Geständnisbegleiter gesucht
Aufpassen müssen Angeschuldigte, denen das Amtsgericht Salzgitter eine Anklage zustellt und ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Meldet sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verteidiger für die Betroffenen wird diesen ein bis dahin im Kollegenkreis unbekannter Rechtsanwalt beigeortnet und nicht etwa der Anwalt vorgeschlagen, der ihn,nach Lage der Akten, in der Vergangenheit in mehreren Verfahren erfolgreich verteidigt hatte. So ist es gerade wieder einem meiner Mandanten ergangen, der sich noch rechtzeitig hier gemeldet hat. Nicht nur ich habe den Eindruck, dass es leider immer noch Richter gibt, denen ein Geständnisbegleiter lieber zu sein scheint, als ein engagierter Verteidiger, mit dem man normalerweise vernünftige Ergebnisse erzielen kann, sofern die Vorstellungen des Gerichtes passen.
Landgericht Lüneburg spricht Brüder frei
Der Mandant und sein Bruder waren erstinstanzlich vom Amtsgericht Celle wegen gefährlicher Körperverletzung - unverteidigt - zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Nun fand vor dem Landgericht Lüneburg die Berufungsverhandlung statt. Vom Amtsgericht war mein Mandant, von dem der Geschädigte nicht sicher war, ob er am Tatort war, auch deshalb verurteilt worden, weil er sich im Nachhinein, in Begleitung seines mitangeklagten Bruders und seines Mütterchens, für die Tat entschuldigt haben soll, und sich nach Ansicht der Amtsrichterin nur jemand entschuldigt, der sich auch schuldig fühlt. Nachdem der Geschädigte nun in der Hauptverhandlung aussagte, dass es diesen Entschuldigungsbesuch garnicht gegeben habe und sich anlässlich der Vernehmung des ermittelnden Polizeibeamten herausstellte, dass eine Lichtbildvorlage nicht vernünftig durchgeführt worden war, kam es schliesslich zum Freispruch, den die Vertreterin der Staatsanwaltschaft selbst beantragt hatte. Der Applaus der Zuschauer im Anschluss an die Urteilsbegründung, kam bei der Vorsitzenden nicht ganz so gut an, war aber trotzdem lustig.
Freitag, 08. Februar 2008
Bewährungsstrafe für "Taxiräuber" in Hildesheim
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, einem Taxifahrer während der Fahrt ein Messer an den Hals gehalten zu haben, um ihn zum Anhalten zu bewegen und anschliessend abzuhauen ohne den Fahrpreis zu entrichten, sowie die Tageseinnahmen mitzunehmen. Aufgrund dieser Aktion landete die Taxe, nachdem ein kleiner Baum umgefahren wurde, auf einem Acker. Der Taxenfahrer lief weg, mein Mandant schmiss Funkgerät und Autoschlüssel in den Wald. Gestern fand die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim statt.
Mein Mandant war geständig, die erstrebte Beute gering. Das Plädoyer der Staatsanwältin, die erste Klasse, sie selbst ging von einem minderschweren Fall aus, so dass ich mich dem Antrag 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung gerne anschloss, zumal nach Aktenlage mindestens 5 Jahre gedroht hatten. Es kam dann, wie beantragt und mein Mandant konnte nach dreimonatiger Untersuchungshaft nach Hause gehen. Die Vorsitzende Richterin hatte wohl Recht, als sie während der Urteilsbegründung anmerkte, das Urteil sei für meinen Mandanten Weihnachten, Ostern und Geburtstag an einem Tag.
Freitag, 01. Februar 2008
Nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung
Das Amtsgericht Goslar hat mich meiner Mandantin nachträglich als Verteidiger beigeordnet.
Gegen meine Mandantin war Anklage erhoben worden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil sie zuvor zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, habe ich meine Beiordnung beantragt. Das neue Verfahren wurde dann im Hinblick auf die zurückliegende Verurteilung nach § 154 StPO eingestellt. Weil die Voraussetzungen meiner Beiordnung vor Einstellung vorgelegen haben, erfolgte diese nun nachträglich - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Vorteil für meine Mandantin: Die Landeskasse bezahlt meine Gebühren.
Mittwoch, 23. Januar 2008
Jugendämter- nicht selten untauglich
In letzter Zeit stehen Jugendämter häufiger in der Kritik, weil Kinder zu Schaden gekommen sind, was hätte möglicherweise vermieden werden können, wenn Mitarbeiter der Jugendämter gründicher und sensibler gearbeitet hätten.
Dass Jugendämter Vätern, die für ihre Kinder seit Jahren regelmäßig Unterhalt zahlen, den Gerichtsvollzieher schicken, um notfalls die Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erreichen und damit den Arbeitsplatz und die laufenden Unterhaltszahlungen gefährden, weil aus der Vergangenheit noch Beträge offen sind, da ein Kind als der Vater mal kurz arbeitslos war, Unterhaltsvorschuss erhalten hat, ist vielleicht nur in Braunschweig so.
Vernünftige Mitarbeiter anderer Jugendämter würden zuwarten, bis die laufenden Unterhaltszahlungen nicht mehr gefährdet sind.
Dass andere Jugendämter nicht anders als das in Braunschweig ticken, zeigt ein Schreiben des Jugendamtes Wolfenbüttel, welches einer meiner Mandanten direkt in die JVA geschickt bekam.
Hierin heisst es, er möge sofort den Mindestunterhalt für seine Tochter an den Landkreis zahlen, und zur Überprüfung seiner Unterhaltsfähigkeit einen Auskunfsbogen ausfüllen, Verdienstabrechnungen und den letzten Einkommenssteuerbescheid beifügen.
Er hatte jeden Monat gezahlt, als er noch in Freiheit war. Warum kann man nicht schreiben,er soll sich melden sobald er wieder in Freiheit ist, um die Sache zu besprechen?
Dienstag, 22. Januar 2008
LKA macht was es will
Gegen einen Mandanten wird durch das Landeskriminalamt ermittelt. Ich habe dort angezeigt, dass ich ihn verteidige und gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass mein Mandant sich zurzeit nicht zur Sache einlässt und gebeten, von Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft teilte mir daraufhin mit, die Akten seien nicht verfügbar und könnten nicht übersandt werden.
Dabei hatte ich es, da keine Eile geboten war, belassen. Nun teilt mir der Mandant mit, das LKA sei zwischenzeitlich an seiner Haustür erschienen, um ihn (hinter meinem Rücken) zu einer Aussage zu bewegen.
Jetzt weiss ich auch, warum die Akte noch nicht hier ist.
Vor dem Hintergrund, dass bei einem derartigen Verhalten der Ermittlungsbeamten ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich zu sein scheint, habe ich beantragt, das Verfahren deswegen einzustellen.
Dienstag, 15. Januar 2008
Ein guter Arbeitstag geht bald zuende
Gerade hat mich eine Mandantin angerufen, die eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen hat. Sie hatte Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer und wird nun vorzeitig entlassen. Dabeisein konnte ich nicht, weil ich beim Amtsgericht Quedlinburg verteidigen musste. Angeklagt war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte meinem Mandanten vorgeworfen, einem Hund die Rute kupiert zu haben. Die Anzeigenerstatterin erschien nicht, die Aussage eines Tierarztes, der den Hund geimpft hatte, war für die StA nicht ergiebig, weshalb wir uns darauf verständigten, die Sache einzustellen, und zwar mit der Maßgabe, dass die Landeskasse meine Gebühren bezahlt. Einen vorbereiteten (und angekündigten) Beweisantrag auf Vernehmung von zwei Auslandszeugen, die die Unschuld meines Mandanten bestätigt hätten, musste nicht mehr gestellt werden.
Freitag, 04. Januar 2008
Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht ausreichend
Zu der aktuellen Diskussion im Jugendstrafrecht gibt ein Jugendrichter hier ein Interwiew. Im Gegensatz zu den Stimmen, die gerade für Jugendliche erhöhte Strafrahmen fordern, künftig auch Kinder zu bestrafen, die jünger als 14 sind oder die Verurteilten in Camps mit militärischer Erziehung zu schicken, schildert der Braunschweiger Amtsrichter, dass harte Strafen nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen, sondern nicht selten die Rückfallgefahr größer ist, nach Verbüßung einer härteren Strafe.
Der Richter berichtet, dass in seiner täglichen Arbeit die vorhandenen Möglichkeiten in aller Regel ausreichen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen.
Für eine gute Sache halte ich persönlich die teilvergüteten Arbeitsstunden. Diese haben den Vorteil, dass Gelder zur Verfügung stehen, um den Opfern eine Entschädigung zu zahlen.
Für untunlich hingegen halte ich die Praxis anderer Amtsgerichte, jugendliche Ersttäter, die sich danach nichts mehr haben zuschulden kommen lassen, mehr als ein Jahr nach der Tat, in einen Wochenendarrest schicken zu wollen.
Kalt und dunkel
Morgen bin ich hier und sitze hoffentlich im Warmen. Gestern war ich hier. Ich habe gefroren der Wind war so eisig, es war dunkel. Heute morgen, als ich ins Büro gefahren bin, war es wieder dunkel, und wenn ich Feierabend habe, wird es auch dunkel sein und kalt. Seit drei Wochen bin ich erkältet, meine Nase ist mal verstopft, mal läuft sie, jedenfalls ist sie rot, trotz Zewa Softis mit Aloe Vera. Ich nehme Paracetamol und irgendwas gegen den Husten.
Früher wollte ich auch Anwalt werden, um anderen zu helfen. Spätestens seit gestern will ich einfach nur Geld verdienen, und zwar den Rest des Jahres soviel, dass ich künftig im Januar nicht mehr hier sein muss, sondern zum Beispiel hier.
Dienstag, 18. Dezember 2007
Anwalt empfiehlt Marco Teilnahme an Hauptverhandlung
Man darf gespannt sein, ob Marco aus Uelzen zur Fortsetzung der im Frühjahr terminierten Hauptverhandlung in Antalya anreisen wird. Geht es nach einem seiner Verteidiger, sollte er teilnehmen,wie hier berichtet wird, um freigesprochen zu werden und somit einen Rest-Makel zu beseitigen.
Und was ist, wenn er nicht freigesprochen wird? Wenn ich an Marcos Stelle wäre, würde ich mich artig beim Gericht abmelden, dem Anwalt von Charlotte, der nach Mitteilung der Wolfsburger Allgemeinen in der heutigen Papierausgabe, Beschwerde gegen die Freilassung eingelegt und Strafanzeige gegen Marcos Verteidiger erstattet haben soll, meinen Mittelfinger in Kopie zufaxen und künftig bei Herrn Öger Kuba buchen.
Halle 8.30 Uhr
Schon früh musste ich gestern raus, denn bereits um 8.30 Uhr hatte ich vor dem Landgericht Halle zu verteidigen. Die Anklage warf meinem Mandanten 10-fachen sexuellen Mißbrauch eines Kindes vor. Die Besonderheit war, dass im Ermittlungsverfahren zwei aussagepsychoogische Gutachten erstellt wurden, beide durch das Rechtspsychologische Institut in Halle. während der erste Gutachter zu dem Ergebnis kam, die Aussage der Zeugin ist eine Anklage nicht zu gebrauchen, äußerte sich das zweite Gutachten dahigehend, dass die nun gemachten Angaben wohl doch zu gebrauchen seien.Das Ergebnis verwundert bereits dann nicht, wenn man im Internet mal nachguckt, wer den so die Auftraggeber des Institutes sind.
Telefonisch hatte ich gegenüber dem Vorsitzenden Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach Verlesung der Anklage wurde die Verhandlung unterbrochen und ich hatte Gelegenheit mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Unsere Vorstellung vom Ausgang des Verfahrens klafften doch zunächst nicht unerheblich auseinander. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe vor Augen, die eine Bewährung nicht mehr zugelassen hätte.
Trotzdem gingen wir ins Beratungszimmer des Gerichtes. Der Vorsitzende teilte mit, dass lediglich 8 Taten hinreichend konkret aus der Anklage zu entnehmen seien. 2 dieser 8 Taten könnte man nach § 154 StPO einstellen.
Darüber hinaus würde das Gericht, auch um der Zeugin eine weitere Aussage zu ersparen, bereit sein, meinen nicht vorbestraften Mandanten - bei Geständnis - mit 2 Jahren auf Bewährung nach Hause zu schicken. Die folgenden Argumente überzeugten dann auch die Staatsanwältin und die Sache wurde nach kurzer Hauptverhandlung - rechtskräftig- abgeurteilt.
Mittwoch, 12. Dezember 2007
Fritzlar hat keinen Bestand
Vor einigen Tagen fand vor dem Landgericht Kassel die Berufungsverhandlung statt in einer Sache über die ich hier berichtet hatte.
Ich selbst, als Verteidiger eines der Angeklagten wurde, abgeladen, weil das Verfahren gegen meinen Mandanten abgetrennt wurde. Er sitzt zurzeit in einem ausländischen Gefängnis und ich habe angeregt, das Verfahren in Hessen einzustellen. Staatsanwaltschaft und Gericht überlegen, ob sie dem beitreten wollen, sobald das ausländische Strafurteil vorliegt.
Die Kollegen Frank Schneider und Thomas Schäfer, Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft berichtete mir, dass ihre Mandant en, nach Gesprächen mit StA und Kammer, Strafen erhalten haben, die entgegen der erstinstanzlichen Verurteilung, zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Kollege Schneider hatte vor der Verhandlung meinen Bericht über das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht Fritzlar ausgedruckt und dem Kammervorsitzenden sowie der Vertreterin der STA zum Lesen gegeben.
Das ist der richtige Weg, denn eines Tages wird nicht nur aus NJW, NStZ und Strafverteidiger zitiert, sondern aus dem Strafverteidigerbericht "Mord ist mein Beruf" (Zitiervorschlag: Johannes in Strafverteidigerbericht 2010, 15).
Donnerstag, 06. Dezember 2007
Belehrung durch Polizei- neue Variante
Eine neue Varaiante der Belehrung durch Polizeibeamte durfte ich heute kennenlernen.
Anlässlich einer bevorstehenden Haftprüfung habe ich Akteneinsicht genommen. Meinem Mandanten, dem ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vorgeworfen wird, war von der Polizei vernommen worden. Normalerweise ist auf den Vernehmungsniederschriften die Belehrung die einem Beschuldigten zu erteilen ist, bereits vorgegeben und der Vernehmungsbeamte muss nur ankreuzen, dass er entsprechend belehrt hat. Dieses Kreuz, verbunden mit der Unterschrift des Beschuldigten, hat später vor Gericht einen hohen Beweiswert dafür, dass die Belehrung auch tatsächlich erfolgt ist.
Diese Mal hatte der Hauptkommissar ein solches Formular nicht verwandt, sondern frei - aber unzureichend - belehrt. Nach dem Tatvorwurf heisst es:" Haben Sie das verstanden und wollen Sie dazu aussagen?
Elf! Seiten später, nachdem mein Mandant erzählt hatte, steht dann, dass meinem Mandant zu Anfang der Vernehmung eröffnet wurde, welche Tat ihm zur Last gelegt wird, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nichts auszusagen, und er einen Verteidiger hinzuziehen kann.
Dienstag, 04. Dezember 2007
Falsch geparkt! Polizist gratuliert
Neulich habe ich eine niedliche Geschichte in der Bild gelesen. Ein Ehepaar feierte in einem Münchner Restaurant diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag). Allerdings hatte das Paar vor dem Lokal im Halteverbot. Ein Polizist klemmte zwar einen Strafzettel unter den Scheibenwischer des Wagens, auf diesem stand aber kein Bußgeld, sondern: "Bitte bei der nächsten Hochzeit ordentlich parken. Herzlichen Glückwunsch, Ihre Polizei!"
Erinnert mich an einen jungen Polizisten der -ebenfalls in München- einem bekannten Sportler, der ihm kurz zuvor, als man nebeneinander an der Ampel stand, aufgrund seiner roten Haaren aufgefallen war, vor ungefähr 17 Jahren auch einen "Strafzettel" an das Sponsorenauto gehängt hat:"Alles Gute im Halteverbot und viel Spaß in München" hatte ich draufgeschrieben.
Donnerstag, 22. November 2007
Kettensägerprozess in Magdeburg
Einen interessanten Einblick in die Arbeit eines Psychiaters anlässlich eines Mordprozesses gibt die Volksstimme. Eine 21-jährige Frau ist zu Tode gekommen und wurde mit Hilfe einer Kettensäge zerstückelt. Der ehemalige Freund, der vo dem Landgericht angeklagt ist, soll laut Anklage auch derjenige gewesen sein, der für den Tod der jungen Frau verantwortlich ist.
Das psychiatrische Gutachten geht davon aus, dass dem Angeklagten, der angegeben hat, die Frau zwar zerstückelt, aber nicht getötet zu haben, in diesem Punkt nicht geglaubt werden kann. Das Gutachten stützt sich unter anderem auf den Umstand, dass in den 360 Fällen, in den Leichen in den letzten Jahren zerstückelt wurden, immer der Tötende und der Zerstückelnde ein und dieselbe Person gewesen seien.
Es könne ausgeschlossen werden, dass jemand, wie vorliegend, weil er Angst hat für den Täter gehalten zu werden, der toten Freundin den Kopf abtrennt.
Das Verfahren zeigt aber auch, dass man sich als Angeklagte genau überlegen sollte, ob man sich vom Gutachter befragen lässt. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
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