Montag, 07. April 2008

Revisionsbeschluss sexueller Missbrauch im Volltext

Von johannesolaf, 17:06

Wie ich kürzlich hier berichtet habe, hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Braunschweig auf die von mir verfasste Revision aufgehoben und zurückverwiesen. Nun liegt der vollständige Beschluss 5 StR 611/07 hier vor. Zeit die nächste Runde einzuläuten.

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Ermittlungen gegen Fussballprofi wegen Stalking

Von johannesolaf, 11:56

Meine beiden Söhne sind Anhänger des VfL Wolfsburg. So konnte der große Sohn den Sieg gegen 96 im Stadion miterleben. Gegen den zweifachen Torschützen Dejagah ermittelt nun die Staatsanwaltschaft, wie hier berichtet wird. Hintergrund ist, dass der Fußballer eine junge Berlinerin massiv durch SMS belästigt haben soll. Nach der kürzlich vor dem Amtsgericht Wolfsburg durchgeführten Hauptverhandlung gegen einen anderen Jungprofi und dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Wolfsburger Spieler, muss ich langsam in Überlegungen eintreten, ob ich nicht, wie geplant in Halle/Saale, sondern in der Volkswagen- Arena, eine Zweigstelle einrichte.

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Bekanntem Strafverteidiger aus München droht Ärger

Von johannesolaf, 08:33

Kollege Rolf Bossi aus München soll, wie hier berichtet wird, beim Landgericht Düsseldorf einen Justizwachtmeister geschubst und beleidigt haben. Hintergrund war wohl, dass nach einer Verurteilung seines Mandanten die Angehörigen seines Mandanten zur Anklagebank "stürmten" und der Wachtmeister dies verhindern wollte.
Man erlebt es sehr oft, dass Angehörige den Wunsch haben, kurz mit dem Angehörigen, der angeklagt ist, im Laufe der Hauptverhandlung zu sprechen, wenn dieser aus der U-Haft zum Gericht gebracht wird wird. Oftmals hat man sich wochenlang nicht gesehen. Gerade bei mehrtägigen Hauptverhandlungen klappt es aber in der Regel mit der Kontaktaufnahme, wenn man als Verteidiger beim Vorsitzenden darum bittet, dass der Mandant seinen Angehörigen kurz sprechen darf.

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Mittwoch, 02. April 2008

Rechtsanwalt niedergeschossen

Von johannesolaf, 12:01

Gestern wurde, wie die Volksstimme berichtet, ein 49-jähriger auf das Familienrecht spezialisierter Kollege in Halle/ Saale von einem bislang unbekannten Täter niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt.


Durch Teilerfolg in der Revision zur Bewährung

Von johannesolaf, 08:33

Wenn das erstinztanzliche Gericht alles richtig macht, ist spätestens durch den Beschluss des Revisionsgerichts Schluss, weil die Revision als unbegündet verworfen wird. Wenn die Revision jedoch (teilweise) Erfolg hat und die Sache erneut verhandelt werden muss, kommt es zu einer Verzögerung des Strafverfahrens, welche die Justiz zu verantworten hat. Mit diesen Worten begründete das Landgericht Magdeburg seinen Urteilsspruch, wonach ein Monat der nunmehr ausgesprochenen Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt. Das wirkt sich zwar nicht unbedingt aus, weil mein Mandant letztendlich entgegen der ursprünglichen Verurteilung, eine Bewährung erhalten hat, weil seine Sozialprognose  nunmehr günstiger ausfiel und er sich seit der Tat im Jahr 2005 straffrei geführt hat. Trotzdem ist es schön, dass die Instanzgerichte die neue Entscheidung des Großen Senates des BGH "Vollstreckungslösung" bereits anwenden.
Aber auch ein Beispiel dafür, dass es als Verteidiger nicht imer angezeigt ist, ein Strafverfahren möglichst zügig beenden zu wollen. Manchmal braucht es Zeit, bis das Ergebnis stimmt.

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Mittwoch, 26. März 2008

Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer

Von johannesolaf, 18:29

Um an die Adressen der Internetnutzer zu kommen und diese dann zivilrechtich verfolgen zu können, werden von der Musikindustrie massenhaft Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer erstattet. Wie hier berichtet wird, hält die Staatsanwaltschaft Wuppertal bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für unverhältnismäßig und verweigert die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Nutzer von Tauschbörsen. Ich musste beim etzten Mal noch in die Berufung gehen, um die Sache zur Einstellung zu bringen. Der Weg der StA Wuppertal ist, bei der Überlastung der Justiz, denke ich, der bessere.

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Immer wieder Gebührenärger

Von johannesolaf, 09:56

Jedesmal Probleme gibt es bei Gebührenabrechnungen  nachdem ein Mandant freigesprochen wurde oder das Verfahren zu Lasten der Landeskasse eingestellt wurde. So nun wieder in Sachsen-Anhalt. Ich habe für die Vertretung meines Mandanten in der Hauptverhandlung die sogenannte Mittelgebühr geltend gemacht. Das sind 230,-€. Gestern bekomme ich die Stellungnahme der dortigen Bezirksrevisorin. Wei die Hauptverhandlung nur 42 Minuten gedauert habe und lediglich ein Zeuge vernommen wurde, sei lediglich eine Gebühr in Höhe von 172,-€ angemessen. Wenn man bedenkt, dass ein Pflichtverteidiger bereits nach einer Sekunde Hauptverhandlung einen Anspruch in Höhe von 184,-€ hat, nicht nachvollziehbar. Erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass das Verfahren erst eingestellt wurde, nachdem ich zwei Beweisanträge auf Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen angekündigt hatte und ein Rechtsgespräch zwischen mir, Gericht und Staatsanwaltschaft stattgefunden hatte. Durch eine derartige Gebührenerstattungspraxis wird engagierte Verteidigung bestraft.


Mittwoch, 19. März 2008

Colonnaden 49 und Wolfenbütteler 79

Von johannesolaf, 17:56

Um in umfangreichen Strafsachen überregional zusammmenzuarbeiten, habe ich eine Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Siegfried Schäfer aus Hamburg geschlossen. Auf seiner Homepage habe ich wunderbare Worte gefunden:
"Brüche in menschlichen Biographien führen oft zu Ratlosigkeit. Sich in solche ,Brüche´ hineinzuversetzen, sie aus dem Blickwinkel des Verstehenden und Mitfühlenden sichtbar und möglichst erklärbar zu machen für andere, die darüber zu urteilen haben, das ist – neben aller notwendiger juristischer Professionalität – die maßgebliche Legitimation anwaltlichen Beistands und das Recht und die Pflicht zu schweigen, wenn der Ratsuchende es so will."

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BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern auf

Von johannesolaf, 16:31

Das entscheidene im Leben ist, ob man als Strafverteidiger nach eingelegter Revision vom BGH
einige Monate später einen kleinen oder großen Umschlag erhält- ein großer ist besser.

Vorhin habe ich nun einen großen Umschlag bekommen. Der 5. Strafsenat des BGH - 5 StR 611/07 hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig kassiert. Der Mandant war wegen sexuellen Mißbrauchs in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. In meiner Revisionsbegründung hatte ich unter anderem gerügt, dass das Landgericht lediglich pauschal festgestellt hat, dass es zunächst "häufiger" und schließlich "seltener" zu den Taten gekommen sei. Insgesamt hatte das Landgericht wegen 35 Taten verurteilt. Dies hat der BGH nun nicht hingenommen. In der Entscheidung heisst es: "... Dies lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft keine Überzeugung von jeder einzelnen Tat verschafft, sondern im Wege der Schätzung die Zahl der abgeurteilten Straftaten ohne zureichende Tatsachengrundlage festgelegt hat."
Eine Absage hat der BGH auch dem Versuch des Landgerichts, die Gaubhaftigkeit der  "Geschädigten"  durch Floskeln zu begründen, erteilt. Einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, der in erster Instanz verteidigenden Kollegin, hatte das Landgericht mit dem Vorhandensein eigener Sachkunde abgelehnt.
Der BGH führt aus:" Der neue Tatrichter hat sich ein umfassendes neues Bild von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zu machen, naheliegend unter Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen."

In drei Fällen hat der BGH sogleich freigesprochen, drei weitere Fälle eingestellt, weil keine wirksame Anklage vorlag und im Umfang der restlichen Aufhebung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.


Montag, 17. März 2008

Junge bestraft, weil er muslimischen Mitschülern Würstchen abgab

Von johannesolaf, 09:12

Wei ein kleiner Junge muslimischen Schukameraden Schweinewürste zu essen gab, wurde er, wie   hier berichtet wird, von seiner Schulleitung bestraft, er musste den Schulhof reinigen.
Anstatt in einer Schulstunde die Besonderheiten der unterschiedlichen Religionen zu besprechen, den Kleinen zu bestrafen, das kann eigentlich nicht angehen. Wer selber Kinder hat, muss sich immer wieder über den eigenartigen Gerechtigkeitssinn der Lehrerschaft wundern. Und solche Leute sind  dazu auch noch sehr gerne Schöffe.


Sonntag, 16. März 2008

Früh genug und doch zu spät

Von johannesolaf, 18:01

Eine halbe Stunde vor dem vorgesehen Vernehmungstermin meines inhaftierten Mandanten war ich als Zeugenbeistand beim Landgericht erschienen. Gerne wollte ich meinen Mandanten vorher noch einmal sprechen. Das ging aber nicht, weil er laut Wachtmeister bereits wieder in die JVA  gebracht worden war. Seine Vernehmung war vorgezogen worden. Gesagt hat er nichts. Kurz im Gerichtssaal habe dann doch vorbeigeguckt, damit anlässlich der Abrechnung gegenüber der Landeskasse keiner behauptet, ich sei nicht da gewesen.

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Mittwoch, 12. März 2008

Mit Mutti in die Niederlande

Von johannesolaf, 09:14

Jetzt kann ich da auch hinfahren. Morgen geht es aber erst einmal nach Istanbul für drei Tage. Ich muss mich mal wieder sattessen und brauche neue Schuhe. Vor dem verdienten Ausflug steht heute noch eine Fahrt in die JVA Uelzen an und danach zum Landgericht Lüneburg. Die Tätigkeit als Zeugenbeistand in einer Drogensache dauert erfahrungsgemäß nicht allzu lange, regelmäßig nur wenige Minuten, so dass mir heute noch genügend Zeit verbleibt, um  zur Einstimmung einen Dönerteller "mit viel scharf" zu verputzen.

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Dienstag, 11. März 2008

Gerichte machen manchmal Fehler

Von johannesolaf, 08:30

Nicht selten muss ich ein Urteil zwanzigmal lesen, bevor ich revisionsrechtlich hinreichend interessannte Fehler entdecke. Vor einigen Tagen:  Erstinstanzlich hatte ein Kollege verteidigt, ich sollte nun die Revision schreiben. Die Urteilsgründe selbst haben einge Ansatzpunkte ergeben, aber nichts großartiges. Der Vergleich mit dem Protokoll der Hauptverhandlung brachte es aber ans Licht: Eine der 8 ursprünglich angekagten Taten, für mein Mandant eine Einsatzstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten kassiert hat, war am letzten Hauptverhandlungstag nach § 154 StPO eingestellt worden, hätte also nicht mehr abgeurteilt werden dürfen.
Schneller ins Auge fiel dagegen in einer anderen Sache der Fehler einer Amtsrichterin. Nachdem auf unsere Revision das erste Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben worden war, wurde mein Mandant nun nach entsprechendem Hinweis nicht, wie ursprünglich wegen Betruges, sondern wegen Urkundenfälschung verurteit. Das erste-aufgehobene Urteil- lautete auf 20 Tagessätze zu je 10 €. Jetzt wurde mein Mandant aber zu 30 Tagessätzen à 15 € verurteilt. Ein deuticher und deshalb schöner Verstoß gegen das Gesetz, nämlich § 331 StPO (Verbot der reformatio in peius).

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Montag, 03. März 2008

Er wollte doch nur bezahlen

Von johannesolaf, 11:15

Eigentlich möchte ich Freitag und Samstag in Stuttgart sein hier  . Seminarthema ist "die erfolgreiche Revision". Nun besteht aus aktuellem Anlass die Möglichkeit, dass ich hier
lande. Was ist passiert?
Für einen Mandanten habe ich einen alten Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, dass die Forderung nunmhr beglichen werden soll. Ich habe gebeten, mir mitzuteilen, wieviel Geld mein Mandant bezahlen muss. Vorhin ruft mich die Firma Creditreform an und bat um Nennung der Adresse oder wenigstens der Telefonnummer meines Mandanten. Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass ich nicht befugt sei, irgendwelche Daten herauszugeben, wurde mir zugesagt, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen. Wenige Minuten später rief wieder Creditreform an, um zu bemerken, dass ich keine schriftliche Vollmacht vorgelegt hätte und dies nachzuholen hätte, weil ja sonst jeder kommen könnte.
Ich habe das Gefühl, dass es manchen Menschen gut anstehen würde, über ihre Stellung in der Welt nachzudenken, bevor sie zum Hörer greifen.

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Donnerstag, 21. Februar 2008

Der Beschuldigte ist kein Cuxhavener

Von johannesolaf, 15:01

Dass polizeiliche Berichte oder Vernehmungsniederschriften nicht im Verdacht stehen, den Nobelpreis für Literatur anzustreben, steht wohl fest, heisst es doch regemäßig "möchten sie noch Angaben tätigen", anstatt "möchten sie noch etwas sagen", oder" haben sie noch etwas hinzuzufügen" bzw. "zu ergänzen". Auch schön zu lesen:" Zu der Beleidigung möchte ich keine Anzeige stellen".
Was ich aber heute in einer Ermittlungsakte lesen durfte, fand ich ganz besonders niedlich. Dort heisst es in einem polizeilichen Vermerk :" Herr XY beschreibt den Beschuldigten wie folgt:
ca. 180-185 cm, ca. 18 Jahre alt, blonde kurze Haare, keinen Bart, keine Brille, kein Cuxhavener, vorbestraft."


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