Unterschiede
Das Amtsgericht Salzgitter unterscheidet sich vom Langericht Stendal in erster Linie darin, dass man im erstgenannten Gericht nicht von Staatsanwälten und sonstigen Ermittlern vollgesponnen wird, wie hier regelmäßig berichtet wird. Auch wenn meine Mandantin verurteilt wurde und ich hoffe, dass die schriftlichen Urteilsgründe ähnlich ausfallen, wie die mündlichen, war es heute mal schön, nicht in Stendal zu sein.
Samstag, 11. Juli 2009
Nicht rechtlos im Maßregelvollzug
Gleich geht ein langer Arbeitstag zu Ende. Nach rund sechs Stunden Besprechung in der JVA musste ich Post bearbeiten, die in den letzten Tagen angekommen ist.
Darunter eine Mitteilung der StA. Vor einigen Monaten hatte mein Mandant, der in der Psychiatrie im Maßregelvollzug sitzt, Spritzen erhalten, weil er nackt über den Flur gelaufen war. Nachdem das Verfahren nach unserer Strafanzeige gegen den Chefarzt routinemäßig mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war, legten wir hiergegen Beschwerde ein. Nach näherer Prüfung kam die StA nun zu dem Ergebnis, dass es keine Rechtsgrundlage für dasVerabreichen der Psychopharmaka per Spritze gab, insbesondere keine richterliche Anordnung. Der Arzt habe sich aber möglicherweise in einem Irrtum über die Rechtmäßigkeit sener Maßnahme befunden, der aber vermeidbar gewesen sei. Das Verfahren wurde wieder eingestellt, aber nach § 153 StPO. Dieses Beispiel zeigt, dass es zwar schwierig ist für Menschen in der Psychiatrie, sie sich aber nicht jede Behandlung gefallen lassen müssen.
Freitag, 12. Juni 2009
Kommt da noch was?
Heute rief mich ein Amtsrichter an, um einen Hauptverhandlungstermin abzusprechen.
Auf seine Frage, ob denn noch eine Einlassung erfolgen soll und meine Gegenfrage "warum?", antwortete er " weil die Sache verworren ist".
Ich: " Dann kommt keine Einlassung und wir wollen hoffen, dass es bis zum Schluss verworren bleibt."
Freitag, 05. Juni 2009
Wieder in Braunschweig
Bedingt durch mehrere größere Strafverfahren vor diversen Landgerichten bin ich zurzeit so gut wie jeden Tag unterwegs. Gestern war das anders. Beim Landgericht Stendal ist der Termin entfallen, so dass ich mal wieder einen Tag in Braunschweig war. Nachdem ich früh morgens die wichtigsten Dinge erledigt hatte, ging ich zunächst zum Friseur. Heute brauchte ich deshalb beim Duschen weniger Schampoo.
Im Anschluss bin ich kurz zum hiesigen Amtsgericht, weil ich was gucken wollte. Eine Angestellte, die Akten über den Flur schleppte, begrüßte mich mit den Worten, na, Olaf, ist bald Mittagszeit.
Jetzt scheint man es mir schon anzusehen, dass ich mich gegen 11.30 Uhr mit letzter Kraft durch die Gegend schleppe bis zum Mittagessen.
Einen weiten Weg gespart
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, es geduldet zu haben, dass mit seinem Lastwagen gefahren wird, obwohl dieser überladen gewesen sein soll. Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt, mein Mandant hatte mir Unterlagen vorbeigebracht, die ich zunächst nur flüchtig angeguckt habe. Nun sollte am nächsten Tag Hauptverhandlung sein beim Amtsgericht Senftenberg. Mein Mandant rief mich abends an, um zu fragen, ob wir gemeinsam dort hin fahren wollen. Da es um ein Bußgeld mit Kosten in Höhe von 97,50 € ging wollte ich gar nicht fahren. Also habe ich mir die Unterlagen mal richtig angeguckt, festgestellt, dass die Kopie einer Ausnahmegenehmigung dabei war, die gestattete, dass der Laster 41,8 Tonnen wiegen durfte. Somit betrug die Überladung weniger als 2 Prozent, was nicht mehr bußgeldbewehrt ist, sondern toleriert wird.
Anschliessend habe ich per Fax beim Gericht beantragt, meinen Mandanten von seiner Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden und ihn in Abwesenheit freizusprechen.
So ist es dann auch passiert.
Montag, 06. April 2009
Lieber von hinten
Mein Mandant hatte sich an mich gewandt, weil er einen Strafbefehl bekommen hatte. Er sollte 1600 € bezahlen, weil er seiner Ex-Freundin nachgestellt haben sollte, konkret sich unerlaubt in ihre Wohnung begeben haben, Unterwäsche zerschnippelt haben und sich über ihr Passwort eingelogt haben, um den neuen Freund "aufzuklären".
Nachdem ich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, bekam ich heute die Ermittlungsakte auf den Tisch.
Ich habe von hinten angefangen zu lesen und bin deshalb sogleich auf ein Schreiben der Anzeigenerstatterin an die StA gestoßen, in dem sie erklärt hat, eine Bestrafung nicht mehr zu wünschen, weil mein Mandant sie nun in Ruhe lassen würde. Auf der Rückseite dieses Schreibens befand sich ein handschriftlicher Vermerk des Staatsanwaltes mit der Anmerkung, dass nach Rücknahme des Strafantrages ein Verfahrenshindernis eingetreten ist. So konnte ich die Akte ohne alles andere lesen zu müssen mit kurzem Anschreiben zurückschicken.
Freitag, 03. April 2009
Post aus der Strafhaft
Als ich gestern vom Landgericht Stendal zurückkam, fand ich in meiner Post einen Brief eines in Strafhaft befindlichen Mannes vor.
Er habe meine Adresse von der Anwaltskammer bekommen, da er einen guten Anwalt suche der ihn und seine Sache verstehen würde.
Ob er tatsächlich dort angefragt hat bzw. seine Anfrage bei der RAK zutreffend wiedergegeben hat, bezweifele ich, wurde aber schmerzhaft daran erinnert, dass die Rechnung für den Kammerbeitrag 2009 zwischenzeitlich vorliegt.
Montag, 30. März 2009
Noch vor dem Frühstück
Heute konnte ich mal wieder einen Vormittag im Büro verbringen. Es war gerade mal 8 Uhr als mir das erste Telefonat durchgestellt wurde. Es meldete sich S.
Nach der Begrüßung folgte dieser Dialog. Mandant: " Hast Du schon Zeitung gelesen?"
Anwalt (ich):"Nur den Sportteil". Mandant: "Da wird von einem berichtet, der sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben soll. Das soll ich gewesen sein." Anwalt: " Dann komm vorbei, aber vor 9, danach habe ich Besprechungen!" Mandant: "Ok, bis gleich"
Aus dem Loch in den Gerichtssaal
Letzten Freitag sollte es schon um 8 Uhr losgehen. Vor dem Landgericht Lüneburg wird meinem Mandanten vorgeworfen, einen Taxifahrer überfallen bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Am dritten Verhandlungstag hatte mein Mandant ein Geständnis abgelegt, dabei einen Mitangeklagten, der zwischenzeitlich freigesprochen wurde, entlastet, der ein falsches Geständnis gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Seitdem geht es in erster Linie um die Persönlichkeit meines Mandanten, ihm droht nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.
Freitag nun wurde mein Mandant völlig erschöpft aus der JVA vorgefüht. Hintergrund war, dass er tags zuvor gebeten hatte aus der Zweimann- Zelle in eine Einzelzelle verlegt zu werden,um sich in Ruhe auf die Hauptverhandlungen vorbereiten und eine Fremdsprache lernen zu können. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, statt dessen landete mein Mandant in einer Absonderungszelle im Keller, allein mit Pferdedecken, einer dünnen Matte, einem Loch im Boden und einer Überwachungskamera. Nach dem Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, wurde der Abteilungsleiter der JVA angehört. Er bestätigte die Angaben meines Mandanten, dass ihm, nachdem dieser am früheren Nachmittag in diese Zelle verbracht worden war, nachts das Licht gedimmt wurde, dafür aber stündlich ein Gefängniswärter mit einer Taschenlampe durch ein schmales Sichtfenster in der Tür, immer solange angeleuchtet hatte, bis mein Mandant sich bewegt hat.
Die Maßnahme sei erfolgt, weil bei meinem Mandanten eine Selbstmordgefahr nach Rücksprache mit Psychiater und Psychologe nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Im übrigen habe der Mandant geäußert, dass er lieber in die genannte Zelle gewollt habe, als im "Doppelzimmer" zu verbleiben. Das Gericht hat dann nach Stellungnahme der Gutachter für diesen Tag Schluss gemacht, weil eine Verhandlungsunfähigkeit nach 27 Stunden ohne Schlaf nicht auszuschliessen sei..
Anschliessend bin ich nochmal in den Knast, um festzustellen, dass mein Mandant wieder zurückverlegt worden war.
Natürlich habe ich den Abteilungsleiter gefragt, bei welchem Untersuchungshäftling er denn eine Suizidgefahr sicher ausschliessen könne.
Dienstag, 10. März 2009
Freispruch ohne Mandantin
Der Strafbefehl bietet die Möglichkeit, nach Einspruch gegen diesen, ohne Mandanten zum Gericht zu gehen. Der erspart sich die für ihn oft als unangenehm empfundene Atmosphäre und kann lieber zur Arbeit oder zur ARGE gehen und muss auch niemanden finden, der auf die Kinder aufpasst.
Zwar guckt so mancher Amtsrichter komisch, wenn ich alleine komme, so auch gestern wieder, aber das macht nichts.
Angeklagt war Körperverletzung zum Nachteil des eigenen drei Jahre alten Kindes. Meine Mandantin hatte gegenüber der Polizei, die einen Tag nach der Anzeige durch einen Baumarktmitarbeiter, in der Wohnung meiner Mandantin erschienen war, erklärt, ihr Kind nicht "mit voller Wucht", so der Anzeigenerstatter geschlagen zu haben.
Da man ihr nicht glaubte, ansonsten wäre das Verfahren eingestellt worden, schwieg ich zur Sache. Die Vernehmung der Zeugen hat dann ergeben, dass der Anzeigenerstatter überhaupt nicht gesehen hatte, wie das Kind von der Hand meiner Mandantin getroffen wurde, sondern lediglich aus einer gewissen Entfernung davon ausgegangen war, aufgrund der Bewegungen meiner Mandantin und dem Schreien des Kindes. Sein Kollege hatte kein Schlagen gesehen. Das Gericht kam nach einer weiteren Zeugenvernehmung ebenso wie der Staatsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Fehlinterpretation des Anzeigenerstatters vorgelegen haben dürfte - Freispruch.
Das Beispiel bestätigt einmal mehrdie Aktualität des alten chinesische Sprichwortes:" Zweidrittel von dem, was wir sehen, befindet sich hinter den Augen".
Donnerstag, 05. März 2009
Zwischen Stendal und Lüneburg
Vorhin bin ich zurückgekommen vom Landgericht Stendal. Angeklagt ist dort Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Hotel "Hüttermühle". Bevor ich mich morgen früh wieder aufmache zum Landgericht Lüneburg, habe ich mir gerade eine dünnen Ermittlungsakte durchgelesen, die mir das Amtsgericht Halle geschickt hat. Meine Mandantin hat einen Strafbefehl erhalten, weil ihr vorgeworfen wird, im Anschluss an ein V....lei aus der Geldbörse des zuvor beteiligten Mannes, der danach (selbstverständlich) eingeschlafen war, Geld geklaut zu haben und sich, während er schlief, aus dem Staub gemacht zu haben.
Ausser meiner Mandantin soll sich nach Aussage des Mannes aber noch eine zweite Frau mit in dessen Wohnung aufgehalten haben. Keine der in der Wohnung angeblich anwesenden Frauen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt. In einem Vermerk hat der Amtsanwalt geschlussfolgert, dass nur meine Mandantin nach Aktenlage als Täterin in Betracht käme. Eine gemeinsame Tatausführung wäre nicht nachzuweisen.
Da freue ich mich auf die Hauptverhandlung.
Dienstag, 24. Februar 2009
Nach 3 Minuten war ich wieder draußen
Bevor ich heute zum Landgericht Stendal fahren konnte, um mit ihm hier gemeinsam zu verteidigen, musste ich um 8.30 Uhr noch kurz zum hiesigen Amtsgericht. Mein Mandant war angeklagt, in betrunkenem Zustand (mehr als 3 Promille) mit seinem Fahrrad gegen einen anderen Menschen und anschliessend gegen ein Auto gefahren zu sein.Weil eine Schuldunfähigkeit nach dem Vorgutachten zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht sicher auszuschliessen war, ich etwas Muffe hatte, dass hinsichtlich eines zumindest fahrlässigen Vollrausches noch etwas hängenbleiben könnte, aber eigentlich keine Zeit und die Richterin Probleme mit ihrer Stimme hatte, haben wir die Sache kurzerhand nach § 153 II StPO eingestellt. Die Berufsschulklasse, die sich gerade sensationslüstern plaziert hatte, schien nicht begeistert, mein Mandant schon.
Freitag, 20. Februar 2009
Hass gegen die Mutter und Wahnvorstellungen
hat das Landgericht Hildesheim, wie hier berichtet wird, meinem Mandanten attestiert.
Laut Gutachter wäre seine Erkrankung mit entsprechenden Medikamenten in den Griff zu kriegen, so dass es an ihm sei, durch entsprechende Einnahme, die Dauer des Aufenthaltes in der Psychiatrie zu beeinflussen.
Der Gutachter hat aber auch, auf meine Nachfrage hin, erklärt, dass die notwendigen Medikamente derartige Nebenwirkungen verursachen würden, die dazu führen könnten, dass ein Patient sich körperlich und seelisch besser fühlen würde, wenn er die Medikamente nicht einnimmt. Das Absetzen führt dann aber wiederum dazu, dass die Symtome wieder auftreten.
Freitag, 13. Februar 2009
Probearbeit im Autohaus
Mein Mandant soll in Bayreuth, Coburg und Koblenz in Autohäusern Teile von Neuwagen abgebaut haben, um diese mitzunehmen. Gerade habe ich mit dem ermittelnden Kripobeamten gesprochen, der hier angefragt hat, ob noch eine Einlassung erfolgen soll bevor die Sache endgültig an die StA abgegeben wird.
Bei dieser Gelegenheit erzählte er mir, dass man in einem der Autohäuser gesagt habe, der Täter (lt. DNA soll es sich um meinen Mandanten handeln), habe derart gute Arbeit geleistet und keinerlei Beschädigungen beim Abbau der Teile verursacht, dass man ihm glatt einen Arbeitsplatz anbieten müsste.
Mittwoch, 11. Februar 2009
Braunschweig verkommt immer mehr
Gestern musste ich vor dem Landgericht Lüneburg verteidigen. Meinem Mandanten wird vorgeworfen mit einem Mittäter einen Taxifahrer ausgeraubt zu haben. Beide Angeklagte schwiegen und der erste Zeuge war für drei Stunden später geladen, sodass ich Gelegenheit hatte, ein bißchen durch die Innenstadt zu spazieren. So war ich in den vergangenen Tagen unter anderem in Leipzig, Dreden und Hamburg unterwegs. Überall entwickeln sich die Städte zu ihrem Vorteil, aber nicht Braunschweig. Gerade in der heutigen Mittagspause ist es mir wieder mal aufgefallen, dass immer mehr Läden leerstehen und das in bester Innenstadtlage. Zu den Leerständen kommen Telefongeschäfte, 1 €- Läden und ähnliche, die Ramsch verkaufen. Schade!
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