand hat, weil die übrigen Beweismittel ausgereicht haben.

Ist die Aussage nicht verwertbar und hätten die übrigen Beweismittel die Verurteilung nicht gerechtfertigt, muss die Sache neu verhandelt werden.

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Mittwoch, 25. Oktober 2006

Berufungsverhandlung- Kurze Unterbrechung meiner Mittagsruhe

Von johannesolaf, 14:49

Mein Mandant war erstinztanzlich wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, in seiner Tätigkeit als Türsteher, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung (1 Jahr 3 Monate) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden unter Aussetzung zur Bewährung. Obgleich wir mit dieser Mindeststrafe nicht unzufrieden waren - gut Annahme von Notwehr und Freispruch wäre noch besser gewesen- haben wir Berufung eingelegt, weil die Gefahr bestand, dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung einlegen würde, um eine höhere Bestrafung zu erreichen, und zwar sowohl hinsichtlich meines Mandanten als auch des mitangeklagten Kollegen. Das geschah dann auch.

Heute fand die Berufungsverhandlung statt:

Nach Verlesung des erstinztanzlichen Urteils gab ich zu erkennen, dass wir bereit wären, ohne erneute Befragung der Zeugen einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.

So geschah es: Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nahm die Berufung ebenso zurück wie wir, so dass es bei dem erstinztanzlichen Urteil bleibt.


100 Frauen in 18 Monaten

Von johannesolaf, 09:28

Mal eine schöne Meldung in einer Welt voller Mord, Totschlag und Witwenverbrennung: Wie hier berichtet wird, hatte ein Berliner in einem Zeitraum von 18 Monaten Sex mit 100 Frauen, die er über das Internet kennenglernt hatte.

Eine der Damen kam aufgrund der Buchführung des Casanovas dahinter, dass sie nicht die einzige Geliebte war, was sie zum Anlass nahm, sich über ein Internetforum mit anderen Gespielinnen darüber aufzuregen, dass der Mann zeitweise 10 Frauen gleichzeitig am Start hatte.

Eine typisch deutsche Verhaltensweise: Alles aufschreiben. Das erfreut auch regelmässig die Steuerfahndung. Ich weiss zwar nicht, warum man für 100 Frauen in 18 Monaten das Internet braucht, trotzdem: fettes Respekt! Im gleichen Zeitraum habe ich 154 Fussballspiele gesehen, 3850 Krakauer von Aik`s Grillhütte hier und 10 Zentner Schokolade gegessen. So ändern sich die Zeiten.


Ikea- Parkplatz Braunschweig

Von johannesolaf, 08:55

Der Kollege Werner Siebers berichtet hier über den Fluchtversuch eines Drogenhändlers vor dem Mobilen Einsatzkommando der Polizei, bei dem ein Beamter verletzt wurde.

Es ist zu schade, dass sich dieses Festnahmeszenario nicht einige Woche früher dort abgespielt hat. Es war noch Sommer, als ich, auf meinen Sohn wartend, vor Ikea mit Blick auf den Parkplatz saß. Zu mir hatte sich ein lieber Herr gesellt, so Mitte 60, der keine Lust hatte, seine Gattin bei ihrem Einkaufsrundgang zu begleiten. Wir unterhielten uns über sein Boot in Dänemark, junge Frauen und Fußball. Das herrliche an der Sache war, dass der liebe Mann eine Flasche Bier mitgebracht hatte, die wir uns brüderlich teilten. Nachdem seine Frau mit dem Einkaufen fertig war- mein Sohn war noch nicht da, aßen wir noch Hot Dogs. Wie wunderbar abrundend wäre so ein aufregender Polizeieinsatz gewesen.

 


Donnerstag, 19. Oktober 2006

Keine Polizei- und Gerichtspost an meinen Mandanten

Von johannesolaf, 16:47

Neulich rief ein Polizeibeamter an und fragte mich, wo mein Mandant jetzt wohnen würde. Er habe sich abgemeldet und sei wohl in einer kleinen Stadt in Süddeutschland. Dort sei er früher schonmal gewesen

Ich antwortete, dass ich nichts weiss, und wenn ich etwas wüßte, ihm nichts sagen dürfte bis mein Mandant mich damit beauftragen würde, der Polizei Informationen zu geben.

Ein weiterer Strafbefehl stünde im Raum und der könne dann nicht zugestellt werden, weshalb mein Mandant mit Festnahme rechnen müsse, meinte der Beamte.

Ich antwortete, dass die Nichtzustellbarkeit eines Strafbefehls kein Haftgrund sei, werde aber seine Information bei Gelegenheit an meinen Mandanten weitergeben.

Heute ruft hier die Mitarbeiterin des zuständigen Amtsgerichtes an. Sie wolle sich nur mal nach der neuen Anschrift meines Mandanten erkundigen.

 


Pflichtverteidigerumbestellung

Von johannesolaf, 08:36

Kollege Werner Siebers berichtet hier über die eigenartige Entscheidung des Landgerichts Hannover, das eine Angeklagte dafür "bestraft", dass sie sich einen in der Revisionsinstanz und auch sonst erfolgreichen Verteidiger sucht, weil sie kein Vertrauen mehr zu ihrer ursprünglichen Pflichtverteidigerin hat.

Anders neulich das Amts-und Landgericht Braunschweig.

Ein neuer Mandant beauftragt mich mit seiner Verteidigung. Vorwurf: schwere Brandstiftung u.a. Einige Tage später erfahre ich von seiner Bekannten, dass mein neuer Mandant in U-Haft genommen wurde.

Wenige Tage später hat das Landgericht den Haftbefehl auf meine Haftbeschwerde hin aufgehoben. In den darauffolgenden Tagen hat mein neuer Mandant mir zahlreiche weitere Mandate angetragen.

In einer Sache war ihm, nachdem ich mich in der ersten Sache legitimiert hatte, eine andere Kollegin als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden.

Mein Mandant hatte nun den Wunsch, auch in dieser Sache von mir verteidigt zu werden. Diesen Wunsch trug ich dem Amtsgericht an mit dem Argument, mein Mandant habe mich in zahlreichen anderen Verfahren mandatiert, er möchte, auch aufgrund der erfolgreich für ihn eingelegten Haftbeschwerde, statt von der Kollegin, von mir verteidigt werden. Die Kollegin kenne er nicht, zu mir habe er regelmässigen Kontakt.

Die beigeordnete Pflichtverteidigerin nahm dann Stellung zum Umbestellungsantrag: An dem vorgeschobenen Vertrauensverhältnis habe sie Zweifel, sie warte in freudiger Erwartung auf eine Besprechung mit ihrem Mandanten, dieser habe kein Recht einen bestimmten Pflichtverteidiger zu bekommen, er hätte mich ja früher beauftragen können, sie habe Zweifel an meiner Beauftragung usw.

Nachdem ich hierzu kurz Stellung genommen hatte, erfolgte die Umbestellung durch das Amtsgericht.

Bis dahin hatte ich noch gedacht, die Kollegin habe einfach einen schlechten Tag gehabt und sich deshalb einer Argumentation bedient, die ansonsten die Gerichten verwenden.

Der Befund ist nun ein anderer:

Vor  wenigen Tagen erhalte ich vom Landgericht einen Beschluss zugestellt, mit dem die Beschwerde der Kollegin gegen die Umbestellung als unzulässig verworfen wurde.

Da hatte sie tatsächlich im eigenen Namen Beschwerde gegen ihre Entpflichtung eingelegt.

 

 

 


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